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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 03.01.2011, 17:45
Benutzerbild von klwild
klwild klwild ist offline
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Standard Schiff anmelden schwerer als wie gedacht!

Hallo zusammen, ich habe gerade ein paar Mails und Telefonate mit dem SBV wegen dem IBS (Internationaler Bootschein), der Pantaenius Versicherung und der RegTP wegen des Funkgerätes (See-/Binnen) und bin platt!

Also das anmelden des Schiffes und Abschluss einer Haftpflicht bei der Pantaenius Versicherung ist kein so grosses Problem. Ich werde dann unter deutscher Flagge fahren was aber fehlt ist der Heimathafen auf dem Spiegel. Das wusste der Herr vom SVB auch nicht weiter. Welchen Heimathafen darf/muss ich angeben? Ich lebe in der Zentralschweiz am schönen Zugersee.

Viel schlimmer ist die Sache mit der RegTP. Ich darf als Deutscher im Ausland lebend kein Funkgerät unter deutscher Flagge anmelden sondern muss einen deutschen Wohnsitz vorweisen; den ich verständlicherweise nicht habe. Den IBS kann man allerdings nur unter der deutschen Flagge bekommen aber dafür bräuchte ich für die Funkgeräte wieder einen Wohnsitz in Deutschland.

Habe ich etwas falsche verstanden oder wie habt ihr das gemacht? Ich bin doch sicherlich nicht der einzigste im Ausland lebende Deutsche der ein Schiff im Ausland hat. In der Schweiz kann ich es nicht immatrikulieren da ich bisher kein Schweizer werden wollte und dann das Schiff für die Schweizer Rechtsprechung für tausende von Franken umgebaut werden müsste. Bsp. Flüssigkeitsaufangwanne unter dem Motor oder eine deutsche Lade/Stromanlage ist in der Schweiz nicht zugelassen (d.h. z.B. eine Lampe im Cockpit wenn der Landanschluss noch verbunden ist) usw.

Danke für euere Hilfe/Feedback und Ciao Klaus


P.S. Ohne Smiles weil das echt ernst ist!
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  #2  
Alt 03.01.2011, 19:48
Pitt Pitt ist offline
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Hallo Klaus,

ein Dilemma...

sicher nicht die feine Englische Art, aber warum meldest Du dich nicht für 2 Wochen bei Familie oder Freund in Deutschland mit Erstwohnsitz an, erledigst alles und "ziehst" dann wieder um. Die Ummeldegebühren dürften allemal günstiger sein als die von Dir angesprochenen Umbauten für die Anmeldung in der Schweiz.

Viel Glück und vielleicht hat ja jemand eine sauberere Lösung.

Gruss
Pitt
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  #3  
Alt 03.01.2011, 19:52
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bavarian bavarian ist offline
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Hallo. also ich habe für den IBS keine Anmledung für den Funk vorweisen müssen.

Gruss, Michi
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  #4  
Alt 03.01.2011, 20:18
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JCM JCM ist offline
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Als Heimathafen kannst Du dir jeden Seehafen aussuchen den es in Deutschland gibt, je nach Lust und Laune.
Hier im Forum war mal jemand der auf sein Schlauchboot "WYK" (auf Föhr) geschrieben hat weil ein längerer Hafenname nicht draufgepasst hat.
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  #5  
Alt 03.01.2011, 20:33
Kurt_K Kurt_K ist offline
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Standard Heimathafen

Ne,
es reicht sogar ein Binnenhafen aus.

Als ich für mein Boot ein Flaggenzertifikat benötigte, habe ich da angerufen und gesagt, der Heimathafen sei der Carport vor meinem Haus.
Daraufhin sagte die Dame am anderen Ende "Ist egal, dann schreiben Sie den nächsten Ort rein, der einen Hafen hat" ... und das war Heilbronn, obwohl ich mit der Stadt nichts am Hut habe.
Funk hat keinen interessiert, ich habe aber auch keinen an Bord
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... Winterpause, aber am 7. März gehts wieder los!!!
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  #6  
Alt 03.01.2011, 21:16
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von klwild Beitrag anzeigen
Ich werde dann unter deutscher Flagge fahren .....
Nach § 1 Flaggenrechtsgesetz bist Du nicht berechtigt die deutsche Flagge zu führen.
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  #7  
Alt 04.01.2011, 07:17
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klwild klwild ist offline
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Zitat:
Zitat von bavarian Beitrag anzeigen
Hallo. also ich habe für den IBS keine Anmledung für den Funk vorweisen müssen.

Gruss, Michi
Nein, Funk ist für den IBS nicht Notwendig aber wer gibt mir die MMSI, ATIS Code und Rufkennzeichen?

Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Nach § 1 Flaggenrechtsgesetz bist Du nicht berechtigt die deutsche Flagge zu führen.
Also mal abgesehen vom Gesetzt hat mir der SBV was falsches gesagt? Die Herren haben klar und deutlich gesagt das ich unter deutscher Flagge fahren darf bzw. muss sonst gibt es keinen IBS.

Danke und Ciao erstmal Klaus
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  #8  
Alt 04.01.2011, 07:28
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von klwild Beitrag anzeigen

Also mal abgesehen vom Gesetzt hat mir der SBV was falsches gesagt? Die Herren haben klar und deutlich gesagt das ich unter deutscher Flagge fahren darf bzw. muss sonst gibt es keinen IBS.
Er hat dir gesagt, dass es einen IBS nur für Fahrzeuge unter deutscher Flagge gibt. Dabei hat er wohl nicht geprüft, ob Du überhaupt die Voraussetzungen erfüllst die deutsche Flagge führen zu dürfen.
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  #9  
Alt 04.01.2011, 08:13
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hilgoli hilgoli ist offline
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der nur amtlich anerkannte IBS ist für mich eh die schlechteste Lösung weil er nur befristet gültig ist und kostenpflichtig verlängert werden muss.

Die m.E. bessere Variante ist bei Booten bis 15 Meter die amtliche Anmeldung bei einem WSA. Bei einer WSA Anmeldung benötigt man auch keinen Heimathafen am Heck. Man erhält ein Kennzeichen das auf beiden Seiten des Bootes anzubringen ist .

Für die Funkanmeldung nennst du einfach die deutsche Adresse deiner Eltern oder sonstiger Verwandte die einen Briefkasten besitzen an dem Post mit deinem Nachnahmen zuverlässig ankommt.

Wenn man eine Meldebestätigung verlangt musst du halt an dieser Adresse kurzzeitig einen Zweitwohnsitz anmelden.
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Gruß Olli
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  #10  
Alt 04.01.2011, 08:25
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Er hat dir gesagt, dass es einen IBS nur für Fahrzeuge unter deutscher Flagge gibt. Dabei hat er wohl nicht geprüft, ob Du überhaupt die Voraussetzungen erfüllst die deutsche Flagge führen zu dürfen.
Ich denke schon das ich das mit dem Herren im Gespräch und später via Mail richtig dargestellt habe.

Bin Deutscher mit deutschen Pass, lebe seit 15 Jahren in der Schweiz, habe keine Wohnsitz in Deutschland und möchte ein Schiff in Deutschland anmelden!

Hier der Auszug vom SBV http://www.sbv.de/index.php?id=476 wobei dann dieser Satz: "Der IBS wird deutschen Bootseignern sowie ausländischen Bootseignern mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik ausgestellt" zweideutig angesehen werden kann.

Ciao Klaus
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  #11  
Alt 04.01.2011, 08:48
Astrogator Astrogator ist offline
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Reicht dir eine Flaggenbestätigung?
Da muss man eigentlich auch Schweizer Bürger sein, aber es gibt den Ausweg über eine Vereinsgründung.
Dafür gibt es in der Schweiz ja praktisch keine Hürden.
Du gründest also einen Verein, überschreibst das Boot dem Verein, und der Verein ist dann Antragsberechtigt.

Um einen Verein in der Schweiz zu gründen reicht das erstellen von Statuten.

Gruss Marcel
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  #12  
Alt 04.01.2011, 09:03
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Wieso liest sich für mich dein:

ich wohne hier, will aber da jenes und ohne dies und welches machen zu müssen

Wie überall dir Rosinen rauspicken wollen?
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  #13  
Alt 04.01.2011, 09:05
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Einfacher und rechtssicherer ist es sicherlich eine verantwortliche Person nach § 2 FlaggRG zu stellen. Dann kann die deutsche Flagge geführt werden und die Probleme lösen sich.

Warum überhaupt ein IBS? Das Flaggenzertifikat ist die bessere Lösung.

Was die RegTP betrifft: Der richtige Tipp wurde schon von einem anderen Poster gegeben.
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  #14  
Alt 04.01.2011, 09:13
Astrogator Astrogator ist offline
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Wieso liest sich für mich dein:

ich wohne hier, will aber da jenes und ohne dies und welches machen zu müssen

Wie überall dir Rosinen rauspicken wollen?
Ist aus meiner Sicht ein harter Vorwurf.
So wie ich es verstehe, darf er keine deutsche Flagge führen, weil er keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Eine Schweizer Flagge darf er als Einzelperson aber ebenfalls nicht führen, weil er kein Schweizer Bürger ist.

Gruss Marcel
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  #15  
Alt 04.01.2011, 09:18
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Wieso liest sich für mich dein:

ich wohne hier, will aber da jenes und ohne dies und welches machen zu müssen

Wie überall dir Rosinen rauspicken wollen?
Hallo? Sorry das Schiff ist Freizeit und ich kann auch zurückkommen und Hartz IV beantragen dann zahlst du die Rosinen.

Ich bin kein schweizer Bürger und darf daher kein seegängiges Schiff immatrikullieren! Binnen geht das problemlos!

Zitat:
Zitat von Astrogator Beitrag anzeigen
Da muss man eigentlich auch Schweizer Bürger sein, aber es gibt den Ausweg über eine Vereinsgründung.
Dafür gibt es in der Schweiz ja praktisch keine Hürden.
Du gründest also einen Verein, überschreibst das Boot dem Verein, und der Verein ist dann Antragsberechtigt.

Um einen Verein in der Schweiz zu gründen reicht das erstellen von Statuten.

Gruss Marcel
Das hört sich doch gut an! Werde das mal Prüfen! Der Verein könnte dann BF-Basel heissen.
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Geändert von klwild (04.01.2011 um 09:42 Uhr)
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  #16  
Alt 04.01.2011, 21:12
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Hallo Klaus
Mit dem Flaggenzertifikat müsste es doch kein Problem sein,als deutscher Staatsangehöriger.
Ruf doch dort mal an.
Wenn ich diesen Auszug von hier lese: http://www.bsh.de/de/Antraege/Flaggen/Flaggenzertifikat/index.jsp

Dem „Antrag auf Ausstellung eines Flaggenzertifi kats” sind folgende Unterlagen beizufügen:

1 a)
Personalausweis (oder Reisepass) des/der Eigentümer/s, als amtlich beglaubigte

Kopie


. Als „amtlich“ gilt eine Beglaubigung nur, wenn sie von einem dienstsiegelführenden

Beamten


(z. B. der Meldestelle) bzw. einem Notariat bescheinigt wird. Stempelabdrucke

und Unterschriften von Sparkassenangestellten, Vereinsvorsitzenden usw. werden nicht

anerkannt. Ggf. genügt eine Meldebestätigung der Heimatbehörde





mit Hinweis auf die deutsche Staatsangehörigkeit


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Servus Willi
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  #17  
Alt 04.01.2011, 21:23
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Entscheidend ist dieser Satz:

1 c) Von Eigentümer aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder deutschen Eigentümern, die ihren ständigen Wohnsitz nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben, sind zusätzliche Voraussetzungen – über die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auf Anfrage Auskunft erteilt – zu erfüllen.

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  #18  
Alt 04.01.2011, 21:46
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Vulko Vulko ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
...
Die m.E. bessere Variante ist bei Booten bis 15 Meter die amtliche Anmeldung bei einem WSA. Bei einer WSA Anmeldung benötigt man auch keinen Heimathafen am Heck. Man erhält ein Kennzeichen das auf beiden Seiten des Bootes anzubringen ist . .....
Es reicht auch ein Kennzeichen am Spiegel. Die Niederländer wollen jedoch ab einem bestimmten Geschwindigkeitspotential das Kennzeichen an beiden seiten des Schiffes sehen.

Vulko
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Was sich nicht umbauen lässt, ist kaputt !
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  #19  
Alt 05.01.2011, 14:25
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ghaffy ghaffy ist offline
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Ich bin Österreicher mit Wohnsitz in Österreich.
Ich fahre ein Boot mit deutschem Kennzeichen.

Um ohne deutschen Wohnsitz dem allen genüge zu tun, ist es erforderlich, "eine Person mit deutschem Wohnsitz namhaft zu machen", die für allen Firlefanz in Deutschland gerade zu stehen hat.

Mit diesem Hinweis hat mir damals die BNetzAgentur die Frequenzzuteilung versagt.

Also habe ich eine "Person" namhaft gemacht. In meinem Fall ist das meine Schwester, die in D wohnt, lebt und arbeitet etc.

Dies geht aus dem Flaggenrechtsgesetz hervor. Darauf hat die BNetzA verwiesen. Ohne Flaggenzertifikat wäre nur eine Anmeldung für ein dezidiertes Binnenfunkgerät möglich gewesen. Allerdings gibt es am Markt gerade mal 1 Gerät, das nicht umschaltbar ist zwischen Binnen und See (ATIS und GMDSS), und das Gerät ist noch dazu keines von den günstigen (sondern ein Sailor-Profi-Gerät).

Daher: Zusätzlich zur WSA-Zulassung ein Flaggenzertifikat angefordert. Dazu ist es notwendig ENTWEDER einen Wohnsitz in D zu haben ODER einen "Vertreter" zu nennen, der dafür bürgt, dass alles in Ordnung ist und bleibt.

Mit dieser Bestätigung habe ich dann von der BNetzA eine Frequenzzuteilung erhalten.

In meinem Fall wollte die BNetzA NUR die "Erklärung der Beauftragten Person" (siehe Formular), und nicht das Flaggenzertifikat. Das habe ich halt nun zusätzlich. "Heimathafen" kann jeder beliebige Ort mit Zugang zur See (auch über Schifffahrtstraßen etc.) sein. In meinem Fall ist das Regensburg, obwohl dort niemand von den Beteiligten wohnt und auch das Boot dort nicht liegt.

Alles dazu und der sogenannten "Beauftragten Person" gibt es hier: http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...ikat/index.jsp

Mit dem ausgefüllten Formular zur "Beauftragten Person" gibt es dann auch eine Frequenzzuteilung von der BNetzA.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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Geändert von ghaffy (05.01.2011 um 14:31 Uhr)
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  #20  
Alt 05.01.2011, 14:57
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Danke ghaffy für deine ausführliche Ausführungen.

Ich denke es wird nicht ohne eine Person für See/Binnen und regTP im deutschen Geltungsbereich gehen. Mal auf die suche gehen ob ich was/jemanden finde der das machen könnte.

Ciao Klaus
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  #21  
Alt 11.01.2011, 17:49
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... also ich habe mal einiges abgechecked!

- Binnen brauche ich mind. den IBS (kann ich aus der Schweiz machen!)
- See brauche in mind. ein Flaggenzertifikat (eine Bezugsperson in 'D' erforderlich!)
- Funk ( das gleiche wie das Flaggenzertifikat!)

.. und was mache ich jetzt? Lebe seit Jahren in 'CH' und habe keinerlei Bezug oder Kontakt zu 'D' und auch kein Adresse dort! .. und welcher Deutsche würde das machen? (ein Strohmann )

.. doch den Verein Gründen? Ist aber schon Schrott oder?

Ciao Klaus
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  #22  
Alt 11.01.2011, 18:21
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bell407 bell407 ist offline
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Servus Klaus,

den IBS vom ADAC bekommt jeder Deutsche unabhängig vom Wohnsitz ,steht auf dem Merkblatt zum Anmeldeformular:

Zitat ADAC: "Der IBS wird vom ADAC im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ausgestellt. Für deutsche
Staatsbürger spielt dabei der Wohnsitz keine Rolle, ausländische Staatsbürger müssen dagegen ihren Wohnsitz in Deutschland nachweisen können."

Wozu das Flaggenzertifikat ? Ist Dein Boot länger als 15m ??? Bis 15m ist der IBS auch für SEE als Zulassung voll gültig:

Zitat ADAC: "Wassersportfahrzeuge, die auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren und eine Wasserverdrängung bei größter Eintauchung von mindestens 10 m³ besitzen, müssen in das Binnenschiffsregister eingetragen werden. Wassersportfahrzeuge, die zur Seefahrt bestimmt sind und eine Rumpflänge von mehr als 15 Meter erreichen, sind in das Seeschiffsregister einzutragen."


So 2 down, 1 to go.... die RegTP mit der Funkgenehmigung...

Im Zweifelsfall , wenn sich gar keine deutsche Adresse auftreiben lässt... haste halt kein Funkgerät ... kommt drauf an wo Du rumschippern willst... wenn Du im Küstenbereich bleibst tuts ne Handfunke oder das Handy, fürBlauwasser Segeln oder Atlantiküberquerungen wäre es natürlich besser Du hättest eine gute Funke oder alternativ ein Satelitentelefon...

Also nichts ist unmöglich.. mach Dir keinen Stress

Grüße

Christian
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  #23  
Alt 11.01.2011, 21:29
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
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Wozu das Flaggenzertifikat ? Ist Dein Boot länger als 15m ???
Flaggenzertifikate gibt es nur für Boote unter 15 Metern Rumpflänge. Ab 15 Meter Rumpflänge ist die Eintragung in ein Seeschiffsregister vorgeschrieben.
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  #24  
Alt 11.01.2011, 21:40
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bell407 bell407 ist offline
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Aber bis 15m gilt der IBS vom ADAC... dann brauchst nix anderes

über 15m... dann Eintragung ins Schiffahrtsregister wie ich geschrieben habe...

ich wollte nur hinterfragen wozu das Flaggenzertifikat...

Christian
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  #25  
Alt 12.01.2011, 05:39
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Das Flaggenzertifiakt eigentlich nur um die Bundesflagge führen zu dürfen. Binnen ist ja keine Flagge vorgeschrieben aber auf See hingegen doch.

... oder sollte ich einfach die Deutsche Flagge dranbaumeln?
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