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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 11.11.2008, 15:08
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Standard Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3.5t

Ich gehe mal davon aus das bekannt ist das Pickups mit LKW Zulassung mit Anhängern unter das Sonntagsfahrverbot fallen. An anderer Stelle habe ich folgendes Dokument gefunden nachdem dies für LKW bis 3.5t und einen Wohnanhänger bzw. einen Anhänger für Sportzwecke nicht so ist. Siehe hierzu Punkt 1.6 des angehängten Dokuments
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf sontagsfahrverbot.pdf (130,9 KB, 2487x aufgerufen)
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Wolfgang
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  #2  
Alt 11.11.2008, 15:16
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das dumme scheint nur zu sein,
dass das ganze nur für und in nrw gilt
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kay

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  #3  
Alt 11.11.2008, 15:26
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Hallo zusammen,

es gibt kein Fahrverbot für LKW 3,5t sonder erst ab 7,5t. Die Befreiung bezieht sich auf LKW über 7,5t mit z.B. einen Bootsanhänger bis 3,5t.

hier nochmal die Info des BAG http://www.bag.bund.de/cln_009/nn_15...html__nnn=true

Wolfgang
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  #4  
Alt 11.11.2008, 15:32
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Um das vollständig zu machen,

nicht zu vergessen das zusätzlichen Samstags-Fahrverbot (Ferien) auf bestimmte Strecken. Streckenliste 2009 ist aber noch nicht raus.

Wolfgang
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  #5  
Alt 11.11.2008, 15:35
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Zitat:
Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW
§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
das bedarf keiner komentierung
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kay

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  #6  
Alt 11.11.2008, 15:41
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Eigentlich müssten die PKW ja dann als LKW über 7,5t zugelassen sein

Typisch deutsch. Mal sehen, kann ich evtl. morgen "fachlich richtig" klären (AP).

Wolfgang
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  #7  
Alt 11.11.2008, 15:48
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Langsam kommt Licht ins Dunkel,

Bubi, dein Text ist §30 aus 1970, es gibt eine Neufassung aus 28.11.2007

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__30.html

da ist die Passage raus

Wolfgang
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  #8  
Alt 11.11.2008, 16:00
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

es gibt kein Fahrverbot für LKW 3,5t sonder erst ab 7,5t. Die Befreiung bezieht sich auf LKW über 7,5t mit z.B. einen Bootsanhänger bis 3,5t.

hier nochmal die Info des BAG http://www.bag.bund.de/cln_009/nn_15...html__nnn=true

Wolfgang
Gibt es sehr wohl, wenn diese einen Anhänger ziehen. Jeder als LKW zugelassene Bulli unterliegt dem Sonntagsfahrverbot wenn er einen Anhänger zieht.
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Wolfgang
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  #9  
Alt 11.11.2008, 16:19
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Gewerblich ja, privat mit Bootsanhänger nein außer der Hänger wäre über 3,5 t. Gehe aber mal beim VW-Buss (auch mit LKW-Zulassung) nicht davon aus

Wolfgang
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  #10  
Alt 11.11.2008, 16:38
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Gewerblich ja, privat mit Bootsanhänger nein außer der Hänger wäre über 3,5 t. Gehe aber mal beim VW-Buss (auch mit LKW-Zulassung) nicht davon aus

Wolfgang
Zitat:
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Ich hab den interesannten passus mal rot gemacht!

MFG René
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  #11  
Alt 11.11.2008, 16:43
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also bei uns wurden bereits große wohnmobile mit trailer hinten dran rausgefischt wenn das zgg mehr als 3.5t war für den ganzen zug.
abhilfe: den zugwagen ablasten dann geht alles und die lkw steuer wird sogar geringer.
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  #12  
Alt 11.11.2008, 16:56
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was ich nicht verstehe ist, dass jetzt Jeder einen Gesetzestext ausgräbt oder andere Tricks und Kniffe erzählt, aber offenbar hat Niemand den von WoSo verlinkten Text wirklich gelesen.

Denn da steht doch eindeutig:

.... haben die Verkehrsminister der Länder einstimmig beschlossen ....

*also nix "nur NRW" *


.... gilt nicht für .... Wohnwagenanhänger und Anhänger die zu Sport und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.

* das ist doch eindeutig *


WoSo - danke für die Information
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  #13  
Alt 11.11.2008, 17:00
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Zitat:
Zitat von WoSo Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus das bekannt ist das Pickups mit LKW Zulassung mit Anhängern unter das Sonntagsfahrverbot fallen.
Gibt es sowas überhaupt noch ?
Da muss doch die Ladefläche größer als der Personen-Innenraum sein ....
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Gruß Fred
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  #14  
Alt 11.11.2008, 17:21
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Du meinst die "Doka" also Doppelkabiner mit 4 Sitzplätzen - die sind von der Zulassung her "LKW" werden aber dank der aktuellen Steuergesetzgebung nach Hubraum besteuert wie ein PKW - trotzdem zahlt man dafür bei der Versicherung den Tarif LKW bis 1to
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  #15  
Alt 11.11.2008, 17:57
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naja tricks sind notwenig, wenn am 2.6to bus ein trailer mit schwarzem kennzeichen (autotrailer) hängt und keiner mit grünem kennzeichen. und die polizei leider oft mit diesen speziellen dingen überfragt ist.
wer in der doka die hintren sitze ausbaut bekommt vom finanzamt trotzdem die LKW steuern.
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  #16  
Alt 11.11.2008, 18:06
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
naja tricks sind notwenig, wenn am 2.6to bus ein trailer mit schwarzem kennzeichen (autotrailer) hängt und keiner mit grünem kennzeichen.
Hänger zum Transport von Sportgeräten haben in der Regel keine grünen Kennzeichen mehr ! Da braucht man keine Tricks anwenden.


Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
wer in der doka die hintren sitze ausbaut bekommt vom finanzamt trotzdem die LKW steuern.
Das ist nicht richtig - Fahrgastraum bleibt ebensolcher, gleichgültig ob die Sitze drin sind oder nicht.
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  #17  
Alt 11.11.2008, 18:09
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Hänger zum Transport von Sportgeräten haben in der Regel keine grünen Kennzeichen mehr !
Sooo?
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  #18  
Alt 11.11.2008, 18:11
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
... wer in der doka die hintren sitze ausbaut bekommt vom finanzamt trotzdem die LKW steuern.
aber auch nur, wenn er die Sitze "dauerhaft" ausräumt - dh Gewinde für Sicherheitsgurte zuschweißen, Sitzbankaufnahemn dauerhaft entfernen usw.
In Köln mußte ein Doka Fahrer sogar die hinteren Seitenscheiben durch Bleche (eingeschweißt wohlgemerkt) ersetzen. Das Ganze fällt unter Ermessensspielraum wobei die von WoSo gepostete Verordnung hingegen ist doch eindeutig.
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  #19  
Alt 11.11.2008, 18:13
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Hänger zum Transport von Sportgeräten haben in der Regel keine grünen Kennzeichen mehr ! Da braucht man keine Tricks anwenden.
Mal davon abgesehen, dass es natürlich nicht stimmt, das Sportanhänger keine grünen Kennzeichen mehr haben, ist das auch völlig unerheblich welches Kennzeichen am Anhänger klebt.

Es geht um den Anhänger an einem als LKW zugelassenem Fahrzeug, völlig unabhängig von der Bauart und Gewicht. Das kann auch ein alter Post-Polo mit Klaufix sein. Damit darfst du Sonntags nicht auf der BAB rumgurken -basta.

Es sei denn in dem Klaufix ist ne Kühlung verbaut und darin verderbliche Ware. Mit dem Trick mache ich das immer.

Gruß Ecki, schon sehr oft angehalten....

PS: Natürlich ist die Regelung Schwachsinn. Man darf mit Anhänger immer nur 80 fahren, egal ob, Montag, Freitag oder Ostersonntag.
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  #20  
Alt 11.11.2008, 18:21
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Damit darfst du Sonntags nicht auf der BAB rumgurken -basta. .
Na dann wäre die von WoSo gepostete Verordnung falsch
Aber wenn DU das besser weißt - schreib` doch dem Herrn Kameth vom Ministerium für Bauen und Verkehr mal einen Brief und kläre ihn auf - der freut sich bestimmt wenn ihm endlich mal Jemand seine eigene Genehmigungspraxis erklärt
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  #21  
Alt 11.11.2008, 18:28
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Na dann wäre die von WoSo gepostete Verordnung falsch
Aber wenn DU das besser weißt - schreib` doch dem Herrn Kameth vom Ministerium für Bauen und Verkehr mal einen Brief und kläre ihn auf - der freut sich bestimmt wenn ihm endlich mal Jemand seine eigene Genehmigungspraxis erklärt
Ups. Dasja ganz neu. Gerade mal ein Jahr alt. Sorry, dann hab ich nix gesagt. Gut, dass der Schwachsinn geändert wurde. War höchste Zeit.

Gruß Ecki
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  #22  
Alt 11.11.2008, 18:37
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Wer sagt denn das das Dokument echt ist bzw das das Gesetzt durch ist?

Müsste man den Text nicht auch woanders wieder finden?
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ᴒɦᴚᴝϩ


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Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #23  
Alt 11.11.2008, 18:42
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Mal davon abgesehen, dass es natürlich nicht stimmt, das Sportanhänger keine grünen Kennzeichen mehr haben, ist das auch völlig unerheblich welches Kennzeichen am Anhänger klebt.
.........
Hallo Ecki,

Fred hat Recht,du hast Recht, mein Bootstrailer hat auch schwarzes Kennzeichen und ich zahle keine Steuer dafür.
Laut Aussage der Zulassungsstelle ist die Farbe des Kennzeichens unerheblich, da die zulässige Nutzung aus den Papieren hervor geht.
Schwarzes Kennzeichen gefällt mir sowieso besser am Trailer.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.

Geändert von viking22 (11.11.2008 um 18:48 Uhr)
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  #24  
Alt 11.11.2008, 19:30
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Zitat:
Zitat von viking22 Beitrag anzeigen
Hallo Ecki,

Fred hat Recht,du hast Recht, mein Bootstrailer hat auch schwarzes Kennzeichen und ich zahle keine Steuer dafür.
Ich hatte ja auch ausdrücklich geschrieben "in der Regel", weil ich sehr wohl weiß, daß es die grünen örtlich noch gibt. Bei uns jedenfalls gibt es sie schon lange nicht mehr !

[Spaß an] Vielleicht gibt es sie noch in der Ex-DDR, damit man seine Pappenheimer gleich auf Anhieb erkennt ?? [Spaß aus !]
__________________
Gruß Fred
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  #25  
Alt 11.11.2008, 20:49
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bleibt zu berücksichtigen,
dass mit pickup und hänger,
die fuhre holz oder das auto vom wochenendautomarkt
trotzdem nicht gefahren werden darf



bw, ich habe ein grünes kennzeichen, ist 2 jahre alt
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kay

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