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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #151  
Alt 12.01.2009, 23:52
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da steht ja eigendlich wieder nichts neues drin

ein Boot ist kein Gut sondern ein Sportgerät

für eine Probefahrt muß der Trailer beladen sein, wie soll man sonst testen ob der Trailer unter Last richtig bremst
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #152  
Alt 13.01.2009, 06:24
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
da steht ja eigendlich wieder nichts neues drin

ein Boot ist kein Gut sondern ein Sportgerät

für eine Probefahrt muß der Trailer beladen sein, wie soll man sonst testen ob der Trailer unter Last richtig bremst

Um das zu testen reichen 20m. Da braucht man keine 400km zu.
Ihr könnt suchen und diskutieren, wie ihr wollt. Vielleicht findet ihr ja auch tatsächlich irgend wo eine Gesetzeslücke für ein waghalsiges Unternehmen dieser Art.
Ich persöhnlich würde mir einen zugelassenen Trailer mit der entsprechenden Traglast ausleihen und das Boot abholen. Das Wochenende darauf mit roten Kennzeichen den Trailer überführen. Alles andere währe mir zu heikel.
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MfG Roland

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  #153  
Alt 13.01.2009, 09:59
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Um das zu testen reichen 20m. Da braucht man keine 400km zu.
Ihr könnt suchen und diskutieren, wie ihr wollt. Vielleicht findet ihr ja auch tatsächlich irgend wo eine Gesetzeslücke für ein waghalsiges Unternehmen dieser Art.
Ich persöhnlich würde mir einen zugelassenen Trailer mit der entsprechenden Traglast ausleihen und das Boot abholen. Das Wochenende darauf mit roten Kennzeichen den Trailer überführen. Alles andere währe mir zu heikel.
Roland, damit wir nicht solche groben Fehler wie Du sie hier anregst machen, halten wir den Tröt offen und holen Informationen ein.
Eine Überführung des Trailers mit roter Nummer ist in den meisten Fällen alles andere als legal.
Evtl. findet sich ja noch ein "Schlüssel" für die VRS.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #154  
Alt 13.01.2009, 11:43
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Roland, damit wir nicht solche groben Fehler wie Du sie hier anregst machen, halten wir den Tröt offen und holen Informationen ein.
Eine Überführung des Trailers mit roter Nummer ist in den meisten Fällen alles andere als legal.
Evtl. findet sich ja noch ein "Schlüssel" für die VRS.

@checki
Ich glaube jetzt verdrehst du hier einiges
Lese dir mal die Antwort durch (Beitrag 148), die Jensen vom Verkehrsmisterium erhalten hat. Oder lügt jetzt das Verkehrsministerium
Eigentlich wollte ich hier alles andere als diskutieren.
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  #155  
Alt 13.01.2009, 11:51
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
@checki
Ich glaube jetzt verdrehst du hier einiges

Eigentlich wollte ich hier alles andere als diskutieren.
Ich verdrehe hier nichts. Die Problematik mit rotem Kennzeichen (06er) und zeitnahen Änderungen dazu, ist hier schon hinreichend behandelt. Das kannst Du hier alles als Ergebnis unsere sachlichen Diskusionen nachlesen.

Wenn Du hier jetzt zum Thema KZK nicht diskutieren möchtest, dazu zwingt Dich hier keiner.
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  #156  
Alt 13.01.2009, 11:59
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@checki

Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
Hallo Leute....

Ich habe folgende Antwort vom Verkehrsministerium bekommen:

Nach * 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten zulässig. Überführungsfahrten sind Fahrten zur beabsichtigten Verbringung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs an einen anderen Ort zur weiteren dortigen Verwendung nach ordnungsgemäßer Zulassung.


Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG buergerinfo@bmvbs.bund.de

Tel.: + 49 (0) 30 18 - 300 - 3060
Fax: + 49 (0) 30 18 - 300 - 1942


Da gibt es ja auch nichts zu diskutieren.

(Wohl gemerkt leerer Trailer)
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  #157  
Alt 13.01.2009, 12:12
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Oder lügt jetzt das Verkehrsministerium
Zumindest scheinen sie die Rechtsprechung nicht zu kennen, die Gütertransport dann zuläßt, wenn der Hauptzweck der Fahrt die Überführung des Fahrzeuges ist. Also sollte Jensen ehrlich beabsichtigen, den Trailer an seinem Heimatort zuzulassen, steht einem Bootstransport nichts entgegen.

Bleibt das Überbreitenproblem ..... nach Auskunft unseres Sachbearbeiters für Schwer- und Großraumtransporte gibts die Erlaubnis nach § 46 StVO nur für Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen (kein KZK)
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  #158  
Alt 13.01.2009, 12:15
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen

Da gibt es ja auch nichts zu diskutieren.

(Wohl gemerkt leerer Trailer)
Stimmt, da hat sich jemand keine Mühe gegeben, wollte wohl schnell ins Wochenende.
Balu, an dem Punkt waren wir schon. Wir klären das auch noch, mit oder ohne Deine Hilfe. Jetzt kannst Du aber hier aus dem Tröt schon mal mitnehmen, daß Du mit Deiner "roten Nummer" ziemlichen Ärger bekommen kannst.
Solltest Du noch etwas beitragen wollen, der Textlaut zu OLG Celle VRS 6765 und OLG Zweibrücken VRS 49150 könnte uns allen evtl. sehr helfen.
(alles unabhängig von der Überbreite)
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  #159  
Alt 13.01.2009, 12:27
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...aufgrund des Alters der Entscheidung von Celle müßte man eine Anfrage an deren Archiv stellen, um eine Kopie zu erhalten. Ich gebe aber zu bedenken, daß diese Entscheidung aus dem Jahr 1984 ist....
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #160  
Alt 13.01.2009, 12:32
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...aufgrund des Alters der Entscheidung von Celle müßte man eine Anfrage an deren Archiv stellen, um eine Kopie zu erhalten. Ich gebe aber zu bedenken, daß diese Entscheidung aus dem Jahr 1984 ist....
Ja es ist schon ein wenig her. Da aber der Gesetzestext nicht erschöpfend hilft und Neueres nicht bekannt ist, dürfte das Alter hierbei irrelevant sein.
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Gruß aus Berlin
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  #161  
Alt 13.01.2009, 14:46
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Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
Mit allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an Ihre örtliche Zulassungsbehörde.
Nach der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten obliegt die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall den Ländern.
Und das ist wieder ganz witzig. Führt die Fahrt durch mehrere Bundesländer, kann es auch jedesmal unterschiedlich ausgelegt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Ha! Und wir machen uns Gedanken um die Harmonisierung in der EU.....
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gregor

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  #162  
Alt 14.01.2009, 01:13
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
@checki
Ich glaube jetzt verdrehst du hier einiges
Lese dir mal die Antwort durch (Beitrag 148), die Jensen vom Verkehrsmisterium erhalten hat. Oder lügt jetzt das Verkehrsministerium
Eigentlich wollte ich hier alles andere als diskutieren.
Zitat:
Mit allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an Ihre örtliche Zulassungsbehörde.
Nach der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten obliegt die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall den Ländern.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxxx xxxxxx

Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG buergerinfo@bmvbs.bund.de .
Hallo Balu2000,
ich würde nicht behaupten das die lügen,
die sind sich auch nicht sich deshalb verweisen sie an die örtlich Zulassungsbehörde
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  #163  
Alt 14.01.2009, 06:44
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Balu2000,
ich würde nicht behaupten das die lügen,
die sind sich auch nicht sich deshalb verweisen sie an die örtlich Zulassungsbehörde
Mir geht es ja nur darum, daß ich als Händler oder im Auftrag eines Händlers mit einem roten Kennzeichen einen nicht zugelassenen Trailer abholen kann, vorrausgesetzt, die Fahrt ist im Kennzeichenbuch eingetragen. Das ich als Privatperson gar nicht erst ein rotes Kennzeichen bekomme ist mir schon bewußt.
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  #164  
Alt 14.01.2009, 09:39
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Mir geht es ja nur darum, daß ich als Händler oder im Auftrag eines Händlers mit einem roten Kennzeichen einen nicht zugelassenen Trailer abholen kann, .
Das ist aber eine andere "Baustelle" und war schon geklärt.
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  #165  
Alt 14.01.2009, 13:04
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Was hier abgeht: ich bin sowas von beeindruckt!

Was die grundsätzliche klärung betrifft: finde ich gut und richtig und wichtig, habe allerdings den Verdacht, sie wird sich so nicht herstellen lassen - ein Hoch auf eine feingliedrig funktionierende Bürokratie!

Aber Jensen kam mit einem sehr praktischen Problem. Und was das angeht, wüsste ich spätestens ungefähr seit #99 (oder so), was ich bestimmt nicht machen würde: nämlich jetzt noch warten, bis sich irgendeine Interpretation ergibt, nach der man den angedachten Transport rechtfertigen könnte. Denn das müsste er ggfs. in einem etwas gespannten Gespräch auf einem BAB - Parkplatz tun mit einem Herrn von der Rennleitung, der nicht einen BF-Trööt mit ~ 100+ Beiträgen gelesen und seine Schlüsse gezogen hat, sondern schlicht von der Komplexität überfordert sein dürfte. Und wenn nicht gleich die etwas längerfristige Pause vereinbart wird, hat er auf 400 km eine gute Chance, dass das mindestens zweimal passiert. (Wir könnten dann noch sehr interessant über Tateinheit oder Tatmehrheit diskutieren).
Deshalb imho: aus den bereits dargestellten besseren Lösungen in Ruhe die tragfähige aussuchen und gut ist!
Sorry, wollte nix zerlabern und bin jetzt wieder still!
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Grüße,
Andreas
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Geändert von Methusalix (14.01.2009 um 13:05 Uhr) Grund: es sind schon ~180 Beiträge!
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  #166  
Alt 14.01.2009, 14:01
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Der freundliche Mitarbeiter der Rennleitung würde sich im Zweifel
auch mit einem Anruf beim B.Verk.min. Auskunft holen.
Diese Antwort würde wohl nicht anders ausfallen, als die bereits geposteten zwei Antworten.

Natürlich kann man jetzt noch versuchen, bestehende Gesetze und Vorschriften anders auszulegen und zu interpretieren.
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MfG Andreas
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  #167  
Alt 14.01.2009, 14:41
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Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
...
Was die grundsätzliche klärung betrifft: finde ich gut und richtig und wichtig, habe allerdings den Verdacht, sie wird sich so nicht herstellen lassen - ein Hoch auf eine feingliedrig funktionierende Bürokratie!

...
Stimmt wohl, in diesem speziellen Fall!
Aber wenn eine Grundsätzlichkeit erkennbar ist und bloss falsch interpretiert wird, sollte man schon tiefgründiger werden. Immerhin könnte fast jeder Nutzer in Zukunft davon profitieren.



Mensch sind wir alle und Fehler macht jeder, ob aus Godwill oder Unwissenheit.
Eine klärende, nachvollziehbare Aussage würde mich schon brennend interessieren.


IMHO Wie schon geschrieben

Ich habe genau solchen Transport (Braunschweig-Wedel) schon gemacht. Das Verkehrsamt hat mich damals (allerdings locker 10 Jahre her) beraten.
Auch eine erneute Rückfrage im Dezember, liess klar erkennen, das die Anfrage zwar nicht gewöhnlich aber per Einzelbewilligung machbar sei.
Unter 5 im Schein steht: Aufbau Bootstransporter.

Nur damit ist er steuerbefreit.
Es ist nicht möglich damit freiwählbare Güter zu transportieren.
Boot und Anhänger sind als Einheit zu sehen, sozusagen ist der Anhänger Ausrüstungsgegenstand des Bootes.
Es ist i.d.R. nicht so, dass das Boot nur zeitweise, kurzfristig auf dem Anhänger ist, sonder umgekehrt. Es ist nur kurzfristig und zeitweise im Wasser.
Es muss einem die Möglichkeit gegeben werden, die technische Einheit ohne weitere ( De)Montagearbeit in sein Kreis überführen zu können.


So wurde mir das erklärt und ist für mich durchaus schlüssig. Anscheinend hatte ich aber bloss Glück nicht bestraft zu werden....Oder?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #168  
Alt 14.01.2009, 14:46
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Stimmt wohl, in diesem speziellen Fall!
Aber wenn eine Grundsätzlichkeit erkennbar ist und bloss falsch interpretiert wird, sollte man schon tiefgründiger werden. Immerhin könnte fast jeder Nutzer in Zukunft davon profitieren.



Mensch sind wir alle und Fehler macht jeder, ob aus Godwill oder Unwissenheit.
Eine klärende, nachvollziehbare Aussage würde mich schon brennend interessieren.


IMHO Wie schon geschrieben

Ich habe genau solchen Transport (Braunschweig-Wedel) schon gemacht. Das Verkehrsamt hat mich damals (allerdings locker 10 Jahre her) beraten.
Auch eine erneute Rückfrage im Dezember, liess klar erkennen, das die Anfrage zwar nicht gewöhnlich aber per Einzelbewilligung machbar sei.
Unter 5 im Schein steht: Aufbau Bootstransporter.

Nur damit ist er steuerbefreit.
Es ist nicht möglich damit freiwählbare Güter zu transportieren.
Boot und Anhänger sind als Einheit zu sehen, sozusagen ist der Anhänger Ausrüstungsgegenstand des Bootes.
Es ist i.d.R. nicht so, dass das Boot nur zeitweise, kurzfristig auf dem Anhänger ist, sonder umgekehrt. Es ist nur kurzfristig und zeitweise im Wasser.
Es muss einem die Möglichkeit gegeben werden, die technische Einheit ohne weitere ( De)Montagearbeit in sein Kreis überführen zu können.

So wurde mir das erklärt und ist für mich durchaus schlüssig. Anscheinend hatte ich aber bloss Glück nicht bestraft zu werden....Oder?
Genauso kenne ich es, aber in diesem Fall dürfte das:

Es ist i.d.R. nicht so, dass das Boot nur zeitweise, kurzfristig auf dem Anhänger ist, sonder umgekehrt. Es ist nur kurzfristig und zeitweise im Wasser.

der Knackpunkt sein, denn bei einem Boot mit Überbreite ist das nicht der Fall1
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Hendrik
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  #169  
Alt 14.01.2009, 16:56
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Zitat:
Zitat von Navara Beitrag anzeigen
Der freundliche Mitarbeiter der Rennleitung würde sich im Zweifel
auch mit einem Anruf beim B.Verk.min. Auskunft holen.
Diese Antwort würde wohl nicht anders ausfallen, als die bereits geposteten zwei Antworten.

....
Hallo Namensvetter, mal ohne Spaß - haben die im Ministerium einen Dauerdienst, der so was aus der Hose beantworten kann? - Denn das passiert ja nun mal samstags nachmittags um fünf und nicht während der Bürozeiten. Übrigens in diesem Zusammenhang nix gegen die BAB - Polizei, aber wirklich, woher sollen die es wissen, kommt in dieser komplizierten Form sicher viel seltener vor als verlotterte oder überladene osteuropäische Auflieger.
für den geplanten transport würde ich mich da jedenfalls sicher nicht drauf einlassen, weil Kosten und Ärger (übrigens vielleicht auch Gefahr, das kann ich noch immer nicht wirklich einschätzen) mir viel zu unkalkulierbar wären.
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Grüße,
Andreas
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  #170  
Alt 14.01.2009, 18:35
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Aber wenn eine Grundsätzlichkeit erkennbar ist und bloss falsch interpretiert wird, sollte man schon tiefgründiger werden. Immerhin könnte fast jeder Nutzer in Zukunft davon profitieren.


Jau, die Sache mit dem "Hauptzweck" hat
Kommentare StVR
Jagusch/Hentschel
Verlag C. H. Beck zur Quelle.

Nachdem es nur in einer mir weit entfernten Bibliothek vorrätig ist, wollte ich das heute bestellen.
Man hat mir einen dreistelligen Betrag genannt. Hat evtl. jemand Zugriff darauf?
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  #171  
Alt 14.01.2009, 19:02
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Jau, die Sache mit dem "Hauptzweck" hat
Kommentare StVR
Jagusch/Hentschel
Verlag C. H. Beck zur Quelle.

Nachdem es nur in einer mir weit entfernten Bibliothek vorrätig ist, wollte ich das heute bestellen.
Man hat mir einen dreistelligen Betrag genannt. Hat evtl. jemand Zugriff darauf?
Ja, ich .... aber erst ab nächste Woche wieder.... sollte aber auch jeder RA haben, der Verkehrsrecht im Angebot hat
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  #172  
Alt 15.01.2009, 01:18
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Mir geht es ja nur darum, daß ich als Händler oder im Auftrag eines Händlers mit einem roten Kennzeichen einen nicht zugelassenen Trailer
Hallo Balu2000,
so wird die Sache noch schwieriger, als Händler oder im Auftrag eines Händlers könnte man als Gewerblichen Transport betrachten

aus eigenen Erfahrung:
ich habe vor ein paar Jahren mal einen Bootsanhänger mit einem Roten Kennzeichen von HB nach DO überführt, das Rote-Nummernschild hat mir der Verkäufer zur Verfügung gestellt nach halber Strecke war die Rennleitung hinter mir und hat mich locker 30 Km begleitet dann haben die Überholt und sich ein anderes Opfer gesucht
warum wohl
ich gehe jede Wette ein, daß die auch nicht sicher klären konnten,
ob das so erlaubt ist oder nicht
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  #173  
Alt 15.01.2009, 07:02
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Balu2000,
so wird die Sache noch schwieriger, als Händler oder im Auftrag eines Händlers könnte man als Gewerblichen Transport betrachten

Richtig, ist ja auch nichts gegen einzuwenden und offiziell wenn die fahrt registriert/eingetragen ist


Privat bleibt nur ein Kurzzeitkennzeichen.
(Ich spreche immer noch von Trailer ohne Boot)
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  #174  
Alt 15.01.2009, 10:48
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Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
Hallo Namensvetter, mal ohne Spaß - haben die im Ministerium einen Dauerdienst, der so was aus der Hose beantworten kann? -
Ich glaube nicht.
Aber die Polizei hat eine Dienstebene wo sie diese Infos jederzeit abrufen kann. Das weiß ich mit Sicherheit, da 2008 selbst betroffen.
Im Zweifel wird das Fahrzeug oder Gespann an Ort und Stelle oder
auf dem Sicherungsplatz abgestellt bis die Sachlage geklärt ist.
__________________
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MfG Andreas
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  #175  
Alt 15.01.2009, 11:04
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Zitat:
Zitat von Navara Beitrag anzeigen
Aber die Polizei hat eine Dienstebene wo sie diese Infos jederzeit abrufen kann. Das weiß ich mit Sicherheit, da 2008 selbst betroffen.
Im Zweifel wird das Fahrzeug oder Gespann an Ort und Stelle oder
auf dem Sicherungsplatz abgestellt bis die Sachlage geklärt ist.
Die Praxis zeigt mehr als deutlich, daß alle Dienstebenen mit der Thematik überforgert sind. Daher wäre es schön, wenn wir jeden Zweifel ausklammern und uns nicht von der "Tagesform" eines Beamten abhängig machen.
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