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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Volker,
mit deiner Argumentation hast du ja Recht, wenns gesetzl. nicht vorgeschrieben ist sollte es auch kein Prüfer fordern nur weil er es für schick hält. Mir wäre nur die Zeit zu schade mich evtl. mit denen rumzuschlagen. Da habe ich zumindest schneller die dappigen Dreiecke hingeschraubt und kann künftig zu jedem TÜV/Dekra/KÜS fahren wie ich will. Wäre auf jeden Fall interessant wenn du uns nach deinem ersten TÜV-Besuch kurz informieren könntest. Gruß Martl P.S. Ausserdem finde ich das die mit heillos überdimensionerten M6 V2A Innensechskantköpfen montierten Dreiecke bei mir gut aussehen
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#27
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Zitat:
Also noch mal: Wenn jemand am Bootshänger die Lichtleiste runtermacht und irgendwo hinlegt, dann müssen am Hänger (kotflügeln) dreieckige Rückstrahler dran sein! (An der Lichtleiste müssen dreieckige Rückstrahler oder integrierte Rückstrahler (in den Kammerleuchten) dran sein. (Hänger steht also auf irgend nem Parkplatz ohne Lichtleiste, darum muss min. am Hänger (kotflügeln) dreieckige Rückstrahler dran sein zwecks Erkennung. Ist Ausnahmegenehmigung An der Lichtleiste müssen trotzdem welche dran sein, weil u. a. die vorgeschriebenen Maße nicht gegeben sind. Auskunft vom TÜV Und Auskunft von Fa. Heku, die ihre Bootsanhänger nach wie vor mit 2+2 dreieckige Rückstrahlern ausrüsten (tel. von heute mit dem Inhaber) Nix für ungut, wenn jemand meint, soll er halt im Fall des Falles mit Anwälten und Rechtsgutachten dagegen angehen. Mir wärs zu unsicher (und für meine alten, intakten erziel ich nicht mehr genug beim ibäh, als das sich der Abbau lohnt) (man darf ja bei nem normalem Kasten-Hänger auch nicht die dreieckigen Rückstrahler abbauen, wenn der geparkt wird. Es darf auch nicht zuviel dran sein: bei meinem, Hersteller aus den Niederlanden, waren serienmäßig zusätzlich kleine rechteckige rote Rückstrahler neben den dreieckigen dran, hat der TÜV verlangt, das die runter müssen, bei uns nicht erlaubt. Kein Prob. Waren selbstklebend, mit scharfem Messer gleich entfernt)
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Grüße von Herbert |
#28
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Zitat:
Wenn man, (ich betone ausdrücklich: ) zulässigerweise, seine Dreiecksstrahler nur am abnehmbaren Leuchtenträger hat, darf man den Trailer natürlich nicht ohne Leuchtenträger auf öffentlichen Strassen abstellen. Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Volker
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Gruß Volker |
#29
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Zitat:
Um doch noch kurz auf das "neue Thema" einzugehen: Evtl. hat sich mein Prüfer ja auch gedacht: "Das ist so ein netter Kerl, der soll die mal besser hin machen, falls er im Hafen rumrangiert, den Lichtbalken demontiert hat und ihm einer in Hänger rauscht hat er mit der Vers. kein Problem" Gruß Martl Geändert von Martl (30.03.2007 um 07:51 Uhr) |
#30
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hallo leute
letzten september hab ich den e zu b schein in der fahrschule nachgemacht um auch schwere anhänger ziehen zu dürfen, da hab ich es für österreich so gelernt beleuchtung für auflaufgebrmste anhänger HINTEN (egal ob abnehmbare lichtleiste oder nicht) aktive beleuchtung blinker links und recht bremslicht links und recht schlußleuchten links und rechts nebeschlußleuchte auf der linken seite nummertafelbeleuchtung ab einer länge von 6 metern: begrenzungsleuchten nach hinten rot,nach vorne weiß, auf die seite gelb/orange zusätzlich aktive begrenzungsleuchten alle 2,5meter von hinten gemessen in gelb/orange passive beleuchtung: dreieckige rote rückstrahler hinten links und rechts runder weißer rückstrahler an den kotflügel nach vorne links und rechts rechteckiger gelb/oranger rückstrahler auf der linken und rechten seite hab dann meinen bootstrailer zur landesregierung gefahren um einen eigenbau zu typisieren schaut mal an den fotos, alles richtig nach 1,5 stunden hatte ich die einzeltypengenehmigung und auch schon angemeldet. grüße alex |
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