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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.01.2014, 13:10
Moby Moby ist offline
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Standard Boot verkauft, Nummer behalten

Ich habe mein Boot verkauft und würde die Nummer gerne behalten. Wie funktioniert das?

Das gleiche betrifft das Funkzeugnis. Der Käufer hat ja nun mein zugelassenes Funkgerät.

Wer kann mit helfen?
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  #2  
Alt 24.01.2014, 13:49
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Welche Nummer?
WSA Nummer einfach ummelden .....
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  #3  
Alt 24.01.2014, 13:50
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Sorry. Die Zulassungsnummer des Bootes.
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  #4  
Alt 24.01.2014, 13:50
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Hab oben editiert ...
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  #5  
Alt 24.01.2014, 13:52
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Wie geht das, wenn ich noch kein neues Boot habe?
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  #6  
Alt 24.01.2014, 14:00
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Zitat:
Zitat von Moby Beitrag anzeigen
Ich habe mein Boot verkauft und würde die Nummer gerne behalten. Wie funktioniert das?

Das gleiche betrifft das Funkzeugnis. Der Käufer hat ja nun mein zugelassenes Funkgerät.

Wer kann mit helfen?
Mit Nummer meinst Du das Kennzeichen? Wenn der Käufer das Boot abmeldet / ummeldet, muss er nicht zwingend ein neues Kennzeichen beantragen. Meist wird er das sogar unterlassen, weil es ja mit einer neuen Beschriftung am Boot und damit mit Aufwand verbunden ist. Aber Du kannst es natürlich mit ihm vereinbaren. Dann wird das Kennzeichen frei - wie schnell es wieder an Dich vergeben werden darf, weiß ich nicht, sagt Dir aber mit Sicherheit die ausstellende Stelle (WSV, DMYV, DSV oder ADAC, je nachdem). Ich denke, Du hast gute Chancen, dass das klappt.

Grundsätzlich anders beim Funkgerät. Das hat drei "Nummern" - die MMSI (Seefunk), die ATIS-Kennung (Binnen) und das Rufzeichen. Alle drei sind personengebunden mit der Frequenzzuteilungsurkunde. Der Käufer darf also diese Nummern gar nicht weiterverwenden, weil er keine Frequenzzuteilungsurkunde dafür hat. Er muss das Funkgerät auf seine Daten umprogrammieren (lassen). Das geht zumindest bei der MMSI bei den meisten Geräten nur mit Eingriff des Kundendiensts, die ATIS hingegen kann er meist einfach überschreiben. Was für ein Gerät war es denn?

Beim nächsten Boot baust Du selbst einfach ein Funkgerät ein, programmierst wieder Deine MMSI und ATIS und stellst (wenn nötig) einen Änderungsantrag für die Frequenzzuteilungsurkunde an die BNetzA. Das kostet 65,- EUR. "Wenn nötig" ist es, wenn sich die wesentlichen Parameter des Boots in der Urkunde ändern. Wenn das neue einfach nur 2 Fuß länger ist, würde ich es vergessen. Das Boot wird in der Urkunde nicht durch eindeutige Merkmale wie Seriennummern, sondern allein über Typ, Länge, Name und Anzahl Personen identifiziert. Die 65 EUR kannst Du also vielleicht sparen, wenn das neue Boot genauso wie das alte heißt. Weswegen übrigens unser aktuelles Boot wieder "Seestern" heißt.

Das Rufzeichen ist nirgendwo außer in der Frequenzzuteilungsurkunde schriftlich niedergelegt, und die bleibt ja Deine.

(Das alles in der Annahme, dass Du ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen hast. Wenn Dein Boot nur mit Name/Hafen, Flaggenzertifikat oder Rufzeichen gekennzeichnet ist, gelten etwas andere Regeln. Aber dann hättest Du vermutlich nicht nach "Nummer" gefragt).
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  #7  
Alt 24.01.2014, 14:11
Moby Moby ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Mit Nummer meinst Du das Kennzeichen? Wenn der Käufer das Boot abmeldet / ummeldet, muss er nicht zwingend ein neues Kennzeichen beantragen. Meist wird er das sogar unterlassen, weil es ja mit einer neuen Beschriftung am Boot und damit mit Aufwand verbunden ist. Aber Du kannst es natürlich mit ihm vereinbaren. Dann wird das Kennzeichen frei - wie schnell es wieder an Dich vergeben werden darf, weiß ich nicht, sagt Dir aber mit Sicherheit die ausstellende Stelle (WSV, DMYV, DSV oder ADAC, je nachdem). Ich denke, Du hast gute Chancen, dass das klappt.

Grundsätzlich anders beim Funkgerät. Das hat drei "Nummern" - die MMSI (Seefunk), die ATIS-Kennung (Binnen) und das Rufzeichen. Alle drei sind personengebunden mit der Frequenzzuteilungsurkunde. Der Käufer darf also diese Nummern gar nicht weiterverwenden, weil er keine Frequenzzuteilungsurkunde dafür hat. Er muss das Funkgerät auf seine Daten umprogrammieren (lassen). Das geht zumindest bei der MMSI bei den meisten Geräten nur mit Eingriff des Kundendiensts, die ATIS hingegen kann er meist einfach überschreiben. Was für ein Gerät war es denn?

Beim nächsten Boot baust Du selbst einfach ein Funkgerät ein, programmierst wieder Deine MMSI und ATIS und stellst (wenn nötig) einen Änderungsantrag für die Frequenzzuteilungsurkunde an die BNetzA. Das kostet 65,- EUR. "Wenn nötig" ist es, wenn sich die wesentlichen Parameter des Boots in der Urkunde ändern. Wenn das neue einfach nur 2 Fuß länger ist, würde ich es vergessen. Das Boot wird in der Urkunde nicht durch eindeutige Merkmale wie Seriennummern, sondern allein über Typ, Länge, Name und Anzahl Personen identifiziert. Die 65 EUR kannst Du also vielleicht sparen, wenn das neue Boot genauso wie das alte heißt. Weswegen übrigens unser aktuelles Boot wieder "Seestern" heißt.

Das Rufzeichen ist nirgendwo außer in der Frequenzzuteilungsurkunde schriftlich niedergelegt, und die bleibt ja Deine.

(Das alles in der Annahme, dass Du ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen hast. Wenn Dein Boot nur mit Name/Hafen, Flaggenzertifikat oder Rufzeichen gekennzeichnet ist, gelten etwas andere Regeln. Aber dann hättest Du vermutlich nicht nach "Nummer" gefragt).

Vielen Dank für die umfassende Antwort!
Ob der Käufer ein neues Kennzeichen beantragt muss ich klären. Wenn ja, wird das Alte ja dann frei.

Die Frequenzuteilungsurkunde sagt nichts über das Boot aus, aber die Bezeichnung des Funkgeräts ist eingetragen. Dann muss ich ja zumindest das ändern lassen.
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  #8  
Alt 24.01.2014, 14:17
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Zitat:
Zitat von Moby Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die umfassende Antwort!
Ob der Käufer ein neues Kennzeichen beantragt muss ich klären. Wenn ja, wird das Alte ja dann frei.

Die Frequenzuteilungsurkunde sagt nichts über das Boot aus, aber die Bezeichnung des Funkgeräts ist eingetragen. Dann muss ich ja zumindest das ändern lassen.
Frage dazu mal bei der BNetzA an. Für geringfügige Änderungen sind die dazu übergegangen, förmliche Anschreiben zu verfassen, die einem die formale Änderung der Urkunde ersparen. So in 2013 bei mir geschehen beim Umzug - die neue Anschrift habe ich nur auf einem Anschreiben der BNetzA, die 65 EUR konnte ich mir sparen. Mit Glück klappt das auch bei einer neuen Zulassungsnummer die Hardware betreffend. Oder Du kaufst einfach das gleiche Funkgerät - gleiche Geräte haben gleiche Zulassungsnummern, in der Urkunde steht ja nicht die Seriennummer.
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  #9  
Alt 24.01.2014, 14:18
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Vielen Dank für die umfassende Antwort!
Ob der Käufer ein neues Kennzeichen beantragt muss ich klären. Wenn ja, wird das Alte ja dann frei.

Die Frequenzuteilungsurkunde sagt nichts über das Boot aus, aber die Bezeichnung des Funkgeräts ist eingetragen. Dann muss ich ja zumindest das ändern lassen.
Halt uns auf dem Laufenden......bin gespannt.

So weit ich weiss kann der neue Besitzer wohl das Kennzeichen weiter benutzen. Wenn er das aber abmeldet, wird das Kennzeichen (zumidest beim WSA) für 2 Jahre gesperrt......so weit ich weiss....
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Bevor ich mich aufrege, ist es mir lieber egal

Gruß Tim

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  #10  
Alt 24.01.2014, 14:22
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Halt uns auf dem Laufenden......bin gespannt.

So weit ich weiss kann der neue Besitzer wohl das Kennzeichen weiter benutzen. Wenn er das aber abmeldet, wird das Kennzeichen (zumidest beim WSA) für 2 Jahre gesperrt......so weit ich weiss....
Sollte mich auch nicht wundern, ist ja auf der Straße ähnlich (6 Monate, glaube ich). Allerdings gilt das dort nicht, wenn der Halter der gleiche ist. Ich habe jetzt schon auf dem dritten Auto in Folge das gleiche Kennzeichen (nahezu nahtlos). Mindestens die WSÄ sind diesbezüglich auch gestaltbar und haben Ermessensspielraum, glaube ich.
Wer ist denn jetzt die kennzeichenausgebende Stelle? WSV, DMYV, ADAC, DSV?
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  #11  
Alt 24.01.2014, 14:34
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Hi, ich habe die Info vom WSA bekommen:

Boot verkauft, Papiere behalten, später neues Boot gekauft und die Papiere umschreiben lassen.

Kostet auch billiger
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #12  
Alt 24.01.2014, 14:35
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Hi, ich habe die Info vom WSA bekommen:

Boot verkauft, Papiere behalten, später neues Boot gekauft und die Papiere umschreiben lassen.

Der Käufer braucht die Papiere zum Anmelden auf seinen Namen.
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  #13  
Alt 24.01.2014, 14:37
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Zitat:
Zitat von Moby Beitrag anzeigen
Der Käufer braucht die Papiere zum Anmelden auf seinen Namen.
Wenn er die Papiere hat, behält er die Nummer und lässt sich eintragen.

Kostet ihn billiger

Zum Anmelden des Bootes braucht er nur die Daten aus dem Kaufvertrag.
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Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #14  
Alt 24.01.2014, 14:46
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Zitat:
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Grundsätzlich anders beim Funkgerät. Das hat drei "Nummern" - die MMSI (Seefunk), die ATIS-Kennung (Binnen) und das Rufzeichen. Alle drei sind personengebunden mit der Frequenzzuteilungsurkunde. Der Käufer darf also diese Nummern gar nicht weiterverwenden, weil er keine Frequenzzuteilungsurkunde dafür hat. Er muss das Funkgerät auf seine Daten umprogrammieren (lassen). Das geht zumindest bei der MMSI bei den meisten Geräten nur mit Eingriff des Kundendiensts, die ATIS hingegen kann er meist einfach überschreiben. Was für ein Gerät war es denn?

Beim nächsten Boot baust Du selbst einfach ein Funkgerät ein, programmierst wieder Deine MMSI und ATIS und stellst (wenn nötig) einen Änderungsantrag für die Frequenzzuteilungsurkunde an die BNetzA. Das kostet 65,- EUR. "Wenn nötig" ist es, wenn sich die wesentlichen Parameter des Boots in der Urkunde ändern. Wenn das neue einfach nur 2 Fuß länger ist, würde ich es vergessen. Das Boot wird in der Urkunde nicht durch eindeutige Merkmale wie Seriennummern, sondern allein über Typ, Länge, Name und Anzahl Personen identifiziert. Die 65 EUR kannst Du also vielleicht sparen, wenn das neue Boot genauso wie das alte heißt. Weswegen übrigens unser aktuelles Boot wieder "Seestern" heißt.

Das Rufzeichen ist nirgendwo außer in der Frequenzzuteilungsurkunde schriftlich niedergelegt, und die bleibt ja Deine.

(Das alles in der Annahme, dass Du ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen hast. Wenn Dein Boot nur mit Name/Hafen, Flaggenzertifikat oder Rufzeichen gekennzeichnet ist, gelten etwas andere Regeln. Aber dann hättest Du vermutlich nicht nach "Nummer" gefragt).
Beim Funk (habe mich vor kurzem selbst darüber bei der Bundesnetzagentur informiert) ist alles offen. Du gibst Dein Funkgerät weiter mit Kennung und allem, Du behälst Dein Funkgerät mit allem selbst, Du gibst das Funkgerät weiter und behältst die Kennung/Nummer selbst. Also so gesehen ist jede Variante möglich.
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Gruß *


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #15  
Alt 24.01.2014, 15:14
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Beim Funk (habe mich vor kurzem selbst darüber bei der Bundesnetzagentur informiert) ist alles offen. Du gibst Dein Funkgerät weiter mit Kennung und allem, Du behälst Dein Funkgerät mit allem selbst, Du gibst das Funkgerät weiter und behältst die Kennung/Nummer selbst. Also so gesehen ist jede Variante möglich.
Da widersprechen wir uns nicht. In der Variante "mit Kennung weitergeben" gibt der Verkäufer quasi gleichzeitig seine (personengebundenen) Kennungen weiter. Das kostet ihn 65 EUR für das Erlöschen der Frequenzzuteilung und den Käufer 65 EUR für die Inhaberänderung, dafür erspart der sich den Reset des Funkgeräts für die MMSI, sofern erforderlich.
Kann man natürlich auch machen, sofern der Käufer den Funkschein und damit Verwendung und Bedarf für/an Funkgerät und Frequenzzuteilung hat.
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Andreas
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