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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot zulassen (ohne Kaufvertrag)
Wie bereits der Titel besagt wollte ich mein Motorboot zulassen. Doch nun bekomme ich heute einen Brief vom Wsv zurück, indem steht dass kein Kaufvertrag bzw Eigentumserklärung beigefügt wurde.
In dem Formular, dass ich dem Wsv schickte habe ich in 2-3 Sätzen geschrieben wie ich zum Besitz dieses Bootes gekommen bin. ( Es stand zwar, dass eine Ausführliche Erklärung notwendig sei aber ich dachte mir 2 oder 3 Sätze reichen) Hat jemand von euch ein Boot zugelassen, ohne dass ein Kaufvertrag vorlag? Was habt ihr dann geschrieben? Was ist plausibel und wie weit muss ich den ganzen Sachverhalt erläutern? Was reicht dem Wsv? Und jetzt bitte nicht : "schreib es doch ausführlich" Ich habe geschrieben, dass ich das Boot von einem Freund zum Geburtstag bekommen habe und er das Boot schon seit 20 Jahren besaß. Anscheinend war ich zu naiv aber die Sache ist halt nun so gelaufen.
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Gruß, David |
#2
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Dann lasse Dir die Schenkung bestätigen
Dein Freund sollte natürlich auch versichern und das schriftlich, ist auch zu deiner Sicherheit, dass er der rechtmäßige Besitzer des Bootes war Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#3
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Hab ich auch so gemacht, hab nen "Geschenkvertrag" aufgesetzt und unterschreiben lassen.
Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat
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#4
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Super! Das ist doch schon mal was!!
Die Verträge wird es ja sicherlich im Internet geben. Aber derjenige muss keinen Eigentumsnachweis erbringen? Dann stehe ich nämlich vor dem gleichen Problem!
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Gruß, David |
#5
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Zitat:
Wenn es vorher auf ihn Zugelassen war eigendlich nicht oder hat er es nicht Zugelassen in 20 Jahren Aber das mit der Schenkung muß durch gehen. Viel Erfolg
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Roland Melzer |
#6
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Es reicht wohl auch sowas, wie beim WSA Bremen
http://www.wsv.de/wsa-hb/download/ei...l_vers_212.pdf
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ____ Life is better at the beach
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#7
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Das Boot war noch nie (bzw nicht in Deutschland zugelassen).
Hat jemand eventuell einen Vordruck? Theoretisch kann ich ja alle Wsa's durchprobieren, man ist ja nicht auf das nächste angewiesen
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Gruß, David |
#8
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Hab ich doch in meinem vorherigen Thread drin
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ____ Life is better at the beach |
#9
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Also,mir wurde auf der "Zulassungsstelle"gesagt,als Begründung langt -gekauft per Handschlag-! Aber bei Dir ist das Problem: Das Boot was in D noch nie zugelassen! Hast Du keine Papiere,die den Eigentumsnachweis erbringen,z.B.: Bootsbrief?
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Wer hinter meinem Rücken über mich redet,-redet mit meinem Arsch... |
#10
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Ich habe einen Kaufvertrag aber ich möchte es ganz gerne als Schenkung deklarieren. Ansonsten habe ich keine Papiere bzgl des Bootes
Aber wieso muss das Boot eig. Unbedingt in D zugelassen gewesen sein? Man kann doch erstens auch ohne Zulassung fahren bzw ich bin doch bestimmt nich der einzige, der ein Boot aus dem Ausland hier zulassen möchte. @ boyco69 Ich glaube nicht, dass dem Wsa so ein Eigentumsnachweis reicht, wenn das Boot vorher nicht zugelassen war.
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Gruß, David |
#11
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[QUOTE=regentonne;1959609]Ich habe einen Kaufvertrag aber ich möchte es ganz gerne als Schenkung deklarieren. Ansonsten habe ich keine Papiere bzgl des Bootes
versteh ich jetzt nicht
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mfg Frank |
#12
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Zitat:
Wichtig ist allein der Eigentumsnachweis. Ein fiktiver Kaufvertrag von einem Kumpel an dich, erfüllt den gleichen Zweck.
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Servus Willi
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#13
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Zitat:
Ein Eigentumsnachweiß wie der von boyco69 wird wahrscheinlich nicht reichen. Hat jemand eine Vorlage von einem "Schenkungsvertrag"?
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Gruß, David |
#14
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Zitat:
Das ist ein offizieles Schreiben des WSA´s und das reicht aus als Eigentumsnachweis. So wurde es mir auch schonmal dort bestätigt und es ist dabei egal, ob es das WSA Bremen oder woanders ist.
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ____ Life is better at the beach
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#15
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Gut, dann probiere ich es einfach aus und werde euch berichten wie es gelaufen ist. Beim letzten mal hatte ich schon nach 2 Tagen die Antwort im Briefkasten. Ich bin gespannt und hoffe das es klappt!
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Gruß, David |
#16
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Als ich meine 20 Jahre alte jolle das erste mal mit Außenbordmotor zulassen wollte habe ich, aus mangel am Kaufvertrag des Motors die Garantiekarte und eine Eidesstattliche Erklärung vorgelegt, dann ging es ohne weitere Probleme
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk |
#17
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Von was für einem Boot sprichst Du eigentlich ?. Wäre vielleicht hilfreich auch was über Baujahr, Grösse, Motorisierung zu erfahren
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Gruß Nils "Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!" |
#18
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Sorry, wenn ich kritisch nachfrage, aber warum magst Du den Kaufvertrag nicht herzeigen?
Weißt Du, ich finde es gut, wenn das hier WSA kritisch ist. Es wird in diesem Bereich genug "gefunden". Irgendwann, irgendwo war das Boot doch sicherlich zugelassen oder? Also reicht ein Schreiben dieser Stelle und eine Erklärung zur Eigentumsübertragung aus. Wenn es sowas nicht gibt, muss man sich zumindest fragen dürfen warum nicht Das WSA fordert in solch "komischen" Fällen völlig zurecht eine ausführliche Erklärung und ja: Das WSA fand Deine 2-3 Sätze wohl nicht ausreichend. Wenn es da nix zu verbergen gibt, erklär einfach genau und ausführlich wie es war - basta. Hier überhaupt nicht angesprochen ist übrigens um was für ein Boot es sich handelt. Wenn es um eine Fischer-Jolle geht liegt doch die Sache anders als bei einem Motorboot mit 130PS Motor oder? Vom Baujahr wollen wir lieber gar nicht reden... Grüße Markus
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#19
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Nils, Du warst schneller...
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#20
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Ja, wäre doch wirklich schön wenn man wüsste von was wir hier reden. Meine Erfahrung mit dem Wsv Koblenz war z.b. sehr angenehm. Kurzer Anruf bei der netten Dame und nach ein paar Minuten war alles geklärt was ich wissen wollte.
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Gruß Nils "Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
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#21
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Also mit der Zulassung beim WSA Regensburg habe ich auch nur positive Erfahrung gesammelt. Bei mir war die PS Zahl (scheinbar für die Versicherung) zu niedrig angegeben. Ich habe das korrigieren lassen. Eine kurze, plausible Erklärung (Leistung Welle / Prop / ich zahl liber 30€ mehr an die Versicherung als deswegen Ärger zu bekommen) hat gereicht.
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#22
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Ehrlich gesagt kommt mir das etwas komisch vor.
Kaufvertrag ist vorhanden......... zeigen will er ihn nicht Auch im Ausland gibt es Bootspapiere, Versicherungsnachweise , Kaufverträge usw. Ich möchte auch nicht mein "gefundenens Boot" irgendwann einmal, hinten herum angemeldet, in Serbien o. Rumänien rumfahren sehen.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#23
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Ähh - sag mal, will Du uns eigentlich verarschen
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=109257
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Gruß Nils "Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
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#24
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Bekommt euch doch mal ein.
Ich habe gesagt, dass ich einen Kaufvertrag besitze aber das Boot ohne Vertrag zulassen möchte! Warum und weshalb kann euch doch erst einmal ziemlich egal sein, da es meine persönliche Entscheidung ist und ich das auch so ausdrückte. Ich wollte lediglich wissen ob und wie es möglich ist. Vielen Dank dazu an die Leute, die mich hier unterstützt haben und ich so das Boot zulassen konnte!
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Gruß, David |
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