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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo Wassersport Freunde
Ich habe mir eine Bayliner Bj 89 von Privat hier in Deutschland gekauft .Der Verkäufer hatte dieses Boot selber vorher in Frankreich von Privat gekauft . Ich habe zu diesem Boot nur eine Kaufquittung bekommen . Nun wollte ich es zulassen ,aber Pustekuchen . Ohne eine Konformitäserklärung keine Zulassung .Der Verkäufer hat auch nichts . Wer kann mir weiter helfen . Grüße vom Skipper 14109 der auf dem trocknen sitzt....... |
#2
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Für ein Boot mit dem genannten Baujahr benötigt man keine Konformitätserklärung, diese wird erst verlangt für Boote ab Baujahr 98
siehe hier: http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...erklaerung.pdf
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Gruß Heinz, ![]()
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#3
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es kommt auf die Inverkehrbringung an. auch ein Boot von 1930 das erstmals in der EU zugelassen wird benötigt CE. die frage ist ja ob es schonmal vor 1998 innerhalb der EU zugelassen war (Nachweis). Wenn du es Nachweisen kannst (z.B. durch eine vorhergehende Zulassung) ist gut. Wenn nicht benötigst du nur eine Eidestattliche Versicherung das das Boot vor 1998 in die EU in Verkehr gebracht wurde.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#4
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Das Boot kommt aus Frankreich, schreibt er oben, also EU, lt. meinem WSA daher kein Problem bei der zulassung.
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Gruß Heinz, ![]() |
#5
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Grundsätzlich muss er die Inverkehrbringung halt irgendwie nachweisen. Kann ja sein das der Vor-Vorbesitzer es aus USA gekauft hat, da er es nicht anmelden konnte wegen fehender CE dies nach Deutschland verkauft hat usw.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#6
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![]() Zum Thema, wie schon geschrieben handhaben das die Ämter nicht immer gleich, ggf ein anderes WSA aufsuchen.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#7
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bist du sicher ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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![]() Zitat:
War zumindest bei mir so letztes Jahr. Oder ist vielleicht beim WSA "Tagesform"-abhängig ![]()
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Mit maritimen Gruß ........... Achim ---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? ----- |
#9
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#10
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Danke habs Gefunden. wieder was gelernt
![]() Auszug: (2) Folgende Wasserfahrzeuge fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie:. . . v) Originalfahrzeuge und vorwiegend mit Originalmaterialien angefertigte Wasserfahrzeugen;und vom Hersteller entsprechend gekennzeichnete einzelne Nachbauten von vor 1950 entworfenen historischen
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#11
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War heute beim WSA (Berlin).Keine Chance ohne diese Erklärung für das Boot Papiere zu bekommen.
Bei denen spielt es keine Rolle das das Boot Bj 89 ist und in einem EU Land zugelassen war. Die berufen sich darauf das es ein US Boot ist und dieses nicht der Norm entspricht . Haha Grüße |
#12
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Was für eine Zulassung hatte es den beim Vorbesitzer ?
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#13
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Aber: Doch, die müssen sich auch an geltendes Recht halten. ![]() Der Eigentumsnachweis reicht definitiv, die Herkunft muss man nicht breit treten, das Boot kann auch ohne Zulassung an der Küste betrieben worden sein. Aber wenn man (jetzt) mit Sachbearbeiter und Abteilungsleiter nicht (mehr) weiterkommt, es gibt auch andere WSA´s die man auch auf dem Postweg kontaktieren kann. Oder... ich traue mich kaum... hol dir ein amtlich anerkanntes IBS Kennzeichen beim ADAC... Für mich wäre das aber schlicht eine Herausforderung, dem Sachbearbeiter zu beweisen, dass er es zulassen muss, denn auch diese Herren dürfen lernen.
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gregor ![]()
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#14
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Vielleicht ist der Treadstarter ja aus Österreich ??
Hier gibt es fix keine Zulassung ohne CE. Auch wenn es schon in der EU zugelassen war. Weiß ich leider aus eigener Erfahrung. Gruß Andi |
#15
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#16
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![]() Zitat:
![]() Ich würd da rabatz machen. Daher auch meine Frage nach der Vorherigen Anmeldung. Wenn es z.B. bei einem anderen WSA angemeldet war gebe es die möglichkeit es auch dort nur umzumelden.
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#17
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![]() Sorry, habe ich überlesen !! Gruß Andi |
#18
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Machen sie doch. Nur weil das Boot in der EU mal registriert war, bedeutet dieses noch lange nicht dass das Boot auch hier in Verkehr gebracht wurde.
Gibt genug Dampfer mit dem Adenauer am Heck, die hiesige Gewässer noch nie gesehen haben.
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Gruss Vestus |
#19
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Wenn es hier registriert, d.h. im Raume der EU zugelassen war, dann ist das "in Verkehr gebracht"...
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gregor ![]() |
#20
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Unsere Nachbarn sind da etwas weiter:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif.../jacht_pdf.pdf Seite fünf, vorletzter Absatz.
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Gruss Vestus |
#21
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Gelesen! Aber ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst?
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gregor ![]() |
#22
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Z.B. dass Boote in der EU registriert werden können ohne jemals in der EU gewesen zu sein.
Der TE braucht ´nen Nachweis dass sein Schifferl hier in Verkehr gebracht wurde, und nicht dass ein US-Schwarzimport mit gallischen Papieren durch Berühren der französischen Atlantikküste CE-Weihen erhalten hat.
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Gruss Vestus |
#23
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Ich hab nur mal angefangen zu lesen.
Und dieser Satz: Gemäß der Resolution Nr.13 der Europäischen Wirtschaftskommission der UNO (ECE) sind diejenigen Staaten, die der ECE die Anwendung dieser Resolution melden, verpflichtet, ihre amtlichen Binnen-Zulassungsurkunden nach bestimmten Formvorschriften zu gestalten und gegenseitig anzuerkennen, und zwar nicht nur für Binnen-, sondern auch für ihre Küstengewässer (so sie über solche verfügen). Da die österreichische Binnen-Zulassungsurkunde dieser ECE-Resolution entspricht, gilt sie auch in allen Küstengewässern derjenigen Staaten, die der ECE die Anwendung der Resolution gemeldet haben. Zu diesen gehören neben Österreich ![]() Dies Bestätigt das z.B. auch das Deutsche amtliche Kennzeichen vom WSA an den Küsten der EU annerkannt werden muss. Daher ist der IBS schon mal für 90% der Besitzer rausgechmissenes Geld für die Verlängerung ![]()
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#24
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#25
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Genau das ist das hüpfende Komma: inzwischen wird bei jeder An-/Ummeldung die CE bzw. der Nachweis der Einfuhr verlangt, von vereinzelten Ausnahmen mal abgesehen.
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Gruss Vestus |
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