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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo.
Ich suche jemanden (gerne auch Privat) der einen BMW innenboder und Z-Antrieb nach langer Standzeit wieder Fit macht. In und um Berlin. Gibt es hier jemanden im Forum der sich gut mit sowas auskennt und sich was zu verdienen möchte!?
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![]() ![]() Richtige Männer fahren mit Pinne!! ![]() |
#2
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Ich kenne jemanden dr aus Falkensee kommt und seit 30 Jahren schraubt und echt Fit ist. hat meinen Motor umgebaut und ich kann nur sagen, er ist ein Meister in sachen Bootsmotore. Schick mal PN dann sende ich Dir seine Handynummer.
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#3
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![]() Zitat:
![]() Dr. Burscheid |
#4
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jemanden privat zu entschädigen, der nicht gewerblich an meinem Motor rumschraubt, hat nichts mit Schwarzarbeit zu tun.
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#5
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Nee oder
![]() Geändert von Hajo.x (28.06.2011 um 19:01 Uhr) |
#6
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Einkommen muß immer versteuert werden. Die von Dir angesprochene Kleingewerberegelung befreit Dich nicht von dieser Pflicht. Und ob eine Arbeit gewerblich ist oder "Nachbarschaftshilfe", das ist leider(!!) nicht exakt definiert und geregelt sonder immer von der Tagesform eines Richters abhängig, und zudem von Art & Umfang der Arbeit abhängig. Wenn Dir ein Gas-Wasser Installatuer "unter der Hand" was im haus installiert ist das Schwarzarbeit. Wenn er aber nur hilft die Hecke zu schneiden ist das Nachbarschaftshilfe... Ist leider so...
Insofern verstehe ich mein gepostetes Foto nur als Wink mit dem Zaunpfahl - wer was daraus macht ist natürlich jedem selbst überlassen. Dr. Burscheid |
#7
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in köpenick , auf dem adlergestell ist eine gute und günstige werkstatt , lass dir doch einfach mal ein angebot machen . der eigentümer ist ganz in ordnung und kennt sich gut aus. wenn interresse schick ich dir die adresse
gruss skippy |
#8
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![]() Zitat:
Was Hajo meint, dürfte die Gewerbesteuerfreiheit der ersten 24T€ (?) sein, was aber nicht die ESt betrifft. |
#9
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warum wird hier eigentlich immer mit Halbwissen rumgedudelt ? was burscheid schreibt stimmt . Freigrenzen und Kleingewerberegelung entbinden nicht generell von der Steuerpflicht. Vorliegend ginge es um eine ganz andere Ebene, nämlich die grundsätzliche Möglichkeit eine Tätigkeit der steuerlichen Veranlagung unzugänglich zu machen.
Wenn ein "jemand" - hier was "privat" an Arbeit annehmen würde um "sich was dazu zu verdienen" , dann wäre das eine Tätigkeit die der Volksmund als "Schwarzarbeit" bezeichnet. Punkt. Wer was "privat" -dazu verdient- ist auch kein Kleinunternehmer und er wird auch nicht "entschädigt" und auch kein Fall von "Freigrenzen" . Man muss ja nicht hier päpstlicher sein als der Papst , aber Schönredrei und bla bla hilft ja auch nicht weiter wenn das Thema unbedingt angesprochen werden muss. Geändert von weltbootfahrer (29.06.2011 um 13:07 Uhr) |
#10
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Wie wäre es, wenn man sich um solche Sache einfach mal hier im Forum nicht kümmert? Das macht nur alles kaputt ...
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#11
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Immer erst genau lesen, dann motzen Gruß Andreas |
#12
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Der Begriff Kleinunternehmer kommt aus dem Umsatzsteuergesetz. Ein Kleinunternehmer hat bis zu einen Jahresumsatz von 17.500,00 EUR nichts mit der Umsatzsteuer zutun, wenn er es denn möchte. Die Einnahmen müssen aber in der Einkommensteuer natürlich berücksichtigt werden! Deswegen nichts steuerfrei!
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#13
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Ich würde mir auf keinen Fall den Schuh anziehen, man kann hier ohne weiteres Leute empfehlen, und das heißt noch garnichts. Was die beide dann miteinander ausmachen oder nicht, ist deren Bier!!! Punkt.
![]() ![]() Gruß aus dem sonnigen Berlin Geändert von Hajo.x (29.06.2011 um 17:45 Uhr)
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