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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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für das Finanzamt unterschrieben werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#52
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Zitat:
Zudem gilt folgendes: Grundsätzlich muss die Zollredlichkeit (=Einfuhrsteuern und Zölle bezahlt) für alle Waren nachgewiesen werden können. Stammt die Ware (das Boot) aus der EU, ist keine Verzollung notwendig gewesen. Einen Zoll- und USt-Nachweis müssen Boote, die in der EU gebaut wurden, nicht führen. Die Nachweispflicht kann auch jemanden treffen, der mit z.B. einem I-Pad aus den USA einreist. Da wird gerne behauptet, das Gerät habe man schon vor der US-Reise gehabt. Die Zollbehörenden verlangen da in Zweifelsfällen ganz humorlos einen Kaufnachweis aus dem EU-Inland oder die Verzollung wird durchgeführt. Profifotografen besorgen sich nicht umsonst vor Reisen ins EU-Ausland eine INF-3-Bescheinigung für ihr Equipment, das i.d.R. nicht in der EU hergestellt wurde. Dass Altfälle nicht behandelt wurden/werden, ist blanke Kulanz, auf die man sich verlassen kann oder nicht. Wurden Einfuhrabgaben gezahlt, ist die Ware (das Boot) EU-Ware. Nach 3 Jahren im Ausland geht diese Eigenschaft i.d.R. verloren. Ich werde deshalb für mein Boot, das nur wenig älter als 3 Jahre ist, im August nächsten Jahres nach HR nur mit INF-3-Bescheinigung (sog. Nämlichkeitsbescheinigung) einreisen. Damit ist der Nachweis erbracht, dass es EU-Ware ist. Nicht dass im Zuge irgendwelchen Durcheinanders oder wegen Finanzbedarf ein kroatischer Zöllner auf die Idee käme, mein Boot sei vielleicht länger als 3 Jahre in Kroatien und damit nicht mehr in der EU gewesen, und will Einfuhrabgaben kassieren (die dann dem EU-Neumitglied HR zukämen).
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Beste Grüße John |
#53
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die Lastschriftermächtigung dient lediglich dem Einzug der KFZ-Steuer, mit Mwst. hat das nix zu tun... nur so zur Info Grüße Christian |
#54
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Gruss Vestus
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#55
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Ist jetzt nicht wirklich überraschend, dass ein in der EU hergestelltes Boot
erst mal eine EU-Binnenware ist.
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Beste Grüße John |
#56
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Ihr vergesst, daß der Verkäufer des Bootes, dh in der Regel der Händler, die Mwst zahlen muss. Die holt sich der Staat bei ihm. Und die wird er nur erlassen oder rückzahlen, wenn er 100% sicher ist, daß das Teil auch ausgeführt ist.
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#57
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Das war ja der Grund meiner Nachfragen.
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#58
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Zitat:
Er kann auch nichts "erlassen", denn wenn eine Ware verkauft wird, wird automatisch auch über ihn die Steuer fällig. Da müssen schon die Exportformalitäten erledigt werden, denn die will das Finanzamt sehen, sicherlich kann der Händler das erledigen, das hier die Steuer nicht fällig wird, und auch vom Käufer nicht gezahlt werden braucht, und auch nicht dem Händler belastet wird. |
#59
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Natürlich, da habe ich mich nicht richtig ausgedrückt bzw. das Posting falsch interpretiert - Sorry !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#60
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Zitat:
Was bei Lieferung zwischen Unternehmern durch die sogenannte Umsatzsteueridentifikationsnummern relativ lückenlos überwacht werden kann, scheitert aber eventuell bei Privatpersonen, die ihr neues Boot als Seeschiff, und damit ohne Kennzeichnungspflicht, und damit ohne eine Anmeldung bei irgendeiner Behörde, betreiben. Gruß Volker |
#61
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Einen Nachweis für bezahlte Mehrwertsteuer müssen diese Boote innerhalb der EU jedoch schon haben, egal ob direkt beim Händler bezahlt (Originalrechnung), Privatkauf mit Rechnung von an und dazumal oder Kauf im EU Ausland ohne Mwst. und Beleg des Finanzamtes über die im Heimatort bezahlte Mwst. Als kleine Randbemerkung noch, alle Boote die innerhalb der EU gebaut wurden und aus der EU exportiert wurden, sprich die ohne Mwst. nach Kroatien geliefert wurden , haben ihren Status als EU Gemeinschaftsware verloren. D.h. wer heute , also vor dem EU Beitritt Kroatiens z.B. nach Slowenien fährt, um das Boot versteuern zu lassen muss auch den Einfuhrzoll berappen... egal wo das Boot gebaut wurde... Alle Boote, die in Kroatien im Zollfreilager liegen werden über Nacht zur Gemeinschaftsware der EU, wenn Kroatien der EU beitritt, damit fällt die Zahlung des Zolls schonmal weg... Entgegen der landläufigen Meinung sind die Boote unter Zollverschluss in den Marinas sehr wohl physisch in Kroatien. Nur der Zoll- und Importstatus wird durch das Zolllager geregelt... deshalb ja auch das Theater mit der 18 Monatsfrist beim Ein- und Ausklarieren... Bitte ein Boot in einer kroatischen Marina unter Zollverschluss nicht mit einem Zollhafen wie Bremerhaven vergleichen in dem die Ware auch physisch als nicht in der EU lagert... da gelten ganz andere Regeln. Grüße Christian |
#62
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Nochmals zur Klarstellung:
1. In der EU befindliche Ware ist Gemeinschaftsware. 2. Für Ware, die in die EU verbracht wird, muss man an den EU-Grenzen a) nachweisen, dass es sich um (ehemalige) Gemeinschaftsware handelt, die nicht länger als 36 Monate ausserhalb der EU war (dazu benötigt man MwSt-Belege), b) ansonsten Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) zahlen Für 2a) kann man mit einer Nämlichkeitsbescheinigung (INF3-Formular) belegen, dass es sich um Gemeinschaftsware handelt. Sie ist unter Vorführung der Ware beim Zoll erhältlich ist und gilt leider nur zur einmaligen Wiedereinreise, also nicht auf Vorrat. Wer sich informieren will, kann gerne bei der freundlichen Zollauskunft unter 0351 44834-590 anrufen. 3. In HR beim Beitritt befindliche Boote sind entweder dort eingeführt (und versteuert) worden. Dann werden sie mit dem Beitritt automatisch Gemeinschaftsware. Oder sie wurden bislang in HR nicht eingeführt und versteuert. Dann werden sie durch den Beitritt quasi in die EU verbracht und es gilt 2b).
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (09.11.2012 um 14:04 Uhr) Grund: Nachtrag zur Nämlichkeitsbescheinigung und Nr. 3 |
#63
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Danke Bell407 und JohnB sehr tolle und verständliche Erklärungen!
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph----- |
#64
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Zitat:
generell geb ich dir da zu 100% Recht und das soll jetzt keine kritik oder Besserwisserei sein, mir wurde allerdings vom Hauptzollamt München folgende Aussage bestätigt: Wenn Waren unter Zollverschluss in einem Drittland lagern und dieses Drittland (hier Kroatien) zur EU kommt, werden diese Waren automatisch quasi über Nacht Gemeinschaftsware, da sie den "Drittlandstatus" verlieren und befinden sich innerhalb des EU Raums. Da sich diese Waren ja bereits im Neu-EU-Land befinden, fällt kein Zoll an, nur die Mehrwertsteuer muss entrichtet werden... Nach Deiner Auffassung wäre aber wie unter 2b auch Zoll zu bezahlen... Hast Du da nähere Infos ? Danke schon vorweg Grüße Christian |
#65
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Das ist mal eine sehr kreative Auffassung. Auf die würde ich mich persönlich nicht verlassen.
Zumal letztendlich sowieso nur die Auffassung des kroatischen Zolls gilt. Gruß Volker
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#66
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Sehe es wie Volker.
Ansonsten würde kein Zoll fällig, wenn ich an einer EU-Grenze mit dem Boot HINTER dem Schlagbaum halte (bin in EU), jedoch schon, wenn ich DAVOR stehe. Kontroll-Aktivitäten des HR-Zolls mit dem Ziel, noch vor dem EU-Beitritt die Verzollung zu erreichen, könnte man allerdings als Indiz dafür sehen, dass die Einfuhrabgaben jetzt höher sind, als zum Beitrittstag. Letztlich entscheiden die Umsetzungsbestimmungen mit denen EU-Recht zum Beitrittszeitpunkt eingeführt wird. Klar ist aber eines: Wer schon jetzt ein Boot, das keine Gemeinschaftsware ist, nach Slowenien oder Italien fährt, muss auf jeden Fall zur Einfuhrumsatzsteuer auch Zoll zahlen. Wer sich beim Beitriff in HR befindet vielleicht nicht.
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Beste Grüße John
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#67
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@wilfried and all
Ich habe mal beim Zoll angeklopft bzgl. mitzuführender Steuernachweis. Von einer 10-Jahres-Frist steht in der Antwort nix. "Sehr geehrte Damen und Herren, In der Gemeinschaft ansässige Personen dürfen ein Sportboot in der EU nur verwenden, wenn es sich hierbei um eine Gemeinschaftsware handelt. Dies ist der Fall, wenn das Sportboot entweder in der EU hergestellt wurde oder wenn es als Nichtgemeinschaftsware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt (d.h. verzollt) wurde. Verlässt eine Gemeinschaftsware das Zollgebiet der Gemeinschaft verliert es gem. Art. 4 Nr. 8 Zollkodex ihren Gemeinschaftswarenstatus und wird zu einer Nichtgemeinschaftsware. Bei Sportbooten ist dies regelmäßig der Fall, da das Zollgebiet der EU neben dem Festland die 12 Seemeilen- Zone der Küstenmeere umfasst, die regelmäßig von Sportbooten überschritten wird. Um bei der anschließenden Wiedereinfuhr eine aufwendige Zollabfertigung zu verhindern, hat der EU- Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Beförderungsmittel (also auch Sportboote) in vereinfachter Form in den zollrechtlichen freien Verkehr zu überführen, damit die Ware erneut den Status einer Gemeinschaftsware erlangt. So werden Beförderungsmittel einfuhrabgabenfrei als so genannte Rückware gem. Art. 230 Buchstabe –c) i.V.m. Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a) 2. Anstrich Zollkodex- Durchführungsverordnung konkludent durch einfaches Passieren einer Zollstelle in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt. Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr als Rückware durch einfaches Passieren einer Zollstelle gilt nur für das Sportboot inklusive Zubehör sowie für Rückwaren im persönlichen Gepäck der Reisenden. Sie gilt entsprechend für einfuhrabgabenfreie Reisemitbringsel. Sollten einfuhrabgabenpflichtige Waren an Bord sein, ist es zwingend erforderlich, dass sich der Führer des Sportbootes nach dem Anlegen an einem Zolllandungsplatz an die örtlich zuständige Zollstelle wendet. Dies gilt auch, wenn für die Reise gem. § 27 ZollV Schiffsbedarf bezogen wurde. Um überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen für die einfuhrabgabenfreie Abfertigung als Rückware gem. Art. 185 ff. Zollkodex im Zeitpunkt des Passierens der Zollstelle tatsächlich vorlagen (so darf zwischen dem Verlassen und der Wiedereinfuhr maximal eine Frist von drei Jahren liegen), können Sportboote, die sich im grenznahem Raum bzw. in Gebieten befinden, die der Grenzaufsicht unterworfen sind, gem. § 10 Zollverwaltungsgesetz kontrolliert werden. Im Falle einer Kontrolle kann der Nachweis der Rückwareneigenschaft gem. Art. 848 ZK-DVO z.B. durch ein Informationsblatt INF 3 erbracht werden. Als weitere Nachweise könnten auch Verzollungsunterlagen, eine Umsatzsteuererklärung für die Einzelbesteuerung oder ein Kaufvertrag dienen. Die Aufzählung der möglichen Nachweise ist nur exemplarisch und vom Einzelfall abhängig. Der Nachweis kann auch durch einen der in Art. 314c Zollkodex- Durchführungsverordnung (ZK-DVO) genannten Nachweisen (z.B. Versandpapier T2L) erbracht werden. Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Janka Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5 01099 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail: info.privat@zoll.de"
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Gruss Vestus Geändert von vestus (09.11.2012 um 16:00 Uhr) |
#68
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Zitat:
Für Boote, die zum Beitrittszeitpunkt noch unverzollt in HR stehen, wird auch Zoll fällig, zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer. Der Vertrag erklärt auch, warum HR-Behörden, wenn irgend möglich, noch vor dem Beitritt Zoll eintreiben wollen. Bei Verzollung zum Beitrittszeitpunkt gehören die Zolleinnahmen der EU ("der gezahlte Betrag wird den Eigenmitteln der Union zugerechnet"). Bei Verzollung vor dem Beitritt gehört das Geld hingegen Kroatien. Die Standpunkte in #63, #64 und #65 passen also.
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Beste Grüße John
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#69
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Zitat:
Bis jetzt konntest du fast überall mit Euro zahlen LG Mato
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Hier bin ich zuhause, hier bin ich Mensch |
#70
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Moment:
Kroatien tritt er EU bei, führt aber den EURO noch nicht ein (sog. Mitgliedstaat mit Ausnahmeregelung).
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Beste Grüße John |
#71
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Die Währungsumstellung kommt sicher nicht so schnell in HR, ich denke das wird weiter 3-6 Jahre dauern, also ich denke 2016 bis 2019 wenn es dann noch den Teuro gibt...
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph----- |
#72
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Mein in Zadar geb. und dort lebender Freund sagte mir, das Kuna noch 10 Jahre behalten wird, das ist so beschlossen,
gruss dieter |
#73
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Wenn Dein Freund das sagt sind ja alle auf der sicheren Seite. Ich hoffe die Währungsspekulanten lesen hier mit.
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Gruss Vestus |
#74
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Ein Blick in die Vertragswerke zum Beitritt kann erhellend wirken.
Die Einführung des Euro in Kroatien ist kein Opt-In, sondern eine Verpflichtung, sobald die Kriterien erfüllt sind. Lediglich GB und DK haben seinerzeit ausverhandelt, der Euro-Zone nicht beitreten zu müssen. SE hat seinerzeit absichtlich die Kriterien verletzt, um heraußen zu bleiben. Kroatien tut sich also schwer zu "beschließen", dem Euro nicht beizutreten. Was HR tun kann (für den Fall, dass sie den Euro nicht wollen), ist weiterhin die Konvergenzkriterien nicht zu erfüllen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#75
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Zitat:
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph----- |
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