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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.01.2012, 02:44
doctor-golf doctor-golf ist offline
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Boot: Manchmal die alte WSP1
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Standard Extra Führerschein bei Personenbeförderung??

Benötigt man, wenn man gewerblich Personen auf dem Wasser befördert einen zusätzlichen Qualifikationsnachweis. Mit meinem PKW Führerschein darf ich ja maximal 8 Personen befördern. Ist es auf dem Wasser ähnlich? Wir reden von einer Art Wassertaxi ähnlich den venezianischen Taxis für max 8 Gäste. Also kein Ausflugsdampfer....

Danke vorab für Eure Infos

Peter
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  #2  
Alt 18.01.2012, 05:39
Benutzerbild von Stoertebeker2010
Stoertebeker2010 Stoertebeker2010 ist offline
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Zitat:
Zitat von doctor-golf Beitrag anzeigen
... Mit meinem PKW Führerschein darf ich ja maximal 8 Personen befördern......
...aber noch nicht mal eine Person gewerblich, wenn Du nicht einen P-Schein ("Führerschein zu Fahrgastbeföderung") hast! Auf'm Wasser brauchste auch irgendetwas spezielles, aber da wissen die Spezies hier eher Bescheid.
__________________
Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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  #3  
Alt 18.01.2012, 07:42
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RalphB RalphB ist offline
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Moin,
vermutlich wirst Du auf Binnenwasserstraßen unterwegs sein?


Zitat:
(4) Zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge von weniger als 15 Metern, ausgenommen Fahrgastschiffe, Schub- und Schleppboote sowie Fähren, berechtigen auch
  1. auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2
    1. eine Fahrerlaubnis nach der Sportbootführerscheinverordnung-See vom 20. Dezember 1973 (BGBl. I Seite 1988), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Dezember 1995 (BGBl. I Seite 1938), in der jeweils geltenden Fassung,
    2. eine Fahrerlaubnis der Klasse F, wenn sie für wenigstens eine Strecke dieser Zonen gilt,
  2. auf Wasserstraßen der Zonen 3 oder 4
    1. eine Fahrerlaubnis für Sportboote mit Antriebsmaschine nach § 2 Absatz 1 oder ein Befähigungszeugnis nach § 4 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen,
    2. eine Fahrerlaubnis der Klasse F, wenn sie für wenigstens eine Strecke dieser Zonen gilt, oder der Klasse E.
Quelle: Guckst Du in die Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV) ...
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech.../07/index.html

Hier ist die Einteilung der Zonen verlinkt:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...gen/index.html

Gruß Ralph
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  #4  
Alt 19.01.2012, 01:19
Benutzerbild von Götz
Götz Götz ist offline
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1.419 Danke in 764 Beiträgen
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moin.

Das hängt auch noch von der Anzahl der Fahrgäste ab.
Ich bin mal ne Zeitlang Torfkahn gefahren. Da durfte ich auf Seeschiffahrtstrassen max. 12 Leute an Bord haben, obwohl 20 reingepaßt hätten.
Außerdem muß das Boot bei gewerblicher Personenbeförderung besonders ausgerüstet sein. Daran scheitern die Meisten.

mfG Götz
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  #5  
Alt 19.01.2012, 08:46
atlas atlas ist offline
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277 Danke in 125 Beiträgen
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Moin moin,
als Schiffsführer auf dem Rhein benötigt man seit 1.1.2011 den Schein
"Sachkunde in der Fahrgastschifffahrt" 4 Tage Kurs mit Prüfung.
Zusätzlich muß eine Person an Bord sein mit einem Schein:
"Ersthelfer in der Fahrgastschiffahrt" 2 Tageskurs zum Beispiel beim Roten Kreuz
und dann Bescheinigung mit Passbild vom Wasser- und Schifffahrtsamt.
Auf Binnenwasserstrassen noch keine Pflicht, jedoch immer eine höhere
Befähigung. Ein schwieriges Gebiet, wenn was passiert sind hinterher alle
schlauer...
Am besten zur zuständigen Behörde gehen und Auskunft geben lassen:
"Wasser- und Schifffahrtsdirektion West" in Münster.
Dann bitte noch unterscheiden zwischen Seewasserstrasse, Rhein und Binnen...
Viele Grüße
Atlas
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  #6  
Alt 19.01.2012, 19:21
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Moin,

bei Personenbeförderung < 12 Pax wird Binnen das Schifferpatent C2 benötigt, Buten je nach Fahrgebiet=Abstand zur Küste SBF-See, SKS, SSS oder SHS, alle mit entsprechendem Funkzeugnis.

Der Rhein hat Extrabestimmungen, da hier auch die Anrainerstaaten involviert sind.
__________________
Gruss Vestus
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