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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Nachdem ich nun weiß, dass ich trotz Kautionsversicherung die Kaution dennoch hinterlegen muss stellt sich mir hier die Sinn-Frage, wozu diese Art der Versicherung gut sein soll. Die erweiterte Skipper-Haftpflicht deckt die Schäden, welche evtl. verursacht werden. d.h. Die Kaution bekomme ich spätestens dann zurück, wenn über die Skipper-Haftpflicht die Schadensregulierung erfolgt ist. Wozu braucht man dann eine Kautionsversicherung?
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Ahoi, Mario Falko. ![]() Für Hektik hab ich keine Zeit. |
#2
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Die Kaution ist sozuagen deine Selbsbeteiligung in der Kasko (also bei Schäden am gecharterten Boot selbst)
Dein erweitere Skipperhaftpflichtversicherung zahlt mit einer einzigen Ausnahme nie bei Schäden am gecharterten Boot, sondern nur bei Schäden, die nicht das Boot selbst betreffen. Also nur bei Schäden z.B. an den Insassen, an anderen Booten usw... Die einzige Ausmahme ist, wenn du einen Skipperhaftpflichtvertrag hast, der auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit am gecharterten Boot selbst erstattet. Normale Fahrlässigkeit bleibt trotzdem unversichert, dafür ist ja auch die Kasko da. Die Besonderheit hat den Hintergrund, dass es für grobe Fahrlässigkeit in vielen Kaskoverträgen im Ausland noch einen Komplettausschluss der Leistung gibt, Die Skipperhaftflicht schützt dich damit dann davor, eventuell eine große Charteryacht aus eigener Tasche zahen zu müssen. In der Regel gilt dafür dann aber eine SB von 2.500 €. Die Kautionsversicherung ersetzt dir sozusagen nur die Selbstbeteiligung, die du bei selbst verschuldeten Schäden bei Vercharterer bezahlen (und normalerweise auch vorher hinterlegen) musst. Gruß Norman ![]()
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#3
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Die Skipperhaftpflicht-Versicherung deckt doch keine Schäden an dem gecharterten Schiff selbst, oder? Die Skipperhaftpflicht, die ich kenne, schützt vor Ansprüchen anderer, die möglicherweise nicht von der Haftpflichtversicherung der Yacht selbst abgedeckt sind - aber Schäden an der eigenen (bzw.gecharterten) Yacht sind ausgeschlossen.
P.S. Norman war schneller und ausführlicher... ![]() Geändert von leebärtran (21.09.2015 um 08:51 Uhr) |
#4
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Hier mal die Versicherungsbedingungen der erweiterten Skipperhaftpflicht. Ich hoffe, ich darf das hier so publizieren...
So wie ich als Versicherungs-Laie das herauslese, ist da der Schaden am gecharterten Boot mit versichert. Meine Frage an den Bearbeiter war: "Ist jeder Schaden am Boot versichert, wenn ich angesoffen (nur mal angenommen...) auf ein Riff fahre, welches sogar in der Seekarte eingezeichnet ist?" Antwort: Ja. Ich habe das auch noch verschieden hinterfragt. Antwort war immer: "Ist versichert."
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Ahoi, Mario Falko. ![]() Für Hektik hab ich keine Zeit. Geändert von Winterfalke (21.09.2015 um 10:25 Uhr) |
#5
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Hast du mein Posting nicht gelesen, oder nur nicht verstanden?
Gruß Norman ![]()
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#6
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![]() Zitat:
![]() Aber Danke für dein Posting. Ich hatte es noch nicht ganz verstanden und bitte um Nachsicht für mein geistiges Unvermögen. Eine (hoffentlich nicht ganz so blöde) Frage habe ich aber noch. Wenn bei "normaler" Schadensursache die Vollkasko des Vercharterers greift und die Selbstbeteiligung eigentlich mir gehören würde, ich aber die Kaution aufgrund meiner Kautionsversicherung wiederbekomme, wer zahlt dann die Selbstbeteiligung?
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Ahoi, Mario Falko. ![]() Für Hektik hab ich keine Zeit. |
#7
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Ich meinte die Frage gar nicht ironisch, aber da du so gar nicht auf mein Posting eingegangen bist, in dem ich deine neue Frage vorher gerade erläutert hatte, war ich mir tatsächlich nicht sicher, ob du es gelesen hattest.
Noch mal kurz zusammengefasst: Haftpflichtversicherungen leisten grundsätzlich nicht bei Schäden an geliehenen oder gemietetene Dingen. Das steht in den AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen). Wenn doch, dann nur in extra definierten Ausnahmefällen (wie hier in der Skipperhaftpflicht z.B. ausschließlich bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit an der gecharterten Yacht). Die beiden Seiten, die du gepostet hast sind übrigens nur das Produktinformationsblatt (siehe Überschrift) und wenn du dir gleich den zweiten Satz mal ansiehst, den fettgedruckten, wird auch klar, dass damit noch lange nicht alles gesagt ist, sondern das nur ein kleiner Auszug ist und die eigentlichen Versicherungsbedingungen auf den Folgeseiten zum Gesamtverständnis nötig sind. Daher steht unten auf der Seite auch "Seite 3 von 24". Zu deiner Frage wer die Kaution denn nun bezahlt: Zuerst du, wenn du eine Kautionsversicherung hast, erstattet die dir dann aber den Betrag anschließend. Gruß Norman ![]() Geändert von blaue-elise (21.09.2015 um 15:14 Uhr) |
#8
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![]() Zitat:
Zitat:
![]() Beim Check meiner Skipper-Haftpflicht ist mir auch aufgefallen - so als Hinweis für alle - das diese für Motor- und Segelyachten bis 10m Länge abgeschlossen war. Meine "Nächste" (Bavaria 32) wäre nun 30cm zu lang ![]()
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Ahoi, Mario Falko. ![]() Für Hektik hab ich keine Zeit.
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