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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.08.2008, 17:21
nixbart nixbart ist offline
Captain
 
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Standard Mehrwertsteuernachweis vom Voreigner ???

Hallo Forum !

Ich habe da mal ne Frage.

Ich habe vor gut zwei Jahren ein gebrauchtes Boot gekauft. Hier in Deutschland. Der Vorbesitzer hat das Boot selber aber vor 13 Jahren in Holland gekauft und nach Deutschland eingeführt. Im Vertrag haben wir geregelt das, gesetzt dem Fall das Dritte einen Mehrwertsteuernachweis von mir haben möchten, der Verkäufer den Käufer (also mich) von jedlichen Verpflichtungen oder Zahlungen frei halten muss. Es gibt im Moment für mich also keinen Beleg das die Einfuhrmehrwertsteuer in Deutschland bezahlt wurde. Sollte nun der Vorbesitzer, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr erreichbar sein (im Moment ist er es noch) ; wie sieht es denn dann aus wenn ich tatsächlich mal so einen Mehrsertsteuernachweis brauche ? Wo kann ich erfahren ob für mein Boot die Einfuhrmehrwertsteuer bezahlt wurde? Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf das der Vorbesitzer einen entsprechenden Nachweis beibringt oder die Zahlung jetzt noch nach holt ?
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  #2  
Alt 06.08.2008, 17:35
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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im Moment habe ich dasselbe Problem. Nur mit dem Unterschied dass ich weiß wer damals das Boot importiert hat. In diesem Fall ein Händler. Dieser hat jedoch keine Unterlagen mehr, da die 10 jährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Der Makler und auch der Händler gaben mir den Tip, mir von dem zuständigen Finanzamt des Händlers eine sogenannte Freisstellungsbescheinigung ausstellen zu lassen. Damit wird dokumentiert, dass keine Umsatzsteuer mehr offen ist.
Dieses Verfahren läuft zur Zeit.
Vielleicht kannst Du mit dieser Info etwas anfangen.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #3  
Alt 17.09.2008, 12:49
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Habe Post in dieser Sache vom FA bekommen. Darin wird mir mitgeteilt, das auch im FA nach 13 Jahren keine Unterlagen vorhanden sind. Und außerdem die angeführte Freistellungsbescheinigung nur von dem betreffenden Unternehmen selbst beantragt werden kann.
Das komische ist nur, dass der Händler und auch ein Makler genau dieses Verfahren mir vorgeschalgen haben. Und das es funzt. Wollte das FA nicht oder kann es tatsächlich nicht

Sorry auch kein Weg.
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Thomas

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  #4  
Alt 17.09.2008, 12:52
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Eckaat Eckaat ist offline
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Das verstehe ich nicht. Als Privatperson ist man doch nicht umsatzsteuerpflichtig oder vorsteuerabzugsberechtigt. Weshalb sollte dann ein Finanzamt sowas sehen wollen?

grübelt Ecki
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  #5  
Alt 17.09.2008, 13:01
Rolf Hufe Rolf Hufe ist offline
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Nach 13 Jahren dürfte , falls eine Umsatzsteuer fällig wäre, das Verfahren verjährt sein.
Notfalls beim Finanzamt nachfragen.
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  #6  
Alt 17.09.2008, 13:03
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Siehe hier http://www.adac.de/images/Umsatzsteu...tcm8-60880.pdf

auf Seite 2 "Der Nachweis........"

oder Google oder Suchfunktion

@Ecki

wieso? zahlst Du immer ohne? Als Privatmann zahlst Du immer die Steuer oder? Oder man hat früher die Schlupflöcher genutzt. Boot z.B. nach Kroatien liefern lassen ohne Steuer.
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Gruß
Thomas

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Geändert von Thomas Hamburg (17.09.2008 um 13:15 Uhr)
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  #7  
Alt 17.09.2008, 13:24
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg Beitrag anzeigen

Als Privatmann zahlst Du immer die Steuer oder?.
Ja klar, deswegen ja, aber als Mehrwertsteuer im Konsumpreis inkludiert. Abgeführt muss sie als Umsatzsteuer der erste Händler haben, der das Boot in Deutschland verkauft hat. Wenn du das Boot nun auch noch gebraucht von privat gekauft hast, dann brauchst du doch keinen Nachweis erbringen, dass für das Boot Umsatzsteuer abgeführt wurde, oder hab ich was übersehen?


Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg Beitrag anzeigen
Oder man hat früher die Schlupflöcher genutzt. Boot z.B. nach Kroatien liefern lassen ohne Steuer.
Ja, aber das Boot ist doch schon versteuert, wenn es in Deutschland schon mal verkauft worden ist. Kapiere das immer noch nicht....

Gruß Ecki
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  #8  
Alt 17.09.2008, 13:39
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der Zoll kontrolliert sowas, hier gabs meine ich auch mal was dazu.

Ich kann ein Boot ja auch aus dem Ausland eingeführt haben ohne es beim Zoll angemeldet zu haben, somit habe ich die Mehrwertsteuer nicht bezahlt.

Ich werde mir jetzt auch eine Kopie meiner Originalrechnung an Bord
legen, Zollkontrollen gibts z.b. in Bremerhaven und Langeoog, soweit
mir das bekannt ist.

Gruß
Axel
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  #9  
Alt 17.09.2008, 13:42
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
der Zoll kontrolliert sowas, hier gabs meine ich auch mal was dazu.

Ich kann ein Boot ja auch aus dem Ausland eingeführt haben ohne es beim Zoll angemeldet zu haben, somit habe ich die Mehrwertsteuer nicht bezahlt.

Ich werde mir jetzt auch eine Kopie meiner Originalrechnung an Bord
legen, Zollkontrollen gibts z.b. in Bremerhaven und Langeoog, soweit
mir das bekannt ist.

Gruß
Axel
Wenn das Boot eine Binnenzulassung hat, dann mussten wir (ich musste das jedenfalls) dem WSA sowie eine Kopie vom Kaufvertrag vorlegen. Ich denke, damit ist die Messe gesungen.

Gruß Ecki
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  #10  
Alt 17.09.2008, 13:59
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Eckaat Eckaat ist offline
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Kann ich mir nicht vorstellen, ich ruf jetzt meine Frau an, dann haben wir es aus erster Hand.

Gruß Ecki
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  #11  
Alt 17.09.2008, 14:05
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Es ist (steuerrechtlich) so wie ich geschrieben habe. Für privat genutzte Gegenstände, und dazu gehört nun mal auch ein Boot, wird weder ein Finanzamt irgend welche Unterlagen verlangen, noch bist du verpflichtet irgend etwas nachzuweisen.

Wie das zollrechtlich bei Ausfuhr aussieht, das wusste sie nicht. Da ist so etwas sicher denkbar, aber darum geht es glaub ich gar nicht.

Gruß Ecki
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  #12  
Alt 17.09.2008, 14:06
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Wenn das Boot eine Binnenzulassung hat, dann mussten wir (ich musste das jedenfalls) dem WSA sowie eine Kopie vom Kaufvertrag vorlegen. Ich denke, damit ist die Messe gesungen.

Gruß Ecki
Eindeutig nein, denn das WSA will nur wissen ob Dir das Boot tatsächlich gehört. Gibt ja kein wie früher eine Art KfZ Brief.

Wegen der Umsatzsteuer ist die Finanzverwaltung interessiert. Es gab früher die Möglichkeit sich das Boot in irgend ein anderes Land liefern zu lassen. Dann brauchte ich als Käufer keine MwSt zu zahlen. In dem anderen Land wurde das Boot als einem Deutschen zugehörig geführt und es dort frei für einen bestimmten Zeitraum liegen lassen. Dann mußte man nur kurz eine Fahrt ins Ausland unternehmen und als Touri wieder zurück. Und schon lief die Frist wieder. Ich meine das es z.B in NL oft so gehandhabt wurde. Und nach einigen Jahren legte man das Boot wieder in sein Heimatland, vor allen Dingen wenn an den Grenzen nicht mehr kontrolliert wurde. Und schwupps hatte man 15 oder 16% gespart.
Und diesen Leuten ist man mit der EU-Vorgabe aufs Dach gestiegen. Deswegen wohl auch die lange zurückliegende Frist (1985)

Und jetzt hat der Zoll in der ganzen EU das Recht zu fragen, ob irgendwann und irgendwo in der EU Umsatzsteuer für das Boot gezahlt worden ist. Theoretisch auch in Rostock oder Plau am See usw.
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Thomas

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  #13  
Alt 17.09.2008, 14:10
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Und die Freistellungsbescheinigung sollte eigentlich belegen, das beim FA der jeweilige Händler keine Steuerschulden für den in Frage kommenden Zeitraum hat. Also eine indirekte Bescheinigung das Umsatzsteuer bezahlt wurde.

So die Theorie
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Thomas

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  #14  
Alt 17.09.2008, 14:16
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Eckaat Eckaat ist offline
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Ich kann nur das sagen was das Finanzamt macht, meine Frau ist nicht beim Zoll.

Nochmal, wenn ein Boot von einem Händler in Deutschland verkauft worden ist, dann muss Umsatzsteuer abgeführt worden sein, das war doch die Frage. Und damit ist das Thema durch.

Und wenn nicht, dann bezahlt der Händler die nach und nicht der heutige private Eigner. In einem Kaufvertrag an privat darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, das wisst ihr doch.

Gruß Ecki
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Geändert von Eckaat (17.09.2008 um 14:22 Uhr)
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  #15  
Alt 17.09.2008, 14:25
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Ich kann nur das sagen was das Finanzamt macht, meine Frau ist nicht beim Zoll.

Nochmal, wenn ein Boot von einem Händler in Deutschland verkauft worden ist, dann muss Umsatzsteuer abgeführt worden sein, das war doch die Frage. Und damit ist das Thema durch.

Und wenn nicht, dann bezahlt der Händler die nach und nicht der heutige private Eigner. In einem Kaufvertrag an privat darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, das wisst ihr doch.

Gruß Ecki
Du bist nicht auf der Höhe! Du kannst heute noch jederzeit ein Boot Dir in ein Nicht EU-Land liefern lassen. Wenn der Nachweis darüber geführt ist (Ausfuhrbescheingung etc), braucht keine MwsT entrichtet werden. Das ist hier unser täglich Brot, allerdings keine Boote
__________________
Gruß
Thomas

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  #16  
Alt 17.09.2008, 14:27
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Zitat:
Zitat von jim tonic Beitrag anzeigen

Wir haben hier auch mehrere Finanzämter. Wenn es um Ausfuhr und Einfuhrangelegenheiten geht, gibt es dort spezielle Abteilungen.
Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg Beitrag anzeigen
Du bist nicht auf der Höhe! Du kannst heute noch jederzeit ein Boot Dir in ein Nicht EU-Land liefern lassen. Wenn der Nachweis darüber geführt ist (Ausfuhrbescheingung etc), braucht keine MwsT entrichtet werden. Das ist hier unser täglich Brot, allerdings keine Boote
Wir reden doch hier nicht von Einfuhr, sondern von einem Privatkauf eines Bootes in Deutschland, oder?

Gruß Ecki
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  #17  
Alt 17.09.2008, 14:32
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Wir reden doch hier nicht von Einfuhr, sondern von einem Privatkauf eines Bootes in Deutschland, oder?

Gruß Ecki
Von wem kaufst Du es? Vom Händler, vom Privatmann? Vom Händler hast Du Recht. da hast Du die Rechnung. Vom Privatmann da geht es los, kann dieser Dir nachweisen ob die Mwst ordnungsgemäß von Ihm oder dessen Voreigner entrichtet worden ist? Denn das muß im Bedarfsfall nachgewiesen werden. Und wann der Bedarfsfall eintritt, wissen alleine die Götter.
Denn es gab früher die Möglichkeit eben diese MwSt nicht zu zahlen. Siehe oben
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Thomas

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  #18  
Alt 17.09.2008, 14:40
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zu dem Thema eine INfo des ADAC:



Zitat:

Mehrwertsteuer / Rückware innerhalb der EU
Seit Inkrafttreten des neuen Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes im Januar 1993 kann ein
Bootseigner, der Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) ist und
dessen Boot im Heimatstaat registriert ist, sein Wassersportfahrzeug, ohne Zoll- oder
Steuerabgaben zu entrichten, in ein anderes Land der EU einführen, dort benutzen und dort auch
unbefristet stationieren.
Voraussetzung für die abgabenfreie Einfuhr und Stationierung ist jedoch, dass für das
Wassersportfahrzeug bei Kauf oder Erwerb die im Erwerbsland geltende Mehrwertsteuer bezahlt
wurde. Dies betrifft alle Wassersportfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen
wurden.
Wurde das Wassersportfahrzeug aufgrund der damals geltenden Vorschriften über die
vorübergehende Einfuhr ohne Mehrwertsteuer nach dem 1.1.1985 erworben und/oder in Betrieb
genommen, so muss das Boot entweder im Heimatland oder bei Einfuhr in einen anderen Staat der
EU in diesem Land zu dem dort geltenden Mehrwertsteuersatz nachversteuert werden.
Der Steuersatz richtet sich nach dem geschätzten Zeitwert, den das Boot zum Zeitpunkt der
Nachversteuerung hat.
Mehrwertsteuernachweis
Ein Nachweis, dass die Mehrwertsteuer innerhalb der EU bezahlt oder nachentrichtet wurde, darf
grundsätzlich in jedem EU-Hafen verlangt werden. Bootsbesitzer sollten deshalb einen Beleg
(Kaufvertrag oder Zollbescheinigung) der bezahlten Mehrwertsteuer mitführen.
Rückware
Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in
Kroatien oder in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht
mehr als zoll- und steuerfreie "Rückware". Es dürften dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert)
verlangt werden.
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Charly
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  #19  
Alt 17.09.2008, 14:41
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg Beitrag anzeigen
Vom Privatmann da geht es los, kann dieser Dir nachweisen ob die Mwst ordnungsgemäß von Ihm oder dessen Voreigner entrichtet worden ist?
Das ist völlig unerheblich, da Privatleute-wie ich schon schrieb- keine Mehrwertsteuer ausweisen dürfen. Du hast den Kaufvertrag, da steht eine Kaufsumme drin, die du bezahlt hast -Feierabend, damit bist du aus der Nummer raus. Schleppst du für dein privat gekauftes, aber vor 10 Jahren von irgendwem importiertes Auto auch so einen Zettel mit rum? Nein.

Lies außerdem bitte noch mal deine ersten beiden Beiträge in diesem Thread. Die Antwort hast du dir eigentlich schon selber gegeben und das FA hat dazu gleich noch mit einem ganzen Gartenzaun gewunken.

Wie du richtig schriebst, beträgt die Aufbewahrungspflicht 10 Jahre, danach ist die Geschichte für den Händler ein für alle Mal vom Tisch. Und wenn bis dahin keine Behörde blöde Fragen gestellt hat, dann hat sie Pech gehabt. Frage mich, wie der Zoll da bis 1985 zurückverfolgen will.

Gruß Ecki
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  #20  
Alt 17.09.2008, 14:43
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
zu dem Thema eine INfo des ADAC:



Zitat:

Mehrwertsteuer / Rückware innerhalb der EU
Seit Inkrafttreten des neuen Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes im Januar 1993 kann ein
Bootseigner, der Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) ist und
dessen Boot im Heimatstaat registriert ist, sein Wassersportfahrzeug, ohne Zoll- oder
Steuerabgaben zu entrichten, in ein anderes Land der EU einführen, dort benutzen und dort auch
unbefristet stationieren.
Voraussetzung für die abgabenfreie Einfuhr und Stationierung ist jedoch, dass für das
Wassersportfahrzeug bei Kauf oder Erwerb die im Erwerbsland geltende Mehrwertsteuer bezahlt
wurde. Dies betrifft alle Wassersportfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen
wurden.
Wurde das Wassersportfahrzeug aufgrund der damals geltenden Vorschriften über die
vorübergehende Einfuhr ohne Mehrwertsteuer nach dem 1.1.1985 erworben und/oder in Betrieb
genommen, so muss das Boot entweder im Heimatland oder bei Einfuhr in einen anderen Staat der
EU in diesem Land zu dem dort geltenden Mehrwertsteuersatz nachversteuert werden.
Der Steuersatz richtet sich nach dem geschätzten Zeitwert, den das Boot zum Zeitpunkt der
Nachversteuerung hat.
Mehrwertsteuernachweis
Ein Nachweis, dass die Mehrwertsteuer innerhalb der EU bezahlt oder nachentrichtet wurde, darf
grundsätzlich in jedem EU-Hafen verlangt werden. Bootsbesitzer sollten deshalb einen Beleg
(Kaufvertrag oder Zollbescheinigung) der bezahlten Mehrwertsteuer mitführen.
Rückware
Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in
Kroatien oder in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht
mehr als zoll- und steuerfreie "Rückware". Es dürften dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert)
verlangt werden.
Wir reden hier nicht von Einfuhr! Wie oft denn noch?

Gruß Ecki
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  #21  
Alt 17.09.2008, 14:49
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Wir reden hier nicht von Einfuhr! Wie oft denn noch?

Gruß Ecki

genau das will das Finanzamt ja wissen. Wurde das Boot vielleicht doch eingeführt ohne Umsatzsteuer zu bezahlen? Wie soll man das belegen ohne Rechnung?

Hier noch ein Merkblatt der Bundesfinanzdirektion Nord. Insbesondere trifft hier der Absatz 6.11 zu.
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Charly
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  #22  
Alt 17.09.2008, 14:50
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Ich gebs auf...

Gruß Ecki, der jetzt Feierabend macht und in die Kneipe geht....
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  #23  
Alt 17.09.2008, 15:17
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Ja Ecki, manchmal gibt es Dinge die ein Ecki nicht verstehen kann.

Da Du ja nur Schrottboote gemäß Deinem Profil Dein eigen nennst (oder liege ich falsch?), hast Du Vielen was voraus: Du brauchst Dich mit so läppischen Sachen wie MwSt Nachweis nicht zu beschäftigen:m rgreen:

Duck und wech
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Gruß
Thomas

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  #24  
Alt 17.09.2008, 15:19
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat von jim tonic Beitrag anzeigen
Eckart, hast Du schon mal ein von einem Deutschen importiertes Boot in ein weiteres Ausland weiterverkauft und warst mit diesem Boot in einem anderen Land als Deutschland bzw. MeckPom? So wie Du hier Auskünfte gibst, scheint es nicht so. Liess nochmal die Anfarge unseres Themeneröffners.

Cheers,

Guido
Das kann Dir ja schon mit D produzierten Booten passieren, z.B. Dehler Yachten: nach Kroatien mit verbracht vulgo ausgeführt, dadurch keine MwSt entrichtet und dann irgendwann wieder nach D gesegelt
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  #25  
Alt 17.09.2008, 15:27
bummellandy bummellandy ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Wir reden hier nicht von Einfuhr! Wie oft denn noch?

Gruß Ecki
Doch, exakt darüber reden wir. Es muss der Nachweis geführt werden dass das Boot umsatzversteuert ist.

Wenn Du oder Dein Boot es wissen, dass die USt abgeführt wurde bei Neukauf des Bootes, ist das schon schön.

Leider gibt es auch andere Fälle. Boot wurde ins Drittland oder Ausland
gemäß § 1 UStG geliefert = keine USt.
Beim verbringen nach Deutschland entsteht dann deutsche USt. ( oder andere EU USt ) . Diese Bezahlung musst Du nachweisen.

Steuerliche Grüße aus Schwerin

Thomas
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