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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo, eine rein hypothetische Frage zum Ende der Saison: sollte ich mich entschliessen, für ein Gewerk (z.B. Deck abdichten) einen Auftrag "schwarz" zu vergeben, welche praktisch durchsetzbare Möglichkeiten des Regresses bzw. der Forderung auf Nachbesserung habe ich als 'Auftraggeber' nach Zahlung noch? Keine, oder ? Ab wann ist "schwarz" schwarz ? Eine Rechnung kann man doch jederzeit nach Abwicklung / Zahlung verlangen ?
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#2
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Na Schwarzarbeit währe zB. wenn eine Werkstatt sagen würde die Arbeit kostet 1000€. Ohne Rechnung könntest du es aber für 700 haben. Dann geht die Arbeit bei denen an den Büchern vorbei und es werden keine Steuern drauf bezahlt.
Da wird dir im Nachhinein keiner eine Rechnung für ausstellen. Was soll da auch draufstehen? In dieser Rechnung sind 400€ nichtbezahlter Steuern enthalten ![]() Eine Nachbesserung wird man aushandeln müssen. Wenn du die einklagen möchtest schon mal viel Spaß mit dem Finanzamt.
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Gruß Jörg |
#3
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Die mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, das auch du dann, als Auftaggeber rechtliche Probleme bekommst sollt dich einmal von der Auftragsvergabe und wenn doch, allein vom Gedanken an "Garantie" bei Schwarzarbeit bringen.
Es gibt dahingehend zwar ein paar interessante Gerichtsurteile, aber Ärger hatten immer beide Parteien. Und den Auftragnehmer möcht ich sehen, der sowas macht, und dann nachträglich ne Rechnungs stellt....um Regressansprüchen nachgehen zu dürfen. blöd hoch 10 reicht wohl nicht. Sobald für das Gewerk keine ordentliche Rechnung erstellt wurde, hast den staatlichen Geier im Nacken. Ähnliche Anfrage hatte ich vor zwei Jahren mal. Nö Rechnung brauch ich keine, aber wie schaut es mit Garantie aus? Wie will man die Forderung durchsetzen, wenn man gar keinen Beweis für deren Erbringung hat?
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Ohne Worte
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#4
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Rein theoretisch hat die ausgeführte Arbeit erstmal nichts mit der Rechnungsstellung/Versteuerung zu tun.
Die ausführende Seite hat selbst für die Versteuerung zu sorgen. Es ist nicht die Aufgabe des Auftraggebers, eine Rechnung zu verlangen und eine Versteuerungsnachforschung anzustellen. Wenn z.B. ein Betrieb sagt, dass die Sache soviel kostet und Auftraggeber nickt, so ist das erstmal nicht zu beanstanden. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein bindender Vertrag, sofern man es nachweisen kann. Und liegt ja der Hase im Pfeffer, denn das wird für beide Seiten schwierig und unangenehm. Und da gewinnt regelmäßig der, der die härteren Nerven hat. |
#5
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![]() Zitat:
Sowas macht mir Angst. Wieviele weltfremde Bekloppte wird die Bildungsreform noch hervorbringen?
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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#6
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Mal so nebenbei angemerkt:
Schwarzarbeit ist eine Werkleistungen ohne Eintragung in Handwerksrolle https://www.reguvis.de/baurecht-und-...lle-25186.html
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#7
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Nicht nur Handwerker können Schwarz Arbeiten !!!!
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ALPSEE/RICHARD der der aus den Bergen kommt |
#8
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Hier wird um Beratung zu einer eventuellen Reklamation einer Schwarzarbeit gefragt.
Abgesehen, dass hier wohl niemand Ernsthaft dazu etwas ausführen sollte, ist schon die Fragestellung grenzwertig genug. Daher ist hier Schluß
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Gruß Heinz, ![]()
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