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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Forum !
Ich habe da mal ne Frage. Ich habe vor gut zwei Jahren ein gebrauchtes Boot gekauft. Hier in Deutschland. Der Vorbesitzer hat das Boot selber aber vor 13 Jahren in Holland gekauft und nach Deutschland eingeführt. Im Vertrag haben wir geregelt das, gesetzt dem Fall das Dritte einen Mehrwertsteuernachweis von mir haben möchten, der Verkäufer den Käufer (also mich) von jedlichen Verpflichtungen oder Zahlungen frei halten muss. Es gibt im Moment für mich also keinen Beleg das die Einfuhrmehrwertsteuer in Deutschland bezahlt wurde. Sollte nun der Vorbesitzer, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr erreichbar sein (im Moment ist er es noch) ; wie sieht es denn dann aus wenn ich tatsächlich mal so einen Mehrsertsteuernachweis brauche ? Wo kann ich erfahren ob für mein Boot die Einfuhrmehrwertsteuer bezahlt wurde? Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf das der Vorbesitzer einen entsprechenden Nachweis beibringt oder die Zahlung jetzt noch nach holt ?
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#2
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im Moment habe ich dasselbe Problem. Nur mit dem Unterschied dass ich weiß wer damals das Boot importiert hat. In diesem Fall ein Händler. Dieser hat jedoch keine Unterlagen mehr, da die 10 jährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Der Makler und auch der Händler gaben mir den Tip, mir von dem zuständigen Finanzamt des Händlers eine sogenannte Freisstellungsbescheinigung ausstellen zu lassen. Damit wird dokumentiert, dass keine Umsatzsteuer mehr offen ist. Dieses Verfahren läuft zur Zeit. Vielleicht kannst Du mit dieser Info etwas anfangen.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#3
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Habe Post in dieser Sache vom FA bekommen. Darin wird mir mitgeteilt, das auch im FA nach 13 Jahren keine Unterlagen vorhanden sind. Und außerdem die angeführte Freistellungsbescheinigung nur von dem betreffenden Unternehmen selbst beantragt werden kann.
Das komische ist nur, dass der Händler und auch ein Makler genau dieses Verfahren mir vorgeschalgen haben. Und das es funzt. Wollte das FA nicht oder kann es tatsächlich nicht ![]() Sorry auch kein Weg.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#4
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Das verstehe ich nicht. Als Privatperson ist man doch nicht umsatzsteuerpflichtig oder vorsteuerabzugsberechtigt. Weshalb sollte dann ein Finanzamt sowas sehen wollen?
![]() grübelt Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#5
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Nach 13 Jahren dürfte , falls eine Umsatzsteuer fällig wäre, das Verfahren verjährt sein.
Notfalls beim Finanzamt nachfragen. |
#6
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Siehe hier http://www.adac.de/images/Umsatzsteu...tcm8-60880.pdf
auf Seite 2 "Der Nachweis........" oder Google oder Suchfunktion ![]() ![]() ![]() ![]() @Ecki wieso? zahlst Du immer ohne? Als Privatmann zahlst Du immer die Steuer oder? Oder man hat früher die Schlupflöcher genutzt. Boot z.B. nach Kroatien liefern lassen ohne Steuer.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) Geändert von Thomas Hamburg (17.09.2008 um 14:15 Uhr) |
#7
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Ja klar, deswegen ja, aber als Mehrwertsteuer im Konsumpreis inkludiert. Abgeführt muss sie als Umsatzsteuer der erste Händler haben, der das Boot in Deutschland verkauft hat. Wenn du das Boot nun auch noch gebraucht von privat gekauft hast, dann brauchst du doch keinen Nachweis erbringen, dass für das Boot Umsatzsteuer abgeführt wurde, oder hab ich was übersehen?
Zitat:
![]() Gruß Ecki
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#8
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der Zoll kontrolliert sowas, hier gabs meine ich auch mal was dazu.
Ich kann ein Boot ja auch aus dem Ausland eingeführt haben ohne es beim Zoll angemeldet zu haben, somit habe ich die Mehrwertsteuer nicht bezahlt. Ich werde mir jetzt auch eine Kopie meiner Originalrechnung an Bord legen, Zollkontrollen gibts z.b. in Bremerhaven und Langeoog, soweit mir das bekannt ist. Gruß Axel |
#9
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Gruß Ecki
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#10
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Kann ich mir nicht vorstellen, ich ruf jetzt meine Frau an, dann haben wir es aus erster Hand.
![]() Gruß Ecki
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#11
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Es ist (steuerrechtlich) so wie ich geschrieben habe. Für privat genutzte Gegenstände, und dazu gehört nun mal auch ein Boot, wird weder ein Finanzamt irgend welche Unterlagen verlangen, noch bist du verpflichtet irgend etwas nachzuweisen.
Wie das zollrechtlich bei Ausfuhr aussieht, das wusste sie nicht. Da ist so etwas sicher denkbar, aber darum geht es glaub ich gar nicht. Gruß Ecki
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#12
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Wegen der Umsatzsteuer ist die Finanzverwaltung interessiert. Es gab früher die Möglichkeit sich das Boot in irgend ein anderes Land liefern zu lassen. Dann brauchte ich als Käufer keine MwSt zu zahlen. In dem anderen Land wurde das Boot als einem Deutschen zugehörig geführt und es dort frei für einen bestimmten Zeitraum liegen lassen. Dann mußte man nur kurz eine Fahrt ins Ausland unternehmen und als Touri wieder zurück. Und schon lief die Frist wieder. Ich meine das es z.B in NL oft so gehandhabt wurde. Und nach einigen Jahren legte man das Boot wieder in sein Heimatland, vor allen Dingen wenn an den Grenzen nicht mehr kontrolliert wurde. Und schwupps hatte man 15 oder 16% gespart. Und diesen Leuten ist man mit der EU-Vorgabe aufs Dach gestiegen. Deswegen wohl auch die lange zurückliegende Frist (1985) Und jetzt hat der Zoll in der ganzen EU das Recht zu fragen, ob irgendwann und irgendwo in der EU Umsatzsteuer für das Boot gezahlt worden ist. Theoretisch auch in Rostock oder Plau am See usw. ![]()
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#13
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Und die Freistellungsbescheinigung sollte eigentlich belegen, das beim FA der jeweilige Händler keine Steuerschulden für den in Frage kommenden Zeitraum hat. Also eine indirekte Bescheinigung das Umsatzsteuer bezahlt wurde.
So die Theorie
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#14
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Ich kann nur das sagen was das Finanzamt macht, meine Frau ist nicht beim Zoll.
Nochmal, wenn ein Boot von einem Händler in Deutschland verkauft worden ist, dann muss Umsatzsteuer abgeführt worden sein, das war doch die Frage. Und damit ist das Thema durch. Und wenn nicht, dann bezahlt der Händler die nach und nicht der heutige private Eigner. In einem Kaufvertrag an privat darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, das wisst ihr doch. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (17.09.2008 um 15:22 Uhr) |
#15
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#16
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Zitat:
Gruß Ecki
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#17
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![]() Zitat:
Denn es gab früher die Möglichkeit eben diese MwSt nicht zu zahlen. Siehe oben
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#18
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zu dem Thema eine INfo des ADAC:
Zitat: Mehrwertsteuer / Rückware innerhalb der EU Seit Inkrafttreten des neuen Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes im Januar 1993 kann ein Bootseigner, der Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) ist und dessen Boot im Heimatstaat registriert ist, sein Wassersportfahrzeug, ohne Zoll- oder Steuerabgaben zu entrichten, in ein anderes Land der EU einführen, dort benutzen und dort auch unbefristet stationieren. Voraussetzung für die abgabenfreie Einfuhr und Stationierung ist jedoch, dass für das Wassersportfahrzeug bei Kauf oder Erwerb die im Erwerbsland geltende Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Dies betrifft alle Wassersportfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden. Wurde das Wassersportfahrzeug aufgrund der damals geltenden Vorschriften über die vorübergehende Einfuhr ohne Mehrwertsteuer nach dem 1.1.1985 erworben und/oder in Betrieb genommen, so muss das Boot entweder im Heimatland oder bei Einfuhr in einen anderen Staat der EU in diesem Land zu dem dort geltenden Mehrwertsteuersatz nachversteuert werden. Der Steuersatz richtet sich nach dem geschätzten Zeitwert, den das Boot zum Zeitpunkt der Nachversteuerung hat. Mehrwertsteuernachweis Ein Nachweis, dass die Mehrwertsteuer innerhalb der EU bezahlt oder nachentrichtet wurde, darf grundsätzlich in jedem EU-Hafen verlangt werden. Bootsbesitzer sollten deshalb einen Beleg (Kaufvertrag oder Zollbescheinigung) der bezahlten Mehrwertsteuer mitführen. Rückware Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in Kroatien oder in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie "Rückware". Es dürften dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden.
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Charly
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#19
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![]() Zitat:
Lies außerdem bitte noch mal deine ersten beiden Beiträge in diesem Thread. Die Antwort hast du dir eigentlich schon selber gegeben und das FA hat dazu gleich noch mit einem ganzen Gartenzaun gewunken ![]() Wie du richtig schriebst, beträgt die Aufbewahrungspflicht 10 Jahre, danach ist die Geschichte für den Händler ein für alle Mal vom Tisch. Und wenn bis dahin keine Behörde blöde Fragen gestellt hat, dann hat sie Pech gehabt. Frage mich, wie der Zoll da bis 1985 zurückverfolgen will. ![]() Gruß Ecki
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#20
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![]() Zitat:
![]() Gruß Ecki
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#21
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![]() genau das will das Finanzamt ja wissen. Wurde das Boot vielleicht doch eingeführt ohne Umsatzsteuer zu bezahlen? Wie soll man das belegen ohne Rechnung? Hier noch ein Merkblatt der Bundesfinanzdirektion Nord. Insbesondere trifft hier der Absatz 6.11 zu.
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Charly |
#22
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Ich gebs auf...
![]() Gruß Ecki, der jetzt Feierabend macht und in die Kneipe geht....
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#23
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Ja Ecki, manchmal gibt es Dinge die ein Ecki nicht verstehen kann.
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Da Du ja nur Schrottboote gemäß Deinem Profil Dein eigen nennst (oder liege ich falsch? ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Duck und wech ![]()
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#25
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Doch, exakt darüber reden wir. Es muss der Nachweis geführt werden dass das Boot umsatzversteuert ist.
Wenn Du oder Dein Boot es wissen, dass die USt abgeführt wurde bei Neukauf des Bootes, ist das schon schön. Leider gibt es auch andere Fälle. Boot wurde ins Drittland oder Ausland gemäß § 1 UStG geliefert = keine USt. Beim verbringen nach Deutschland entsteht dann deutsche USt. ( oder andere EU USt ) . Diese Bezahlung musst Du nachweisen. Steuerliche Grüße aus Schwerin Thomas |
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