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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 14.03.2025, 19:30
Martboot Martboot ist offline
Cadet
 
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2 Danke in 1 Beitrag
Standard Segelboottrailer umbauen zu Motorboottrailer

Hallo,
ich habe die Möglichkeit einen Bootstrailer zu erwerben. Bisher wurde damit ein Segelboot transportiert. Nun möchte ich aber ein Motorboot transportieren und dazu müsste ich Kielrollen nachträglich verbauen. Evtl. sogar eine Mittelstrebe ergänzen, um entsprechend Kielrollen anbauen zu können. Ist das irgendwie für den Tüv relevant?
ich bin Schlosser!
Gruß in die Runde
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  #2  
Alt 14.03.2025, 20:02
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Standard

Mach mal ein paar aussagefähige Fotos und stell sie hier ein!

Schweißarbeiten am Fahrgestell (tragende Teile) sollten nur in Längsrichtung ausgeführt werden.

Überflüssige Teile abtrennen und sauber verputzen, neue Teile möglichst mit Klemmverschaubungen (also ohne Löcher) befestigen.

Ein neuer Anstrich ist immer gut, aber die Fahrgestellnr. sollte lesbar bleiben.

Die Typenschilder an Achsen, Bremsen, Kupplung und Auflaufeinrichtung sollten noch erkennbar bzw. lesbar sein.

Der Prüfer weis i.d.R. nicht, wie der Trailer früher mal ausgesehen hat.

Wenn Achsen, Bremsen, Bremsbetätigung, Kupplung, Auflaufvorrichtung, Beleuchtung und Allgemeinzustand unverändert bzw. ordentlich sind wird kein TÜV o.dergl. etwas auszusetzen haben.

Ich würde im Vorfeld nichts von Veränderungen erzählen.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #3  
Alt 14.03.2025, 21:42
Benutzerbild von jogie
jogie jogie ist offline
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Zitat:
Schweißarbeiten am Fahrgestell (tragende Teile)
Das darf nur der Fahrzeughersteller machen.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

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  #4  
Alt 15.03.2025, 00:17
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Das darf nur der Fahrzeughersteller machen.
Quatsch!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #5  
Alt 15.03.2025, 01:34
NAJ NAJ ist gerade online
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Jogie wird meinen das die Schweißarbeiten an Bauartgenehmigungspflichtigen Teilen nicht ohne weiteres erlaubt sind.
__________________
Gruß Jan
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  #6  
Alt 15.03.2025, 09:00
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JoKei JoKei ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 10.12.2011
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1.176 Danke in 521 Beiträgen
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Zitat:
Jogie wird meinen
...einfach selber antworten lassen.
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  #7  
Alt 15.03.2025, 11:29
Big Blue Big Blue ist offline
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Moin,

wir hatten seinerzeit den umgekehrten Fall.
Ein Motorboottrailer der zum Segelboottrailer umgebaut wurde.
Für die Seitenstützen wurden von irgendwem Vierkantrohre angeschweisst.
Die Stützen selbst waren aus VA Rundmaterial, also kein "geprüftes" Anhängerzubehörteil.
Alles sauber gemacht. Hat beim TÜV nie Probleme gemacht.

Bei den "großen" Trailerherstellern ist der Rohbau des Anhängers weitgehend gleich.
Es wird nur durch die jeweiligen Anbauteile ein Motor- oder Segelboottrailer daraus.
Für einen Vereinskollegen hatte ich bei meinem Höker einen neuen 2,7 t Marlin-(MoBo) Trailer besorgt, den wir dann mit anschraubbaren Teilen für ein Folke Boot passend gemacht hatten.

Wenn man die Kielrollen, Seitenauflagen etc. mit den Klemmbügeln befestigt, ist man auf jeden Fall safe.

Laut Zulassung sind das immer Sportbootanhänger. Da wird nicht zwischen Motor- oder Segelboot unterschieden.
__________________
Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden
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