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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Fred.
warum so giftig, an dem Sachverhalt ändert sich nichts! Gruß Vilm |
#27
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Hallo Ghaffy
deine Auslegung mag für Boote aus dem Nicht EG-Raum zutreffen, wir reden hier aber von einer Nachversteuerung von Booten die im EG-Raum gebaut worden und vorrübergehend in ein nicht EG Land ausgeführt wurden und dieses Land jetzt der EG beitreten will. Mfg Vilm Geändert von Vilm (24.01.2012 um 19:28 Uhr) |
#28
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Wat gilt denn nu schon wieder ??
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#29
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Zitat:
Mit dem EU-Beitritt hat das rein garnichts zu tun. D.h. - wenn man ein Boot nach HR bringt, kann / darf es 18 Monate dort verbleiben, ohne dass es in ein Zoll-Depot gebracht werden muss. Es kann / darf also privat abgestellt sein. Das ist insofern neu, als diese Frist bislang 6 Monate betrug, wie sie auch noch jetzt für Wohnwagen gültig ist. Viele Marinas haben ohnehin längst die Zulassung als Zoll-Depot. Darüber hinaus gibt es viele Zolllager für Wohnwagen und Boote. Mit Eintritt in die EU wird das dann wieder hinfällig.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#30
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Dieter,
hier wird gern etwas verwechselt, denn dies hat nichts mit dem EU-Beitritt Kroatiens zu schaffen, sondern behandelt die Aufenthaltsdauer ausländischer Yachten in Kroatien, mehr nicht. |
#31
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Zitat:
Verstehe ich jetzt nicht ganz ... "zum ersten mal EU Boden betritt". Boot (Bavaria) in D gebaut, nach HR geführt und dort geblieben. Ich aus Ö. Marina fungiert als Zollhafen, deswegen diese jährliche Zolltaxe auf der Rechnung des Lisgeplatzes. Wo werde ich nun nachversteuert ?
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Bavaria 37sport 2008 Volvo Penta 5.7 GXi-J DPS-A |
#32
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Zitat:
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#33
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An der EU-Außengrenze, in deinem Fall Slowenien.
Gruß Volker |
#34
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Bavaria 37sport 2008 Volvo Penta 5.7 GXi-J DPS-A |
#35
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Von Kroatien aus ist das nächste EU-Land nicht zwangsläufig Slowenien. Es kommen auch Italien oder Griechenland in Frage. Zum Beispiel von Umag nach Grado, oder von Dubrovnik ins Ionische Meer.
Gruß Peter
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#36
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Zitat:
da ja viele Leute weder Steuer noch Zoll in HR gelöhnt haben , fiel mir nichts besseres ein als mal hier weiter zu schreiben, es geht ja bei beiden Sachen um das Geld. Das mit den 18 Monaten ist ja schon mehrmals geschrieben worden, nur so richtig glauben kann ich das nicht, dass dieses richtig interpretiert wird! Irgend jemand schrieb mal, das gilt nur solange man auch selbst im Land mit ist, verlässt man HR dann ist das mit den 18 Monaten hinfällig. Neu ist mir das mit den 24 Monaten wie in den Link beschrieben. Aber ob das so richtig ist. Na egal, sollte das so sein dann kann man praktisch ab jetzt mit Boot nach HR fahren und privat unterstellen, in 18 Monaten ist dann HR in der EU und damit alles rechtens, aber trauen tue ich der ganzen Geschichte trotzdem nicht, 45 Jahre YU/HR Erfahrung lassen da immer etwas Stirnrunzeln zurück, gruss dieter |
#37
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Verstehe nicht ganz, daß dies Thema immer wieder aufewärmt wird, da ja nun schon seit Jahrzehnten sich dies durch Europa verbreitet hat.
Erinnern wir uns: Seit es die Steuer gibt, man muß sich mal die politische Klausel "Mehrwert" vorstellen, hat es immer Lücken gegeben eben diesen "Mehrwert" zu mindern und zwar legal, da es die Politiker nie geschafft haben lückenlose Gesetze zu machen, bzw. dies auch gar nicht wollten, da sie selbst diese "Hintertürchen" nutzten. So, nun ist fast ganz Europa "überredet" worden, weil die Verschuldung der Staaten immer größer wurde, so daß man am Konsum, von übrigens schon mal versteuertem Einkommen und Geld nochmals fast 25% kassiert (Ist schlimmer, als je zuvor, mit 10%). Nun ist Kroatien bisher die fast letzte Bastion in Europa und an den unversteuerten Booten sieht man die allgemeine Flucht vor den Steuern. Kommt Kroatien tatsächlich in die EU, wird der Steuersatz bis dahin 25 % betragen, denn die jetzigen 23% sollen ja demnächst erhöht werden. Alle Ausführungen bisher zur Erhebung der U-Steuer (Mehrwertsteuer) hatten den Pasus, wo das Objekt (Hier Boot) in den Verkehr gebracht, also hier zu 99% in Kroatien und dort wird auch (Nach)Versteuert. Ahoi Dietrich |
#38
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Zitat:
Zu Wasser raus aus HR - offiziell in Umag ausklariert. Danach wieder zurück zu Wasser, offiziell einklariert in Porec. Dieser Einklarierungszeitpunkt ist nun für die 18-Monatsfrist maßgebend ! Da ich dies kurz vor Pfingsten 2011 gemacht habe und HR erst zum 1.07.2013 in die EU kommt, muss ich diese Prozedur noch einmal machen. Irgend jemand schreibt immer wieder mal Unsinn .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#39
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Zitat:
Mein Boot wurde vom Zollamt in Split sichergestellt und von den Beamten wurde ich dann auch verhört und vom Zollgericht nach einem Schnellverfahren verurteilt. Dank meines guten Anwaltes war die Strafe selbst gering ausgefallen (die Strafe ist allerdings völlig willkürlich), die PDV, den Zoll und die Luxussteuer musste ich nach der Wertfestlegung / -schätzung des Zolls bezahlen. Ganz klar und unmissverständlich wurde mir von der Richetrin erklärt, dass wenn ich als Tourist mit einem Boot mit nichtkroatischer Flagge Einreise, kann das Boot solange in Kroatien verweilen, solange ich mich selbst in Kroatien aufhalte. Wenn ich Kroatien verlasse, muss ich das Boot wieder mitnehmen, bzw. in einer Marina oder bei einer Fa. angemeldet unterstellen, die die interantionale Zollgenehmigung haben und die passenden Zollpapiere erstellen. Oder das Boot muss ganz normal eingeführt, also verzollt und versteuert werden. Eine weitere Möglichkeit bietet sich nicht. Übrigends, alleine in einem kleinen Hafen bei Trogir wurden 22 Boote und in einem weiteren 3 Boote vom Zoll sichergestellt. Der Zollbeamte aus Split sagte mir, dass dies zur Zeit seine alleinige Aufgabe ist, alle Häfen und Parkplätze mit Booten zu besuchen und alle Boote zu kontrollieren. Viel Spaß.
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Gruß Detlef |
#40
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Zitat:
Genau so habe ich das schon mal vor längerer Zeit irgendwo im WWW gelesen von einem, der sich auch beim Zoll sachkundig gemacht hatte, finde das aber nicht mehr wieder, gruss dieter |
#41
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Zitat:
Auch bisher konnte man Boote so lange man wollte in Kroatien belassen, sofern sie in einem Zollldepot eingebracht waren !! Tausende Inhaber von Dauerliegeplätzen kennen das seit vielen Jahren. Einzige Einschränkung, die jedoch rein garnichts mit Kroatien zu tun hat war, dass man nach Ablauf von 3 Jahren das Boot im Falle der Rückführung in die EU neu verzollen musste. Nunmehr wurde die Frist, in der man Boote auch ausserhalb von Zolllagern abstellen kann, von ehemals 6 Monaten auf 18 Monate verlängert. Nach Ablauf dieser Frist muss das Boot entweder raus aus HR, oder aber in ein Zolldepot gebracht werden. Das ist im übrigen auf dem Flyer der kroatischen Zolls auch beschrieben ==> Informationen für Reisende
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#42
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Zitat:
"Wenn ich Kroatien verlasse, muss ich das Boot wieder mitnehmen, bzw. in einer Marina oder bei einer Fa. angemeldet unterstellen, die die interantionale Zollgenehmigung haben und die passenden Zollpapiere erstellen." Ein Zolldpot geht nur nicht wie oft behauptet privat, sondern geht nur bei Firmen die vom Zoll kreditiert sind, wie viele Marinas oder z.B. der kroatische "ADAC".
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Gruß Detlef |
#43
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Lies ganz einfach nochmal was ich geschrieben habe - so ist die Praxis und nicht anders !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#44
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Zitat:
Für RA, PDV, Zoll, Luxussteuer, Strafe. |
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Zitat:
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#46
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Ich meine diesen Absatz :
Zitat:
schriftlich nachvollziehbare Einreise zu Wasser aus der EU nach HR vorgenommen habe.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#47
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Ausländische Reisende können vorübergehend Gegenstände,
die für den persönlichen Gebrauch während der Reise in der Republik Kroatien für Tourismus, Sport, Geschäftsbesprechungen u.Ä. benötigt werden, einführen. Die Gegenstände müssen mit dem Reisenden oder im Gepäck des Reisenden mitgeführt und spätestens bei seiner Ausreise aus der Republik Kroatien ausgeführt werden. Personenkraftwagen, Wohnwagen und Ähnliches können innerhalb eines Jahres für den Zeitraum von sechs Monaten vorübergehend eingeführt werden, während Wasserfahrzeuge für den Hobbybedarf für einen Zeitraum von achtzehn Monaten vorübergehend eingeführt werden können. ----------------------------------------------------- Man sollte ja nicht Wunschdenken und sich das so auslegen wie man das gern haben möchte, sondern genau lesen was da steht: Grundsätzlich müssen alle Gegenstände bei der Ausreise wieder ausgeführt werden!! Das ist der entscheidende Wortlaut! Das weitere sind nun Einschränkungen bzw. Hintergedanken, man möchte ja auch an Zoll und Steuer rankommen und nicht jahrelang Ausländern für umsonst ihre teuren Sachen hier rumstehen lassen, z.B. ich habe eine Daueraufenthaltsgenehmigung und bin zwei Jahre oder länger am Stück in Kroatien, meinen mitgebrachten Kugelschreiber, Radiergummi, Camcorder, Schlepptop usw. kann ich nun die zwei Jahre benutzen ohne Zoll und Steuer zu bezahlen, meinen Wohnwagen muss ich innerhalb eines Jahres für 6 Monate ausser Landes bringen oder Zolllager, ansonsten Zoll und Steuer fällig, mein Boot muss ich nun nach 18 Monaten ausser Landes bringen, bzw eben aus und wieder einklarieren oder Zolllager, auch wenn ich zwei Jahre vor Ort bin, warum man diese merkwürdige Frist von 18 Monaten ausgesucht hat, bleibt mir in der Logik unerklärbar. das ändert aber alles nichts daran, dass man beim verlassen des Landes, z.B. nach 3 Wochen, alle seine Gegenstände wieder mitnehmen muss, die Richtertante in Split hat das genau richtig erkannt und angewendet. Alles andere ist stillschweigende Duldung, Nichtwissen, falsche Auslegungsweise, keine Verfolgung usw., da fresse ich nen alten Filzhut drauf, wenn es hart auf hart kommt zahlt man, garantiert, mündliche Erklärungen und schön lesen bringen da nichts. Damit sind wir wieder beim alten Jugo/Kroa Thema: Wer weiß/wendet es richtig an und wer nicht und jeder wirtschaftet für sich und stellt eigene Regeln auf !! Und als alter jangjähriger Kenner weiß man was da unten gilt: Im Zweifelsfall gegen den Angeklagten! So, und dann versuche mal, trotz vermeintlichen Recht, wieder an Dein Geld zu kommen ! Das wird nicht klappen, garantiert, 45 Jahre Jugo/Kroalanderfahrung können nicht irren Und um niemanden weiter zu verärgern, für mich Thema beendet, gruss dieter Geändert von diri (22.02.2012 um 15:50 Uhr)
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#48
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... der Flyer besagt dass man das Boot für 18 Monate während seiner Reise einführen kann, dies
bedeutet aber nicht, dass man das Boot für 18 Monate überall abstellen darf. Die, die es bisher so gemacht haben, da sage ich mal, Glück gehabt. Bisher hatte ich ja auch Glück und diesen Winter einfach nicht mehr. Vor Gericht wird dieser Flyer nicht helfen, wenn man gegen andere Gesetze verstößt. Die vorgesehene Strafe bewegt sich tatsächlich zwischen 1.000,- und 100.000,- Kuna, je nach schwere des Falls und das Ermessen der Richter. Ich habe folgendes bezahlen müssen: 1. Strafe 3.000,- Kuna 2. Gebühren für das Verfahren 200,- Kuna 3. Dolmetscher für die Verhandlung 900,- Kuna 4. Anwalt für das Verfahren 2.200,- Kuna 5. Zoll für das Boot 8% 6. Luxussteuer für das Boot 5,0% (bis zu einem Wert von 200.000,- Kuna) 7. PDV / Mwst. für das Boot 23% 8. Zinsen für Zoll und Steuer für das Boot 0,5% 9. Zoll für den Trailer 10% 10. PDV / Mwst. Trailer 23% 11. Zinsen für Zoll und Steuer 0,5% Der Wert meiner Baja wurde nach längerer Verhandlung auf 74.794,- Kuna und der Trailer (2to) auf 10.000,- Kuna festgesetzt. Das Boot wurde am 16.12.2011 sichergestellt, mein Verhör ging am 20.01.2012 4 Stunden (auch bedingt durch den Dolmetscher), die Verhandlung war nach 2 Stunden am 21.01.2012 fertig. Das Boot war bis zur vollständigen Bezahlung sichergestellt und wäre nach Ablauf der 10-Tagesfrist vom örtlichen (ADAC) kostenpflichtig abgeholt und eingelagert worden. Ich möchte mit niemanden hier streiten, was erlaubt ist und was nicht, mich interessiert auch nicht, wer wie was im Flyer liest, nur habe ich meine Erfahrung mit diesem Gesetz gemacht und möchte meine Erfahrung hier anderen mitteilen, damit sie diese vielleicht nicht machen. Wenn ich die Zeit finde, werde ich die Dokumente einscannen, neutralisieren und hier einstellen.
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Gruß Detlef
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#49
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Jetzt kommt gleich wieder:
Zitat:
Gruß Wolf dem es egal ist wenn er jemanden verärgert. |
#50
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... sollte jemand Probleme mit dem Zoll im Raum Split haben,
kann ich gerne meine Kontakte weiterleiten. Mein Dolmetscher ist ein Konsul im Ruhestand und seine Nichte ist Fachanwältin für Zollrecht. Einfach eine pn schicken.
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Gruß Detlef |
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