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  #1  
Alt 08.07.2009, 13:12
itk itk ist offline
Ensign
 
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20 Danke in 17 Beiträgen
Standard Welchen Schein auf dem Bodensee??

Hallo Zusammen,

ich frage weniger aus aktuellem Anlass, also aus Neugier:
Ich habe gelegentlich mal was über das Bodenseepatent gelesen und bin im Moment verunsichert.
Mein Wissensstand war bis dato, das man, möchte man aus dem Bodensee fahren, eine zusätzliche Prüfung (nur Theorie, wenn Sportbootschein Binnen/Küste vorhanden, sonst auch praktisch) ablegen muss.
Nun tauchte schon mehrfach etwas von einer 4-Wochen-Regelung auf, allerdings mit unterschiedlichen Aussagen.
Die eine Aussage war, das man das Patent nicht braucht, wenn man max. 4 Wochen pro Jahr auf dem Bodensee fahren möchte. Die andere Aussage lautet, das man mit dem besagten Patent max. 4 Wochen pro Jahr auf dem Bodensee fahren darf. Eigentlich beides Quatsch, wobei ich auch nicht richtig nachvollziehen kann, warum auf dem Bodensse ein anderer/zusätzlicher Schein notwendig ist. Der See-Schein sollte doch eigentlich reichen, oder ist es auf dem Bodensee anders/gefährlicher als das Fahren um Fehmarn, Rügen, den nord- und ostfriesischen Inseln und dem Gardasee?
Ich hab schon hier im Forum gesucht und auch reichlich rumgegoogled, aber bis dato ohne Erfolg.
Kennt hier jemand die genaue Sachlage?

ITK
__________________________________________________ ___________
Wenn Du etwas änderst, wird es dadurch nicht zwangsläufig besser, soll aber etwas besser werden, so musst Du es ändern!
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  #2  
Alt 08.07.2009, 13:28
Täuberich Täuberich ist offline
Fleet Captain
 
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1.628 Danke in 641 Beiträgen
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Bei Besitz des SBF Binnen kann man sich für 4 Wochen maximal pro Jahr ein Gästepatent austellen lassen. Zuständig sind dafür die Landratsämter z.B.:

http://www.bodenseekreis.de/258.html...tle%3DSprengel

Die Begründung des eigenen Patents liegt wohl einerseits in der gemeinsamen Verwaltung des Sees durch A, Ch und D begründet, außerdem gibts ein paar Besonderheiten des Reviers zu beachten (z.B. Starkwindwarnung, Naturschutzgebiete), andererseits wird damit der sehr große Duck der Freizeitskipper auf dieses begrenzte Revier gemildert.
Das ist natürlich keine offizielle Begründung!

Andreas
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  #3  
Alt 08.07.2009, 13:31
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von itk Beitrag anzeigen
.. oder ist es auf dem Bodensee anders/gefährlicher als das Fahren um Fehmarn, Rügen, den nord- und ostfriesischen Inseln und dem Gardasee?
...
genau es ist anders gefährlicher

hier die Führerscheinverordnung:

http://www.dmyv.de/index.php?id=260

Gruß
Axel
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  #4  
Alt 08.07.2009, 13:33
Benutzerbild von peterle
peterle peterle ist offline
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aber genauso ist es ... sportboot see zählt hier gar nicht... mit dem binnen ist ein gastpatent möglich... dann brauchst du aber immernoch einen schwimmfähigen untersatz mit bodensee zulassung
__________________
gruß peter
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  #5  
Alt 08.07.2009, 15:09
Zitteraal Zitteraal ist offline
Fleet Captain
 
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1.087 Danke in 654 Beiträgen
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Zitat:
Die eine Aussage war, das man das Patent nicht braucht, wenn man max. 4 Wochen pro Jahr auf dem Bodensee fahren möchte.
Diese Aussage stimmt so, ist jedoch nicht vollständig! Wenn man den SFB besitzt, kann man für max. 4 Wochen (genauer 30 Tage) pro Jahr eine Sondergenehmigung bei den zuständigen Landratsämtern erhalten, die in dieser Zeit den gleichen Stellenwert wie das reguläre Bodenseeschifferpatent hat.

Zitat:
Die andere Aussage lautet, das man mit dem besagten Patent max. 4 Wochen pro Jahr auf dem Bodensee fahren darf.
Im Besitz eines gültigen Bodenseeschifferpatentes kan der Inhaber selbstverständlich das ganze Jahr über (und nicht nur 4 Wochen) den Bodensee (mit führerscheinpflichtigem Motorboot) befahren, alles andere wäre ja auch schwachsinnig.

Zusammengefasst: Mit Bodenseeschifferpatent das ganze Jahr über, mit SFB eine Sondergenehmigung, die max 30 Tage im Jahr gültig ist.

Grüße, Bernd
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