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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1
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Mein Vater oder Bruder wollen nach Kroatien mit meinen Boot? Frage?
Hallo,
In den Bootspapieren stehe ich als Eigentümer drinnen. Gekauft haben wir das Boot aber miteinander. Mein Vater und mein Bruder werden mit dem Boot natürlich auch in den Urlaub fahren. Hab gelesen das man dazu das braucht: (Sofern es sich bei dem anzumeldenden Boot nicht um das eigene handelt benötigt man eine Erklärung des Eigners, daß die Überlassung kostenlos, d.h. nicht kommerziell ist. Diese Erklärung muß in kroatischer Sprache ausgefertigt und von einem kroatischen Notar beglaubigt sein.) Ist doch ein Witz, wie macht ihr das! Gibt es da Probleme? |
#2
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Kein Witz und geh mal unter die Suchfunktion, da findest Du alles, was man in Kroatien braucht.
Ahoi Balticskipper
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#3
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Internationaler Bootsschein beim ADAC beantragen und dort eine "Eigner-Gemeinschaft" mit allen Namen eintragen. Gab bei uns bisher keine Probleme.
Gruß Klaus
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#4
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Zitat:
@Howa, Hintergrund dieser nickeligen Regelung ist der Umstand, dass die Kroaten das private Schwarz-Verchartern von Booten verhindern wollen.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#5
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Danke schon mal,
Das mit dem ADAC hört sich gut an. Werd da mal nachfragen! Gruß Walter |
#6
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Zitat:
Gruß Klaus |
#7
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Aussage HK Rab im Juli 2011:
Für Verwandte 1. Grades ( Vater/Mutter oder Geschwister) benötigt man keine Vollmacht. Wenn diese Familienmitglieder auf der Personenliste der Vignette eingetragen sind dürfen sie ohne Vollmacht das Boot nutzen. Ich traue dem Braten aber nicht und habe für meinen Vater trotzdem eine Vollmacht ausgestellt. Aussage gleicher HK zur Vollmacht. Die Beglaubigung der Vollmacht kann auch durch eine deutsche Behörde oder Notar erfolgen. Die Beglaubigung durch einen kroatischen Notar ist nicht erforderlich
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Gruß Olli
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