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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 11.08.2007, 20:11
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Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Ich kanns ja jetzt sagen, Michael Roesener hat meine Reinell gekauft!
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  #77  
Alt 11.08.2007, 20:34
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Bärlinskipper Bärlinskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Ich kanns ja jetzt sagen, Michael Roesener hat meine Reinell gekauft!

Hast du nich was vergessen?!
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Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #78  
Alt 11.08.2007, 20:36
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Standard Haben wir hier Anwälte im Forum?

Hallo,

weil es grad so schön reinpasst: Wenn man ein Boot gekauft hat und nachträglich feststellt, daß u.U. vorsätzlich falsche Angaben zum Objekt gemacht wurden, hat man Ansprüche auf Schadenersatz - und wenn, wie lange ist die Frist?

Gruß Torben
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  #79  
Alt 11.08.2007, 22:09
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Vorsatz wirst du vor Ort schwer nachweisen können, lass das Teil einfach stehen und fahr wieder heim....
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #80  
Alt 11.08.2007, 23:01
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Hab's ja schon mitgenommen und bin am herrichten. Es stehen im Vertrag aber definitiv falsche Angaben, die nachweisbar nicht richtig sind und in meinen Augen eine Wertminderung darstellen. Daher die Frage ob und wie lange...

Gruß Torben
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  #81  
Alt 12.08.2007, 11:09
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Ich weiß nicht wie, es bei Booten ist. Beim Kfz hast du bis zwei Jahre nach Kauf bei entsprechender Täuschung einen Anspruch auf Nachlass, Minderung bzw. Rückgabe. Aber du kannst dich da im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit von wenigstens einem Jahr einstellen.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #82  
Alt 12.08.2007, 11:24
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Hallo,

weil es grad so schön reinpasst: Wenn man ein Boot gekauft hat und nachträglich feststellt, daß u.U. vorsätzlich falsche Angaben zum Objekt gemacht wurden, hat man Ansprüche auf Schadenersatz - und wenn, wie lange ist die Frist?

Gruß Torben
Das scheitert aber daran das du dem Verkäufer nachweisen musst das er von den Mängeln gewusst hat! Erst dann kann der kauf wegen arglistiger täuschung rückgängig gemacht werden!
Solange der Käufer dem Verkäufer das nicht nachweisen kann hat der Käufer schlechte "Karten".

Es sei denn der Verkäufer hat eine Garantie über die beschaffenheit des Verkauften gegenstandes Übernommen.....
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  #83  
Alt 12.08.2007, 11:47
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Zitat:
Zitat von Piepe Beitrag anzeigen
Das scheitert aber daran das du dem Verkäufer nachweisen musst das er von den Mängeln gewusst hat! Erst dann kann der kauf wegen arglistiger täuschung rückgängig gemacht werden!
Solange der Käufer dem Verkäufer das nicht nachweisen kann hat der Käufer schlechte "Karten".

Es sei denn der Verkäufer hat eine Garantie über die beschaffenheit des Verkauften gegenstandes Übernommen.....

Das ist im Prinzip so richtig, dass man bei dem bei Privatverkäufen üblichen Gewährleistungsausschluss dem Verkäufer arglistiges Verschweigen bestimmter Mängel nachweisen muss.
Dass ist die eigentliche Hürde, aber nicht immer unmöglich. Oft gelingt dies auch mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens, wenn es nachweisen kann, dass ein bestimmter Mangel schon vor Übergabe vorhanden sein und dem Verkäufer aufgefallen sein muss. Hängt immer vom Mangel und den Einzelumständen ab. Manchmal entdeckt der Sachverständige auch mißglückte Nachbesserungsversuche des Vorgängers, die diesen überführen.
Allerdings gestaltet sich die Beweislage beim Boot schwieriger als beim KFZ, weil ein Boot viel weniger bzw. gelegentlich gefahren wird, viele kapitaler Mängel sich nicht gleich beim Fahren bemerkbar machen und viele Mängel sich erst im Laufe des Stehens entwickeln oder merkbar verschlimmern, wie z.B. zu-oder durchrosten des Abgassammlers. Auch einen Riß im Zylinderkopf muss man nicht unbedingt beim kurzzeitigen Fahren bemerken.

Fristen gibt es keine, jedoch sollte man sofort nach Entdecken aus Gründen der Beweissituation aktiv werden.
Bei gravierenden Mängeln mit hohem Kostenfaktor , die man glaubt dem Verkäufer anlasten zu können, empfiehlt es sich, vorher einen Sachverständigen zu konsultieren und sich nach den Erfolgsaussichten zu erkundigen. Die Erfolgsaussichten hängen nicht an komplizierten Rechtsfragen, sondern an technischen Fragen und manchmal an komplexen Vorgängen.

Gruß
Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)

Geändert von aquacan (12.08.2007 um 11:50 Uhr)
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  #84  
Alt 12.08.2007, 11:57
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hmigor hmigor ist offline
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Dein Rechtsbeistand sollte bei der Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung das Gutachten als Beweismittel deklarieren. Dann übernimmt die Versicherung auch diese Kosten, die nicht unerheblich sind.
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Grüße Ingo

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  #85  
Alt 12.08.2007, 21:53
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Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Eeeyyyy Meister Röhrich! Wie gehts denn hier weiter?
Wo sind die Fotos vom neuen Boot Herr Groesener?
Ich hasse offene Enden!
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Good Day To Be Alive, Sir

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  #86  
Alt 12.08.2007, 22:08
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von Piepe Beitrag anzeigen
Das scheitert aber daran das du dem Verkäufer nachweisen musst das er von den Mängeln gewusst hat! Erst dann kann der kauf wegen arglistiger täuschung rückgängig gemacht werden!
Solange der Käufer dem Verkäufer das nicht nachweisen kann hat der Käufer schlechte "Karten".

Es sei denn der Verkäufer hat eine Garantie über die beschaffenheit des Verkauften gegenstandes Übernommen.....
In meinem Fall habe ich den Kaufvertrag zwischen Erstbesitzer und Vorbesitzer mit aufgeführten Eigenschaften, die in dem Vertrag zw. mir und dem Vorbesitzer korrigiert oder falsch abgeschrieben wurden (Betreff Erstwasserung und Motorerneuerung).
Danke erstmal für die Auskunft, nun weiter in der Doku-soap

Gruß Torben
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  #87  
Alt 15.08.2007, 13:25
MichaelRoesener MichaelRoesener ist offline
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Standard Mein Boot

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...ME:B:ONA:DE:11 (PaidLink)
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  #88  
Alt 15.08.2007, 13:29
MichaelRoesener MichaelRoesener ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 21.06.2007
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Standard Nur für den Herbst

Werde mich im Winter aber nach einen größeren Boot umsehen.
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  #89  
Alt 15.08.2007, 14:03
Zeelandfan Zeelandfan ist offline
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WOW, watn geiler Fred!! DA hat sich die Anmeldung hier doch schon gelohnt. Werde ich doch u.U. nächstes Frühjahr vor ähnliche Fragen bzgl. einer Bootsanschaffung gestellt...gut, das hier alles schonmal gelesen zu haben!
__________________
Tot ziens vom Zeelandfan
Christian

In der Ruhe liegt die Kraft

www.cvr-sailing.de
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  #90  
Alt 15.08.2007, 19:13
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Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Du hast jetzt das verlinkte bei Ebay gekauft?
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Good Day To Be Alive, Sir

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  #91  
Alt 15.08.2007, 20:04
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Sierra Sierra ist offline
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1.057 Danke in 305 Beiträgen
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Danke an alle!

Habe das Thema gerade erst entdeckt.

... und mich beinahe nass gemacht!

Mir tut alles weh!!!

Grüße,
Detlef
(der vor lauter Lachen kaum noch schri schra schreiben kann )
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  #92  
Alt 16.08.2007, 23:04
Essey Essey ist offline
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Boot: Hille Jaguar
64 Danke in 54 Beiträgen
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Hallo Leute,
muß sagen ein sehr lustiger tread. Wußte garnicht das es so kompliziert ist ein Boot zu kaufen. Finde aber garnicht toll wie ihr alle auf der guten Reinell v1701 rumhackt. Habe mir selber so ein letztes Jahr im November gekauft. Hab zwar auch ein Paar kleinigkeiten gemacht, aber ich bin immer noch weit von 4500€ entfernt Und das dingen fährt sich super.
Ps.Wenn ich soviel Geld ausgebe dann immer vorher gucken egal ob E-Bay oder nicht!!

Mfg Marvin
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