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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer: zul. GG vs. Anhängelast + Stützlast
Ich habe mal 'ne Frage:
Ich habe einen Harbeck-Trailer (BT 2000.1, 2to zul. GG) und eine Zugmaschine mit 2to Anhängelast. Der Anhänger wiegt (natürlich beladen) mit urlaubsklarem, vollgetanktem Boot 1,99to Achslast zzgl. Stützlast (weil angekuppelt gewogen), letztere kenne ich noch nicht, bewegt sich aber im Bereich 50-100kg. Ist es richtig, dass: - das für das Auto reicht - hier wird die Stützlast nicht für die Anhängelast berücksichtigt, die 1,99to untschreiten also die zulässigen 2to? - der Trailer damit überladen ist: 2to zul. GG setzen sich zusammen aus Achslast + Stützlast, die in diesem Fall > 2to, < 2,1to sind? Ich kann den Trailer bei Harbeck durch reines Ändern der Papiere auf 2,1to (2to Achslast + 100kg Stützlast) auflasten (85,- EUR für Papiere + neues Typenschild). Das Boot ist noch nicht ganz ausgerüstet (230V-Anlage, Kompressorkühlbox, ggfs. Teak-Cockpitboden kommen noch), so das ich die 100kg "extra" gut gebrauchen kann. Im Fall einer Überladung (des Autos) kann ich immer noch 2x Anker mit Kettenvorlauf, Werkzeug, Kompressorkühlbox in den Kofferraum verfrachten. Geländewagen und ~2,4to-Trailer oder sowas kommen nicht in Frage; ich brauche einen Mittelklasse-PKW, einzige Option ist vielleicht im nächsten Jahr ein Passat TDI 4motion DSG mit 2,2to Anhängelast. Tipps a la "kauf Dir ein anderes Auto" sind daher nicht beliebig hilfreich. Interpretiere ich das richtig? Habt Ihr Erfahrung damit, wie die Rennleitung Gewichtskontrollen bei Trailern vornimmt? Danke ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#2
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Es ist richtig, dass das zGG des Anhängers in Summe durch Achslast+Stützlast nicht überschritten werden darf.
Nach dem Auflasten kannst Du die Stützlast dem Gesamtgewicht des Autos zurechnen. Beachte dabei aber das max. zulässige Zuggewicht.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#3
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Hast Du mir hierfür weitere Infos? Danke und Gruß Erich |
#4
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#5
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Wie hoch ist denn die zulässige Stützlast an deinem Auto?
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#6
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Es ist richtig, daß Dein Trailer in der vorgenannten Kombination überladen ist.
Er darf einschl. Stützlast nur 2,0 to wiegen. Dein Auto hingegen darf 2,0 to anhängen, die Stützlast gehört zum Gewicht des Zugfahrzeugs. Also laß die Auflastung durchführen. Ich habe das gleiche Problem (1,5 to/1,5to), komme aber mit meinem zul. GGw des Trailers aus, denn meiner kann nicht mehr aufgelastet werden. Die Bremsen gehen bis max. 750 kg.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#7
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75kg oder 90kg, genau weiß ich es nicht.
E61 525dA touring Bj. 2005 mit werksseitiger AHK (inkl. Anhänger-ESP)
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#8
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Auf den ersten Blick würde ich den Anhänger auflasten, aber nur wenn Du dann gut auskommst.
Zu Bedenken ist nämlich, daß in DE die Bußgelder sich ab 2 t AnhängezGG ändern: Bis einschl. 2t zahlst Du als Regelsatz bei einer Überladung (egal was überladen ist) von
Über 2 t gilt
Du landest mit der Auflastung also in einer anderen Kategorie, was dzu führt, daß Du ggw. bis 100 kg Überladung im tolerierten Bereich wärst. Nach Auflastung wären es nur noch 42 kg. Und bei gleicher Preisklasse (30 EUR) liegt ohne Auflastung der Wert höher (2000 + 300 = 2,3 t) als mit (2100 + 63 = 2,163 t). Das alles gilt aber nur für DE! Hast Du schon geprüft, ob sich der Pkw auflasten läßt? Mit Scholz haben wir da gute Erfahrungen gemacht. Eine Auflastung war möglich, bei der das Werk ein wohl hauspolitisches Njet hören ließ. Wenn Du denen den D-Wert der Kupplung per E-Mail nennst, können sie Dir sagen, ob und ggf was geht.
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Beste Grüße John |
#9
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Zitat:
Eine Auflastung schließen alle Beteiligten, darunter BMW, ZF (Automatikgetriebehersteller) und Dritte aus. ZF findet schon die 2to fahrlässig ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#10
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Von Marijan kenne ich eine ähnliche Geschichte (auch BMW). Frag' ihn doch mal per PN an (er ist aber eigentlich im anderen Forum aktiv). Eine E-Mail an Scholz frißt ja kein Brot.
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Beste Grüße John
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#11
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Also: wenn das mit der Bußgeldtabelle stimmt, mache ich mir über eine moderate Überladung eigentlich keine Gedanken mehr, Auflasten, Papierkram,Abwiegen......stehen in keinem Verhältnis zum Risiko. 20% kosten lediglich 35 EUR. Also ist das Risiko mal erwischt zu werden ist durchaus akzeptabel.
Gruß Andy
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Liebe Grüsse ...Andy Segeln ist die Kunst, naß und krank zu werden, um mit hohen Ausgaben langsam irgendwohin zu treiben |
#12
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Was die Versicherungen dann dazu sagen, kannst Du Dir mal ausmalen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#13
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___________________ Gruß Werner |
#14
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Hi, Probleme gibts bei der Versicherung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ! Grob fahrlässig wäre in diesem Fall, dass ich vor der Fahrt auf der Waage war, und mit dem Wissen der Überladung losgefahren bin (und das müsste auch noch nachgewiesen werden). Steht jedoch nirgends geschrieben, dass ich vor Fahrtantritt wiegen muss. Eine Fehleinschätzung der Gesamtmasse wäre dann schlimstenfalls fahrlässig (das wird doch auch durch die bequemen Bußgeldhöhen belegt), da wird es mit der Versicherung keine Probleme geben..... Und dann klappts auch mit dem Unfallgegener. Außerdem ist jeder Unfall im Einzelfall zu prüfen, und da müsste die Unfallursache schon in der Überladung begründet sein.
Gruß Andy
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Liebe Grüsse ...Andy Segeln ist die Kunst, naß und krank zu werden, um mit hohen Ausgaben langsam irgendwohin zu treiben |
#15
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Ich hab meinen Galaxy problemlos von 2to und 4to zul. Zuggesamtgewicht auf 2,51to und 4,5to zul. Zuggesamtgewicht bei 8% Steigung auflasten können. Wichtig war nur der D-Wert der Anhängekupplung
Grüße Erich
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#16
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Versteht mich bitte nicht falsch: wen ich normalerweise unterwegs bin, halte ich die Gewichte ein, weil ich ja nicht immer vollgetankt losfahre, der Wassertank und das Chemie-WC ggfs. erst beim Slippen gefüllt wird, die Kompressorkühlbox eher im Kofferraum an der Steckdose mitreisen wird etc.
Aber es wird Momente geben, wo alles gleichzeitig an Bord ist. Mit Scholz werde ich mal ausprobieren ...
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#17
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Du mußt dann entweder umladen, oder dich von etwas trennen. Wenn die Möglichkeit des Umladens beseht, dann kannst du auch von Anfang an regelkonform laden. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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#18
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So, nachgeguckt. Stützlast sind 90kg.
D-Wert ist 11,4 kN. Laut der Formel in Wikipedia ist das Ende der Kupplung bei meinem Auto (Leermasse 1.760kg) bei 3,4to erreicht (3.420,62 kg). Also ist die Limitation die Freigabe des Herstellers und nicht technisch bedingt. Daran kann ja vielleicht Fa. Scholz was drehen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#19
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Hi,
zu Scholz kann ich was sagen. War am Freitag bei ihnen und habe meinen Tiguan Auflasten lassen. Hatte Original 2200 Kg Anhängelast. Jetzt habe ich 2700 kg Anhängelast (Nur bis 8% Steigung) Wichtig ist nur der D-Wert der Kupplung, und natürlich die Daten des Fahrzeuges. Alles sehr unkompliziert abgelaufen.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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#20
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Scholz würde mir für 351,05 EUR per Nachnahme ein Gutachten verkaufen, mit dem die Anhängelast von 2.000kg auf 2.200kg erhöht werden kann.
Also danke für den Tipp! Ein bisschen vorsichtig und auch ungehalten bin ich schon, dass sich Trailer um 100kg und Auto um 200kg auflasten lassen durch jeweils ein Stück Papier. Beim Auto insbesondere, nachdem alle beteiligten Hersteller sowas kategorisch ausgeschlossen haben. Wo ist da der Systemfehler? Tsts ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#21
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Daß Du von BMW keinen neuen X(irgendwas) für sauteures Geld kaufst.
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Beste Grüße John
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#22
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Wobei ein X wohl eher unter Schickimicki als unter vernünftiges Zugfahrzeug fällt
(jetzt werden mich wohl einige BMWler am liebsten steinigen )
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#23
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Naja, BMW wird mit der Ablehnung einer Auflastung wohl nicht bezwecken, daß ein Mercedes M gekauft wird.
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Beste Grüße John |
#24
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Also ,deine Auflastung müßte ohne Proleme möglih sein,und zwar bis 2200kg +90kg ohne Einbußen in der Steigung.Hat bei mir locker geklappt,und hat auch keine 350 Euro gekostet.
Gruß Rudi
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#25
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Hallo Andreas,
falls Dir dieser Link evtl. etwas weiterhelfen kann...nur falls Du nicht daran gedacht hattest.. Gruß Rudi http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=66665&page=3
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