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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Plazierung der Gasflasche
Nachdem ich hier im Forum mal ein wenig gesucht habe,
weiß ich jetzt über das Thema folgendes: 1. Gasflasche im eigenen Kasten 2. Entlüftung im unteren Bereich 70 mm über Wasserlinie 3. Auch Ersatzflaschen im eigenen Kasten 4. Prüfung alle 2 Jahre 5. Kennzeichnungspflicht Was mir fehlt: A. Wo darf der Behälter stehen ? B. Wie dicht muß der Deckel sein (Dichtungen, Verschluß, etc. ? C. Kann man alles selbst anfertigen (...und dann abnehmen lassen) ? D. Anordung des Behälters in d.Pantry oder z.B. Ankerkasten (Anker draußen auf Bugspriet) ? E. Was wäre noch zu beachten ? Gruß an alle Gerd-H. Schoppenhorst
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Motto: "...sailing away with the first winds of the new day...." (frei nach I.A.) |
#2
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Hallo strathsail,
zu 1. Die Gasflaschen (einschließlich Reserve) müssen in einem Kasten sein, der keine direkte Verbindung (luftmäßig) mit dem Innenraum haben darf. zu 2. Dieser Kasten muß an seiner Unterseite nach außen entlüftet sein, das Campinggas schwerer ist als Luft. zu 3. Die Ersatzflasche breucht keinen eigenen Kasten, kann aber einen bekommen. Wenn ordnungsgemäß verschlossen ist (Flaschenventil, Ventilabdichtung und Schutzhaube) kann sie sogar im Schiff gelagert werden, würde ich aber nie machen. zu 4. stimmt so nicht. Habe ich alles durchgemacht. Aussagen von Waschpo und meinem Versicherer: es gibt keine Pflichtprüfung alle 2 Jahre! Kann man aber zur Sicherheit machen lassen. Zu A. Nicht im Innenraum, oder wenn da, zum Innenraum abgeschottet und nach außen entlüftet. Es bieten sich an: Ankerkasten, Sonderkasten auf dem Bug, Kasten auf der Badeplattform zu B. Dichtungen usw. nicht notwendig, unten sowieso offen, Kasten sollte verschließbar sein. zu C. Es gibt fertige Kästen (sehen aus wie überdimensionierte Marmeladeneimer), kann man aber auch selber bauen. Bei Selbstbau möglichst vorher mit demjenigen sprechen, der die Abnahme macht. zu D. in der Pantry scheidet wohl aus, Abschottung gegen innen und unterseitige Entlüftung nach außen machen das meist unmöglich. Je nach Boot sind Bug vor dem Aufbau oder Badeplattform angesagte Plätze. zu E. Da schaue ich heute abend noch mal nach, was ich so noch finden kann. Grüße Kanalskipper
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Slow down, you move too fast....... |
#3
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Anbei einige Informationen us der Norm für Gassysteme auf kleinen Wasserfahrzeugen, ich hoffe man kann den text noch lesen, sonst mir eine pn schicken....
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#4
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Re: Plazierung der Gasflasche
Zitat:
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#5
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Pantry mein' ich auch nur, im Kasten u. mit Entlüftung nach außen.
Habe einen 31' Segler und kein Platz im Achterschiff - separater Kasten am Heck versaut mir nicht nur die Optik Gerd
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#6
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Von der Kreuzerabteilung gibts ein Merkblatt zu Flüssiggasanlagen auf Sportbooten
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#7
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Auf vielen amerikanischen Langfahrt-Schiffen sind die Gasflaschen am Heckkorb angebracht, etwa in der Art von Fenderkörben. Sicherer gehts eigentlich nicht. Aber, ob das bei uns erlaubt ist?. Das geht wahrscheinlich nur, weil dort starre Gasleitungen verboten und flexible Schläuche zugelasen sind.
Kannst Du evtl. eine Backskiste abteilen und so ein separates Gasschapp gewinnen? Die Lenzöffnung darf nicht tiefer als 75 mm über der Wasserlienie liegen. Die Abnahme bzw. regelmäßige Prüfung bei Seeschiffen ist meines Wissens ledigleich eine (nützliche) Empfehlung. Von einer Kennzeichnungspflicht habe ich noch nichts gehört. Was wird da eigentlich gekennzeichnet? Viel Erfolg Paul |
#8
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Zitat:
Ich hab wirklich nur den Ankerkasten, wenn ich den Anker dann auf einer (neu anzufertigenden Bugsprie) befestige Und da ist die Frage, ob nicht die Schwerkräfte bei Seegang die Gasflasche und die entsprechende Halterung überfordert Gerd
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#9
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Hallo Gerd,
Du hast offensichtlich ein Schiff mit Mittelcockpit mit Untgerdeckspasse nach achtern, wie ich auch. Da ist Backskistenraum ohnehin begrenzt. Wir haben im Anschluß an den Decksaufbau am Heck eine Kiste aus GFK in Bootsfarbe mit Teakdeckel quer an Deck montiert. Bei einem Fahrtenschiff fanden wir das auch optisch vertretbar. Die Kiste ist groß genug für Generator, Tank für AB, Schnorchelzeug usw. (Das wäre reichlich Platz für zwei ordentliche Gasflaschen. Außerdem sitze ich gerne auf der Kiste, wenn an der Schleppangel ein Fisch gebissen hat. Auf dem Kistendeckel wäre sogar Platz für ein Solarmodul. Ich schau mal nach, ob ich ein Foto habe. Wenn es Dich interessiert, könnte ichs Dir zumailen. Ein Buspriet für den Anker ist grundsätzlich nicht schlecht. Ich fahre das Vorstag für die Genua am Bugsspriet (mit Wasserstag). Den Ankerkasten brauche ich allerdings für die Kette und die Ankerleine für den 2. Anker. Der Bug ist natürlich der Bootsteil, der am meisten stampft und ich teile Deine Bedenken, was die sichere Befestigung der Flaschen angeht. Servus Paul |
#10
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Hallo,
ich weiss nicht ob das was Für Euch ist, ist aber zugelassen wenn ein Abfluss ins Freie möglich ist: http://www.ocean-marine.de/gasanlage...behaelter.html
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Charly |
#11
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Zitat:
Gerd-H.
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#12
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Zitat:
Vorsicht: Angetüddelte könnten sie auch mit dem Klo verwechseln! Grüße Kanalskipper
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#13
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Moin,
wenn noch jemand sowas brauchen kann: Gaspulle Kocher Heizung Alles nicht mehr Neu oder Neuwertig, dafür aber umsonst....KEIN VERSAND, kommen und mitnehmen. Willy |
#14
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Zitat:
Ich krieg es nicht heruntergeladen Gerd
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Motto: "...sailing away with the first winds of the new day...." (frei nach I.A.) |
#15
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Zitat:
Gruß Paul |
#16
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Zitat:
mit rechter Maustaste drauf und dann "Speichern unter" auswählen
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#17
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Zitat:
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#18
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Das sind ja mal mindeststens 37', da passt so eine
Kiste schon mal hin Wir haben 31' und hinter der AK geht's steil ab ins Wasser. Ich hab wirklich nur den Ankerkasten frei oder eben in der Pantry ( wo sonst die Backskisten sind), denn ich hab nicht einmal Backskisten. Mit der Alternative "Pantry" mein ich auch, dass dort ein abgeschlossenes Gehäuse mit Ausgang nach draußen Stehen könnte - ist optisch nicht der Knaller, aber die Nachteile des Ankerkastens wären aufgehoben...... Gerd
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Motto: "...sailing away with the first winds of the new day...." (frei nach I.A.) |
#19
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Hallo Gerd,
meine ist eine 42er und der Aufbau geht nicht bis zum Spiegel. Da war Platz für die Kiste. Deine ist wohl eine Beryll, oder? Bei einem Backdecker geht das natürlich nicht. Du könntest aber eine Halterung für die Flaschen aus V2-A an den Heckkorb montieren oder eine kleine Kiste entweder aus Marine-Sperrholz bauen oder aus GFK selbst laminieren und an den Heckkorb anschrauben. Wenn das gut gemacht ist, sieht die Kiste noch nicht einmal so schlecht aus und sie hätte den Vorteil, dass Du diese Lösung jederzeit wieder abnehmen könntest. Flasche im Ankerkasten: der müsste aber gut dicht sein, sonst kann die Flasche, zumindest aber der Regler und ein evtl. vorhandener fernbedienbarer Absperrhahn korrodieren. Über das Vorschiff kommt doch immer mal wieder Wasser. Gruß Paul |
#20
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Hallo @ all
Sicherlich hat es Udo mit seinen amerikanischen Vorschriften nur gut gemeint ............. aber leider sind wir hier im "bürokratisiertem" Deutschland !! Die amerikanischen Vorschriften haben bei uns keine Geltung. Selbst wenn das Boot nich auf deutschen Hoheitsgewässern fährt aber bei einem Versicherer nach deutschem Recht versichert wird gelten hier die deutschen Vorschriften. Die Installation von Flüssiggasanlagen regelt: DVGW-Arbeitsblatt G 608 (Flüssiggasanlagen in Wassersprt-Fahrzeugen) Außerdem gilt : Wassersport-Fahrzeuge mit einer Flüssiggasanlage an Bord müssen ebenfalls alle 2 Jahre von einem sachkundigen Fachmann überprüft und abgenommen werden. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und Prüftermine ist der Eigentümer. Links: http://www.bluewater.de/fluessiggas.htm http://www.wasserschutzpolizei-nrw.de/feuer.htm für mich bester Link da hervoragend auf das Thema Flüssiggas einegangen wird !! : http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/k...luessiggas.pdf Nehmt es nicht zu leicht! In erster Linie geht es um Eure Sicherheit in zweiter Linie um den Versicherungsschutz. Grüße Thomas
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-Grüße Thomas- |
#21
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Zitat:
Wenn ich Deine Quellen richtig verstanden habe, gibt es keine einheitlichen europäischen Vorschriften in Bezug auf Gas auf Schiffen. Gruß Paul |
#22
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Zitat:
Ich bin kein Versicherungsfachmann und Jurist. Aber die Wiederholungsprüfung ist nach der neuen Norm vorgeschrieben. Da Dein Boot unter Deutscher Flagge also wahrscheinlich auch in Deutschland zugelassen ist wird hier auf jeden Fall die deutsche Vorschrift angewendet. Ich bin mir nicht 100 % sicher,aber ich denke dass auch ein Schiff mit Auslandshäfen geprüft werden muß Zitat:
nachweisen kann! Es muß eine amtliche Sachkundigen Prüfung und Kurs belget werden. Zitat:
drinstehen und die Prüfung mit Stempel betätigt wird. Wie beim Wohnwagen. Zitat:
auf jeden Fall muß ja der Eigentümer dafür Sorge tragen dass das Boot vorschriftsmäßig ist. Vielleicht kann hier Norman (Blaue-Elise) noch aktiv werden. Was passiert wenn Flüssiggasanlage nicht geprüft wurde und Brandschaden auf Grund defekter Flüssiggasanlage ...?? Zitat:
Zitat:
und die gelten nun mal unter deutscher Flagge/Zulassung ?? Grüße Thomas PS: ich hab da wohl was losgetreten [/quote]
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-Grüße Thomas- |
#23
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Danke Thomas,
die Normen, von denen Du sprichst und das Gesetz, in denen diese Normen beschlossen wurden, sowie die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen kenne ich jetzt leider immer noch nicht. Vielleicht hat da noch jemand einen zusätzlichen Hinweis. Schönes Wochenende. Paul |
#24
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@Paul
habe dasselbe Problem. Lt. KA-Dokument "Flüssiggasanlagen auf Sportbooten" ergibt sich für mich folgende Sachlage: (1) Abschnitt VI Sicherheitsmassnahmen und Überprüfungen Überprüfungen der Gasanlage sind für Sportboote, die nicht den UVV der Berufsgenossenschaften (siehe Abschnitt I 1.) unterliegen, nicht vorgeschrieben, sondern in das Ermessen der Bootseigner gestellt. (2) I Rechtliche Grundlagen und technische Regeln 1. Für Errichtung und Betrieb von Flüssiggasanlagen an Bord von ausschließlich privat genutzten Sportbooten unter 24 m Länge bestehen in Deutschland mit Ausnahme des Bodensees keine rechtlich verbindlichen Regeln.................... Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich der Eigner eines anderen Wasser(sport)fahrzeugs nach eigenem Gutdünken und frei von jeder Verantwortung auf diesem Gebiet bewegen kann. Spätestens bei einem Unfall mit Personenschaden oder Gefährdung der Öffentlichkeit/Dritter - und dazu zählt auch die eigene Familie - wird der Eigner durch den Strafrichter dahingehend belehrt werden, dass eine solche Anlage nur betrieben werden darf, wenn kein Dritter gefährdet werden kann Soweit die Ausführungen der Kreuzerabteilung Für mich ergibt sich daraus als Konsequenz, die bestehende Gasanlage den deutschen Normen entsprechend umzurüsten, zu prüfen und detailliert verwendete Materialien und Einbau zu dokumentieren.
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#25
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Gasflasche
Hallo, um auch meinen Senf dazu zu geben: Eines der Gestze ist das Produkthaftungsgesetz zumindestens bei neuen Booten in Zusammenhang mit der EU-Norm zu beachten.
Bei der Überprüfung der Gasanlage muß der Prüfer immer bescheineigen,daß in den Rohtverschraubungen Stützhülsen verarbeitet wurden. Wie macht der Mann/Frau das ohne die Anlage zu zerlegen? Die Flüssiggasnorm wird überarbeitet zum Zwecke der Harmonisierung innerhalb der EU. In Zukunft sitzt der Regler nicht mehr an der Flasche sondern wird an die Wand des Flaschenkastens geschraubt. Hat Vorteile, weil man das "ausländische" Flaschen ohne Adapter an deutschen Anlagen betreiben kann z.B. in Skandinavien, wo deutsche Flaschen nicht gefüllt werden können. |
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