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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.03.2019, 09:07
ForsterOnBord ForsterOnBord ist offline
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99 Danke in 15 Beiträgen
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Hallo man sucht immer nach Erklärungen.


Verliert man den Versicherungsschutz wenn man eine Person gegen Umlage mit nimmt?

Wann ist ist es Verchartern?

Harald
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Haben schon 9000 km auf Flüssen und Kanälen geschaft!
+++ Hein Stör +++
13,44 X 3,30 m und 1 m Tiefgang
Anne und Harald Boots Hund Boomer http://HeinStoer.jimdo.com
Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
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  #2  
Alt 05.03.2019, 10:21
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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918 Danke in 535 Beiträgen
Standard

Hier geht's nicht um Versicherungsschutz sondern höchstens um Steuerbetrug.
Prinzipiell kannst du doch in deinem Boot mitnehmen wen du willst (Freund, Opa, Tante, vielleicht auch die eigene Frau).

Hier solls doch darum gehen, dass du dafür Kohle möchtest = Einkommen.
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #3  
Alt 05.03.2019, 14:02
Saeldric Saeldric ist gerade online
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Boot: Marco 860 AK
3.373 Danke in 1.727 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von ForsterOnBord Beitrag anzeigen
Verliert man den Versicherungsschutz wenn man eine Person gegen Umlage mit nimmt?
Alle Antworten die Du hier auf diese Frage bekommst kannst du getrost ignorieren.
Einzig und allein die Versicherung wird dir diese Frage zufiedenstellend beantworten können.
__________________
Gruß Mirko
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  #4  
Alt 05.03.2019, 14:02
Saeldric Saeldric ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Hier geht's nicht um Versicherungsschutz sondern höchstens um Steuerbetrug.
Prinzipiell kannst du doch in deinem Boot mitnehmen wen du willst (Freund, Opa, Tante, vielleicht auch die eigene Frau).

Hier solls doch darum gehen, dass du dafür Kohle möchtest = Einkommen.
Eine Umlage generiert in der Regel kein Einkommen.
__________________
Gruß Mirko
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