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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Charterboot legt Potsdamer Fähre lahm
Potsdam: Polizeibericht vom 4. Oktober 2014
"Potsdam: Hobbykapitän verfängt sich in Fährseil Passagiere der Potsdamer Havelfähre nach Hermannswerder mussten von der Wasserwacht aus misslicher Lage befreit werden. Nach Polizeiangaben hatte ein 53 Jahre alter Hobbyskipper aus Berlin am Samstag auf der Potsdamer Havel die Route der Seilfähre gekreuzt, ohne abzuwarten, bis sie am Ufer angelegt hatte. Dabei verfing sich das Seil der Fähre zwischen Schiffsschraube und Ruderblatt des Charterboots. Die Fähre blieb mitten in der Havel hängen. Während die Passagiere mit einem Extraboot an Land gebracht wurden, entwirrten Taucher der Wasserwacht das Seil und machten die Fähre wieder flott. Erst nach dreieinhalb Stunden konnte sie ihren Betrieb wieder aufnehmen." Wie ich mich richtig beim An- und Vorbeifahren an Fähren zu verhalten habe, dass war ein wichtiger Bestandteil bei meiner Sportbootführerscheinprüfung - spielt wohl aber bei der Chartereinweisung keine Rolle ?!
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- - - - Harald
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#2
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Hallo Harald!
Woher weisst Du, das dieser Skipper mit Charterbescheinigung gefahren ist? Ich habe auch jahrelang gechartert MIT SBF. Ist der Bereich, wo das passiert ist, überhaupt Charterrevier, d. h. darf mit Charterbescheinigung befahren werden?
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Gruss von Haus zu Haus Klaus
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#3
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Steht in dem Bericht nur Charterboot oder Skipper mit Chartereinweisung?
Oder hast du eine Glaskugel in der du das sehen kannst, es soll auch Skipper mit SBF geben die Boote Chartern.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#4
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Wenn mich nicht alles täuscht werden hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=215010
bereits alle relevanten Fakten dieses Vorfalles bzgl. führerscheinrechtlicher, chartertechnischer, politischer und religiöser Art sowie die kommunalen Verhältnisse in ausreichendem Maße aus Expertensicht gewürdigt.
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Gruß Kai |
#5
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Die Art und Weise, wie's Fachpersonal die zaghaften Diskussionsversuche des Nachwuchses abwürgt, lässt den Verdacht aufkommen, dass es sich bei dem Schiffsführer des Charterbootes evtl. um einen unserer erlauchten boote-forums-Admiräle gehandelt hat.
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Gruß Wolfgang |
#6
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Ab Km 28 - der Babelsberger Enge beginnt das Charterrevier, ich kenne die Ecke sehr gut - und ein erfahrener Skipper weis, wie er sich an Fähren zu verhalten hat, zumal dort eine eindeutige Ausschilderung vorhanden ist !
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- - - - Harald |
#7
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Mich würde mal interessieren, ob der Fährmaster die Möglichkeit hat, das Seil auf die Schnelle abzusenken. Jedenfalls habe ich vor Kurzem beobachtet, wie ein größerer Gleiter mit bestimmt 80 cm Tiefgang die Route dieser Seilfähre kreuzte, während mehrere Sportboote das Anlegen der Fähre am noch ca. 40 m entfernten Ufer abwarteten. Der Fährmaster hat den Experten nicht mal verblasen.
Reines Interesse, denn ich warte trotz meines Tiefgangs von nur 50 cm weiterhin ab um kein schlechtes Beispiel zu geben.
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Gruß Wilfried |
#8
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@anha: man weiß trotzdem nicht, ob der Charterer einen SBF hatte oder nicht. Es ist aber belanglos.
@Kielholer: HINTER der Fähre sackt das Seil ja unbelastet wieder auf Grund, so daß man - mit gut Abstand (!) auch passieren kann.
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#9
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Zitat:
Ich könnte mir vorstellen, dass bei einer Bremsung das Seil wieder hochkommt. Davon mal ganz abgesehen, ist für einen Ortsfremden das Fähren-Schild zwischen den vielen bunten Werbetafeln am Ufer durchaus übersehbar. Wenn man sich zeitlebens in Gewässern ohne Seilfähren herumtrieb, ist es schon überraschend. Da wäre eine kleine "Hinweistafel" mit Handlungsanweisungen, so wie in den gebrauchten Bundesländern zuweilen an Grünen-Pfeil-Rechtsabbiege-Blechschildern gesehen, sinnvoll. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#10
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An der Caputher Fähre kann man das schön beobachten. Die ist jedenfalls mit zwei Seilen ausgerüstet. Eine dient wohl zur Spurführung, die andere der Fortbewegung. Sobald die Fähre am Ufer festmacht, bzw. kurz danach, werden die Seile entlastet und man sieht deutlich die Änderung des Neigungswinkels (wenn man genau drauf achtet und die Lichtverhältnisse entsprechend sind).
Ich habe meinen SBF bei Bootsfahrschule hier im Revier gemacht und da war das Verhalten bei Seil und Gierfähren ein Thema, wenn auch kein abendfüllendes.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#11
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Bei meiner Fahrschulausbildung war zum Thema Seilfähre die Info, dass es Seilfähren gibt. Das wars.
Hinter der Fähre kann das Seil auch hochkommen. Hab das in Missunde mal gesehen. Notstop - warum, weiß ich nicht mehr - und die Fähre hing plötzlich diagonal am Seil. Zwar kam es nicht aus dem Wasser, aber sicherlich deutlich hoch.
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Gruß Nils
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#12
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Zitat:
Hinweistafeln, wenn man die Ankündigungsschilder Deiner Meinung nach sowieso übersieht? Wer wartet, bis die Fähre fest ist, macht jedenfalls nichts falsch. Und wo die Fähren sind? Tja, man soll sich VOR Fahrtantritt über die Strecke kundig machen. Ist mir das Revier vertraut, weiß ich, wo die Fähren sind, wo nicht, steht´s in der Karte. so, wie vieles andere auch.
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#13
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ich dachte eigentlich, das ein "sich kümmern um Revierinformationen" (also wo sind Fähren etc) zu den Grundregeln des Fahrens auf den Gewässern gehört. Steht das nicht auch so irgendwo in der BinSchStrO?
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Viele Grüße vom RK406,2 Ingo
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#14
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Richtig. Zitat: "Insbesondere hat er sich über die Bedingungen und Verhältnisse der Wasserstraße, wie Wasserstände, Durchfahrtshöhen, die er befahren will, zu informieren"
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#15
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Dann hatte ich ja Glück das ich bei meiner Runde Brandenburg, Tangermünde, Havelberg, Werder und dann bis nach Spandau keine Seilfähren hinter mir her gezogen habe......und das ganz ohne SBF (14m. Boot)
Es geht also auch mit ein wenig gesundem Menschenverstand und etwas Vorbereitung. Und auch wenn so mancher das nicht gerne hören wird; Bootfahren Binnen ist kein Hexenwerk Wir hatten zwar jemanden an Bord der einen SBF besitzt, der ist aber vor 30 Jahren auf einem kleinen Segelboot erworben worden, und das Wissen über das Bootsfahren wurde seit dem auch nicht mehr abgerufen. Also haben wir die gesetzlichen Vorgaben für diese Runde auch eingehalten. Meine Fazit: Lieber jemand ohne SBF, dafür mit Erfahrung, als jemand mit SBF und Selbstüberschätzung. Ganz schlimm ist es allerdings wenn die Selbstüberschätzung auf einen nicht vorhandenen SBF trifft :/
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Grüße Richard Geändert von floka.floka (09.10.2014 um 06:47 Uhr)
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#16
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Zwischen Flußkilometer 28,0 (Potsdamer Havel) und 0,0 (Einmündung in die UHV) ist ausgewiesenes Charterscheinrevier.
Guckst du: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Charters...land_57409.pdf Sollte der Unglücksvogel mit Charterschein unterwegs gewesen sein, dann war er dort ganz legal. Zitat:
Das war sicher nicht so! Außer du kannst mir die entsprechende Prüfungsfrage zitieren. Möglich das es Inhalt der Schulungen in der Fahrschule war. Bei der Einweisung zum Charterschein wird das Thema i.d.R. nicht behandelt. Alles aber keine Entschuldigung für dieses Fehlverhalten. Augen auf beim Verkehr! Übrigens stehen auch an der Potsdamer Fähre in beiden Richtungen Schilder die dazu verbindlich auffordern ein Schallsignal zu geben. Es soll auch hier im Forum Leute geben, die das für eine "Kann"-Vorschrift halten. |
#17
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Zitat:
Ach Ist das eine "muss"-Vorschrift?
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Viele Grüße aus Berlin Dirk |
#18
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So ist das.
Ist ein GEBOTSzeichen, wie im Straßenverkehr ein Stopschild oder ein "Vorfahrt achten-Schild". Da MUSS man handeln, wie vorgeschrieben. |
#19
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Also die letzten Kollegen, die über das Seil der Tussy2 in Caputh gefahren sind, waren lt. Fährmann Karsten SBF-Inhaber , bis auf einen Charter-Holländer...
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Gruß, Lorenz |
#20
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Manche haben es aber auch verdammt eilig auf dem Wasser.
Dann kann es schon lästig sein, wenn so ne lahme Fähre quer kommt und man auch noch warten muss. So kommt man mind. 3 Min. später an den Liegeplatz in der Bucht. |
#21
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Zitat:
Zitat:
Ob Du es nun wahrhaben möchtest oder nicht, für Kleinfahrzeuge ist es eine KANN-Bestimmung. Nachzulesen im § 4.02 der BinSchStrO: 1. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Verordnung muss jedes Fahrzeug - mit Ausnahme eines Kleinfahrzeugs - in den in Anlage 6 genannten Fällen die dort jeweils genannten Schallzeichen geben. 2. Ein Kleinfahrzeug kann erforderlichenfalls die allgemeinen Schallzeichen nach Abschnitt A der Anlage 6 geben. Und darüber bin ich mehr als froh, denn "Achtung" ist ein langer Ton und der soll etwa 4 Sekunden dauern. Würde z.B. in der Müggelspree jedes Sportboot am Zeichen B.7 tatsächlich ein Achtungssignal geben hättest Du dort einen mehrstimmigen Dauerton Gruß Lutz - der am B.7 noch nie ein Schallsignal gegeben hat
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#22
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Nee, nee Lutz!
Anlage 6 bezieht sich auf Schallzeichen beim Wenden, Überholen etc. Ich kann da nichts von einer Ausnahme bei Beschilderung B.7 entdecken. Geändert von Fronmobil (09.10.2014 um 20:07 Uhr) |
#23
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Wo, außer in Anlage 6 werden denn Schallzeichen beschrieben
Das bei B.7 zu gebende "Achtung" ist das 1. Schallsignal nach Anlage 6 Abschnitt A. Und das mit der Müggelspree ist total ernst gemeint, nicht ein Sportboot gibt da ein Schallzeichen, wäre ja dann für die WSP eine Lizenz zum Gelddrucken. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
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Das ist eine interessante Diskussion.
Aus meiner Sicht bezieht sich die Anlage 6 nicht auf das Vorhandensein des Verkehrszeichens B.7, sondern auf allgemeine Fahrmanöver (z.B. Richtungswechsel) in Binnengewässern. In Anlage 7 "Schifffahrtszeichen" ist unter Gebotszeichen auch das Verkehrszeichen B.7 aufgeführt ohne das dort Ausnahmen für Kleinfahrzeuge genannt werden. § 4.02 zum Gebrauch von Schallzeichen bezieht sich ausnahmslos auf Anlage 6 und nicht auf Anlage 7. Daraus folgt: es ist ein Gebotszeichen, welches auch für Kleinfahrzeuge gilt. Hingegen bei Richtungswechsel gemäß Anlage 6 müssen Kleinfahrzeuge keine Schallsignale geben (Kann-Bestimmung). Exkurs: Für die Berufsschifffahrt ist es eine Muss-Bestimmung bei Richtungswechsel Schallsignal zu geben! Das erlebe ich z.B. von der Weißen Flotte in Potsdam in der Praxis auch selten. Ab und an aber schon. Dein Beispiel von der Müggelspree mag verständlich sein, wir haben in Potsdam oder in Caputh an den Fähren sicher eine ähnliche Situation, aber wenn das WSA Verkehrszeichen aufstellt, dann können die Sportbootfahrer nichts dafür das Lärm durch Schallsignale entsteht. Noch was: Das Verkehrszeichen B.7 wird vom WSA vor Fähren ja nicht aus Jux aufgestellt, sondern dient dazu, den Schiffsführer der Fähre darüber zu informieren, das ein Boot sich annähert, weil die Situation für den Fährmann nicht oder schlecht einsehbar ist. Deshalb muss es ein Gebotszeichen sein, weil es nicht dem sich annähernden Boot überlassen sein kann, ob es sich bemerkbar macht oder eben nicht. An besagter Fähre "Am Kiewitt" in Potsdam ist es auch genau so, das die Fähre nach einer Flußbiegung quert. Geändert von Fronmobil (09.10.2014 um 23:19 Uhr) |
#25
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Ein Schallsignal hätte nicht verhindert, daß der Kollege sich im Fährseil verhakt.
und seien wir froh, daß die Wapo das Nichtgeben von Schallsignalen nicht ahndet. Man stelle sich vor, was für ein Krach entstünde, wenn ein größerer Trupp Paddler da lang fährt. Die BinchStrO unterscheidet nunmal nicht zwischen Badeschlauchboot und 14,99 m langem Mobo. Das ist alles Kleingemüse - auch wenn mancher Yachtsteuerer das nicht wahr haben möchte. |
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