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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Mein Bootstrailer ist seit einigen Jahren in Kroatien - mittlerweile ist der TÜV abgelaufen.
Ich hatte im Februar neue Papiere beantragt, weil die Originale verschütt gegangen waren. Mit den neuen Papieren wurde ja auch ein KFZ-Schein ausgestellt, die Frage nach dem TÜV habe ich wahrheitsgemäß beantwortet : abgelaufen ! Die freundliche Dame beim LA erklärte mir, dass ich den Trailer dem TÜV vorführen müsse - klar. Meine Erwiderung, der Trailer stehe in Kroatien (mittlerweile EU) schmetterte sie ab : das sei ihr egal, wenn ich den Trailer nicht vorführen würde bekäme ich einen Mängelbericht. Lange Rede kurzer Sinn: heute habe ich diesen tatsächlich erhalten mit der Auflage, den Trailer bis 31.3. TÜV vorzuführen. Nun ist mir bekannt, dass der TÜV eine rein deutsche, hoheitliche Einrichtung ist - im Ausland interessiert das niemand. Bootskollegen haben mir gesagt, dass ich bei Rückkehr nach D unverzüglich zum nächst erreichbaren TÜV fahren müsse. Soweit - so gut ....... aber, wo steht das in den Gesetzen geschrieben und wie kann ich die liebenswerte Dame bei unserem Landratsamt davon überzeugen ? ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#2
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Müsste sich aus der StVZO ergeben. Dort sollte geregelt sein, dass ein zugelassener Trailer alle zwei Jahre zur HU muss.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
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§ 29 StVZO
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#4
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Hier wurde mir glaubhaft versichert, daß ich ohne Tüv im Ausland nicht fahren darf: http://www.boote-forum.de/showthread...64#post2671764
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#5
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Das Ausgangsposting MUSS gefälscht sein.
Folgendes passt so gar nicht zu den Ratschlägen, die Fred stets erteilt: 1. Papiere wurden verloren. 2. Klare Vorschriften werden nicht eingehalten. 3. Es wird nach einer pragmatischen Lösung gesucht, die auszunutzen versucht, dass in Kroatien Regeln nicht so eng gesehen werden. 4. Man verläßt sich auf Aussagen "von Bootskollegen". ![]() ![]()
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Beste Grüße John
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#6
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und ein gültiger "TÜV" ist Voraussetzung für eine deutsche Zulassung.
Wenn keine TÜV Zuführung möglich ist darf der Trailer im Ausland auch nicht länger genutzt werden oder müsste in dem Land in dem genutzt wird angemeldet werden. Du hast schon Glück wenn du kein Bußgeld hast. Die werden auch oft verhängt wenn aus dem Datenbestand erkannt wird das ein angemeldetes Fahrzeug keine gültige Plakette hat
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Gruß Olli |
#7
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Der TÜV Rheinland sieht das völlig anders und das verwirrt mich .....
http://www.focus.de/auto/news/koeln-...id_418620.html
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#8
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Das war wohl schon richtig so.
Zitat:
Ich würde dem Rat des ADAC folgen und glaubhaft nachweisen, dass sich der Trailer seit Datum X im Ausland befindet.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#9
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Danke Ralf, das scheint mir die vernünftigste Lösung zu sein !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#10
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Die Vorschrift ist eindeutig:
StVZO §29 (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Du könntest höchstens mit dem LRA verhandeln, dass Sie Dir nach Abs. 7 nur ein Benutzungsverbot auferlegen. Dann müsstest Du per Trailer zur nächsten HU. StVZO §29 (7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. ( .. Satz gel. ..) Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten. Das dürfte der ADA€ gemeint haben.
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Beste Grüße John |
#11
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![]() Zitat:
solange ein Fahrzeug zugelassen und versichert ist, kann es auch im Ausland betrieben werden, auch wenn die HU abgelaufen ist (Ausnahme: dauerhafter Standort Ausland, dann dort anmelden). Strafbar ist das nicht, außer bei für die ausländische Polizei erkennbarer technischer Mängel, hat dann aber rechtlich nichts mit der HU zu tun. Erst bei einer Rückkehr in die BRD ist die erste erreichbare Prüfstelle aufzusuchen, damit man sich nicht (da ja jetzt innerhalb der BRD befindlich) strafbar macht. Problem verlorener Papiere: Polizei im Ausland aufsuchen, Verlustanzeige erstatten und mit dieser Unterlage nach Deutschland einreisen (... und zur HU). Alternativ (z.B. in Trier): Die Zulassungsbehörde erstellt zwar keine Ersatzpapiere mit abgelaufener HU, aber möglich:Beantragung eines Technikauszugs, der bei der Prüforganisation nur für die Durchführung der HU Gültigkeit hat, danach kann mit der neuen HU der Fahrzeugschein beantragt werden. Gruß Axel
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#12
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Danke Axel !
Zitat:
Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#13
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![]() Zitat:
Aber wenn es darauf hinaus läuft, einen Trailer alle zwei Jahre nach D zu bringen und wieder zurück, nur damit er einen Stempel kriegt, das kann es doch nicht sein! LG Cabrio
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Lasst uns das Klima wandeln |
#14
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![]() Zitat:
Dieser Vorschrift kann man nur ohne schuldhaftes Versäumnis nachkommen, wenn die erste Prüfstelle aufgesucht wird. (Beweis gegenüber einer möglichen Polizeikontrolle: kürzeste Verbindung zwischen Grenze und Prüforganisation) Daher steht in den Internetseiten der Prüforganisationen eine entsprechende Empfehlung (eine Prüforganisation als Verein etc. hat ja kein Weisungsrecht) Gruß Axel
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#15
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![]() Zitat:
![]() Bei meinem Wohni hatte ich 2011 HU gemacht und runtergezogen nach HR. Dort steht er im Depot. Wichtig ist, daß er zugelassen bleibt. ![]() ( Boot nehme ich zu Pfingsten runter und nach den Sommerferien wieder mit heim ![]() ![]() ![]() Sollte der Wohni wieder mal zurück müßen, lasse ich mir einen schriftlichen HU-Termin beim TÜV geben, den ich bei der Heimfahrt mitführe. Wohni ist BJ 2005. ( Reifen sind hochwertig und Herstellungsdatum 2011 ) Dürfte hoffentlich keine Probleme geben.
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#16
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![]() Zitat:
Ich würde sagen hier wurden jede Menge Vorschriften missachtet..... Das selbe Problem haben Leute die Ihr Fahrzeug im Ausland am Ferienhaus nutzen, und es über Jahre dort haben. Das kann kompliziert werden , auch von Seiten der Behörden im Ausland. Viel Erfolg Tobias
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#17
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![]() Da HR ja erst kürzlich der EU beigetreten ist stehen in diesen Fällen wohl auch noch paar steuerliche Probleme im Raum, grade wenn diese Fahrzeuge seitens des HR-Zolls erfasst wurden.
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Gruss Vestus |
#18
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Genau. Ich kenne es zb von den Spaniern denen ist es ein Dorn im Auge wenn die Immobilienbesitzer ihre Autos nicht ummelden, da entgehen denen nämlich ein Haufen Steuern....und da verstehen die mind genauso wenig Spaß wie unsre Behörden.
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#19
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![]() Zitat:
Länger als sechs Monate vor dem Beitritt im Land = Umsatzsteuer und Zoll ist fällig.
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Gruss Vestus |
#20
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Mein Trailer ist zulassungsfrei, wie alle anderen Anhänger für Sportgeräte auch, so man sie nicht als steuerpflichtige Anhänger anmeldet.
Die Zulassungsfreien bekommen lediglich ein Kennzeichen zugeteilt. Hier stehts nochmal für den, der es nicht glaubt. http://www.bootstechnik.de/?p=260 |
#21
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Aber er muss eine HU haben...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#22
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![]() Zitat:
http://www.forum-kroatien.de/t516154...-Kroatien.html Da steht doch alles drin, sogar Deine persönliche Note. ![]()
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#23
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#25
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![]() Zitat:
Das ist endlich die Lösung meines Problems !!!!! ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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