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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer freiwillig versichern?
Hallo, ich möchte meinen neuerworbenen Trailer zulassen.
Die Versicherung empfahl mir für den Trailer eine zusätzliche Haftpflicht abzuschließen, obwohl er mit dem Zugfahrzeug angekuppelt kostenfrei mitversichert ist. Was ist euere Meinung dazu? MfG Peter |
#2
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Aw.
Hallo Peter,
das ist richtig, ist aber NUR "mitversichert " im angekuppelten Zustand!!! Was ist aber wenn er NICHT am Haken hängt??? Ich habe meinen extra versichert, von Anfang an. Bist immer auf der sicheren Seite, und kostet nicht die Welt, Gruß Hans
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Wer Montag-Früh GUT aus sieht... hatte ein schlechtes " Wochenende" |
#3
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Er ist auch wärend des Anhäng- oder Abhängvorgangs versichert und auch wenn er sich auf der Fahrt losreist.
Ein gute Bootsversicherung (z.B. über das BF-Mitglied BlaueElise) hat eine Trailerversicherung inkludiert.
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Beste Grüße John
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#4
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Ist blaue Elise direkt eine Versicherung oder wird man da an eine weitervermittelt?
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#5
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Norman ist Versicherungsmakler, der mit Bootsversicherungen viel Erfahrung hat (auch mit meiner .
Er nimmt das Wort Service noch ernst und ist nicht nur ein "Antragsweiterreicher". Bemüh' einmal die Suche hier im , dann kannst Du Dir ein Bild machen.
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Beste Grüße John
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#6
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Hallo Peter,
Das war genau der Kernsatz "wenn er am Zugfahrzeug angekuppelt ist", dann ist er auch versichert, ist er aber Solo und macht sich aus welchen Gründen auch immer selbstaendig und ist verantwortlich für Flurschaden, dann kommt die eigene Haftpflichtversicherung für den Trailer ins Spiel! Ich würde und habe nicht auf eine eigene Haftpflichtversicherung für meinen Trailer verzichtet, zumal sie im Vergleich zu den übrigen Kosten unseres Hobbies nun wirklich keine Rolle mehr spielt, jedenfalls aus meiner Sicht. Viele Grüße Uwe
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#7
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Auf jeden Fall versichern, stell dir vor, dass du abgekuppelt hast und das Ding verselbstständigt sich und verursacht irgend einen Unfall bei dem gar Menschen zu Schaden kommen. Da bist du von der Privatinsolvenz nicht mehr weit entfernt. Norman ist ein guter Tip. Dann noch ein Geheimtipp - gebe mal in der Suche "Trailerversicherung" ein.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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#8
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Hallo,
Ich kann dir norman auch empfehlen! Ich habe unseren Trailer mit einem schwarzen Nummernschild angemeldet. Über die bootsversicherung kann der Trailer kostenlos Haftpflicht versichert werden. Wie das mit Kasko aussieht weiß ich nicht. Bernd
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#9
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Hab meinen Trailer auch versichert, allerdings bei der KfZ Versicherung. Kostet glaub ich 15,-€ im Jahr.
Das Boot hab ich auch bei Norman versichert.......kompetenter und freundlicher Ansprechpartner!!!
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Bevor ich mich aufrege, ist es mir lieber egal Gruß Tim
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#10
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Wie alle anderen auch kann ich die empfehlen den Trailer zu versichern, ich glaube dies ist die billigste Versicherung die es gibt und sich auch noch lohnt.... Ich zahle auch gerade mal 18€ im Jahr...wer da spart der sollte kein Boot fahren....
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406... |
#11
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Zitat:
Viele KFZ-Versicherer, z. B. HUK24 bieten auch gar keine Versicherung für Trailer an (lohnt sich für die nicht). Versicherungen für normale PKW-Anhänger bieten die nur noch an, damit sie den Kunden alle Sparten bieten können, die versicherungspflichtig sind. Da Trailer aber vom Gesetzgeber aus nicht versichert werden müssen, wird man mit dieser Aussage einfach abgespeist und versichert den Trailer dann lieber über die Bootsversicherung mit Man denkt sich ja oft "was kann da schon passieren". Aber es gibt die unglaublichsten Sachen. Bei uns im Bereich des Hafens stehen in der Straße welche zur Rampe führt, immer mindestens 6 - 10 Trailer auf beiden Straßenseiten. Da hat nachts entweder ein oder mehrere Vollpfosten ein Drahtseil von einem Trailer (Winde) abgerollt über die Straße zur anderen Seite gespannt und dort bei einem Trailer eingehangen. Nachts gegen 3 Uhr ist dann ein Auto in das Seil gefahren. Das Auto, mehrere Trailer und andere geparkte Autos wurden demoliert. Wenn man sich nun vorstellt, dass ein Motorradfahrer dort durchgefahren wäre (wenn er direkt von der Autobahn kommt und grüne Ampeln hat wird er noch richtig Speed drauf haben) hätte er geköpft werden können oder vom Motorrad nach hinten runter und Genickbruch Da war der Sachschaden noch das kleiner Übel...
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Viele Grüße Thomas
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#12
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was kann da Alles passieren...
...der Blitz kann dich beim sch..s.en treffen!
Hier wird über des Kaisers Bart diskutiert! ...ist der Trailer am Auto, ist er versichert; wenn nicht, nicht??? Bei einem Unfall löst sich der Trailer vom Zugfahrzeug... Öhm.... Dann nicht mehr am Zugfahrzeug; ergo, NICHT mehr versichert!? Unsinn!!! Der Unfall war der Auslöser. Und vor dem Unfall war der Trailer am Zugfahrzeug: Also "Versichert", weil der Trailer VOR dem Unfall am Zugfahrzeug war und NACH dem Unfall erst selbstständig wurde. Aber ihr könnt euch gerne "Überversichern",.. macht ja fast jeder im sonstigen Bereich auch.
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom
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#13
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Ich habe die Haftpflicht vom Trailer schon einmal beanspruchen müssen. Ich habe beim Ankuppeln den Trailer in die Heckklappe des Viano meines Freundes geschoben da das Gelände mit Baumwurzeln verseucht war und der Trailer plötzlich darüberrollte und nicht mehr zu halten war. Schadenshöhe ca. 400 €, wurde anstandslos bezahlt.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#14
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Zitat:
ist ja interessant. Ist das bei Deiner KfZ Versicherung so? Oder bei allen? Ich meine die Sache ist die, wenn Du den Trailer abgekuppelt hast und per Hand bewegst und dabei einen Schaden verursachst, zahlt das Deine Privathaftpflicht....wenn Du eine hast. Wenn nicht, glaub ich nicht das der Schaden von der KfZ Versicherung übernommen wird.
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Bevor ich mich aufrege, ist es mir lieber egal Gruß Tim |
#15
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Hallo Peter, ich habe meinen Trailer auch extra versichert (25 €); so habe ich einen Versicherungsschein in dem auch die Zulassungs-Nummer der Hängers steht und wenn´s einen Schaden gibt (z.B. im Ausland), brauche ich dem Geschädigten nicht versuchen zu erklären, dass nach deutschem Recht der Hänger im angekuppelten Fahrzeug mitversichert ist. Außerdem sehe ich noch den Aspekt: Schäden, die ich mit dem Hänger verursache will ich doch garnicht über meine Auto-Versicherung laufen lassen um meinen Versicherungsrabatt nicht zu verlieren ! Gruss Michael
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#16
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Zitat:
Bei Trailern sehe ich ein unüberschaubares Risiko. Klar, wenn sich der Trailer im Moment des Unfalls von der AHK löst, bist du noch über das Auto versichert. Der Trailer hängt jedoch die wenigste Zeit am Auto. Die meiste Zeit steht er irgendwo unbeaufsichtigt rum.Gesichert nur eine eine jedermann zugängliche Handbremse und 2 Keile.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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#17
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Bei der Bootsversicherung (z.B. Wehring & Wolfes oder ADAC) steht, daß der Trailer mitversichert ist also bis 15 Mio jeh nach Vertragshöhe.
Mir geht es nicht um die 20 bis 30 Euro aber am Haken ist er über die KFZ Versicherung und an sonsten über die Bootsversicherung abgesichert. Macht doch nur Sinn wenn ich einen Schaden nicht über die KFZ-VS abwickeln will. Oder verstehe ich da was falsch? |
#18
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Wie willst du das denn machen? Du kannst dir nicht aussuchen welche Versicherung zahlt.
Gruß Uli07 |
#19
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Es gibt Leute die wollen es einfach nicht begreifen!!!
Ist doch alles mehrfach gesagt, Gruß Hans
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Wer Montag-Früh GUT aus sieht... hatte ein schlechtes " Wochenende"
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#20
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Wer letztendlich zahlt weis ich nicht sonst würde ich nicht nachfragen.
Laut Gesetz ist er am Haken mit dem Kfz versichert und bei geeigneter abgeschlossener Bootsversicherung zu jeder Zeit wenn ich das richtig verstehe. Eine weitere separate KFZ-Versicherung sehe ich irgendwie als doppelt versichert. Einzig die Versicherungshöhe ist bei separater VS höher. Meine Frage ist kongret reicht eine Bootsversicherung in welchem der Trailer mit eingeschlossen ist aus? MfG Peter |
#21
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Ja; sie wird dann und erst dann leisten, wenn die Pkw-Versicherung nicht leisten muss.
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Beste Grüße John
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#22
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Zitat:
ja, das hast du richtig verstanden. Eine zusätzliche Trailerhaftpflicht ist nicht nötig, wenn der Trailer schon in der Bootshaftpflicht mit eingeschlossen ist. Eine Ausnahme besteht nur bei einigen Anbietern, wenn in den Bedingungen steht, dass der Trailer nur mitversichert ist, solange das Boot auch drauf ist. Eine Trailerhaftpflicht (egal ob separat über einen KFZ-Versicherer, oder in der Bootshaftpflicht integriert) leistet immer nur subsidiär, das bedeutet, dass vorrangig immer erst mal die Versicherung leistungspflichtig ist, die ohne Bestehen einer Trailerversicherung auch leisten müsste. Im angekuppelten Zustand wäre das dann z.B. die KFZ-Haftpflicht, die leisten müsste. Das lässt sich auch durch den Abschluss einer Trailerhaftpflicht leider nicht umgehen. Gruß Norman
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#23
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Genau, das kann ein Problem werden wenn sich der Trailer bei einem Unfall vom KFZ löst und nach dem er sich gelöst hat eine Schädigung eintritt!
Weiterer Grund: Im Urlaub liegt dein Boot im Wasser, der Trailer steht irgendwo abgestellt und ist garantiert nicht immer am Auto angekuppelt. Somit hättest Du keine Versicherung für den Trailer. Darum nimm eine Bootversicherung die den Trailer mit enthält. Dann hast Du auf jeden Fall eine Versicherung. Ciao Sony PS: Hab meine auch über Norman und selbst in seinem Urlaub ist er erreichbar und kümmert sich!
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#24
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Zitat:
Wir reden hier über nen Unfall wenn Boot aufm Trailer ist.!!! Und nicht wenn Boot irgenwo im Hafen liegt und Trailer in Usbeskistan steht Was Norman angeht, geb ich dir Recht
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom |
#25
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Zitat:
Das war nicht falsch und auch gar nicht so unwichtig, denn sowohl bei einem Unfall mit Boot auf dem Trailer, als auch bei einem Schaden nur durch den Trailer ohne Boot, entstehen teils erhebliche Lücken, die entsprechend über eine Versicherung gedeckt sein sollten. Peter hatte es ja schon alles richtig erkannt, aber für die Anderen hier noch mal kurz die Lücken in der Deckung: In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der KFZ-Haftpflicht (also die des Zugfahrzeugs) steht, dass ein Anhänger in angekuppeltem Zustand versichert ist und auch dann, wenn er sich unbeabsichtigt gelöst hat und noch in Bewegung befindlich ist. Genau hier liegt das Problem. Trailer schaukelt sich auf, löst sich und rollt irgendwo rein. Soweit ist noch alles über die KFZ-Haftpflicht des Zugfahrzeugs versichert. Nun steht der Trailer aber auf der Straße rum, im ungünstigsten Fall abends oder nachts, unbeleuchtet im Dunkeln. Wenn nun ein Fahrzeug auf das unbleuchtete Hindernis auffährt, ist man als Halter zwar für den entstandenen Schaden haftbar, aber es gibt leider keine Versicherung mehr, die dafür aufkommt, da er ja nicht mehr "in Bewegung befindlich ist". Es sei denn man hat eine separate, oder über die Bootshaftpflicht integrierte Trailerhaftpflicht. Zweiter Fall, ist mir sogar selbst schon passiert, man beschädigt beim Rangieren des Trailers per Hand ein anderes Fahrzeug. Auch das ist nur über eine Trailerhaftpflicht gedeckt. Dritter Fall ist die Gefährdungshaftung für Anhänger, die trotz mangelnder Versicherungspflicht für Sportanhänger leider auch seit 2002 für Bootstrailer gilt. Daduch ist man nun auch schon für Schäden haftbar, die man gar nicht selbst verschuldet hat, rein aus dem Besitz heraus. Alle möglichen Lücken und Risiken hier aufzuführen würde wahrscheinlich mehrere Seiten füllen, das erspare ich uns mal, aber ich kan nur jedem raten den Trailer notfalls bei seinem KFZ-Versicherer mitzuversichern, falls er nicht sowieso schon in seiner Bootshaftpflicht integriert ist. Kostet nicht viel, hilft aber viel, da es speziell bei Personenschäden schnell mal sehr hohe Kosten durch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann. Gruß Norman Geändert von blaue-elise (26.02.2013 um 08:59 Uhr)
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