boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 25.08.2011, 17:34
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.227
Boot: Volksyacht Fishermen
45.192 Danke in 16.660 Beiträgen
Standard TÜV mit Kurzzeitkennzeichen, wie geht das?

Ich möchte demnächst mit einem abgemeldeten und schon lange TÜV-freien Fahrzeug zur Untersuchung.
Das möchte ich mit Kurzzeitkennzeichen machen, da einzige legale Möglichkeit und sollte es Probleme geben kann ich ja ne Woche fahren.

Da kommt die nächste Frage: gilt es noch, daß ich 6 Wochen nach der Untersuchung Zeit habe und fahren darf (natürlich nicht bei Ergebnis fahruntüchtig)?

Die eigentliche Frage: wie bekomme ich den TÜV-Stempel in die hoffentlich zukünftige Zulassung?
Genügt da Rechnung und Prüfbericht bei der Zulassung?
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 25.08.2011, 17:38
jaguar10 jaguar10 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.10.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 410
4.131 Danke in 983 Beiträgen
Standard

Ja die 6 Wochen gelten noch.
Der Prüfbericht reicht bei der Zulassungstelle aus.
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 25.08.2011, 17:43
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.227
Boot: Volksyacht Fishermen
45.192 Danke in 16.660 Beiträgen
Standard

Danke Roland!
Das wars eigentlich schon.
Ich wußte doch, daß hier das jemand aus dem Ärmel schüttelt und ich hätte mir einen Wolf gesucht.
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 25.08.2011, 17:50
Benutzerbild von Stralsunder
Stralsunder Stralsunder ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.08.2010
Ort: Stralsund
Beiträge: 439
1.010 Danke in 475 Beiträgen
Standard

Mit dem Kurzzeitkennzeichen kannst du aber keine 6 Wochen fahren und auch nicht eine Woche sondern nur 5 Tage - bräuchtest also bis zur Wiedervorführung ein paar der KZK.
Ansonsten sind festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen - wie es immer so schön heist.
Einfach "rumfahren", darfst du damit ansich auch nicht - da gibts schon Einschränkungen bei der Fahrzeugnutzung.

Für das HU-Siegel reicht der Prüfbericht.
Dort steht dann im Idealfall "Prüfung bestanden, Plakette nicht erteilt"
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 25.08.2011, 18:04
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.227
Boot: Volksyacht Fishermen
45.192 Danke in 16.660 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Mit dem Kurzzeitkennzeichen kannst du aber keine 6 Wochen fahren und auch nicht eine Woche sondern nur 5 Tage - bräuchtest also bis zur Wiedervorführung ein paar der KZK.
Das ist mir schon klar.
Gedacht ist: Kurzzeitkennzeichen, zum TÜV und ab zum Boot und es nach Hause holen.
Hat er geringe Mängel wird er angemeldet und wenn nicht, eine längere Fahrt zu einem BF-Freund zum richten.

Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Einfach "rumfahren", darfst du damit ansich auch nicht - da gibts schon Einschränkungen bei der Fahrzeugnutzung.
Betrifft das mein Vorhaben?
Ich möchte nach Österreich, das Boot anhängen und zurück. in den 5 Tagen muß halt auch noch der Tüv-Termin sein.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 25.08.2011, 18:08
Benutzerbild von Stralsunder
Stralsunder Stralsunder ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.08.2010
Ort: Stralsund
Beiträge: 439
1.010 Danke in 475 Beiträgen
Standard

"Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
  • für Probefahrten
  • Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
  • Vorführtermin beim TÜV oder Dekra"
"Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung).
Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden.
Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen.
Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Weißrussland
  • Bosnien
  • Iran"
Eine Tour nach Ö und ein Transport des Trailers samt Boot kann also durchaus zu Ärger führen - ist ja weder eine Probefahrt noch eine Überführungsfahrt, da ja nicht das Zugfahrzeug überführt werden soll, sondern der Trailer nebst Boot
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 25.08.2011, 18:13
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.227
Boot: Volksyacht Fishermen
45.192 Danke in 16.660 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
.Eine Tour nach Ö und ein Transport des Trailers samt Boot kann also durchaus zu Ärger führen - ist ja weder eine Probefahrt noch eine Überführungsfahrt, da ja nicht das Zugfahrzeug überführt werden soll, sondern der Trailer nebst Boot
Wenn das so ist, muß ich mir ein Auto ausleihen oder Tüv erhalten und zulassen.
Danke!
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 25.08.2011, 18:37
Benutzerbild von Tias
Tias Tias ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.07.2010
Ort: Grafling
Beiträge: 189
Boot: Glastron Carlson CV16ss
228 Danke in 140 Beiträgen
Standard

Du darfst mit dem Kurzzeitkennzeichen an sich keinen Anhänger ziehen. Für den Weg zum TÜV gibts/gabs mal eine "Vorfahrtsbescheinigung" vom LRA damit darf/durfte man bis zum TÜV/Zulassungsstelle fahren ohne Anmeldung, aber ka ob´s das noch gibt.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 25.08.2011, 19:21
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Da kommt die nächste Frage: gilt es noch, daß ich 6 Wochen nach der Untersuchung Zeit habe und fahren darf (natürlich nicht bei Ergebnis fahruntüchtig)?
Nein. Du hast 4 Wochen Zeit, die Mängel zu beheben. Brauchst du länger, wird es eine erneute komplette HU, innerhalb der 4 Wochen ist es eine - billigere - Nachuntersuchung.
Fahren darfst du damit eigentlich nicht, denn du bist verpflichtet, jeden Mangel unverzüglich zu beseitigen! Fällt aber hier sowieso flach, weil KZK nur 5 Tage ... ist ja schon erkärt.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 25.08.2011, 20:14
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.11.2009
Ort: In der Nähe von Hannover
Beiträge: 579
294 Danke in 168 Beiträgen
Bootsanfänger Flo eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Du kannst mit den Kurzzeitkennzeichen zum TÜV. Wenn Mängel da sind, hast du 4 Wochen Zeit diese zu beheben. Wenn es eine kleine Nachuntersuchung ist kostet sie 4,95 und eine große 11,90,- Die PLakette bekommst du dann beim SVA. Du bekommst auch ab dem TÜV Monat, also jetzt Aug 24Monate TÜV. Ganz egal wann er abgelaufen ist.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 26.08.2011, 10:57
Benutzerbild von renn-harry
renn-harry renn-harry ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.08.2008
Ort: Im Norden von Hessen / Kassel
Beiträge: 1.321
Boot: Wird geliehen
4.211 Danke in 1.541 Beiträgen
Standard

Und du darfst/kannst auch mit den Kurzzeitkennzeichen einen Anhänger ziehen!
Denn was ist eine Probefahrt?
Wie willst du zb erfahren ob das Fahrzeug auch geeignet ist für eine Trailerfahrt?

Nur darfst du es nicht Gewerblich nutzen und auch nicht ins Ausland damit fahren.
Aber wie heißt es so schön ... Wo kein Kläger ist auch kein Richter.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.