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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Liebe Forumsmitglieder,
ich habe folgende Frage zu meinem aktuellen Kaskoschaden (Typischer Schaden am Alpha-One Z-Antrieb mit leichten Rumpfläsionen und Propellerschaden). Die Versicherung reguliert soweit ich die Bedingungen verstehe nach Abzug der 500.- Selbstbeteiligung "neu für alt". Das Boot und damit der Antrieb sind Baujahr 1991. Der Kostenvoranschlag beläuft sich für obige Läsionen auf 6000.- Mit welchem Abzug "neu für alt" muss ich etwa rechnen ??? Gruß und Dank, Benjamin |
#2
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...sorry, was verstehst Du unter Läsion/ Läsionen?..eine Läsion ist auch ein Trauma...hast Du einen Schaden, oder hast Du Abnutzungen?.....ist es ein Kaskoschaden als Totalschaden oder sind es die Reparaturkosten?
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Gruß Klaus |
#3
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Ok, da habe ich mich wohl schlecht ausgedrückt - Schrammen durch Grundberührung am Rumpf - es ist ein Kaskoschaden und wird repariert.
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#4
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wenn es ein Reparaturschaden ist, dann zieht man die Selbstbeteiligung ab.....und da hast Du 6000€ schaden? Bist Du auf eine Kettensäge gelaufen?
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Gruß Klaus |
#5
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bei mir war der Schaden lt. Kostenvoranschlag 1600€
Abzug 500€ Selbstbeteiligung Abzug 300€ Neu für Alt Hab ich 800 € von der Versicherung bekommen. Was du abgezogen bekommst müsste in deinen Unterlagen stehen. Da steht ein max. %-Satz
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#6
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Es steht in den Bedingungen:
Höhe der Entschädigung: bei Teilschäden die notwendigen Wiederherstellungskosten, jedoch abzüglich "neu für alt". |
#7
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Auf eine Kettensäge bin ich nicht gelaufen - eine Untiefe die mir den Antrieb weitgehend abgerissen hat und tiefe Schrammen in den Rumpf zog.
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#8
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Schnell reguliert diese Versicherung auch nicht und nun weiß ich immernoch nicht, welcher Abzug mir annähernd droht. Ich werde nach der Regulierung kündigen und einen Vertrag bei Norman abschließen !
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#9
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Ihr seit falsch versichert.
Nehmt eine Versicherung die neu für alt ohne Abzug anbietet. Vielle Billiganbieter haben viele Ausschlüsse und Einschränkungen. Das ist es mir nicht Wert, 50€/pa zu sparen und im Ernstfall auf tausenden Euro Schaden sitzen zu bleiben.
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Gruss Robert Geändert von Robert67 (29.08.2013 um 11:34 Uhr)
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#10
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Robert, welche Versicherung empfiehlst Du mir mit entsprechend gutem Bedingungswerk ?
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#11
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![]() Zitat:
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#12
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Bitte entschuldigt, hier im BF gibt es nur Norman....mal unabhängig davon kann ich auch die Bavaria Yachtversicherung empfehlen.
Hatte den gleichen Schaden (auch ca. 5000) am Antrieb Bj. 92 Wurde fast alles anstandslos bezahlt, abzüge gabe es nur am Edelstrahlprop
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Man fährt kein Boot um anzukommen. Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen! |
#13
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![]() Das ist fast richtig, aber es wird auch kein Makler davon abgehalten sich im BF anzumelden, und sich auch anders einzubringen. Daher ist existiert ja auch der "Norman ist richtig"-Trööt schon eine ganze Weile. Gruß Volker |
#14
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![]() Zitat:
Vor zwei Jahren hatte ich selbst einen Kaskoschaden mit meinem Z-Antrieb. DerSchaden belief sich auf 6500.-€. Nach Abzug der SB einigte man sich auf weitere 1000.-€ "Neu für Alt". Bavaria als mein Makler hat das alles innerhaln 2 Wochen für mich abgewickelt. Insgesamt halte ich das für durchaus fair.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#15
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![]() Zitat:
Grusel PS: Ich mache keine öffentliche Werbung.
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Gruss Robert |
#16
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Wenn die Versicherung, sowie du das verstanden hast nach Abzug der Sb. neu für alt reguliert ist doch alles gut. Was willst du mehr als neu für alt?
Gruß Uli07 |
#17
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Da steht nach Abzug der SB noch 1000€ Alt für neu!
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Gruss Robert
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#18
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Liebe Forumsmitglieder,
ich habe folgende Frage zu meinem aktuellen Kaskoschaden (Typischer Schaden am Alpha-One Z-Antrieb mit leichten Rumpfläsionen und Propellerschaden). Die Versicherung reguliert soweit ich die Bedingungen verstehe nach Abzug der 500.- Selbstbeteiligung "neu für alt". Das Boot und damit der Antrieb sind Baujahr 1991. Der Kostenvoranschlag beläuft sich für obige Läsionen auf 6000.- Mit welchem Abzug "neu für alt" muss ich etwa rechnen ??? Gruß und Dank, Benjamin WO STEHT DAS ?? Gruß Uli07 |
#19
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Hier mal eine Erläuterung zur Definition "Neu für Alt"
http://www.osborneclarke.de/publicat...-fuer-alt.aspx
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#20
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Das Eine hat doch mit dem Anderen rein garnichts zu tun .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#21
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Ich bin bei keinem so typischen Bootsversicherer
Ich hab die Versicherung bei meinem Versicherungsbetreuer abgeschlossen wo Firma Haushalt Auto und Lebens und Krankenvers. usw. Hatte bis jezt 2x Schaden und in Abzug gebracht wurde immer nur der Selbstbehalt find ich pers. super.
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LG. Hans |
#22
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Ich hab gerade mal meine Kasko Police bei Bavaria durchgesehen.
Darin steht unter Sonderbedingungen: Verzicht auf Teilwertabzüge bei Teilschäden lt. Pkt. 7.3 / BKNZ 2008. Das heisst keine Abzüge "Neu für Alt" Wer das also nicht in seiner Police drin hat, sollte mal erwägen, seinen Vertrag zu den Vers. Bedingungen nach 2008 neu zu ordnen und sich diese Klausel reinschreiben zu lassen. Im Übrigen ist Bavaria AG in meinem Fall der Kasko und Haftpflicht kein Versicherungsmakler, sondern tritt hier als sog. Assekuradeur auf. Die Police wird von Bavaria nach deren Spezialbedingungen erstellt, der Risikoträger ist in meinem Falle die Allianz Versicherungs AG ![]()
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#23
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Den Kommentar von Dir verstehe ich nicht, Fred.
Der meinen Schaden begutachtende Sachverständige sagte mir: "Abzug neu für alt" bedeutete meist: im ersten Jahr -15%, dann jedes weitere Jahr 10% runter - wäre aber immer vom individuellen Fall abhängig... Damit wäre meine Kasko-Versicherung bei einem Boot von 1991 unsinnig, da eine Zahlung nicht mehr in Frage kommt und der Gegenstand sozusagen bereits abgeschrieben ist. Ich habe nun Angst von dem Schaden in Höhe von ca. 6500.- allenfalls einen minimalen Bruchteil für Arbeitslohn abzüglich 500.- SB zu erhalten - das wäre bitter... Benjamin |
#24
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Das liegt vermutlich daran, dass er gute Vertragsbedingungen zu
fairen Konditionen anbietet. Wenn es hier im ![]() suchen? Natürlich kann das jeder machen wie er möchte und sicherlich gibt es woanders auch vergleichbare Rahmenbedingungen. Ich war jedenfalls froh, dass es an der Reparatur am Z nach Grundberührung keinen Abzug für´s Alter gab und bis auf die SB übernommen wurde. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#25
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![]() Zitat:
![]() Wie Du richtig schreibst, ist das "immer vom individuellen Fall abhängig". Mein Boot ist Bj. 1979 - ein Gutachter war in meinem Fall nicht involviert, das hat die Volvo-Werksattt direkt mit Bavaria abgewickelt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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