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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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...den Schein
![]() Heute See/Binnen/Pyro bestanden ![]() Jetzt erstmal einen Andre |
#2
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prösterchen da drauf, gratuliere
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#3
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Herzlichen Glückwunsch und Gratulation auch von mir. Immer ne Handbreit Wasser unterm Kiel / Z-Antrieb.
Gruss -Thomas- |
#4
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Auch von mir einen Glückwunsch zu Deinen bestandenen Scheinen
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Gruß Jürgen ![]() Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#5
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Hallo Andre,
herzlichen Glückwunsch zum Bestehen der Scheine und immer einen Fingerbreit Rotwein im Glas. Paul |
#6
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Ich schließe mich meinen Vorrednern an.
Herzlichen Glückwunsch ![]() ![]() ![]()
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Charly |
#7
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Hallo Andre,
Herzlichen Glückwunsch auch aus Lünen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#8
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![]() Zitat:
Aber nicht nur von Ralf allein ! (Auch wenn er schneller war...) Herzlichen Glückwunsch auch von Sandy und mir !!! Ciao, Marco
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Die schlimmste Sorte Mensch sind diejenigen, die ihr Halbwissen über einen als Wahrheit verbreiten! "Life is to short for Sailing" |
#9
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Hezlichen Glückwunsch auch vom Oberrhein.
...hatte meine Prüfungen auch erst vor ziemlich genau 3 Jahren.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#10
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Glückwunsch auch von mir
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Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus ![]() |
#11
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HY.
Gückwunsch aus Wuppertal, ich war damals genau so happy wie Du jetzt
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Gruß Ernst http://www.boote-forum.de/phpBB2/download.php?id=12668 no risk....not fun |
#12
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Na SUUUPPPEEEERR
![]() ![]() ![]() ![]() Der nächste Schritt heißt Kohle Kohle Kohle. ![]() ![]() ![]() Und lieber kleiner und Anständig als groß und Schrott ![]()
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Wer später bremst ist länger schnell. |
#13
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Glückwunsch,
an dieser Stelle 'ne Frage. Unser Lehrer hat uns mehrfach gesagt, dass wenn der Sportbootschein eingezogen wird auch der normale KFZ-Führerschein weg ist. Wie siehts denn umgekehrt aus: Ist der Sportbootschein weg, wenn der KFZ-Führerschein eingezogen wird ? |
#14
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Hallo Andre,
Herzlichen Glückwunsch! ![]() ![]() ![]() Ich habe meinen SBF-See am 29. März 2000 erworben und den Binnenschein auf den Tag genau 4 Jahre später am 29. März 2004. Freundliche Grüße vom Mitsechler5 aus Hamburg |
#15
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Glüüüüückwunsch
![]() Wilfried
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#16
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Ich schließe mich voll und ganz an!!
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#17
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Vielen Dank an alle
![]() Andre ![]() |
#18
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Hallo,
den Glückwünschen möchte ich mich auch anschließen!!! Zitat:
das geht in beide Richtungen! Das kann sein, ist aber nicht automatisch so!!
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Gruß Manfred |
#19
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Moin,
in meiner wilden Sturm- und Drangzeit ist mir mal für 9 Monate der Führerschein entzogen worden, den Sportbootschein durfte ich behalten bzw. ich wurde gar nicht danach gefragt. Das war aber 1989. Gruß, Olli |
#20
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Hallo Andre,
ich habe mich damals auch so richtig saugut gefühlt, deshalb auch von mir herzlichen Glückwunsch! Zitat:
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#21
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Eben, ich denke jeder der einen Sportbootschein hat, hat auch einen KFZ-Führerschein, umgekehrt sind es nur die wenigsten.
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#22
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moin,
beide Scheine sind amtlich! Die Kollegen von der WaSchPo überprüfen natürlich sofort nach Auto-Führerscheinen und ziehen diese mit ein. Doch die Grün-Weißen gehen natürlich nicht davon aus, dass man im Besitz eines SBF ist und übersehen das hierbei dann wohl mal. Aber rechnen kann man mit sämtlichem Einzug! |
#23
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Ah
![]() Zitat:
![]() Freundliche Grüße vom Mitsechler5 aus Hamburg ![]() |
#24
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![]() Zitat:
Die Polizei kann den Führerschein nur dann sicherstellen, wenn mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen ist. Die Fahrerlaubnis wird bei Straftaten (Trunkenheit in Strassenverkehr, Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, Unfallflucht mit nicht nur geringfügigem Fremdschaden...) durch einen Richter entzogen, eventuell auch vorläufig bis zu einer endgültigen Entscheidung. Wer es nachlesen möchte: §§ 69 StGB, 111a StPO) Wenn also die WSP Anhaltspunkte für ein Bootfahren unter Alkoholeinfluss hat, im Strassenverkehr aber nichts war oder nichts nachzuweisen ist, muss sie den PKW-Führerschein in Ruhe lassen! Allerdings ist das Führen eines Schiffs unter Alkoholeinfluss mit besonderer Gefährdung für Andere oder für wertvolle fremde Sachen auch eine Straftat, § 315 a StGB. Es kostet nur eben nicht umgehend den PKW-FS. Die WaschPo kann aber dem Strassenverkehrsamt Mitteilung über die festgestellte Alkoholisierung machen. Wenn die BAK über 1,6 %o lag oder jemand zum Beispiel nun zum wiederholten Male mit Alkohol "aufgefallen" ist, wird dies beim StVA "Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" wecken, und der Fahrerlaubnisinhaber muss dann seine Eignung nachweisen (Mediz.-psychologische Untersuchung, MPU). Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, ist der FS weg.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#25
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Mir fällt - aus fast gegebenen Anlass - ein Stein vom Herzen....
![]() Ach übrigens - natürlich auch Gratulation von mir! Volker SY JASNA
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
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