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Hilfsmaschine in Belgien Pflicht
Hallo ihr Skipper da draußen!
Auf meiner Fahrt durch Belgien bin ich an der letzten Schleuse der Maas vor der französischen Grenze von der Police Fluviale kontrolliert worden. Alle Papiere (Bootsschein, Führerschein, Funkzeugnis, Funkgerätezulassung), Feuerlöscher (mit Jahresstempel der letzten Überprüfung), und dann die Frage: "Wo haben Sie Ihren Hilfsmotor?" Dann hat mich der freundliche Mensch mit der Pistole an der Hüfte aufgeklärt: "Seit Anfang des Jahres muss in Belgien jedes Motorschiff eine Hilfsmaschine haben, das ist Pflicht!" Dann hat er allerdings mein Bugstrahlruder als Hilfsmaschine im Sinne des Gesetzes als ausreichend erklärt und mich ziehen lassen. Ich denke, dass der Wasserschutzpolizist mir da keinen Bären aufgebunden hat und warne jeden, der in nächster Zeit/im nächsten Jahr nach Belgien fährt, sich darüber Gedanken zu machen. Günter |
#2
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...Bugstrahlruder als Hilfsmaschine im Sinne des Gesetzes...
Ich dachte, solche Schoten gäbe es nur in Dummland...
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#3
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Da hab ich noch gar nichts von gehört
hab auch gerade mal nachgeschaut aber nichts gefunden. Wer Lust hat kann hier mal unter Water selbst suchen: http://www.mobilit.fgov.be/nl/index.htm
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Charly |
#4
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Das hier had unser forumbesucher aus belgien fur uns ausgesucht.
Na weken wachten kreeg ik uiteindelijk deze mail terug van Martine.Stoquart@mobilit.fgov.be: -------------------------------- Geachte, U verwijst klaarblijkelijk naar het nieuwe reglement dat van toepassing is op de binnenwateren (dus niet kust, niet Beneden Zeeschelde) en meer bepaald art. 9.02.1.a1 dat een reserve voortstuwingsmiddel voorschrijft in overeenstemming met het vaartuig. Dit betekent dat bij problemen aan de voortstuwing er “iets” moet aanwezig zijn om het vaartuig veilig te manoeuvreren of verder te varen. Het gezonde verstand bepaalt verder wat kan en mogelijk is. Het reglement verplicht geenszins dat alle pleziervaartuigen zonder onderscheid een reserve-motor zouden moeten hebben. Met vriendelijke groeten ----------------------------------------- Dus ik ga er van uit dat onze zeilen voldoen als noodmiddel. En ik ga er ook vanuit dat een anker voldoet om het schip onder controle te houden. En een wrikriem of bijboot met roeispanen ook geschikt is om in nood het schip te manoevreren. wat mij betreft end of story. gr Gerrit Kan Chary das ubersetzen ?
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#5
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Na,ja....zwischen Anker und Hilfsmotor ist ja schon ein Unterschied. Ich denke aber auch das eine vernüftige Ausrüstung langt. Bei einem größeren Verdränger kann man ja nicht so ohne weiteres einen Notmotor installieren.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ Geändert von nordic (19.11.2007 um 20:04 Uhr) |
#6
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Prima....
hab noch einen Johnson 5 PS 4T hier stehen....noch keine 30 Stunden gelaufen. Werde ich dann sicher gut los... Willy |
#7
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Zitat:
Sehr geehrter Herr ... Sie beziehen sich offensichtlich auf die neuen Regelungen auf Binnengewässern (in Belgien) (also nicht für die Küste und nicht für die untere Seeschelde). Unter Anderem wird im Artikel 9.02.1.a1 (vermutlich ein § im Binnenvaartpolitireglement) vorgeschrieben, dass es ein Fahrzeug angepasstes Reserve - voortstuwingsmiddel (ich kenne die passende Übersetzung nicht, aber etwa ein Reserve Antriebsmittel) geben muss. Das heißt, dass bei Problemen am Antrieb "irgendetwas" da sein muss um das Fahrzeug sicher zu manövrieren oder weiter zu fahren. Der gesunde Menschenverstand soll hier angewandt werden um zu Entscheiden was sinnvoll und möglich ist. Das Reglement schreibt keineswegs vor, dass alle Sportboote ohne Unterschied mit einem Reservemotor ausgerüstet werden müssen. Mit freundlichen Grüßen .....
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Charly Geändert von charlyvoss (19.11.2007 um 21:05 Uhr)
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#8
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#9
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ich schreib auf meinen Bootshaken mit Filzstift:
"voortstuwingsmiddel " und als Gebrauchsanleitung hänge ich ein Foto einer Gondoliere dran, fertig ist der Lack! Ansonsten warte ich auf das erste belgische Berufsschiff mit Reservemotor! Jürgen
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Slow down, you move too fast....... |
#10
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Hier gibt es die Vorschriften für die Binnenfahrt zum Nachlesen auf niederländisch: http://www.mobilit.fgov.be/data/aqua/NL_REGL_APSB.pdf
Unter Artikel 9. ... gibts die besonderen Regeln und Ausrüstungsvorschriften für Sportboote.
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Charly |
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