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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Welchen Schein auf dem Bodensee??
Hallo Zusammen,
ich frage weniger aus aktuellem Anlass, also aus Neugier: Ich habe gelegentlich mal was über das Bodenseepatent gelesen und bin im Moment verunsichert. Mein Wissensstand war bis dato, das man, möchte man aus dem Bodensee fahren, eine zusätzliche Prüfung (nur Theorie, wenn Sportbootschein Binnen/Küste vorhanden, sonst auch praktisch) ablegen muss. Nun tauchte schon mehrfach etwas von einer 4-Wochen-Regelung auf, allerdings mit unterschiedlichen Aussagen. Die eine Aussage war, das man das Patent nicht braucht, wenn man max. 4 Wochen pro Jahr auf dem Bodensee fahren möchte. Die andere Aussage lautet, das man mit dem besagten Patent max. 4 Wochen pro Jahr auf dem Bodensee fahren darf. Eigentlich beides Quatsch, wobei ich auch nicht richtig nachvollziehen kann, warum auf dem Bodensse ein anderer/zusätzlicher Schein notwendig ist. Der See-Schein sollte doch eigentlich reichen, oder ist es auf dem Bodensee anders/gefährlicher als das Fahren um Fehmarn, Rügen, den nord- und ostfriesischen Inseln und dem Gardasee? Ich hab schon hier im Forum gesucht und auch reichlich rumgegoogled, aber bis dato ohne Erfolg. Kennt hier jemand die genaue Sachlage? ITK __________________________________________________ ___________ Wenn Du etwas änderst, wird es dadurch nicht zwangsläufig besser, soll aber etwas besser werden, so musst Du es ändern!
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#2
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Bei Besitz des SBF Binnen kann man sich für 4 Wochen maximal pro Jahr ein Gästepatent austellen lassen. Zuständig sind dafür die Landratsämter z.B.:
http://www.bodenseekreis.de/258.html...tle%3DSprengel Die Begründung des eigenen Patents liegt wohl einerseits in der gemeinsamen Verwaltung des Sees durch A, Ch und D begründet, außerdem gibts ein paar Besonderheiten des Reviers zu beachten (z.B. Starkwindwarnung, Naturschutzgebiete), andererseits wird damit der sehr große Duck der Freizeitskipper auf dieses begrenzte Revier gemildert. Das ist natürlich keine offizielle Begründung! Andreas
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#3
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Zitat:
hier die Führerscheinverordnung: http://www.dmyv.de/index.php?id=260 Gruß Axel
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#4
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aber genauso ist es ... sportboot see zählt hier gar nicht... mit dem binnen ist ein gastpatent möglich... dann brauchst du aber immernoch einen schwimmfähigen untersatz mit bodensee zulassung
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gruß peter
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#5
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Zitat:
Zitat:
Zusammengefasst: Mit Bodenseeschifferpatent das ganze Jahr über, mit SFB eine Sondergenehmigung, die max 30 Tage im Jahr gültig ist. Grüße, Bernd |
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