#501
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Zitat:
Was mich dabei jedoch viel mehr stutzig macht ist die Frage, was Du als Kunde gegen einen marktwirtschaftlich üblichen Wettbewerb hast, als das Du da so sehr in die Bresche eines einzelnen Herstellers springst. Verbraucherfreundlich zumindest ist Dein Verhalten nicht wirklich und über Kollegialität innerhalb eines Forum für Wassersportbegeisterte manche ich mir da schon so meine Gedanken.
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Gruß - Georg
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#502
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Zitat:
Einfach zu akzeptieren das Sigma was baut was andere nicht können zählt hier nicht.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#503
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Zitat:
auf der Waage 4230 kg inkl Trailer 650 kg auf Tank hab ich nicht geachtet aber gehn Maximal 240 Liter rein und wenn man die abzieht pf. überladen
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LG. Hans |
#504
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@Hans,
wie viele Hersteller müssen Dir denn noch bestätigen, dass auch sie solche Anhänger bauen und sich damit auf rechtssicherem Weg befinden... Es geht auch wohl mehr um die Art und Weise, als um die Tatsache als solches. Das Motto " ich weiß was, aber ich sag´s keinem weiter" jedenfalls ist inzwischen auch für Sigma eher kontraproduktiv.
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Gruß - Georg
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#505
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Zitat:
Vielmehr scheint mir der neue, EU-rechtliche Rahmen den auch Sigma nutzt, gefunden zu sein.
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Gruß vom Oberrhein.
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#506
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Zitat:
Könnte es sein, dass Du Dich ärgerst, einen Aufpreis für ein Geschäftsgeheimnis gezahlt zu haben, dass in Wirklichkeit keines ist?
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Beste Grüße John
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#507
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Zitat:
Mit Tricks zu arbeiten, die einer Rechtsberatung bedürfen, hat doch nichts mit "bauen können" zu tun. Gruß Axel |
#508
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Was ich einfach nicht verstehe ist, wieso es jetzt erst "ans Licht kommt", wenn es doch so ein alter Hut ist. Hier haben so viele das Problem mit dem Trailergewicht und es ist noch keiner hier, der so einen Trailer eines anderen Herstellers hat ?
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#509
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Der in dem Beispiel mit der 350 kg Kupplung erwähnte CHEROKEE TypKK eines Freundes hat aber ab Werk nur 2675 kg eingetragen
Ich zweifle da schon mal an den 3500kg die angegeben werden. Also bringen da auch die 350 kg Stützlast nix
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#510
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Hallo Norbert,
ist ja nur ein Beispiel. Und wenn es nach Anbringen der entsprechenden AHK und der Eintragung die 3,5t hat, dann ist es doch gut. Zumindest sind die Angaben so: Zitat:
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#511
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Zitat:
Dann frage ich mich aber wieso der Baby Cherokee die 350kg hat und alle großen Jeeps "nur" 140 bis 175kg. Vermutlich nutzen die auch so eine Lücke um den kleinen mit Hilfe der hohen Stützlast im Bezug auf die Anhängelast zu pushen. Irgendwie trickst doch jeder irgendwo rum
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#512
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Hi Norbert,
ich denke, dass die älteren Fahrzeuge einfach stabilere Rahmen haben. Die heutigen Autos müssen immer leichter werden, damit sie nicht soviel Sprit brauchen. Mir reichen 150kg, vielleicht auch schon 100kg, mein Wunschboot sollte sogar ganz ohne Tricks legal mit 3,5t (inkl. Stützlast) trailerbar sein. Reserve darf aber sein. Gruß Axel |
#513
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Zumal die Kiste nur ca 600 Kg Zuladung hat
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#514
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Zitat:
Bitte zeigt doch mal einen Trailer-KFZ-Schein (nicht Sigma, den habe ich selber) in dem 3650 KG oder 3850 KG als zulässiges Gesamtgewicht stehen, den würde ich gerne sehen.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser
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#515
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Wie jetzt, du hast doch einen Sigma mit 3650 Kg, tust jedenfalls so, und dann nur eine Auflaufeinrichtung von 3500 Kg? Wozu jetzt die 514 Beiträge wenn es doch nicht mit 3650 Kg geht, oder habe ich wieder etwas verpasst?
Wieso sollte dir jemand den Schein zeigen wo du doch so ein Geheimnis von deinem machst? Gruß Uli07 |
#516
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=177
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#517
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Ja, Quereinsteigen bringt hier nix, am Ball bleiben oder ....
Meiner ist eingescannt ein paar Seiten vorher zu sehen.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser
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#519
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Hab gerade mal die Unterlagen zu meinem neuen 3,5 T von SIGMA durchgesehen.
Bei mir ist eine ALKO AK 351 verbaut und in der Betriebsanleitung vom Hersteller stehen 350kg Stützlast.
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#520
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....heißt meiner Meinung nach: bei einem zGG von 3,5t ist Schluß. Wenn das Auto dann nur 3,15t Anhängelast hat, aber 350kg Stützlast, dann könnte dieses den Hänger noch legal ziehen.
Ruschi hat ja hierzu schon was geschrieben, allerdings bin ich noch nicht so ganz überzeugt, weil mich einfach die einzelnen Begriffe in den Daten stören. "Gewichtsbereich" ist ja auch nirgends definiert. Vielleicht ist das dann wieder der Punkt, wo Sigma seine Rechtsberatung benötigt. Gruß Axel |
#521
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Zitat:
Technisch zulässige Anhängelast (O.1 in den Papieren) ist die Last die über die Achse(n) auf den Boden gebracht werden.Stützlast (13 in den Papieren) ist die Last die auf der Anhängerkupplung lasstet. Technisch zulässigges Gesammtgewicht (F.1) ist die summe aus beiden und die steht ja in den Papieren Da ist es egal was die STVZO oder die STVO sagt da EU-Recht darüber steht.
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#522
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Zitat:
Zitat:
Dieses EU-Recht das von UHX ausgiebig ausgearbeitet wurde, entspricht nicht der Handhabung und ist in der Praxis nicht durchsetzbar. Auch hier betone ich immer wieder, das ist mein Wissenstand, gerne lass ich mich auch hier belehren, aber nur durch Fakten, und das ist ein Fzg.-Schein, alles andere sind Theorien.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#523
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Dem ist leider nicht so, denn ggf. wird durch entgegengesetztes Mitgliedstaatenrecht das EU-Recht ausgehebelt, wenns sein muss auch gerichtlich.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#524
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hier für dich auch nochmal der link:
http://europa.eu/legislation_summari.../l14548_de.htm ZITAT: Der EuGH hat den Grundsatz des Vorrangs in seinem Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache Costa gegen Enel anerkannt. In diesem Urteil verkündet der Gerichtshof, dass das von den europäischen Organen verabschiedete Recht in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten übergeht und diese zu seiner Beachtung verpflichtet sind. Das EU-Recht hat also Vorrang vor dem nationalen Recht. Steht eine nationale Rechtsvorschrift im Widerspruch zu einer EU-Rechtsvorschrift, so müssen die Behörden der Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschrift anwenden. Das nationale Recht wird weder für ungültig erklärt noch außer Kraft gesetzt, es wird lediglich seine verbindliche Wirkung ausgesetzt.
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#525
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Das ist wieder der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ich kenne eben genau einen Fall in dem entgegengesetztes Mitgliedstaatenrecht das EU-Recht ausgehebelt hat, und das betrifft genau dieses Thema.
Das könnte dann mit einem Gang zum Europäischen Gerichtshof auf dem Klageweg noch mal aufgerollt werden, aber .....
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
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