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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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IBS / WSA-Kennzeichen
Hallo,
heute habe ich vom ADAC den IBS für mein neues Boot zugesandt bekommen. Nun ist mir gerade aufgefallen, dass im IBS nirgends das vom WSA zugeteilte Kennzeichen vermerkt ist, obwohl ich eine Kopie des grauen WSA-Scheins bei Antragstellung des IBS mit eingereicht hatte. Hat mir der ADAC einen fehlerhaften IBS ausgestellt, oder ist die Erwähnung des WSA-Kennzeichenes im IBS nicht üblich/notwendig? Gruß aus Jever, Ralf Geändert von Jeveraner (09.03.2012 um 22:32 Uhr) |
#2
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Zitat:
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Gruss Vestus
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#3
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@Vestus
... da hast du mich vermutlich falsch verstanden. Mein neues Boot hatte ich vor zwei Wochen beim WSA registriert / umschreiben lassen und einige Tage später habe ich beim ADAC den IBS beantragt, d.h. ich habe jetzt ein WSA-Kennzeichen und ein IBS-Kennzeichen. Gemäß ADAC Wassersport-Infos gehört nur das WSA-Kennzeichen auf's Boot, nicht beide. Ich dachte jedoch, dass das WSA-Kennzeichen irgendwo im IBS vermerkt sein würde, was nicht der Fall ist. Geändert von Jeveraner (10.03.2012 um 09:55 Uhr) |
#4
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Hallo Jeveraner
wo zu sollte das WSA Kennzeichen auch eingetragen werden, du darfst eh nur ein Kennzeichen am Boot haben, also entweder WSA oder IBS, das sind beides eigenständige Kennzeichen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#5
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Ich habe Dich schon richtig verstanden. Du hast ein Kennzeichen vom WSA zugeteilt bekommen und Dir vom ADAC zusätzlich einen IBS ausstellen lassen. Der ADAC hat aber auch ein Kennzeichen erteilt. Anbringen darfst aber nur eins, d.h. eine Anmeldung war zuviel.
Kleinfahrzeuge benötigen Binnen ein Kennzeichen. Das wird entweder vom WSA oder vom ADAC oder vom DMYV oder vom Amtsgericht erteilt, aber eben nur von einem der Genannten. Doppelt gemoppelt geht nicht.
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Gruss Vestus
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#6
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Vom Amtsgericht ???
Habe ich ja noch nie gehört
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Gruss vom Rhein , Marc |
#7
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Das heisst ja nicht dass es das nicht geben muss. Frag mal Tante Gurgel nach "Schiffsregister", oder hier:
http://www.berlin.de/sen/justiz/geri...sregister.html
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Gruss Vestus |
#8
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Danke für eure Rückmeldungen.
Hmmh , dann bin ich mit der Beantragung der beiden Scheine/Kennzeichen offensichtlich ein wenig über's Ziel hinaus geschossen. Bei den ADAC-Wassersport-Info's stand etwas davon, dass eine gegegenfalls vorhandene WSA-Kennung in den IBS eingetragen gehört, deshalb meine Nachfrage. Macht aber ja nichts. Das WSA-Kennzeichen ist einfach das "Hübschere", das dem Heimathafen (WHV-xxx) verbundenere, deshalb kommt es nun auch auf's Boot. Den IBS wollte ich nur haben, da mein Boot noch keine CE-Papiere hat, aber dank eines Importnachweises von 03/98 habe ich den IBS auch ohne (die ab 07/98 erforderliche) Nachzertifizierung bekommen. Bei Auslandfahrten, beim Verkauf des Bootes, oder wenn einmal die Importpapiere verloren gehen sollten, werde ich mit dem jetzt (erstmals) ausgestellten IBS vermutlich weniger Probleme zu erwarten haben, als ohne IBS / ohne CE-Bescheinigung. Kann aber auch sein, dass ich da etwas gründsätzliches durcheinander bekommen habe - dann übt euch bitte in Nachsicht gegenüber einen Newcomer / erstmaligen Bootseigentümer. Gruß Ralf Geändert von Jeveraner (10.03.2012 um 09:46 Uhr)
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#9
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Kein Problem, wir haben alle mal klein angefangen. Wegen CE brauchst Du Dir keine Gedanken machen. Aufgrund des Importnachweises von 03/98 ist das Thema "Nachzertifizierung" vom Tisch.
Und ist das Boot einmal zugelassen, egal ob WSA oder ADAC, hat sich das sowieso erledigt. Herzlich willkommen und viel Spass auf dem Wasser.
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Gruss Vestus
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