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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich habe noch das alte "Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen (UKW)" von 1981 - gültig für Binnenschiffahrtsfunk und auch für Seefunk Damit darf ich kein Funkgerät betreiben mit GMDSS Wer hat einen Hinweis für mich für ein brauchbares Gerät ohne DSC Controller, jedoch muss Atis vorhanden sein Gruss Detlef |
#2
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Ich würde sagen, wenn du nur Binnen fährst ist es völlig egal ob dein Funkgerät DSC hat oder nicht, du kannst sowieso nur mit der ATIS Einstellung auf Binnengewässern fahren und da gibt es kein DSC.
Freunde von uns haben nur den UBI gemacht und deren Funkanlage hat trotzdem DSC inkl. MMSI und ATIS, die fahren auch nur auf der Donau.
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![]() „nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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#3
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![]() Zitat:
Gruss Detlef
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#4
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Keine Ahnung ob es heute noch Geräte gibt ohne DSC und wenn ja, ob die noch Zugelassen werden
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![]() „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#5
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Hallo Detlef,
ich habe auch noch das alte Sprechfunkzeugnis wie du. Du kannst dir ein Funkgerät mit DSC kaufen. Du gibst nur deine ATIS Nummer ins Gerät ein und keine MMSI. DSC ist ohne MMSI nicht aktiv. Du kannst wie gewohnt auch auf See am Sprechfunk, zum Beispiel auf Kanal 16, teilnehmen. Mit deinem Sprechfunkzeugnis ist das nach wie vor erlaubt.
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Gruß Kalle |
#6
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![]() Zitat:
https://www.boote-forum.de/showthrea...7&#post4830557 |
#7
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Aber nur in den Zonen 1-4 und in der Binnen ATIS Einstellung, d.h. nur mit verminderter Sendeleistung.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect
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#8
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Leute, hier werden wieder zwei unterschiedliche Sachen in ein Topf geworfen.
Der TE kann mit dem "beschränkt gültigen UKW-Funkzeugnis" auch außerhalb der Zonen 1-4 aktiv am Sprechfunk teilnehmen. Der Anrufkanal 16 ist auch bei aktiviertem ATIS nicht in seiner Sendeleistung vermindert.
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Gruß Kalle |
#9
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link anklicken , Lesen und verstehen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#10
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![]() Zitat:
das wäre nur mit UBI da der TO ein beschränkt gültiges Funkzeugnis hat, darf er auch funken....
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#11
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Ich stand vor ein paar Jahren vor der selben Frage, gibt es auch einen Thread zu. Es gab diverse Geräte, bei denen konnte DSC rausprogrammiert werden. Ob die Lösung, einfach keine MMSI einzugeben in Ordnung wäre, war seinerzeit nicht ganz klar.
Lange Rede, kurzer Sinn, SRC war nicht schwer und nicht teuer.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#12
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Da möchte ich noch ergänzen: Der digitale Selektivruf bringt eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit.
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#13
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#14
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Man kann mit dem Ubi in den Zonen 1-4 auch senden, Voraussetzung ist, es steht auf Binnen und dann automatisch mit verminderter Sendeleistung. Senden auf Seefunk ist nicht Scheininhabern des SRC auch in den Zonen 1-4 nicht gestattet.
Was soll ich da in dem Link nicht verstanden haben?
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#15
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![]() Zitat:
Und der to darf dort auch senden da er die Berechtigung hat ...
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#16
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Nur die Polizei in Bremen sieht das nach wie vor anders als BNetzA und FVT.
https://www.polizei.bremen.de/sixcms...fahrtsfunk.pdf
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Viele Grüße Gerhard „Intelligenz ist die Fähigkeit, sich dem Wandel anzupassen.“ (Stephen Hawking)
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#17
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Ich kann dich einerseits verstehen, dass du mit deinem Funkzeugnis noch ein entsprechendes Gerät suchst, mit dem du legal am Funkverkehr teilnehmen kannst. Allerdings sind die Veränderungen schon nicht grundlos erfolgt. DSC ist ein wichtiges Sicherheitselement. Deshalb solltest du, der auf See unterwegs ist, ernsthaft überlegen, nicht doch das entsprechende SRC-Zeugnis zu erwerben. Bei Altgeräten besteht zudem häufig nur Bestandsschutz für Leute, die es bereits verbaut haben. Bei Eigentümerwechsel oder Einbau von entsprechenden Geräten, wenn man überhaupt noch welche ohne DSC bekommt, dann ist häufig fraglich, ob der Betrieb noch legal ist.
Falls für dich, das halte ich für den leichteren Weg, der Erwerb des SRC-Funkzeugnisses nicht in Betracht kommt (aus welchen Gründen auch immer), dann dürfte für dich in absehbarer Zeit die Teilnahme am Funkverkehr im Seebereich legal verschlossen bleiben.
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#18
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Moin moin,
Zitat:
Und ein SRC ist bis heute keine Pflicht, weil bis heute auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (also quasi allen Sportbooten) DSC nicht vorgeschrieben ist - man darf auch ein reines Sprechfunkgerät benutzen (z.B. die Mehrzahl aller erhältlichen Handsprechfunkgeräte - da ist DSC bis heute die Ausnahme). lg, justme |
#19
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#20
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![]() Zitat:
Ein Mitarbeiter der Polizei Bremen hat mir übrigens vor einigen Jahren auf meine Anfrage folgendes dazu geantwortet: "Die Ansicht und das Merkblatt der FVT sind hier bekannt. (Nebenbei bemerkt vertrete ich persönlich die gleiche Auffassung.) Maßgeblich für meine Dienstverrichtung ist jedoch die Einschätzung meiner Vorgesetzten, die bisher die Ansicht vertreten, welche in unserem Flyer veröffentlicht ist."
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Viele Grüße Gerhard „Intelligenz ist die Fähigkeit, sich dem Wandel anzupassen.“ (Stephen Hawking)
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#21
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![]() Zitat:
Gruß Andreas
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#22
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Keine Ahnung. Interessiert mich auch nur noch theoretisch, weil ich inzwischen auch das SRC habe.
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#23
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Moin moin,
Zitat:
"entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs". Und eine vom Endnutzer selbst vorzunehmende Programmierung einer MMSI würde ich in der gleichen Kategorie wie das einfache Umschalten auf Seefunkbetrieb einordnen - solange man direkt am Gerät, ohne auch nur eine besondere Autorisierung zu benötigen jederzeit die entsprechende Funktionalität herstellen kann ist das sowohl unter technischen als auch juristischen Gesichtspunkten in meinen Augen 'mit der Funktionalität ausgerüstet' - analog zur binnen geltenden Vorschrift, daß bei Vorhandensein einer betriebsbereiten Funkanlage ein Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses an Bord sein muß, egal ob die Anlage eingeschaltet ist oder nicht. Ob die FVT bei ihrer Auskunft da vom Nutzer selbst programmierbare Geräte tatsächlich auf dem Schirm hatte oder davon ausgegangen ist, daß eine nicht programmierte MMSI dafür sorgt, daß der Nutzer das Gerät gar nicht in Betrieb nehmen kann (wie z.B. in USA, wo die Selbstprogrammierung aus gutem Grund generell verboten ist) geht aus der Antwort nämlich auch nicht so richtig hervor - denn etwas Anderes ist es, wenn jemand mit einem ausschließlich als Schiffahrtsfunkanlage betreibbaren Gerät auf Seeschiffahrtsstraßen am Seefunk teilnimmt. lg, justme |
#24
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![]() Zitat:
Ich verstehe die Auskunft der BNetzA so, dass es auf die Zuteilung ankommt. Andernfalls müsste man tatsächlich - wie von Dir vorgeschlagen - die Geräte individuell umprogrammieren - oder einfach UBI und SRC machen. Gruß Andreas
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#25
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