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  #1  
Alt 21.03.2012, 13:03
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Standard Deutschland - Schweiz

Hallo, ich muss demnächst mit meinem Boot via Trailer in die Schweiz, da es dort auf Garantiekosten repariert wird.
Da ich nur 60 km Schweizerboden befahren muss, möchte ich direkt hinter dem Grenzübergang Rheinfelden-West von der Autobahn abfahren und den Rest auf der Landstraße zurück legen, um mir die Vignette für PKW und Trailer zu ersparen.

Dazu hab ich ein paar Fragen:

- Laut Google Maps ist die Brücke Rheinfelden-Süd - Rheinfelden-West gebührenpflichtig … stimmt das?

- In meinem Navi (TomTom aus dem Jahre 2011) kann ich „Mautstraßen vermeiden“ eingeben, beinhaltet Mautfrei auch Vignetten freie Straßen?

- Was benötige ich am Grenzübergang für Papiere bei der Aus- bzw. der wiedereinreise nach Deutschland. Wie schon geschrieben, dass Boot wird in der Schweiz kostenneutral repariert, reicht wegen der MwSt der Nachweiß über eine 0,00 € Rechnung der Werft (Garantiefall)?

- Ich hab das Boot vor ca. 2 Jahren gebraucht in Deutschland von privat gekauft. Es ist auf meinem Namen in Deutschland zugelassen und war auch zuvor in D zugelassen.
Muss ich nachweisen, dass der Vorbesitzer die MwSt in Deutschland für das Boot abgeführt hat?
Wenn ja wie?

Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
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LG
Maik
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  #2  
Alt 21.03.2012, 13:08
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Zum Thema Brücke sagt Wiki:

Die Autobahn wurde am 7. März 2006 eröffnet, eine Richtungsfahrbahn wurde bereits im Jahre 2003 für den Verkehr freigegeben. Teil der A 861 ist der 1.268 m lange Tunnel Nollinger Berg. Die Weströhre wurde im Sommer 2005 fertiggestellt. An dem neuen Grenzübergang arbeiten rund 60 Beamte der Bundespolizei, da die neue Strecke etwa ein Drittel des Nord-Süd-Verkehrs der Region Basel trägt.
Auf dem Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft heißt die Straße nicht mehr BAB 861, sondern ist rechtlich als "Autobahnzubringer N3−A98" klassifiziert.[1][2] Dieser ist auf den ersten 400 Metern nach der Schweizer Staatsgrenze bis zur Ausfahrt Rheinfelden-West vignettenpflichtfrei, damit auch der Lokalverkehr über die Brücke abgewickelt werden kann. Somit ist es möglich, den Schweizer Zoll auch ohne Vignette zu überqueren.
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Grüße Richard
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  #3  
Alt 21.03.2012, 13:15
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Fahr doch einfach in Deutschland von der Autobahn ab und dann über die alte Rheinbrücke.
Wieso solltest Du einen Nachweis über entrichtete Mwst. dabeihaben, Du hast das Boot in Deutschland registrieren lassen und gut ist. Die Schweiz ist dem Schengener Abkommen beigetreten.

edit: Richard hat sich schlauer gemacht als ich.
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  #4  
Alt 21.03.2012, 13:23
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
... Wieso solltest Du einen Nachweis über entrichtete Mwst. dabeihaben, Du hast das Boot in Deutschland registrieren lassen und gut ist. Die Schweiz ist dem Schengener Abkommen beigetreten ...
Die Schweiz gehört aber nicht zur EU ... und ich weiß nicht, ob ich bei die wiedereinreise nach Deutschland nachweisen muss, ob damals die Deutsche MwSt bezahlt wurde. Das Boot wurde vom Vorbesitzer in der Schweiz gekauft.
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Maik
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  #5  
Alt 21.03.2012, 13:26
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Um es ganz genau zu wissen, reicht ein Anruf:

http://www.ezv.admin.ch/

...oder das durchlesen eine Zollinternetseite.
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Grüße Richard
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  #6  
Alt 21.03.2012, 13:50
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Um es ganz genau zu wissen, reicht ein Anruf:

http://www.ezv.admin.ch/

...oder das durchlesen eine Zollinternetseite.
der Schweiz ist das egal, ist also vermutlich die falsche Adresse, er will es ja nicht in der Schweiz zulassen . Aus bei einer Reparatur in der CH wäre das der Schweiz egal, aber vermutlich nicht Deutschland

also ist das in etwa so wie wenn du durch die Schweiz durch fährst. Zu diesem Zeitpunkt weiss ja niemand das du nicht durch fährst.

Wenn du wieder nachhause gehst ist ja das auch so wie wenn du Bsp. von Italien her kommst und durch die Schweiz musst, also auch ziemlich egal zumindest den Schweizern, wie es eure Seite sieht kann ich nicht beurteilen aber da dein Boot ja schon zugelassen ist in D nehme ich an das es auch Egal sein wird. Im Dokument wird ja vermutlich vermerkt sein wann du das Zugelassen hast und ansonsten halt entweder Kauf Rechnung mitführen oder aber Nachreichen.
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #7  
Alt 21.03.2012, 13:54
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Was sagen denn die Leute, die mit ihrem Boot in der Schweiz Urlaub gemacht haben, oder die einfach zum Urlaub nach Italien oder Frankreich durch die Schweiz durchgefahren sind?
Das letzte Mal ist zwar schon 11 Jahre her, aber bei meinen Durchfahrten hat mich noch nie jemand nach Zoll, Mwst. oder dergleichen gefragt.
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  #8  
Alt 21.03.2012, 19:15
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Hallo Maik,

ich möchte ja nicht Dummschwätzen, aber ich möchte zumindest einen anderen Aspekt in Sachen Schweiz erwähnen. Folgendes, in einem Fernsehbericht habei ich einmal einen Beitrag gesehen, wo einem Besitzer einer Nobel-Karosse sein Wagen auf der Urlaubsheimfahrt (aus dem sonnigen Süden) dummerweise in der Schweiz kaputt ging, und er den Wagen in einer Schweizer Werkstatt reparieren lassen mußte. Beim Grenzübertritt kam dann die übliche Frage, ob er was zu verzollen hätte, die er nichts ahnend - und im guten Glauben - mit "Nein" beantwortete. Dumm nur, dass der dt. Zöllner im Zuge der Fahrzeugüberprüfung eher zufällig die Werkstattrechnung im Handschuhfach fand und daraufhin dem erstaunten Fahrer mitteilte, dass er nun eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung zu erwarten hätte, da eine in der Schweiz durchgeführte Werkstattreparatur eine zoll- bzw. steuerpflichtige Wertsteigerung seiner Nobel-Karosse sein würde. Aber es kam noch heftiger, denn es wurde nicht der relativ geringfügige Werkstatt-Rechungsbetrag als Wert dieser Steuerhinterziehung zugrunde gelegt, sondern der Wert des Oberklasse-Wagens, vor- oder nach der Reparatur. Und daran orientierte sich dann der gepfefferte Strafgeldbescheid, der wegen "nicht erfolgter Zollanmeldung" noch einmal verdoppelt wurde und so kam dann ein Betrag über mehrere tausend Euro zustande. So jedenfalls der Fernsehbeitrag auf ???, den ich mal vor 2-3 Jahren gesehen habe.

Ich persönlich denke mal, das für eine Bootsreparatur (egal ob nun Garantie, oder auch nicht) ganz ähnliche Zoll-Regeln gelten könnten, denn im Kern ging es um die Wertsteigerung und weniger um die Werkstatt-Rechnung. Beides kann ja von einander abweichen, auch wenn es zunächst einmal unlogisch klingt. Jedenfalls wurde es im Beitrag so dargestellt. Ich kann mich aber auch täuschen, aber um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich mich diesbezüglich gründlich informieren.

Gruß von der Nordseeküste, Ralf

Geändert von Jeveraner (22.03.2012 um 14:47 Uhr)
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