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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Klasse Auskunft! Wenn du unter deutscher Flagge fährst, brauchst du in D auch die deutsche Genehmigung fürs Funkgerät. Ansonsten gibts massig Ärger Reine Binnenfunkgeräte sind sehr selten geworden. Kombigeräte darftst du mit UBI benutzen, aber nicht auf SEE einstellen. Und die Kanäle sind die gleichen, nur zum Teil anders belegt. Auch im internationalen Vergleich gibts Unterschiede mit den Kanälen. In D sind manche gesperrt, die anderswo frei sind. Deshalb braucht das Funkgerät auch eine deutsche Zulassung. Aber das lernt man ja beim UBI - Lehrgang
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Gruß Ewald
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#27
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Zitat:
seit wann hat ein Binnenfunkgerät keine Seekanäle? Die Frequenzen sind die gleichen! Im Seebereich darf die Binnenfunke auch mit UBI betrieben werden, allerdings nur mit 1 Watt, und DSC, sollte es eine Kombianlage sein, darf nicht aktiviert sein.
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Gruss Vestus |
#28
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Hallo...(hier könnte dein Name stehen)
Im Notfall darfst du alles tun um Schaden von Personen oder Sachen abzuwenden. Jetzt wäre nur noch abzuklären was ein "Notfall" ist. Kurz ein Beispiel zum Thema: Vor ein paar Jahren in Holland im Hafen von Tholen einen Mayday Ruf aufgefangen. Die Verkehrszentrale Vlissingen nahm den Notruf an und erkundigte sich nach seiner Position. Der rufende Skipper gab seine Position bekannt und beschrieb dann sein Problem. The engine is broken. Bis hier her wurde der Dialog von beiden Seiten in Englisch mit niederländischem Akzent geführt. Was dann folgte verstand ich nicht mehr, weil es im breitesten Niederländisch etwas lauter weiter ging. Dann schweigen.... Auf beiden Seiten und auf allen Kanälen. Neugierig geworden gab ich die mitgeschriebene Position ein. Etwas irritiert prüfte ich meine Eingabe noch einmal nach. Es stimmte wirklich. Der lag mitten im Sportboothafen von Yerseke. Netten Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. Geändert von Joshua Slocum (11.09.2011 um 22:23 Uhr)
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#29
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Das ist nicht wahr oder???
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#30
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Binnenfunk - Seefunk
Moin,
nach den vielen hochinteressanten Beiträgen bin ich doch recht stutzig geworden. Ich habe ein reines Binnenfunkgerät an Bord , Shipmate 8300 R , Rheinfunk hieß das damals. Erstaunlicherweise hat es im Gegensatz zu einigen hier geposteten Beiträgen exakt dieselben Kanäle wie die Seefunkgeräte. Lediglich auf einigen Kanälen ist die Leistung auf 1/2 Watt reduziert. Das Atis Signal wird natürlich immer mit abgestrahlt , was auf See nicht erforderlich , binnen aber vorgeschrieben ist. Heute sind wohl (fast) alle Geräte umschaltbar , dennoch gibt es auch noch Geräte ohne DSC zu kaufen. Übrigens , es hört kein Amateurfunker die CB Funkkanäle ab , vor allem deshalb nicht , weil die Amateurfunkgeräte im CB Frequenzband 1) garnicht betrieben werden dürfen ( stengstes Verbot ! ) und 2) auf diesen Frequenzen in der Regel garnicht senden können , zumindest meine nicht , der entsprechende Frequenzbereich fängt erst bei 28,000 MHz an , CB geht von 26,8 - 27,3 MHz . Schönen Restabend noch. Gruß Hermann |
#31
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Zitat:
sind es nicht 25 watt ? |
#32
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Zitat:
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#33
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Ich frage mich was ihr so alles lernt beim UBI -Schnellkursus, bei mir wurde gesagt,
das DSC nicht benutzt werden darf. Egal, wir haben noch ein reines Binnengerät aber Sohnemann hat ein Kombigerät neu gekauft. Er hat beim Kauf gesagt das er nur UBI hat und da ist es gleich für DSC gesperrt worden. Darüber bekam er eine Bescheinigung und die hat er bei der Anmeldung mit eingereicht und alles gut. Leider gibt es ja fast keine reinen Binnengeräte mehr.
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Gruß Angela Männer sind für mich Luft und Luft brauch ich um zu Leben. Das Leben ist eine Achterbahn, es geht immer rauf und runter. |
#34
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Doch Gerd, das ist wahr.
Leider. Zugegeben, damals gab es sowas wie eine Distress-Taste und DSC noch nicht. Der ganze Verkehr wurde über Kanal 16 und die Arbeitskanäle abgewickelt. Da wurde ne menge Unfug mit getrieben. Gelegentlich hörte man auf Kanal 16 wie sich die Kinder der Bootfahrenden Eltern zum spielen verabredeten. Gruß Robin Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#35
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Zitat:
Seefunken können auf 25 Watt oder 1 Watt eingestellt werden, Binnenfunken sind allgemein auf 1 Watt gedrosselt.
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Gruss Vestus |
#36
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Die Bestimmungen sind unterschiedlich und diejenigen für den Seebereich werden beim UBI weder unterrichtet noch geprüft. Mit dem "Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen", dem Vorgänger des UBI und des SRC, darfst du sowohl Binnen als auch im Seebereich funken, allerdings nicht im GMDSS. Hierfür benötigt man das SRC oder eine Ergänzung zum alten Schein - heute aber nicht mehr möglich. Mit UBI im Seebereich gibt Ärger. Die 1W - Einstellung ist Binnen auf den meisten Kanälen vorgeschrieben und wird von zugelassenen geräten automatisch eingestellt. Lediglich bei älteren Geräten muß von Hand umgestellt werden. Diese Geräte werden aber nicht mehr neu genehmigt oder umgemeldet.
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Gruß Ewald |
#37
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Zitat:
steinige mich nicht. binnenfunk ist bis 25 watt erlaubt. aber nicht auf allen kanälen. |
#38
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Zitat:
nur für Dich: www.wsv.de/fvt/ubi/Karte-Zonen-1-4.pdf die blau eingefärbten Bereiche sind die Seeschifffahrtsstrassen in denen eine Funke mit UBI betrieben werden darf. Weiter hinaus wird es mit 1 Watt eh Probleme geben.
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Gruss Vestus |
#39
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Hallo Hermann,
wenn ich es richtig gelesen habe, so ging es um das Abhören des CB-Funks durch Funkamateure. Seit wann ist das Abhören des CB-Funks für Funkamateure den verboten? Meines Wissens nach handelt es sich beim CB-Funk um eine Jedermannfunkanwendung. Ich will nicht in Frage stellen, das Aussendungen im CB-Band für Funkamateure mit den von Ihnen genutzten Geräten nicht erlaubt ist. Aber auch empfangen? Und wenn nun der besagte Funkamateur, wohlwissend um das Sendeverbot auf dem Frequenzband mit seinen Amateurfunkgeräten zur Mikrofontaste seines CB-Funkgerätes greift? Beste Grüße Robin P.s. Ich persönlich halte CB-Funk auf Booten für eine nette Spielerei. Auch schön, wenn man mit mehreren Booten unterwegs ist, um den Binnen- / Seefunk zu entlasten. Mit "Sicherheit" hat CB-Funk aber nur sehr wenig, bis gar nichts zu tun.
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. Geändert von Joshua Slocum (12.09.2011 um 13:39 Uhr) Grund: Nachtrag
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#40
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Das muss dann aber eine Anlage aus Kaiser´s Zeiten sein. Zulassungsfähig wäre sie heutzutage nicht mehr.
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Gruss Vestus |
#41
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Zitat:
wenn der kaiser nen jahr alt ist ja. ubi geräte haben bis 25 watt. aber auf den meisten kanälen sind sie automatisch bis 1 watt begrenzt ebenso darf man mit ubi geräte nutzen bis 25 watt. |
#42
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Zitat:
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Gruß Ewald
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#43
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Gruss Vestus |
#44
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Zitat:
Gruß Richard |
#45
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Zitat:
Mit Tante Gurgel wirds besser, da sind Grenzen aufgezeigt, die mit der Führerscheineinteilung nicht deckungsgleich sind. Aber dahinter brauchst du nun mal das SRC. Wenn du auf Helgoland nur mit dem UBI funkst, biste dran... Oder wofür brauche ich dann SRC?
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Gruß Ewald |
#46
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Macht Euch keine Sorgen, wenn Ihr nicht mehr durchblickt. Das ganze ist so unglücklich gelöst, dass auch die Behördenmitarbeiter oft keine Ahnung mehr haben. In Grenzsituationen sollte man daher mit allen in Frage kommenden Scheinen aufwarten können, falls man in eine der seltenen Kontrollen gerät.
Gruß Kurt |
#47
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In D gilt meines Wissens:
Wenn ein Funkgerät an Bord ist, muss der Skipper(und nicht irgendeiner an Bord) eine zum Funkgerät passende (Ubi (Binnenfunk) Gerät 1W, ATIS, oder Seefunk 25W, GMDSS, MMSI) Lizenz (Ubi oder SRC) haben. Das Funkgerät selbst muss eine sog. Frequenzzuteilungsurkunde von der BNA (Bundesnetzagentur kostet z. Zt. EUR 130.-). Die ATIS-Kennung und MMSI-Kennung ist im Funkgerät einzustellen und ATIS wird als 1. gesendet wenn mann die Sprechtaste drückt. Man ist somit im Binnenbereich sofort identifizierbar. 1W reicht für die üblichen Reichweiten im Binnenbereich aus.
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Mast und ... Norbert
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#48
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Zitat:
Runterscrollen zu Downloads, dort Geltungsbereich Binnenfunk anklicken, dort findest Du die Grenzen bis wohin Dein UBI gilt. DSC darfst Du mit UBI nicht betreiben, es sei denn Du hast eine Kombianlage und legst den Seebetrieb still. Außerhalb der im Link angegebenen Grenzen zur See hin darfst Du zwar ein (reines) Binnengerät für den Seefunk nutzen (Punkt 10, Nebenbestimmungen der Frequenzzuteilung für den Binnenfunk) aber nur in Verbindung mit einem für den Seefunk gültigen UKW -Zeugnis, also aktuell SRC oder ein weiterhin gültiges älteres Zeugnis, das Seefunk beinhaltet, z.B: BZI Gültigkeit aller bislang bekannten Zeugnisse siehe folgenden Link: http://www.nautik-funk-berlin.de/Fun...tzbereiche.htm
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Gruß Kai
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#49
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Zitat:
Hamburger Hafen bis zur Mündung, NOK, Achterwasser, Kleines Haff etc, sind alles Seeschifffahrtsstrassen, oder wie Du schreibst Seebereiche, die mit Binnenquake und UBI befahren werden dürfen. Da gibt es entgegen Deiner Behauptung überhaupt keinen Ärger. Schon interessant dass man beim UBI-Kurs so wichtige Sachen lernt wo z.B. die Funke angemeldet werden muss aber nicht weiss wo man funken darf.
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Gruss Vestus |
#50
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Zitat:
fast richtig. Frequenzzuteilungsurkunde muss immer an Bord sein, auf See muss der Skipper das SRC besitzen, Binnen darf die Funke ohne UBI nicht in Betrieb genommen werden, muss aber deswegen nicht ausgebaut oder funktionsunfähig gemacht werden.
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Gruss Vestus
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