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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Diverse Threads beschäftigen sich mit einem zentralen Punkt beim Trailern, nämlich dem vermeintlichen oder tatsächlichen Übergewicht. Dabei kommts mir teilweise so vor, als wenn die Angst vorm erwischt werden viel höher ist als die tatsächlichen Sanktionen.
![]() Hat´s denn schon mal jemanden getroffen? Wie haben denn die Herren Wachtmeister reagiert? Welche Strafe wurde verhängt?
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Es grüßt Bernd aus M-V Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr
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#2
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Risikoabwägung?
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gregor ![]() |
#3
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Erwischt werden und Strafe zahlen, bzw. Punkte in Flensburg kassieren ist eine Sache. Genauso wie das Aus- und Umladen, um den Urlaub doch noch zu erleben.
Die andere, viel schwerwiegendere Seite ist die mögliche Verwicklung in einen Unfall. Du kannst noch so unschuldig sein, ich als Dein möglicher Unfallgegner würde zuallererst darauf bestehen, daß Deine Fuhre gewogen wird. Und wehe, da sind nur ein paar Kilo über zul. Gewicht, eine Teilschuld ist Dir sicher, so ein Schwein bin ich. Deine Versicherung wird Dir eine lange Nase machen, das sind nämlich auch Schweine, die Dich dann ganz alleine zur Kasse lassen. Und es sollte bekannt sein, daß im Straßenverkehr durchaus 6- und 7-stellige Summen im Schadensfall zu zahlen sind.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]()
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#4
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Du fragst sicher nicht ohne Grund
![]() Ich war bis vor kurzem in der selben Lage. Wir hatten im letzten Jahr unser Boot samt Trailer (1500kg ZGG) gekauft. Der Vorbesitzer erzählte uns auch, dass er für die Urlaubsfahrt sein Gepäck größtenteils im Boot verstaut hatte. So kam dann im letzten Jahr die Urlaubszeit und ich wollte wissen, wieviel Gepäck ich noch zuladen kann. Bin dann kurzerhand auf eine Waage gefahren und siehe da: ![]() Das Boot hatte mit vollem Tank und dem üblichen Zubehör bereits ein paar Kilos (fast 100) zuviel. Hab dann mein Gepäck komplett im PKW verladen. Trotzdem hatte ich immer ein schlechtes Gefühl dabei, da die Reifen mittlerweile 8 Jahre alt waren. Die größte Angst war die vor einem Reifenschaden. Wenn es dann ganz dumm läuft (Murphy ist überall) legt sich der Trailer samt Boot auf der Autobahn lang und der Urlaub ist gelaufen. Um dem ganzen vorzubeugen hab ich mir letzten Monat einen neuen Trailer zugelegt. Der hat nun 2 to. ZGG und eine Tandemachse. Damit hab ich derzeit beim Gewicht eine Reserve von ca. 350 kg. Außerdem ist ein Reifenplatzer bei der Tandemachse nicht gerade so dramatisch. Das gibt einem das Gefühl der Sicherheit. Außerdem darf ich nun Tempo 100 fahren ![]()
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. ![]()
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#5
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gregor ![]() |
#6
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Gezogen wird das von einem VW Sharan. Der hat das erforderliche Leergewicht von etwa 1820 kg und darf somit den 2to. Trailer mit Tempo 100 bewegen.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. ![]() |
#7
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Zumindest früher gab es für den Sharan ein maximales Zuggewicht, das deutlich kleiner war als die Summe aus max. Pkw-Gewicht und max. Anhängelast. Das stand leider nur ganz klein in den Papieren! Ich glaube mich an 3,8 oder 4 t zu erinnern. Da kommst Du mit 2 t Anhänger schnell hin.
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Beste Grüße John |
#8
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Ich vergesse immer wieder, dass der Faktor für Trailer ein anderer ist als für Wowa.
![]() P.S.: Ich hatte einen Ford Galaxy und war von dem Fahrverhalten mit Anhänger sehr zufrieden, der doch geringe Abstand (Überstand) von Kugelkopf zur Achse war immer deutlich zu merken und beruhigte das Gespann erheblich, die Höhe und Form des Autos sorgte zudem für einen angemessenen Verbrauch mit WoWa. ![]()
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gregor ![]() |
#9
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![]() Zitat:
wir haben vor ca. 3 Jahren ein Verdeck für einen Kunden gemacht, aber er kam mit dem Boot nicht zum ausgemachten Termin also nach einer Stunde am Handy angerufen, was los ist... Auskunft: Reifenplatzer auf der Autobahn, zum Glück mit Tandemtrailer! Ursache: Reifen total veraltet, hart und spröde! Also stand erstmal das Boot auf dem Seitenstreifen der Autobahn und kam mit einem Tag Verspätung zu uns. Was noch zu sagen ist: Kunden haben selber einen Reifenbetrieb - man glaubt es nicht!!! ![]() ![]() ![]()
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Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote
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#10
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![]() Zitat:
rausgezogen. Gespann: BMW 740i mit 2,2t AHL hintendran ein Autotrailer beladen mit BMW 740i was 2425kg beim wiegen ergeben hat. Aufmerksam wurde die Polizei, da die Stützlast deutlich überschritten war, denn der BMW stand mit dem Motor nach vorne auf dem Trailer. Die Folge war ein Bussgeldbescheid mit Punkten.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#11
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Meiner hat auch ein ZGG von 4to. für Gespanne.
Jetzt muß ich weiter ausholen: Das ZGG gibt die Gesamtmasse von PKW incl. Anhänger an. Wo ich nun die Last hinpacke (Kofferaum oder Boot) spielt keine Rolle. Max. Beladung f. PKW / bzw. Anhänger natürlich einhalten. Mit dem größeren Trailer hab ich nun aber die Möglichkeit eben dies zu nutzen. Der Trailer an sich ist nur unwesentlich schwerer als mein alter 1500kg Trailer (etwa 30 kg mehr). In meinem Fall hat der Trailer incl. Boot nun 1630 kg, Sharan ca. 1830 kg, macht zusammen 3460 kg, also noch 540kg an Zuladung für Personen und Gepäck. Von diesen 540 kg darf ich rechnerisch bis zu 370kg noch ins Boot laden. Damit komme ich hin. Für die Tempo 100 Zulassung wird das Leergewicht des Zugfahrzeuges und das ZGG des Anhängers ins Verhältnis gesetzt. Bei meinem Trailer (ohne Anti-Schlinger-Kupplung) muss ein Verhältnis von 1,1 angesetzt werden: 2000/1,1 = 1819kg d.h. Das Zugfahrzeug mus mind. 1819kg wiegen, dann bekommt man die 100er Zulassung. In den Fahrzeugpapieren stand ein Leergewicht von 1729. Das war zu wenig. Also bin ich mit dem Sharan auf die Waage, und siehe da, das Fahrzeug wiegt über 1820 kg. Die Bestimmung des Leergewichtes nach DIN erfolgt incl. aller Ausrüstungsteile (also alle Sitze eingebaut) mit 90% Tankfüllung, zzgl. 68kg für den Fahrer und 7kg für Gepäck. So etwas kann sich nur ein deutscher Beamter ausgedacht haben ![]() Mit dem Ergebnis der Waage bin ich zur Dekra und die haben mir das Leergewicht in den Papieren auf 1820 hochgesetzt. Damit passt nun alles zusammen.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. ![]()
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#12
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![]() Zitat:
Die Versicherung kann Regress nehmen, aber nicht bis zum Exitus des Beklagten: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=98332
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Gruß Nils ![]() "Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!" ![]() |
#13
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![]() Zitat:
Urlaub adee! ![]() ![]() ![]() ![]() Für mich persönlich wäre das Hauptproblem bei einem Schaden/Unfall-Versicherungsfall................ Hier ist/wäre mir das Risiko zu hoch!
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#14
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Ich habe mal auf einen Autobahnparkplatz erlebt, dass zwei Polen die Weiterfahrt mit ihrem Anhänger untersagt wurde. Da wurde nicht mal gewogen, die hatten an einem VW-Bus einen Autotrailer mit einem anderen VW-Bus. Anhand der Papiere für das transportierte Fahrzeug und den Trailer ließ sich leicht ausrechnen, dass der Trailer überladen und die Anhängelast überschritten war. Welche Strafe verhängt wurde, weiß ich nicht.
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#15
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Also,nun mal im Ernst :
Zitat:
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#16
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Mercedes 190E, Anhängelast 1500 Kg
hinten dran ein Autotransporter ca 500 Kg dadrauf ein Mercedes 200E /8 Gewicht?????? Natürlich dauerte es nicht lange bis die Rennleitung mich zur Waage begleitet hat. ca 30% Überladung Strafanzeige, Geld und Punkte Wie viel? Ich weiß es nicht mehr da das gute 20 Jahre her ist. Aber teuer war es. Auf meine Frage wie ich jetzt weiter kommen soll gaben sie mir die Antwort: "Wir haben sie kontrolliert was sie jetzt machen ist ihre Sache." Ich bin dann wieder los hab mich ganz klein gemacht und bin mit angelegten Ohren ohne eine weitere Kontrolle nach Hause. Heute würde ich das nicht mehr machen ich verbuch das ganze unter "Jugendsünde"
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#17
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heutzutage setzen sie dich fest.... wenn eine bestimmte Prozentzahl Überladung vorliegt... da heißt es "bis hierher und nicht weiter!"
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#18
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![]() Zitat:
![]() Das max. Gespanngewicht war für mich einer der Gründe vom Sharan weg zu wechseln, obwohl ich wie "DickeLippe" auch von den Zugwageneigenschaften überzeugt war. 1,7 t WoWa ließen bei fünf Personen im Auto nur noch wenig Luft. ![]()
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Beste Grüße John |
#19
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Wo liegt die denn eigentlich?
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Sportliche Grüsse vom Rhein-km 406. |
#20
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Mich haben sie mal ( 01 oder 02)mit einem normalen 3/4 Tonner-Anhänger erwischt. Im Kieswerk sagte der Mann mit dem Radlader noch:"... ne halbe Schaufel langt. Mehr darf der Anhänger nicht!" ich konterte mit: " Mach voll das Ding, sonst fahre ich mir ja einen Wolf."
Nach der 5ten oder 6ten Tour, sprang mitten in der Feldmarkt plötzlich ein Peterwagen aus einem Waldweg. Ein Komissar pfiff mich bei Seite und eine junge (verdammt hübsche) Obermeisterin fing sofort mit einer Achslastwaage an zu hantieren... Das Schreiben von der Rennleitung forderte: 3 Punkte (+1 Ladesicherung) und 1 Monat Radfahren und irgendwas um 200€, weil ich über 800kg (!) überladen war. Glüchlixher Weise war nur der Anhänger überladen, würde die Zugalast des Fahrzeuges auch überschritten, käme noch ein Delikt dazu. ![]() Mein Anwalt sollte für mich, gegen eine doppelte Zahlung des Bußgeldes, eine Aussetzung des Fahrverbotes erwirken, da ich unbescholtener Ersttäter war. Und fand ... einen Formfehler. Ich kam unterm Strich mit einem blauen Auge davon, aber ich werde mein Lebtag tunlichst auf korrekte Zuladung achten. Der erzieherische Effekt ist aber eindeutig da.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (21.05.2010 um 08:18 Uhr) Grund: das wichtigste vergessen
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#21
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#22
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Könnte man so sagen. Ich bewege mich da auch immer am Rande des (vermutet) Möglichen, lt. Papiere Trailer 580 kg Eigengewicht und zul. Ges. gewicht 3.500 kg, Boot ist angegeben mit 2.900 kg aber ohne Benzin und Ausrüstung. Könnte also knapp werden.
Davor habe ich einen Q7 hängen, der 3,5 t. ziehen darf. Ist aber ein absolut sicheres Gespann. Und ich fahre ja auch nur 2 mal im Jahr zum Liegeplatz und zum Winterlager. Zusätzlich habe ich dazu noch eine Überbreitengenhmigung vom Amt. Ich stelle aber nach euren Postings fest, dass sich die Controllettis noch nicht auf uns Trailerfahrer eingeschossen haben
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Es grüßt Bernd aus M-V Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr |
#23
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Gruß Wolfgang
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. ![]() |
#24
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Recht hast du, aber ich glaube das Ergebnis schon zu kennen. Und das ändert dann leider auch nichts an dem Bauchgefühl, wenn man bei trailern an einem Polizeiwagen vorbeifährt. Deswegen wollte ich mal wissen, wieviel Risiko dabei ist.
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Es grüßt Bernd aus M-V Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr |
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