boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 08.06.2008, 21:54
Titus24 Titus24 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 4
13 Danke in 1 Beitrag
Standard Überbreite Trailern in Europa --> Infos Material

Moin,

Habe eine tolle Infos seite mit adac material für bootsfahrer gefunden:

http://www.jet-team.de/root/service/downlo...oad_europe.html


Weitere Erkenntnisse nach Ländern sortiert:

Niederlande
Keine Ausnahmegenehmigung benötigen Fahrzeuge, die inklusive der unteilbaren Ladung 22 m lang und/oder 3 m breit sind. Boote gelten in den Niederlanden als unteilbare Landung. Ausnahmegenehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten erteilt in den iederlanden folgende Agentur:

Rijksdienst voor het Wegverkeer
Europaweg 205
Postbus 777
NL-2700 AT Zoetermeer
Telefon:+31-79 3 45 81 34
Fax +31-79 3 45 80 22

Frankreich
Gespanne dürfen in Frankreich folgende Maße haben: 2,55 m Breite und 12 m Länge (ohne Deichsel), 18 m Länge einschließlich Deichsel.
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen
eine Ausnahmegenehmigung. Nachfolgend aufgeführte Behörden bzw. Agenturen sind für die
Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig. Anträge werden nur schriftlich (per Post)
bearbeitet.

Bei Einfahrt über Kehl:
Direction Départementale du Bas-Rhin
CET ( Centre d'Exploitation du Trafic)
17 A rue Zielbaum - BP 40
67037 Strasbourg Cedex 2
Telefon: +33 (0)3 88 56 61 00

Bei Einfahrt über Saarbrücken:
Direction Départementale de l'Equipement de la Moselle
17, Quai Richepanse
F-57036 Metz CEDEX
Telefon: +33 (0)3 87 34 33 18
Fax: +33 (0)3 87 34 34 97

Bei Einfahrt über Valenciennes:
Direction Départementale de l'Equipement-Nord
44, Rue de Tournai, B.P. 289
F-59019 Lille CEDEX
Telefon: +33 (0)3 20 40 54 97
Fax: +33 (0)3 20 40 55 50-

Für Wassersportfahrzeuge, die auf dem Trailer durch Frankreich durchgeführt werden, muss der
"Internationale Bootsschein" (IBS) als Eigentumsnachweis mitgeführt werden.
Für das Kraftfahrzeug wird die Mitnahme der "Internationalen Grünen Versicherungskarte"
empfohlen. Der ADAC empfiehlt, den Bootsanhänger in die "Grüne Versicherungskarte" zusätzlich
eintragen zu lassen.

Frage ist jetzt noch wie teuer ist das ganze?


Italien
Nach dem geltenden italienischen Straßenverkehrsgesetz dürfen folgende Höchstmaße nicht
überschritten werden: Alle Gespanne einschl. Deichsel (Pkw und Anhänger) 2,55 Breite und 18 m
Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig.
Eine Sonderfahrerlaubnis erteilt:

Firma Plose ATE S. r. l.
Plosestr. 2
I - 39042 Brixen ( BZ)
Tel. 04 72 82 82 50 Fax 04 72 82 82 59

Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50
x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel (bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite
abdecken: zwei Tafeln) gekennzeichnet sein. Diese sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im
Fachhandel erhältlich.

Kosten, Dauer?


Kroatien und Slowenien

Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: 18,75 m Länge, 2,55 m Breite und 4 m Höhe. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Genehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten sowie die obligatorische Begleitung organisiert für Slowenien nd Kroatien die Firma

TRANSING Slandrova ulica 10 SLO-1231 Ljubljana
Telefon aus Deutschland: (00386-1) 5 37 47 08, 5 89 62 30
Fax: (00386-1) 5 37 46 58
transing-lj@transing.si
www.transing.si


Griechenland

Nach dem geltenden griechischen Straßenverkehrsgesetz dürfen Sportanhänger eine Breite von
2,50 m und eine Länge von 18 m nicht überschreiten. Werden die zulässigen Höchstmaße überschritten,
so ist für den Transport eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Ausnahmegenehmigungen
für Überbreite von Anhängern und Booten erteilt in Griechenland folgende Behörden:
Ministry of Transport and Communications

Anastaseos 2 and Tsigante St.
10191 Athens
Telefon (0030) 21 06 50 80 00
Fax (0030) 21 06 50 85 02
www.yme.gr

Griechisches Verkehrsministerium:
Ministry of Transport and Communications
Direction of Transport
International Transport Division
Ypourgion Syngoinonion
Anastaseos 2 + Tzigande
10191 Papague
Telefon (0030) 2 10 65 08 00 00
Fax (0030) 21 06 50 80 24

Spanien

Gespanne dürfen in Spanien folgende Maße haben: 2,55 m Breite, Anhänger (einschl. Deichsel) 12 m Länge, Gespanne 18,75 m Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Die Sondergenehmigungen für den Transport bei Überbreite von nhängern mit Booten in Spanien erteilt das

Ministerio de Transportes,
Turismo y Comunicaciones Dirección General de Transportes Terrestres
Sección de Autorizaciones Especiales de Circulación
Plaza de San Juan de la Cruz 3 E-28003 Madrid
Telefon0034) 9 15 97 70 00
Fax0034) 9 15 35 26 78


Schweden

Gespanne dürfen in Schweden folgende Maße haben:
Wohnmobile: 2,60 m Breite und 24 m Länge
Anhänger einschließlich Deichsel: 2,60 m Breite, Gespanne: 24 m Länge.
Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zuständig für die
Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:

Vägverket
Röda Vägen 1
S-781 87 Borlänge
Telefon (0046-243) 7 50 00
Telefax (0046-243) 8 46 40
vagverket@vv.se
www.vv.se

Polen

Gespanne dürfen in Polen folgende Maße haben:
Wohnmobile 2,55 m Breite und 12 m Länge
Anhänger (einschl. Deichsel) 2,55 m Breite und 16,50 m Länge
Gespanne 2,55 m Breite und 18,75 m Länge
Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zuständig für die
Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:

Generalna Dyrekcja Drog Publicznych i Autostrad - Zespol Przewozow Nienormatywnych
ul. Zelazna 59
PL-00 848 Warszawa
Telefon (0048-22) 375 88 88
Fax (0048-22) 375 87 59
kancelaria@gddkia.gov.pl
www.gddkia.gov.pl


Österreich

Nach dem geltenden österreichischen Straßenverkehrsgesetz dürfen folgende Höchstmaße nicht
überschritten werden: Alle Gespanne (Pkw und Anhänger) 2,55 Breite und 18,75 m. Wird eines
dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Beantragt wird eine
Sonderfahrerlaubnis bei den Ämtern der Landesregierungen des jeweiligen Bundeslandes in dem
der Grenzübertritt aus Deutschland erfolgt:

Abt. Verkehr, Fabrik Str. 32
A-4020 Linz,
Telefon0043-732) 77 20 25 81, Fax0043-732) 77 20 16 88.
Amt der Salzburger Landesregierung
Postfach 527
A-5010 Salzburg,
Telefon: (0043-662) 80 42 53 31
Fax: (0043-662) 80 42 41 95
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstr. 15
A-6901 Bregenz
Telefon: (0043-5574) 5 12 12 21
Fax: (0043-5574) 5 11 22 04
Amt der Tiroler Landesregierung
Landhaus
A-6010 Innsbruck
Telefon: (0043-512) 5 08 24 50
Fax: (0043-512) 5 93 23 05


So dass wars erstmal. Hoffe es können ein paar nutzen drauß gezogen werden.

Gruß Titus

Geändert von Titus24 (08.06.2008 um 22:24 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 13 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #2  
Alt 12.03.2013, 21:13
Benutzerbild von Robert vom Neckar
Robert vom Neckar Robert vom Neckar ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 12.03.2013
Ort: Brombach
Beiträge: 76
Boot: Bavaria 300 Sport
38 Danke in 28 Beiträgen
Standard

Und wie ist es bei uns?
Mein boot ist 2,87 meter breit, wo krieg ich die genemigung oder brauch ich überhaupt eine?
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 12.03.2013, 22:42
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
Registriert seit: 16.01.2006
Beiträge: 2.060
7.181 Danke in 3.356 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Robert vom Neckar Beitrag anzeigen
Und wie ist es bei uns?
Mein boot ist 2,87 meter breit, wo krieg ich die genemigung oder brauch ich überhaupt eine?
Ja brauchst du bis 3m,bekommst auf deinem zuständigen LA eine Ausnahme Genehmigung,in der Regel für 1 Jahr gültig.
__________________
Servus Willi
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 13.03.2013, 08:36
Benutzerbild von Hufi
Hufi Hufi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 13.06.2007
Ort: Erlangen
Beiträge: 717
Boot: Zar Formenti 61
Rufzeichen oder MMSI: 211209400 / DK 2316
838 Danke in 466 Beiträgen
Standard

aus eigener Erfahrung>Italien
Nach dem geltenden italienischen Straßenverkehrsgesetz dürfen folgende Höchstmaße nicht
überschritten werden: Alle Gespanne einschl. Deichsel (Pkw und Anhänger) 2,55 Breite und 18 m
Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig.
Eine Sonderfahrerlaubnis erteilt:

Firma Plose ATE S. r. l.
Plosestr. 2
I - 39042 Brixen ( BZ)
Tel. 04 72 82 82 50 Fax 04 72 82 82 59

Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50
x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel (bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite
abdecken: zwei Tafeln) gekennzeichnet sein. Diese sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im
Fachhandel erhältlich.

Kosten, Dauer?

rd. 2000 EUR fr die Strecke Grenze/Olbia/Grenze und das bei einem 2,65m Breiten Schlauchi

cu


stefan
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.