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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen!
Hätte eine Frage: ![]() Ich fahre ein Quicksilver 340 Airdeck mit ein E-Motor. Braucht man da eine Genehmigung wenn ich auf dem Chiemsee fahren will? (Leistung 600 Watt) Falls ich später vielleicht mal ein 15 PS Motor kaufen will (Führerscheinfrei) wo darf ich dann fahren (nähe Rosenheim) Inn? Chiemsee? ![]() Grüße Dany
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#2
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Hi Dany,
mein Schwiegervater wohnt 5 km vom Chiemsee - wie gerne würde ich gerne unser Boot mitnehmen.... Also - Elektromotor auf dem Chiemsee ist erlaubt, muss aber genehmigt werden. Siehe: http://www.derchiemgauer.de/Beitraeg...utzpolizei.htm
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!" |
#3
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Hi Izzet,
Ist die Genehmigung kostenpflichtig? Und wo darf ich mit einem 15PS Verbrenner fahren? Grüße Dany
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#4
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Moin;
ich würde an Deiner Stelle mal eine Messe besuchen dort gibbet auch sehr viel Infomaterial zum mitnehmen^^ Andy
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________alle sagen das geht nicht...bis einer kommt und es einfach macht.__________ |
#5
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in Deutschoand darfst du mit dem 15 PS Motor auf allen Binnenwasserstrassen mit dem 15 PS Rumfahren ausgenommen Rhein.
Allerdings musst du dich natürlich auch an die geltenden Regeln halten. (Geschwindigkeitsbeschränkungen usw.) hab dir mal ne Karte mit den Wasserstrassen in Deutschland angehängt. Der Inn ist meines Wissen für motorboote gesperrt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#6
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![]() Zitat:
Da muss ich dir recht geben. Jedoch musst du die Mosel und die Donau noch mit einbeziehen. Eben all die Binnenwasserstraßen die ein separates Gesetz haben. Mosel-, Donau-, Rheinpolizeischifffahrtsverordnung. So haben wir das vor kurzem in der Fahrschule gelernt Lieben Gruß Andi |
#7
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"Auf dem übrigen See ist das Übernachten auf Wasserfahrzeugen erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis hierfür erteilt das Landratsamt Traunstein."
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Viele Grüße, Marco ![]() |
#8
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#9
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#10
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...... & Bodensee auch nicht
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Gruss Michael Errare humanum est, sprach der Igel und stieg von der Klobürste ![]()
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#11
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Du hast es vielleicht nur falsch verstanden.
Auf der Mosel gilt die Moselschiffahrtspolizeiverordnung Auf der Donau.... Die Führerscheinregelung wurde aber Deutschlandweit geänderrt und fließt in Alle dies regelungen ein. Ausgenommen ist der Rhein durch seine Geographische Lage. Hier haben gleichzeitig mehrere Staaten einfluss und deren Führerscheinregelungen. Daher ist es Politishc nicht durchzusetzen, dass ein Deutscher auf dem Rhein bei Basel mit 15 PS fahren darf und der Kollege vom anderen Rheinufer darf dies nicht. oder z.B. in Breisach (eines Seite Deutsch die andere Französisch). Unklar ist noch der Status von Frankreich. Laut aussage der Rechtsabteilung des DMYV erkennt Frankreich das Deutsche Führerscheinrecht an. Dies war zumindest beim alten so. Somit durfte man bisher mit 5 PS führerscheinfrei fahren. Auch mit dem hintergrund das in Frankreich ja eh erst ab 9,9 PS Führerscheinpflicht besteht. Ob das neue Recht weiterhin annerkannt wird habe ich nachgefragt und dies Bestätigt bekommen. Eine Anfrage bei der Wasserschutzpolizei Kehl ergab das für deutsche in Frankreich ab 9,9 PS Führersheinpflicht ergab. Die Dame vom DMYV war darüber verwundert und wollte diesbezüglich nochmal erkundigen. Ich warte och auf den Rückruf.
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#12
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den hab ich glatt unterschlagen.
Da Der Bodensee weder zu den Binnewasserstrassen noch zu den See-Schiffahrtstrasengehört (Schwäbisches Meer ![]() @ Reffenthal: hast du gesehen ? http://www.boote-forum.de/showthread...145084&page=17
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#13
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Nicht ganz, Bodensee sind zur Abwechslung mal 6 PS.
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Viele Grüße, Marco ![]()
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#14
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stimmt da ich nichtauf dem Bodensee fahre und auch nicht darf kannte ich die Regelung am bodensee vor längerem mal aber hab nicht die Details im Kopf.
Auf alle Fälle bleibts wie es ist. ![]()
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#15
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Puh! Bin jetzt völlig durcheinander gekommen..
Was genau ist Binnengewässer und Binnenwasserstraßen? Chiemsee wohl auch? Also, Donau und Mosel darf ich fahren?? Ist ein Schlauchi mit E-Motor auf dem Chiemsee meldepflichtig?????? Grüße Dany
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#16
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Bodensee? Auf dem 15 PS Motor steht mit "Bodenseezulassung!)
Grüße
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#17
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Was auf dem Chiemsee gilt wiess ich leider nicht.
Es gibt Bundeswasserstrassen. Dazu Zählen die im link oben aufgeführten Wasserstrassen (karte). Diese bestehen aus Binnen und Seewasserstrassen. Binnen gelten Binneschiffahrstrassenordnung, Rhein- Mosel- Donau-schiffahrtspolizeiverordnung, Wasserski und Wassermotorräderverordnung. Dann gibt es noch Landeswasserstrassen Dort gelten die jeweiligen Landeswasserstrassenordnugen. Diese entsprechen bis auf örtliche Bestimmungen im Prinzip der binneschiffahrtstrassenordnung. Dann gibt die Binnenseeen wie den Bodensee den Cheimsee usw. da gibt das Landratsamt vor Ort die entsprechende Verordnungnen heraus. daher kann zu diesen Seeen nur derjenige was sagen der sich dort auskennt. ich nicht ![]() Alle Bundeswasserstrassen außer dem Rhein sind bis 15 PS Führerscheinfrei. Beim Rhein bleibt es aus oben genannten Gründen bei 5 PS. Wie es auf den Seen aussieht weiss ich nicht. Der Bodensee bleibt ja auch bei 6 PS. Es Kann auch sein das auf nem See kein Motorbetrieb ,nur mit Eletromotoren, nur mit einem Führerschein der vom Landratsamt ausgestellt wird, nur wenn man einen Liegeplatz nachweisen kann usw. fahren darf. Dem Amtschimmel sind da keine Grenzen gesetzt.
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#18
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Bodensee darfst du den 15 PS ler nur mit Führerschein fahren da ab 6 PS Führerscheinpflicht besteht.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal...=true&aiz=true
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#19
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Kaum ist man mal 'ne Woche im Urlaub, passieren wilde Dinge.
Habe ich richtig verstanden, dass man jetzt führerscheinfrei einen 15 PS Verbrennungsmotor fahren darf, außer: - auf dem Rhein (wg. internationaler Vorgaben) - auf dem Bodensee (dito) - den meisten deutschen Seen (wg. generellem Verbot von Verbrennungsmotoren) ? Bleibt hier im weiteren Umfeld (also ohne Zwischenübernachtung bei der Anreise) die Ruhr und das Kanalnetz, die beide mit 12 resp. 10 km/h Geschwindigkeitslimit mit einem 15-PS-Boot auch nichts erlauben, was man nicht schon mit einem 5-PS-Boot gekonnt hätte. Was sich für mich ändert? Die 1-Mann-5-PS-Angelkähne, die mich bisher auf der Ruhr in Fastgleitfahrt überholt haben, schreien nächstes Jahr nicht mehr so laut und schaffen jetzt endlich Gleitfahrt. Gut. Mag sein, dass es auf den ostdeutschen Seen Auswirkungen hat - für den Ballungsraum Rhein-Ruhrgebiet ist das eine konsequenzenlose Neuregelung.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#20
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Was ich außerdem noch nicht verstehe, mit 15 Ps darf man auf allen Binnengewässer, Flüsse, Seen, Meer fahren.... Siehe:
http://dicht-am-fisch.de/medien/pres...-erst-ab-15-ps und auf der andere Seite heißt es, verboten. Z.b. Inn ist ein Fluß trotzdem ist es nicht erlaubt! ???!! Wie soll ich es verstehen?
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#21
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![]() Zitat:
Die "Heizer" werden schon früh genug merken was ihnen ihre 10 PS mehr bringen. ich sehe das auch ziemlich entspannt. hier im Rhein-Neckar raum wirds wohl auch kaum auswirkungen haben. Am Neckar gelten 14 bzw. 18 km/h begrenzung und am Rhein darf man ja nicht fahren. Die meisten die es mitbekommen sind im Charterreverier Müritz. Aber warten wir mal ab.
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#22
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![]() Zitat:
Der Inn ist nicht schiffbar. da dar man generel nicht mit einem Motorboot drauf. Man muss sich shcon informieren wo man darf und nicht nur Losfahren. Du fährst ja auch nicht auf der Autobahn mit dem Rad. Nicht weil du es nicht kannst sondern weil du es nicht darfst. Woher weist du das ? Weil es dir irgendwer mal gesagt hat oder ? Lad dir meine Karte oben runter und für die einzelnen großen Seeen die dich interrsieren hilft villeicht tante Google.
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#23
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Also nochmal zusammengefasst:
Die neue Führerscheinregelung gilt auf Bundeswasserstrassen. dazu zählen alle Seeschiffahrtstrassen und alle Binneschiffahrtstrassen außer dem Rhein. Ein Geschlossener See ist keine Binnenschiffahrtstrasse da er nicht an diese angeschlossen ist. daher gelten hier besondere Regelungen. z.B. Bodensee und Chiemsee. Es gibt auch Seen die nageschlossen sind z.B. Müritz (oder generell die mecklenburgische Seenplatte). Dort gilt das Führerscheinrecht. @ gogolo Die Donau ist z.B. erst ab Kelhheim befahrbar wie du auf der Karte sehen kannst. hab sie dir nochmal angehängt.
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#24
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@ gogolo Die Donau ist z.B. erst ab Kelhheim befahrbar wie du auf der Karte sehen kannst.
Also, ab Kehlheim bis Wiesbaden? Grüße
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#25
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![]() Zitat:
Donau von Kehlheim bis ins Schwarze Meer. Nach Wiesbaden geht es aber auch über den Main-Donau-Kanal und den Main.
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Viele Grüße, Marco ![]() |
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