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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Einfuhr aus der Schweiz?
Hallo,
wie ist es wenn man ein Gebrauchtboot (Bj.89 ohne CE) aus der Schweiz einführen möchte. Der Schweizer (Verkäufer) meint ich könnte Probleme bekommen. Ich würde mit eigenem Trailer (deutsche Zulassung) runterfahren und das Boot holen. Muß man sowas dann anmelden oder würdet Ihr einfach so über die Grenze fahren.
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Gruß Carsten |
#2
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Man muß sowas anmelden, aber ich würde einfach so über die Grenze fahren.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#3
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Achtung
Einfuhr in die EU somit ist keine Steuer entrichtet!!!! Du brauchst für die Zulassung EU Einfuhrpapiere!!
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#4
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Seh ich auch so.
In der Schweiz werden die Boote mit einer sogenannten Stammnummer geführt. Diese Nummer bleibt bis zur endgültigen Abmeldung beim Boot, egal wer Besitzer ist oder in welchem Kanton sich das Boot befindet. Da über diese Nummer auch die jährliche Besteuerung erfolgt, ist der Weg eines Bootes lückenlos dokumentiert. Also auch der Verkauf ins Ausland. CE ist das geringere Problem. In Bezug auf die Sportbootrichtlinie ist die Schweiz Teil der EU.
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Gruß Wolfgang
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#5
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Also sollte ich die Schweizer Nummer lieber entfernen wenn ich über die Grenze fahre. Das Kennzeichen am Hänger ist ja deutsch und dafür habe ich dann auch angemeldete Papiere. Für das Boot hätte ich ja nur den Kaufvertrag und eventl. die Schweizer Papiere.
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Gruß Carsten |
#6
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Zitat:
EU Einfuhrpapiere ist sowas schwer zu beschaffen oder teuer?
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Gruß Carsten
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#7
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Hallo
Ich kann da nur für Luxemburg sprechen, nur das ist ja auch Euroland. Ich wolte ein Boot aus der Schweiz einführen und habe mich deshalb erkundigt. Das Boot hätte 10.000 Euro gekostet und war 20Jahre alt. Dafür hàtte ich keine Einfuhrgebühr zahlen müssen. Ich hätte das Boot inklusive Trailer einfach nach Luxemburg einführen können, hätte innerhalb 24 Stunden bei einem Zollamt in Luxemburg eine Einfuhrerklärung machen müssen und hätte so das Boot und den Trailer anmelden Können. Frag einfach bei einem Zollamt nach, die können dir sicher weiter helfen Gruss Roger
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#8
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Und Einfuhrzoll. Und vor allem würde ich solche krummen Vorhaben nicht in einem Internetforum bekanntgeben. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#9
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Zitat:
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#10
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Zitat:
Zoll-Infocenter Tel.: 069/469976-00 Fax: 069/469976-99 E-Mail: info@zoll-infocenter.de Ich würde mich da auf keine Halbweisheiten einlassen. Wir machen geschäftlich viel mit CH, wenn da nur mal eine Unterschrift auf den Ausfuhrpapieren fehlt kostet das direkt Zeit und Geld. Die Leute beim Zoll-Infocenter sind nett und beraten recht gern. Viele Grüße Peter Geändert von pitt4 (27.05.2008 um 23:10 Uhr)
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#11
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Ich würde Decken, Schlafsäcke, Kühltaschen und Gedöns reinpacken und
noch nen Fender draußen dranhängen. Dann würde ich dem Grenzposten schön winken und rufen "War schön bei euch im Urlaub!!"
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#12
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sehe genau wie Axel,
einfach eine Woche Urlaub da machen und mit dem Boot zurück kommen, eine WSA Zulassung für das neue Boot hätte ich auch im Gepäck
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#13
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Hallo,
Zollsatz für Sportboote ist 1,7 % .
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#14
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Also bei 1,7% würde ich auch keinen Hickhack machen und ordentlich
anmelden. Ich dachte, da ist mehr drin... Die MwSt bekommst du als Händler eh erst mal wieder und danach zahlt sie dein Kunde...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#15
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[quote=jim tonic;901028]
z.B. Zolltarifnummer 8903999100 1,7% Korrekt
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#16
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Zitat:
Also der Zoll schrieb mir das hier...(siehe unten) und somit ist die Sache für mich gestorben, wenn ich dann noch 1,7% und 19% zusätzlich zahlen muß, macht es keinen Sinn mehr. Schade Zitat vom Zoll: Nach Ankunft der Sendung an der Grenze der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird diese durch die Zollstelle erfasst. Aus dieser Erfassung ergibt sich die Verpflichtung, die Waren innerhalb einer bestimmten Frist einer zollrechtlichen Bestimmung zuzuführen. Diese beträgt bei im Seeverkehr beförderten Waren 45 Tage und bei allen anderen Transportverfahren 20 Tage. Zollrechtliche Bestimmung ist u.a. die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr. Die Waren sind zur Überführung in den freien Verkehr der Gemeinschaft grundsätzlich schriftlich bei der Zollstelle anzumelden, bei der sie registriert wurden. Bei einem Warenwert bis zu 1.000 Euro kann die abfertigende Zollstelle zulassen, dass die Anmeldung mündlich erfolgt. Ansonsten erfolgt die Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr schriftlich auf dem Teilsatz 0737 des Einheitspapiers ggf. bei mehreren Warenpositionen ergänzt um den Vordruck 0738. Vordrucke des Einheitspapiers erhalten Sie im örtlichen Formularhandel oder bei der Industrie- und Handelskammer. Das Merkblatt zum Einheitspapier 2008 -Vordruck 0781- (Ausfüllanleitung für die Vordrucke0737/0738) finden Sie als Download auf der Internetseite http://www.zoll.de/ > Vorschriften und Vordrucke > Merkblätter http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0781_merkbla tt_2008.pdf Zu beachten ist dabei, dass eine Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den freien Verkehr grundsätzlich nur von einem in der EG ansässigen Anmelder abgegeben werden kann. Folgende Unterlagen müssen der Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den freien Verkehr beigefügt werden: 1. Rechnung (zweifach) 2. ggf. Präferenznachweis/Frachtbrief Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung folgende Berechnungsgrundlagen, für: a)-den Zoll: der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten bis zur EG-Grenze (=Zollwert); b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): die Summe aus Zollwert, Transportkosten innerhalb der EG und zu zahlender Zollbeträge (=EUSt-Wert). c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet: Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen) + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere Fracht/Versicherung) = Zollwert * Zollsatz= Zoll + Zoll + Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer Mit der Überführung der Waren in den freien Verkehr entsteht bei einfuhrabgabenpflichtigen Waren die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld. Die Einfuhrabgaben sind bar zu entrichten Die Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden bei einem Kaufgeschäft ab einem Warenwert von über 22 Euro getrennt gemäß Zolltarif erhoben. Um die Einfuhrabgabensätze und Einfuhrbestimmungen klären zu können, muss die betreffende Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Hierfür ist eine genaue Warenbeschreibung erforderlich. Die Bezeichnung Boot ist zu allgemein. WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN werden dem Kapitel 89 des Zolltarifes zugeordnet. Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus werden der HS-Position 8903 des Zolltarifes zugewiesen. Die Drittlandszollsätze liegen hier zwischen 1,7 und 2,7 %; der Präferenzzollsatz (Schweiz) ist frei. Ein Beispiel: Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor, andere als für die Seeschifffahrt, mit einer Länge von mehr als 7,5 m Code-Warennummer: 8903 9299 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die Schweiz): 1,7 % oder Präferenzzollsatz (gültig u.a. für die Schweiz): frei (0%) Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% erhoben.
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Gruß Carsten |
#17
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#18
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Rechenbeispiel; Fred nochmal "hochholen"
Hallo zusammen, ich habe hier bei uns im auch schon mehrfach die Suchfunktion genutzt und diesen Fred (den ich jetzt gerne nochmal "hochholen möchte" gefunden; der endet mir aber leider viel zu "apprubt"
Gerade stellt sich mir die Frage ob es Sinn mach selbst ein Boot aus der Schweiz nach D zu importieren? Zitat von oben: Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet: Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen) + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere Fracht/Versicherung) = Zollwert * Zollsatz= Zoll + Zoll + Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer Ich rechne mal anhand des o.g. Beispiels: Rechnungsbetrag (in Euro umgerechnet fürs Boot) = 5.000,00 € + Kosten bis zur EU Einfuhrgrenze = +0,00 € (ich fahre ja mit eigenem Trailer in die Schweiz, lade das Boot auf und fahre wieder zurück) = Zollwert * Zollsatz 5.000,00 € * 1,7 % = 85,00 € (Zoll) jetzt bin ich bei 5.085,00 € + Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort = + 0,00 € (ich transoportiere ja immer noch auf meinem eigenen Trailer und selbst) = Einfuhrumsatzsteuerwert (5.085,00 €) * 19 % (Einfuhrumsatzsteuersatz ) = 966,15 € (das wäre dann m. E. die bar beim Zoll zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer) Somit käme ich auf einen Gesamt Preis für das Boot incl. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer ect. auf 6.051,15 €! Hinzu kämen dann noch meine eigenen Kosten für Sprit, die Zeit die ich aufwende ect. Aber m. E. keine weiteren Zoll oder Umsatzsteuerpflichtigen kosten!!?? Sehe ich das richtig oder habe ich ne komplette, geistige "Blockade"! Oder kann mir ein Kollege vom Zoll noch vielleicht eine ganz andere Rechnung "aufmachen", wie z. B. jaaaaaa sie sind ja von Rostock nach Zürich gefahren das sind 1100 Kilometer bei durchschnittl. 8 L Diesel/ 100 Kilometer macht das Summe X, hinzu kommt ja auch noch die Rückfahrt...... Habe auch schon mal den Zoll bei mir hier angefragt (zumindest ein Bekannter hat mal gefragt ) aber noch keine Rückantwort erhalten...... Schon mal vorab ein großes DANKE für Eure Hilfe vg Gerd
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Gerd_Ostsee Seenotrettung tut Not! |
#19
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Hallo Gerd,
ich habe erst vor 4 Wochen ein Boot aus der Schweiz eingeführt. Rechnungsbetrag x 1,7% Zoll x 19% Mwst. Selber mit eigenem Trailer in CH abgeholt. Gruss Micha
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#20
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Hallo Carsten,
ich würde einen kleinen Ausflug über Österreich nach Deutschland machen... Den Ösi's kannst du zur Not was vom Pferd erzählen und danach gibt es keine Kontrolle mehr... äääähhhm, lösch am Besten das Thema! Gruß Gunter
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#21
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Zitat:
Dir ist aber schon klar dass die CH nicht zur EU gehört und wahrscheinlich eine CE-Nachzertifizierung notwendig ist?
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Gruss Vestus
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#22
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Hallo Vestus,
das Boot ist Bj.89... und wenn er ein paar der hier erteilten Ratschläge befolgt, in Deutschland beim eBär o.ä. gekauft... und weg!
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#23
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Da Baujahr ist nicht entscheidend. Bin zwar selbst auch mehr der Verfechter der Eigenbauten, aber wer verzollt darf sich über die Nebenwirkungen nicht wundern.
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Gruss Vestus
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#24
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alles was neuer ist in der CH hat sowieso CE dies wird bei und in der CH strickte gehandhabt also man bekommt gar keine Zulassung ohne CE
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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#25
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schon klar. Aber was mit Booten aus der Vor-CE-Zeit?
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Gruss Vestus |
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