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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 02.08.2007, 19:57
Wepi Wepi ist offline
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Standard Lichterführung Binnen

Hallo Bootsfreunde,
das Thema ist zwar auch hier wiederholt angesprochen worden, aber obwohl ich alle mir bekannten Foren intensiv danach durchsucht habe, bleibt eine Frage zur Lichterführung Binnen offen:
Lt. BiSchStrO (Ausgabe 2006) gibt es für Kleinfahrzeuge unter Motor neben der Lösung, dass das Toplicht in gleicher Höhe wie die Seitenlichter aber mind. 1m davor angebracht ist, auch die Alternative, das Toplicht 1m höher anzubringen. Dabei können die Seitenlichter am Bug in einer Leuchte zusammengefaßt werden.
Daraus schließe ich, dass es auch zulässig ist, die Seitenlichter z.B. beidseitig auf halber Schiffslänge anzubringen und das Toplicht 1m höher direkt darüber oder davor in der Schiffsmittelachse.
Ist das richtig oder irre ich mich?
Gruß
Wepi

Geändert von Wepi (02.08.2007 um 19:59 Uhr)
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  #2  
Alt 02.08.2007, 20:00
Benutzerbild von PderSkipper
PderSkipper PderSkipper ist offline
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Standard

Moin!
Du benötigst eine 2Farbenlaterne am Bug wenn das Dampferlicht 1m höher montiert ist.
Bei getrennten Lichtern auf gleicher Höhe min 1m davor.

Gucksdu hier:
http://www.yachtschule-spittler.de/d...hterbi_see.pdf
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Geändert von PderSkipper (02.08.2007 um 20:06 Uhr)
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  #3  
Alt 02.08.2007, 20:09
Wepi Wepi ist offline
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Hallo Peter,
aus der Formulierung: "können" schließe ich, dass das eben nicht zwingend so sein muß, sondern dass die Seitenlaternen auch normal angebracht sein dürfen. Sonst wäre die Formulierung: ...müssen in einer Laterne am Bug ... notwendig, was aber nicht der Fall ist. Das der Verordnung beigefügte Bild ist meiner Meinung etwas irreführend.
Gruß
Wepi
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  #4  
Alt 02.08.2007, 20:17
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Giligan Giligan ist offline
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Die Laternenfrage, liebe Freunde, wird niemals endgültig geklärt werden, das werden noch so viele Bilder und Beiträge nicht fertig bringen.

Aber sie wird immer wieder gern genommen.....


Willy
erleuchtet
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  #5  
Alt 02.08.2007, 20:23
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snoopy81 snoopy81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Daraus schließe ich, dass es auch zulässig ist, die Seitenlichter z.B. beidseitig auf halber Schiffslänge anzubringen und das Toplicht 1m höher direkt darüber oder davor in der Schiffsmittelachse.
bei meinem Boot ist das so gelöst....(5m lang = gilt wohl auch noch als kleinfahrzeug)
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  #6  
Alt 02.08.2007, 20:25
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Hallo Peter,
aus der Formulierung: "können" schließe ich, dass das eben nicht zwingend so sein muß, sondern dass die Seitenlaternen auch normal angebracht sein dürfen. Sonst wäre die Formulierung: ...müssen in einer Laterne am Bug ... notwendig, was aber nicht der Fall ist. Das der Verordnung beigefügte Bild ist meiner Meinung etwas irreführend.
Gruß
Wepi
Getrennte Seitenlichter und an gleicher Stelle das Toplicht (einen Meter höher), ist binnen theoretisch nicht erlaubt.
Ob das in der Praxis irgendjemanden juckt steht auf einem anderen Blatt...
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  #7  
Alt 02.08.2007, 20:31
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Getrennte Seitenlichter und an gleicher Stelle das Toplicht (einen Meter höher), ist binnen theoretisch nicht erlaubt.
Ob das in der Praxis irgendjemanden juckt steht auf einem anderen Blatt...
Es juckt jemanden!

Wurde von der WSP auf dem DEK kontrolliert und daraufhin angesprochen.
Allerdings hatte ich eine 2. weiße Laterne dabei, die wahlweise an der "richtigen" Stelle eingesteckt werden konnte. Und weil ich gerade das Boot aus dem Seebereich überführte, war man zufrieden.

Gruß
Ewald
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  #8  
Alt 02.08.2007, 20:32
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Getrennte Seitenlichter und an gleicher Stelle das Toplicht (einen Meter höher), ist binnen theoretisch nicht erlaubt.
Ob das in der Praxis irgendjemanden juckt steht auf einem anderen Blatt...
jaja - ist halt so sache mit theorie und praxis.....
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  #9  
Alt 02.08.2007, 20:38
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Es juckt jemanden!

Wurde von der WSP auf dem DEK kontrolliert und daraufhin angesprochen.
Allerdings hatte ich eine 2. weiße Laterne dabei, die wahlweise an der "richtigen" Stelle eingesteckt werden konnte. Und weil ich gerade das Boot aus dem Seebereich überführte, war man zufrieden.

Gruß
Ewald
Moin Ewald.
Ich glaube du hättest auch ohne die 2. Laterne kein Knöllchen bekommen, so kleinkariert sind die Herren doch seltenst.
Ansprechen kann man das ja mal um dann grosszügig darüber hinweg zu sehen...
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  #10  
Alt 02.08.2007, 21:54
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Getrennte Seitenlichter und an gleicher Stelle das Toplicht (einen Meter höher), ist binnen theoretisch nicht erlaubt...
Hallo Peter,
Wo steht das? In der BiSchStrO steht das eben so nicht!
Und es geht hier nicht um praktische Erfahrungen, die der eine oder andere damit gesammelt hat. Denn die werden von Fall zu Fall beim Zusammentreffen mit der WaSchPo sehr unterschiedlich ausfallen. Mich interessiert nur die wirkliche Rechtslage.

@Giligan: So etwas muß sich doch endgültig klären lassen! Meiner Meinung nach ist das auch durch die Formulierung in der BiSchStrO von 2006 eindeutig geklärt, auch wenn das beigefügte Bild irreführend ist. Es soll wohl nur die Möglichkeit der kombinierten Anbringung der Seitenlichter am Bug demonstrieren. Möglicherweise stand es ja früher in der BiSchStrO anders. Ich wurde schon vor einigen Jahren von der WaSchPo auf der Bootsmesse in Düsseldorf darauf hingewiesen, dass eine Angleichung der Regelung auf See und binnen in Arbeit sei.
Gruß
Wepi

Geändert von Wepi (02.08.2007 um 22:11 Uhr)
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  #11  
Alt 02.08.2007, 22:18
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Hallo Peter,
Wo steht das? In der BiSchStrO steht das eben so nicht!
Gruß
Wepi
Hast recht hab mir eben nochmal den § 3.13 durchgelesen...
Zitat:
oder

das Topplicht nach Buchstabe a; dieses Licht muss jedoch mindestens 1 m höher als die Seitenlichter gesetzt sein;
Ich habs anders gelernt, binnen nur auf gleicher Höhe ausser eben die 2Farben-Lösung
Zitat:
Fahrzeuge mit getrennten Seitenlichtern, welche sowohl Binnen- als auch Küstengewässer befahren möchten, benötigen 2 Toplichter:
Eines auf Gleicher Höhe für Binnen; sowie eines 1m höher als Seitenlichter für See.
Toplicht umschaltbar Binnen / See ist sinnvoll; oder gleich nur Zweifarbenlicht verwenden, dann ist Toplicht immer mind. 1m höher.
Kein Wunder dass da keiner mehr durchblickt......die WSP wohl auch nicht.
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  #12  
Alt 03.08.2007, 11:00
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Moin Ewald.
Ich glaube du hättest auch ohne die 2. Laterne kein Knöllchen bekommen, so kleinkariert sind die Herren doch seltenst.
Ansprechen kann man das ja mal um dann grosszügig darüber hinweg zu sehen...

Ja, so kann es sein. Der eine trinkt seinen Kaffee an Bord, gibt noch gute Tipps und hilft beim losmachen, der andere ist grantig und zückt den Block...

Gruß
Ewald
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  #13  
Alt 03.08.2007, 11:42
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Was kostet denn so ein Strafzettel ? Ich habe auch werftseitig so eine wilkürliche Beleuchtung montiert, die Binnen nicht passt:

Getrennte Seitenlichter, Toplicht 225 Grad auf gleicher Linie, aber 50cm höher.
Seelicht ist neben dem Ankerlicht auf dem Geräteträger montiert und wird durch Birne einsetzen aktiviert .

Gruß

Andreas
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  #14  
Alt 03.08.2007, 13:46
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Balu Balu ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Ich habs anders gelernt, binnen nur auf gleicher Höhe ausser eben die 2Farben-Lösung
...
Kein Wunder dass da keiner mehr durchblickt......die WSP wohl auch nicht.

Wenn ich mich richtig erinnere, wurde das vor kurzem (irgendwann in den letzten 3 oder 4 Jahren ) in der BinSchStrO geändert/ergänzt. Somit kann man binnen jetzt auch mit der "See"-Beleuchtung fahren - und das finde ich sehr praktisch.

Die WSP sollte doch aber, wenn sie so etwas kontrolliert, die BinSchStrO in aktueller Fassung an Bord haben, dann können sie da im Zweifel selbst nochmal nachlesen...

P.S.: Den Link zu Elwis hatte ich vergessen.
__________________
Gruß, Mike

Es geht nicht um die Wahrheit, es geht um's Recht haben...
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  #15  
Alt 03.08.2007, 15:07
Wepi Wepi ist offline
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Ich werde in Zukunft selbst immer die neueste Fassung der BinSchStrO mitführen, die das Problem meiner Meinung nach jetzt eindeutig regelt. Vorsichtshalber habe ich auch noch schriftlich beim Bundesverkehrsministerium angefragt und werde dann auch dessen Antwort immer mitführen, um ungläubige WaSchPo-Beamte zu überzeugen.
Wenn eine Antwort eingetroffen ist, werde ich sie hier veröffentlichen.
Gruß
Wepi
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  #16  
Alt 03.08.2007, 15:26
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen

@Giligan: So etwas muß sich doch endgültig klären lassen!
Gruß
Wepi
Nein,

nie! Es gibt Dinge zwischen der Wasseroberfläche und dem Himmel die lassen sich niemals klären!

Die Frage der Flaggenführung und der Kennzeichnung gehören zweifelsohne auch dazu....ferner die Diesel/Benzinerfrage.....


Gruß

Willy
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  #17  
Alt 03.08.2007, 15:30
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Da bei getrennten Seitenlichtern das Top-Licht auf gleicher Höhe sein soll, macht es schon mächtig Sinn es, wie gefordert, mindestens einen Meter davo an zu bringen, da sonst der Abstrahlwinkel von 225° durch die Seitenlichter eingeschränkt wird. Die Lösung, bei Doppellaterne ein Rundumlicht einem Meter höher fahren zu dürfen, macht für viele Sinn, die sich einen dieser Steckmasten bei Bedarf in eine Buchste stecken können.
Ein getrenntes Hecklicht ist z.B. bei Außenbordern echt unpraktisch, es sei denn, es würde ebenfalls auf einem kleinen Mast den AB überragen...
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Akki

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  #18  
Alt 03.08.2007, 15:32
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Nein, nie! Es gibt Dinge zwischen der Wasseroberfläche und dem Himmel die lassen sich niemals klären!

Die Frage der Flaggenführung und der Kennzeichnung gehören zweifelsohne auch dazu....ferner die Diesel/Benzinerfrage.....
...und: "Wie rum schließe ich meine Batterie an ??"

__________________
.
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Akki

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  #19  
Alt 06.08.2007, 22:35
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candyman candyman ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
...und: "Wie rum schließe ich meine Batterie an ??"

Hallo,
zum Batterie anschliessen, bitte merken. Schwarz ist rot und Plus ist Minus.
Funkioniert immer.
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Gruss Günni
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  #20  
Alt 07.08.2007, 10:45
Wepi Wepi ist offline
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Hallo Bootsfreunde,
es gibt zum Thema Toplicht erfreuliche Nachrichten. Ich habe zwar vom BVM noch keine Antwort auf meine Anfrage, aber durch den freundlichen Hinweis eines Mitglieds des forum.boote-magazin.de erhielt ich eine Informationsschrift der WSD-Ost, die ja eine amtliche Dienststelle des BVM ist. Daraus geht eindeutig, auch mit Bildern, hervor, dass meine Meinung richtig war und nunmehr auch das Führen des Toplichts mind. 1m über den Seitenlichtern erlaubt ist und dies auch ohne eine zwingende Seitenlichterkombination am Bug.

@Giligan: Du siehst, manches läßt sich eben doch eindeutig klären!

Die interessante Informationsbroschüre findet Ihr hier:
www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/verkehrsvorschriften-hinweise-wassersportler/wasserstrassenbezogen/Sportschifffahrt-WSD-Ost.pdf
Gruß
Wepi
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  #21  
Alt 07.08.2007, 10:54
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GoldWing GoldWing ist offline
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Zitat:
Zitat von candyman Beitrag anzeigen
Hallo,
zum Batterie anschliessen, bitte merken. Schwarz ist rot und Plus ist Minus.
Funkioniert immer.
Röchtöch... denn merke: Plus auf Masse das knallt klasse
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #22  
Alt 24.08.2007, 10:21
Wepi Wepi ist offline
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Hallo Bootsfreunde,
nunmehr liegt mir auch die Antwort des Bundesministeriums f. Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu meiner Anfrage bezügl. der Anbringung des Toplichts vor. Darin wird meine Auffassung voll bestätigt, dass auch auf Binnengewässern das Toplicht bei mittschiffs seitl. angebrachten Seitenlichtern 1m darüber montiert werden darf.
Aber leider mit folgendem Zusatz:
Zitat:
... nach Aussagen der Wasserschutzpolizei hat die jetzige Formulierung des $3.13 Nr.1 BinSchStrO in letzter Zeit allerdings zu Problemen geführt, weil es durch die eingangs dargestellte Möglichkeit der Lichterführung zu Verwechslungen von Kleinfahrzeugen mit Großfahrzeugen gekommen ist. Es wird daher zur Zeit geprüft, ob die Vorschrift in dieser Form beibehalten oder die ursprüngliche Fassung wieder hergestellt werden soll. Das Ergebnis der Prüfung kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber noch nicht abschätzen.
Das läßt fürchten, dass die vernünftige Neuregelung demnächst wieder aufgehoben wird.
Gruß
Wepi

Geändert von Wepi (24.08.2007 um 10:24 Uhr)
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  #23  
Alt 08.12.2010, 11:06
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monk monk ist offline
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Moin Zusammen,

ich habe diesen alten Trööt mal wieder etwas zum Leben erweckt.

Zitat:
Das läßt fürchten, dass die vernünftige Neuregelung demnächst wieder aufgehoben wird.
In der neuesten Ausgabe der "Sportschifffahrt WSD-Ost" ist zum Glück immer noch alles beim Alten.
Ich hatte von dieser Regelung gar nicht gewusst und bin durch Zufall darauf gestossen. Im Winter hat man ja Zeit zum Planen.

Da wäre doch auch die Lösung für Sailor und seine Sonne gewesen.

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Name:	Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt-3.13.jpg
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Quelle:

http://www.kvu.der-norden.de/news/1659.shtml

http://www.wsv.de/wsd-o/service/Down...rt-WSD-Ost.pdf

__________________
Gruß Holger


Meine Baustelle DE23.

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  #24  
Alt 08.12.2010, 11:28
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schwarzwaldadler schwarzwaldadler ist offline
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21 Danke in 17 Beiträgen
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na also, dann isses ja grad wurscht!
2 farbenlicht oder getrennt, topplicht nen meter hoch und schon bist auf der sicheren seite.

nur ob das topplicht auch mittig, bzw auf der mittelachse sitzen muss ?! ich denke nicht. also reicht ne weiße funzel auf dem seitlichen wimpelständer, oder!?
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  #25  
Alt 08.12.2010, 12:29
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ghaffy ghaffy ist offline
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Boot: Albin 25 AK
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Standard Schreibtischtäter

Bei genauer Lesung von § 3.13 BinSchStrO gibt es IMHO nur sehr wenig Interpretationsspielraum.

Niemals würde ich mein Boot so ausrüsten. Das kann nur jemandem eingefallen sein, der selbst noch nie damit gefahren ist: ein "helles" (also nicht ein "gewöhnliches") weißes Topplicht oder - noch schlimmer - Rundumlicht VOR dem Steuerstand gehört nicht vorgeschrieben, sondern das gehört wegen Blendung verboten.

Ob das nun einen Meter höher oder tiefer hängt, ist schon völlig bedeutungslos.

Das Licht vor dem Steuerstand kann nur bedeuten, dass ich entsprechend anderer Bestimmungen gar nicht bei Nacht fahren darf, weil ich natürlich mit einem weißen Licht vor mir andere ja nicht mehr wahrnehme und daher mich und andere gefährde = Fahrverbot.

Das möchte ich sehen, wie lange der § 3.13 in der Form noch hält.

(Bei uns haben sie es gelassen wie es war: Topplicht/Rundumlicht gleich oder mind. 1m höher als Seitenlichter, aber keine Angabe ob vor oder hinter den Seitenlichtern.)
__________________
Gruss Andreas

------------------
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(Karl Valentin)
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