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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Einfahrt in "Industrie"-Häfen
Hallo,
nach einigen Bemühungen ohne Ergebnis Tante google ein paar Antworten zu entlocken, möchte ich euch mal nach eurem Kenntnisstand bezüglich dem Befahren von "Industriehäfen" mit einem Spoortboot fragen. Die Wasserschutzpolizei in Mannheim sieht den Bonadieshafen als Sperrgebiet für Sportboote an. Ok, das muss man nicht diskutieren, sondern bezahlen. Ich frage mich jedoch nach dem Grund und vor allem - wo ist das reglementiert (Schilder habe ich zumindest mal keine gesehen und auch keine Hinweise in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung gefunden). Ein dem Bereich ist ein Ruderverein ansässig und der habe eine "Sondergenehmigung". Wie gesagt, ich will das nicht anfechten, aber verstehen. Gruß herbert |
#2
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Eventuell in der Hafenordnung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Bei uns in Regensburg ist's genau so.
Das Befahren des Hafengebiets ist untersagt. Schilder oder Verordnungen sind mir keine bekannt, das Befahrverbot war nur die Aussage eines Waschpolers als ich mal mit einem Sportboot reingefahren bin um einem Berufler ein Ersatzteil zu bringen. |
#4
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Frag den Kameraden von der Waschpo doch wo dies geregelt ist. Der Aufgabenbereich eines deutschen Beamten ist vollumfänglich geregelt. Wenn dies nicht der Fall ist und er, oder die Behörde im Nachgang dies nicht belegen kann, ist es auch nicht relevant und kann von uns, den Bürgern , vernachlässigt werden.
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_________________________ LG Frank |
#5
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Moin
Nu bin ich ja kaum binnen unterwegs, aber ist dies: nicht das offizielle einfahrtsverbotzeichen? Müsste aber zumindest in der Karte stehen, wenn nicht als Live Schild. Und ds ich,- womöglich noch als Ortsfremder raten darf wo ich rein darf und wo nicht oder in Hafenordnungen nachschauen muss, ja nen ist klar. Ich hätte glaub ich nicht gelöhnt (so obiges schild nicht vorhanden) und auf die schriftliche Begründung gewartet. Hans |
#6
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Hallo,
also dieses oben gezeigte Schild steht hier meines Wissens nicht, das wäre mir glaube ich schon aufgefallen. Hat aber einen Bekannten heute 35 Euro Verwarnungsgeld gekostet. Ich habe mal weitergegoogelt mit dem Stichwort "Hafenverordnung" (wusste bis dato nicht, daß es sowas auch gibt) und dieses gefunden: https://docs.google.com/viewerng/vie...er/HafenVO.pdf Verordnung des Innenministerium über Häfen, Lade- und Löschplätze - Hafenverordnung (HafenVO) § 1 Geltungsbereich (1) Die Verordnung gilt für alle Häfen. Ausgenommen sind ... 2. Häfen, die ausschließlich der Sport- und Vergnügungsschiffahrt dienen, Und dann weiter: § 6 Erlaubnis zum Einlaufen (1) Einer Erlaubnis der Hafenbehörde zum Einlaufen in einen Hafen bedürfen Fahrzeuge oder schwimmende Anlagen, die ... 6. der Sport- und Vergnügungsschiffahrt dienen. Liest sich für mich so, als ob es generell bei dem Schild "Hafen XYZ" (und das Schild steht da schon) es per se ohne Erlaubnis nicht gestattet ist reinzufahren, außer wenn der Hafen der Sportschifffahrt dient. Krass finde ich, daß im Industriehafen mehrere Rudervereine ansässig sind und dort auch motorisiert unterwegs sind. Weder auf der Webseite vom WSA noch dem Hafen selber wird darauf hingewiesen, im Gegenteil da steht dann noch so was, als ob es ansonsten erlaubt wäre: http://www.hafen-mannheim.de/de/schi...-31-mit-sperre Unser Land ist einfach überreguliert Gruß herbert |
#7
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Ich hatte neulich mit der Wasserschutz Mannheim tel. ob ich mal mit meinem Boot vorbeikommen dürfte um Hallo zu sagen um sie kennen zu lernen was ich noch nicht über den Rhein weis etc. Antwort:
Im Prinzip ja aber sie wissen das sie mit dem Spoortboot nicht in den Hafen einfahren dürfen. Also wenn man mit dem Boot zur Mannheimer Waschpo möchte braucht man vorher eine Einfahrgenemigung.
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Gruß Frank |
#8
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Zitat:
Herbert, Der Link funktioniert bei mir leider nicht
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Viele Grüsse, Holger |
#9
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http://www.transportnormen.de/upload...er/HafenVO.pdf
sollte so klappen
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Gruß Jürgen immer halb so viel nicht weniger trinken, wie der nächstmildeste
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#10
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Klappt .. danke!!
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Gruss der Sören
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#11
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Ok, also nach § 6.1.6 der Hafenverordnung ist das eionlaufrn binnen in (Werk und Industrie)häfen für Spobos verboten. Gt, das das anscheinend der z.b. Duisburgerhafen davon nix weiss.
Um welchen Teil des Hafens gehts eigentlich nach Googleearth. Vor der Brücke scheint ja ein Spobo Anleger zusein? Hans |
#12
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Offensichtlich sind Hafenordnungen Ländersache. Aber auch in der HaVO in NRE steht das gleiche drin, nur unter §14.
http://www.transportnormen.de/upload...iewer/AHVO.pdf Prinzipiell gehts mir in MA um alle Hafenanlagen, aber mir im speziellen um Hafen 3 und Hafen 4. Hier der Übersichtsplan. http://www.hafen-mannheim.de/de/hafe...hafenplan.html Der von dir erähnte Sportboot-Anleger ist einer der ansässigen Rudervereine, die lt. WaschPo eine Sondergenehmigung pauschal haben. Ich hab ja nix gegen die Kollegen, nur hab ich was gegen das schier unmögliche Auffinden von Spezialregeln und das Kassieren von Gebühren. Gruß herbert Geändert von herbertchen (21.06.2015 um 12:05 Uhr)
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#13
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In meinem "Gewässerführer" Der Rhein 1 von Wofgang Banzhaf sind auf der Karte 2 Einfahrt Verboten Zeichen ,noch vor dem Ölhafen .
Da ich vor der Xylonwerft meinen Binnenschein gemacht habe, weiß ich das die Einfahrt nur bis zur Fähre erlaubt ist . Alles was eiter hinten fährt (Ölhafen ,Hafen3,Hafen4,Industriehafen,Bonadieshafen,Kaiser Wilhelm Hafen) braucht eine Sondergenemigung . Begleitfahrzeuge von Regatten und Retungsfahrzeuge haben eine Sondergenemigung. Ps.die Polizei steht sehr gerne gegenüber des Ölhafens und wartet auf solche Leute die erst mal nach dem Slipen in diese Richtung wollen um den Motor "warm" zu fahren mfg.Fritz
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#14
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Zitat:
in Regensburg stehen Schilder... zumindest am Osthafen - da liegt auch die Rennleitung. Die Sportboote im Hafen gehören zu einem Verein der WSA und haben eine Sondergenehmigung. .. |
#15
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Generell ist die Einfahrt in die Industriehäfen verboten.
Im Notfall kann man in jedes Loch fahren. Ist alles besser als antriebslos zu Tal zu treiben.
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Gruss Robert |
#16
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Hallo Fletcher,
das ist ein sehr guter Tip, dieses Buch würde ich mir auch sofort zulegen wollen, aber es ist vergriffen, selbst bei ebay, und die nächste Auflage kommt anscheinend erst ab August in den Handel (http://www.verlag-rheinschiffahrt.de/rhein1.htm) Ich wäre sehr dankbar, wenn du mir in der Zwischenzeit von der Rheinkarte einen Scan machen und per Email schicken könntest (herbm3089@googlemail.com). Gruß herbert |
#17
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Im Bonadishafen haben lediglich die Anlieger und Berufsschiffer befahrungsrecht.
Zu den Anliegern gehört ein Angelverein, die Paddler, der Segelclub und die beiden Anglerhütten an der Diffenebrücke. Aber selbst als Anlieger darf man erst ab 50% Schwerbehinderung mit Motor fahren. Obwohl ich an der Xylon liege, bekomme ich keine Ausnahmegenehmigung. Nicht mal für ein Ruderboot. Da stellt sich die Hafenmeisterin quer. Bis vorletztes Jahr konnte man von Xylon bis zur Mündung noch ankern. Da aber ein paar Vollprofis im Weg geankert haben und die Berufsschifffahrt zum ausweichen gezwungen haben ist das nun auch verboten. Gruß Kai |
#18
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Noch ein Nachtrag,
im Winter war eine der Scbwimmhütten an der Diffenebrücke zu verkaufen. Ich hätte das Ding genommen, wenn ich für mein Boot die Einfahrtsgenehmigung bekommen hätte. Selbst da hieß es mit Motor nur bei 50% sb. Gruß Kai |
#19
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Zitat:
Die BinSchStrO gilt nun mal nur auf Binnenschifffahrtstraßen und nicht auf Landesgewässern. Du must ja als Ortsfremder auch "raten" welche Höchstgeschwindigkeit auf dem jeweiligen Gewässerabschnitt gilt, denn da stehen auch nicht überall Schilder B.6 . Alternativ kann man natürlich die jeweiligen Ordnungen "befragen", denn auch den Angaben in den Sportbootkarten kann man nicht immer vertrauen und rechtswirksam sind die schon gar nicht. Nach der Änderung der BinSchStrO vom 26. Juli 2012 dürften in vielen Karten die Geschwindigkeitsangaben Makulatur sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#20
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Na ja, alleine die aktuelle BinSchStrO vom 26. Juli 2012 (Stand 2015) hat über 800 Seiten. Dann gibts von den Hafenordnungen (bis gestern wußt ich noch nicht mal, das es sowas gibt) anscheinend ne Landeshafenordnung der einzellnen Länder. allerdings anscheinend nicht von allen. Selbige sind ann auch nicht bei elwis zu finden (vieleicht in den tiefen der Seiten, aber zumindest für mch nicht auf dem ersten,zweiten und dritten Blick. )
Also kann ich mich nur auf die offiziellen Zeichen bzw die offiziellen Karten (Elwis) verlassen . Wenn ich ohne die selben von der Waschpo ne Verwarnung auferlegt bekommen, weil ich in nen Hafen reingefahren bin, würd ich ablehnen und gegen das folgende Bußgeld widerspruch einlegen. Ich glaube nicht, das es billigenderweise sein kann, das ich als Spobo zb auf dem Rhein alle Gesetzestexte der Bundesländer die ich durchfahre beihaben muss ( Häfen sind scheinbar Sache der Innenministerien. ) Das sind mehere 10 000 seiten. Internet mit erweiterten Suchfunktionen zählt nicht, muss ich an Bord noch nicht haben. Die Höchstgeschwindigkeiten sind übrigens ebenfalls den Karten zu entnehmen. ( Interesieren mich aber nicht, da mein Verdränger max 12 km läuft und -dank meines völlig bescheuert überdimensionierten Motors,- mindesten 7,2 km wobei kollega aus Nl gestern meinte, auf seiner ENC wäre der Hafen Mannheim mit Befahrensverbot für Spobo markiert. Hans |
#21
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Sagt eigentlich alles.
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_________________________ LG Frank |
#22
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Aus Gründen, welche zB mit der Frage nach Einfahrtsrechten in Häfen usw. zu tun haben, wurde in die Wasserstraßen-Verkehrsordnung hier in Ö (die ja, weil in den meisten Bestimmungen grenzüberschreitend gültig und im Wesentlichen gleichlautend mit dem Anlage A der DonauSchPV (=BinSchStrO "Version Donau") § 1.11, wonach auf allen Fzg die BinSchStrO mitzuführen ist, um ein kleines Wörtchen ergänzt:
In § 1.11 steht sinngemäß, dass die BinSchStrO auf allen Fzg ausgenommen KleinFzg mitzuführen ist. In Ö lautet dieser Satz inzwischen (sinngemäß): ... ist auf allen Fzg ausgenommen offenen KleinFzg mitzuführen. (elektronisch gespeichert und lesbar reicht; nur der Link ins Internet reicht allerdings nicht, sollte also schon downgeloadet sein).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#23
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Ich kenn das mit der Zufahrt zu Häfen nur so
Zitat:
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... |
#24
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Du hast im Zitat was vergessen.
Zitat:
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Gruß Wolfgang |
#25
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Nein habe ich nicht. Hätte ich meinen Ärger über die Vollpfosten, die mit ihrem Verhalten dafür sorgen, das generelle Verbote ausgesprochen werden, hervorheben wollen, so wäre deine Aussage richtig.
Ich aber wollte nur zum Ausdruck bringen, das ich nicht in jedem Berufsbild das quotengesteuerte Erscheinen der holden Weiblichkeit als positiv empfinde. Nicht mehr und nicht weniger.
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_________________________ LG Frank |
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