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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Forum
Hab ein 2,30 m langes Schlauchboot mit 4 PS Außenborder als Beiboot an meinem Stahlverdränger . Braucht das Beiboot ein Kennzeichen evtl. dasselbe wie der Verdränger? Gruß Wolfgang |
#2
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Schöne Grüße Oliver ![]() |
#3
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Hallo Wolfgang,
ich glaube, wenn Du es nur als Beiboot fürs Übersetzen an Land und im Notfall nutzt, kannst Du es "Tender to (Schiffsname des Hauptbootes)" nennen. Dann sind aber Spazier- und Erkundungsfahrten offiziell tabu. Da ich das gleiche Problem letztes Jahr hatte und mir kein glaubwürdiges Argument einfallen wollte, für den Fall das die Entenpolizei mich mit dem Schlauchboot auf der Lahn kontrolliert, das Hauptboot jedoch in Wiesbaden am Rhein liegt, habe ich es halt separat zugelassen. Anmeldung unter 20 Euro und Versicherung (inkl. Kasko) für unter 40 Euro/Jahr und Du hast Ruhe. Gruß Oli |
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