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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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MwSt
Ich weiß ich weiß....MwSt hatten wir schon zig mal....
AAber ich hab ne spezielle Frage zur Steuer: Ich hab ein Boot im Auge, das in Holland liegt und das BJ ist 78. Es ist 15m und im Schiffsregister eingetragen. Lt. Makler gibt es keinen Nachweis über die Versteuerung, was egal wäre, da das Boot vor 1985 in Verkehr gebracht wurde. Ich hab jetzt mal gegoogelt und das Forum leergelesen (Danke an alle) und das beim Boote Magazin gefunden : "Die Nachweispflicht gilt nicht für alle Altfahrzeuge. In der maßgeblichen Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992, der sogenannten „Besenrichtlinie“, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass für Wasserfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, die Versteuerung grundsätzlich vorauszusetzen sei." Verstehe ich das richtig, dass für Boote mit Bj vor dem 1.1.1985 keinen Nachweis benötigt wird??? Gibt es im Forum zufällig ein Finanz oder Zollbeamten? Wäre super wenn Ihr mir helfen könntet, sonst muss ich den Besichtigungstermin am Mi absagen Frank |
#2
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Ja,
hast Du richtig verstanden, Du benötigst keinen Nachweis
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#3
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Danke!
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