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Gruß Jan |
#27
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Hallo,
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Als ich den SBF Binnen und See machte war jedes zweite Wort "Sie brauchen unbedingt den SKS um auf hoher See zu fahren" Warum ich den brauche und ob es nicht eher verantwortungslos wäre auf hoher See ohne Funkschein unterwegs zu sein, dazu blieb man mir die Antwort bisher immer schuldig. Mann könnte den Eindruck gewinnen da werden alle mögliche Thesen in den Raum geworfen um neue Schüler zu gewinnen. Gruß Klaus |
#28
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Auf den deutschen Seeschiffahrtsstrassen brauchst Du ab 5 PS den amtlichen Sportbootführerschein See. Nicht mehr, nicht weniger!
Außerhalb der Grenze brauchst Du gar keinen, theoretisch, denn um in den Bereich zu kommen mußt Du ja den jeweiligen nationalen Küstenbereich queren ![]() Auf See, auch in innerhalb der Seeschiffahrtsstrassen, mit einem privaten Sportboot, Segler ohne Maschine (!) bräuchte man nicht einmal den Sportbootführerschein See. Für Leute mit wenig Erfahrung oder Nachweis von zumindest etwas Erfahrung beim chartern mag der SKS nützlich sein. Der ist zwar auch amtlich aber nicht vorgeschrieben. Anders sieht es aus wenn man gewerbliche Bootsfahrerei betrieben möchte, dann sind "höherwertige" Scheine SSS, SHS und dergels z.T. Voraussetzung. Für den rein privaten Sportbootbetrieb gilt was ich oben schrieb.
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Gruß Kai |
#29
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eine gute Schule gibt den Hinweis auf folgenden Sachverhalt: Bei Vorlage des SKS unter Segeln ist für den SBF-Binnen unter Segel keine praktische Segelprüfung mehr notwendig (siehe Absatz 2). Genaueres kann im Einzelfall der jeweilige DSV-Prüfungsausschussvorsitzende sagen. Übrigens wurde im Mai 2010 die Bedeutung von SBF-See und SKS erweitert. So haben es Sportbootschulen an der Küste leichter Personal zu finden ![]() gewerbsmäßig genutzten Sportbooten". Wünsche Dir viel Spaß bei der Ausbildung und viel Erfolg bei der Prüfung ![]() Gruß Ralph |
#30
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Hab ich kein Problem mit, sammeln tu ich Märklin-Modellbahnen..... Gruß Willy
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#31
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Kann mich mal ein Kundiger aufklären, wieso in Berlin auf Bundeswasserstraßen plötzlich irgendein Landesrecht gilt? Normalerweise bricht Bundesrecht das Landesrecht - Land Berlin hat in Bundeswasserstraßendingen nix gesetzlich zu regeln???? Da sind die doch vor Jahren schon mal hinten runtergefallen mit dem Sonntagsnachmittagsfahrverbot, da hat ein pfiffiger Rechtsanwalt sich doch mal durch die Instanzen geklagt. Meines Wissens hat Berlin doch so gut wie keine Landeswasserstraßen(von Dorftümpeln mal abgesehen) Zitat:
Gruß Michael |
#32
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@Michael, stimmt das ist falsch formuliert, unter 5 PS kein Schein egal ob Segler mit Maschine unter 5PS oder Mobo unter 5PSwäre besser gewesen.
Sorry. Aus der rechtlichen Frage halte ich mich raus, wegen Null Plan aber man hört doch immer wieder das auf den unteren Ebenen schon mal mit Verordnungen rumregiert wird die nicht unbedingt dem Bundesrecht gleichen müssen?
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Gruß Kai |
#33
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Moiensen alle zusammen,
bin gerade über diesen Trööt gestolpert und habe Ihn mal aufmerksam gelesen. Ich lese immer mal wieder was von SBF Binnen SBS See und SKS usw. usw. Also eigentlich ist der Sachverhalt doch ganz einfach ![]() Segel und Motor. Mein SBF See unter Motor. Mein Yachtführerschein: Segel Und: Für den Bodensee kann man beim Landratsamt Konstanz einen Antrag auf Ausstellung eines Bodenseeschifffahrtspatentes über 6 Wochen im Jahr stellen. (Die Schicken einem sogar die Schifffahrtsregeln für den BS total toll ist ca. 60 Seiten Stark ![]() Also, nur keine Panik alles wird gut. Wo ein Wille da ein See ![]() |
#34
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Hallo
Für den Bodensee gibt es eine zusätzliche Verordnung. Ich habe in Österreich den Fahrtenbereich A für Binnengewässer gemacht,und wenn ich am Bodensee Segeln will, muss ich eine zusätzliche Prüfung ablegen. Was ich nicht verstehe,wenn man den Sportbottfs. See hat,das man einen Segelschein braucht. Gruss Christian |
#35
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Ja, die Regulierungswut in Deutschland kennt keine Grenzen. Und nicht vergessen das Funkzeugnis abzulegen, den Pyroschein und nen Radarpatent zu machen
![]() Ne Laura Dekker wäre hier bestimmt nicht mit 14 Jahren zu ner Weltumsegelung aufgebrochen. Da können wir uns echt mal ein Beispiel an den Holländern nehmen, bei denen funktioniert es ganz ohne Scheine. Was übrigens der größte Hohn ist: In Italien brauch man eigentlich für Mobo bis 40 (oder waren es 20 PS) keinen Führerschein. Allerdings gilt das nicht für Deutsche - da gilt wieder die Regelung des Heimatlandes und wir brauchen einen ![]() Ne ganz gute Übersicht findet sich übrigens hier: http://www.segeln-info.de/fuehrerschein.htm |
#36
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ich habe z.B. auch nur den "normalen" SBF ohne Segel und der genügt auch fast überall. Es gibt Sonderregelungen, ich denke am Bodensee und in den Berliner Gewässern, wo er verlangt wird. Dort dürfte ich wohl nicht segeln. ![]() |
#37
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Moin Michael,
auf dem Wasser ist das genau umgekehrt. Du hast zunächst auf hoher See internationales pragmatisches Gewohnheitsrecht, d.h. KVR & Lyodt. Sobald du in ein Hoheitsgewässer kommst gilt nationales Recht, sobald Du in ein Binnengewässer kommst gilt Landesrecht, dieses kann sich dann immer kleinräumiger jeweils schon hinter der Flusbiegung ändern, z.b. in Berlin ab 12qm ein Segelschein, oder auf der Wümme kein Motor, und wenn Du bei mir im Gartenteich segelst, dann gilt mein Hausrecht ![]() ciao,Michael
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#38
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Darf ich es nochmal kurz wie folgt zusammenfassen?
Mit diesen beiden Scheinen darf ich Segeln. (bis auf die ausgenommenen Reviere wie Berliner Gewässer und Bodensee und wenn der Vercharterer die Schüssel rausrückt) Viele Grüße Gunter |
#39
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Jo geiht klor,nur wenn du nich seilen kans denn sols´u nich,darfs ober.Allns klor? gruss ut HH hein |
#40
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Hallo Hein,
mir ging es nur um reine Theorie. Ich darf also. Das ich es als Binnenratte nicht KANN, weiß ich und ich werde auch die Pfoten davon lassen. Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr... Viele Grüße Gunter |
#41
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Die Sonderregelung für Berlin stammt vermutlich aus den Zeiten vor 1990 und galt auch keineswegs für alle Westberliner Gewässer. Meines Wissens wurde sie mittlerweile auch aufgehoben. In bestimmten, angeblich sicherheitsrelevanten Bereichen, ist allerdings das Segeln generell verboten - hab ich jedenfalls mal gehört.
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#42
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Nu ma nich gliks so negativ denken,sooo schwör is dat nu og nich. Aber Magdeburg ist nu auch nicht das Vorzeigerevier für Elbsegler,muss man schon ein Bisschen zu Tal fahren und da findet auch eine hamburger Teerjacke manche Gelegenheit Mist zu bauen. ![]() gruss hein |
#43
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Neben der Strömung kommen noch erschwerend die Brücken hinzu...
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#44
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Moin Welche Brücken?Ab Harburg bzwNorderelbbrücken is Schluss mit Brücken,unter der Köhlbrandbrücke könnte man,günstiegen Wind vorausgsetzt,mit der "Gorch Fock" ünnerdörch seiln.Alle anderen Elbbrücken vun Hamborg haben eine Durchfahrtshöhe zwischen ca5meter beiMHW und entsprechend 8bis9meter bei MNW.
gruss hein |
#45
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Eben eben, bei uns sind die Brücken je nach Wasserstand so um die 6m. Da dürfte es für die Stangenboote eng werden.
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Nu bauen Sie ja noch soeine Schönheit in das Kulturerbe,wie hoch wird die denn? |
#47
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keine Ahnung, du meinst die in Dresden? Viel höher wird die auch nicht, macht ja auch keinen Sinn, ein paar km weiter kommt doch schon die Nächste.
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#48
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Hallo,
hier noch eine kleine Information für Norddeutsche: Auf dem Bodensee ist das Bodenseeschifferpatent vorgeschrieben. Unter Motor über 5 PS, unter Segel über 12 qm Segelfläche. Die Besonderheit: Es gibt ein sogenanntes Ferienpatent. Mit einem SBF Binnen oder See bekommt man 4 Wochen im Jahr die Erlaubnis für den See - unter Motor! Für den SBF Binnen unter Segel gilt das dann auch zum Segeln über 12 qm. Warum man 4 Wochen fahren kann und dann nicht mehr, hat sich mir bis heute nicht erschlossen. Eine weitere Besonderheit ist: SBF Binnen Motor und/oder Segel erspart einem leider nicht die Praktische Prüfung beim Bodenseeschifferpatent. Der Bodensee ist groß und die dortigen Landratsämter verlangen den Nachweis der Befähigung einer Kreuzpeilung. Und die ist im SBF Binnen nicht enthalten, im SBF See ja, weswegen man in dem Fall keine praktische Prüfung benötigt. Ich habe SBF See und Binnen unter Motor und Segel. Ich muss nur die Theorie machen (90 Fragen, meist mit Umwelt- bzw. Naturschutzbelangen). Auf dem Meer, auch in allen Hoheitsgebieten der Mittelmeeranrainer, gibt es keine Segelscheine! Vercharterer verlangen (dies sagen zumindest die Sportbootschulen in Deutschland) oft die Vorlage einer Befähigung, die sich im SKS ausdrückt. In HR habe ich das nie erlebt. Einer meiner bekannten hat letztes Jahr eine nagelneue Bavaria 34 gechartert. Sein Nachweis: Der SBF See und das SRC Seefunkzeugnis, das die Kroaten auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit verlangen. Außerhalb der Hoheitsgewässer kannst Du dann sowieso umsteigen und einen 400m Öltanker steuern. Aber Achtung: 15 km Bremsweg und 5 km, bis das Schiff auf einen Rudereinschlag reagiert. Übrigens: Aufgrund der Altersbeschränkungen für Sportbootführerscheine hat die kleine Holländerin verschiedene Häfen nicht anlaufen dürfen. Grüße Max P.S.: Ein supertolles Boot, das Du Dir da baust. Ich wünsche Dir, dass Du nie die Lust verlierst.
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#49
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moin Max
Jo dat sach man.Die Bootsbaubilder des TE habe ich mir auch mal angesehen. 1A Holzbootsbau,sehr aufwendig wegen Rundspanntbauweise,sehr fest wegen formverleimter(eine Lage sogar diagonal) Aussenhaut und lammelierter Rahmenspanten.Das gehört eigentlich auch mal in die Abteilung Selbstbauer verlinkt,die Bilder beantworten viele Fragen angehender Selbstbauer. HUT AB ![]() ![]() gruss hein |
#50
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Grundsätzlich braucht man zum reinen segeln keinen Schein. (Bis auf die angeführten Ausnahmen) Hast du aber hinten dran noch einen Motor größer 5PS, brauchst Du Deine Scheine. Die Thematik ist leider nicht so einfach wie im KFZ Bereich. Beste Grüße Dirk
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Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit)
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