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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Wie ist das eigentlich, Binnen braucht der Schiffsführer ja keinen UBI wenn ein UBi Scheininhaber mit an Bord ist. Gilt für den dann auch die 0,5 Promille Grenze?
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#2
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#3
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Da die Alk-Grenze für die ganze "diensttuende" Besatzung gilt denke ich ja. Ihn kann ja kein anderer ersetzten (wenns nur eine Person ist).
Gruß, Rainer |
#4
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Gruß Kurt ************************************************** ****************** Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet ![]() ![]() ![]()
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#5
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Sollte man unterscheiden zwischen aktiver und passiver Ausführung der Funktion?
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#6
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Ein Schiffsführer nur mit Binnenschein und ein "Gast" mit Schein und UBI. Funkgerät vorhanden auf dem Schiff.
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#7
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Der Schiffsführer funkt, damit ist alles gesagt.
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#8
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Binnen kann auch jemand anders funken. Das ist auch die Frage.
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#9
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So bald ich ein Steuer in die Hand nehme gilt 0 Alkohol, egal ob Boot oder Auto !
Jedenfalls für mich ! Selbst wenn mehere Leute auf dem Boot sind ! Gruß Rainer
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#10
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#11
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Der mit See funk liegt in der Ecke und schläft seinen Rausch aus und der mit Binnen lalllt auch nur noch ?
![]() Gruß Rainer
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#12
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Vor Anker scheiden sich dann hier im Forum ähnlich wie beim Schiffsführer die Geister (meine jetzt nicht Bojenlieger) bis denne, Rainer |
#13
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Gruß, Rainer |
#14
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Dürfte ich auch auf einem Frachtschiff auf der Donau den Funk bedienen mit meinem UBI-Schein
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![]() „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#15
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Ja, dürftest Du
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#16
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Wenn ein Funker wegen vorhandener Funkanlage an Bord sein muss, muss dieser auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einsatzfähig sein. Damit ist Deine Frage sicher beantwortet.
Was mich mehr beschäftigt, ist der Umstand, dass Du als erfahrendes ![]() ![]()
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Gruß, Roland "Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht." (Vaclav Havel) ![]() |
#17
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Mhm beim Begriff Gast kenne ich auch die Bezeichnung Bootsgasten die die Besatzung bezeichnet von daher kann das als Begriff recht verwirrend sein.
Ein Bootsgast arbeite also an Board Leinenführung usw und ist keine Ladung also Besucher. Und für alle Gasten zählt also die gesetzliche Grenze. Persönlich bleibe ich beim Führen eines Fahrzeuges bei 0,0. Gruß Lars |
#18
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Eine gesetzliche Grenze besteht in dem Fall nicht.
Da der Schiffsführer aber für alle verantwortlich ist, hat er drauf zu achten, dass der Funker wenigstens nicht über Bord geht, weil er besoffen ist. (was auch für die Nichtfunker unter den Gästen gilt)
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]()
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#19
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#20
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Woher hast Du Dein Wissen?
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#21
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@ Lady An: Es steht doch geschrieben, dass der Schiffsführer maximal 0,5%% haben darf. Nirgends steht was davon, dass es für den Funker eine Alc-Grenze gibt.
Das betrifft natürlich nur den privaten Bereich, der nicht mit Arbeitsrecht zu tun hat.
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#22
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Gruß, Roland "Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht." (Vaclav Havel) ![]() |
#23
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Also ich weiß ja nicht, wie das in D ist, aber in CRO muss der Schiffsführer einen Funkschein haben, das kann man hier nicht einfach delegieren an einen „Funker“.
Umgekehrt kann ich mir gar nicht vorstellen, beim Bootfahren den ganzen Tag nicht ein einziges Bierchen oder Glas Wein zu trinken, also vorstellen kann ich mir das schon, aber warum macht man denn sowas? Seid ihr wirklich nach einem Bier besoffen?
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Wo immer du hinfährst, dort bist du dann.
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#24
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Meiner Meinung klärt §1.03 Abs. 5 BinSchStr.O die Sache ganz klar.
"Der Schiffsführer hat sicherzustellen, dass niemand selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmt oder andere, für die sichere Teilnahme des Fahrzeugs am Verkehr notwendige Tätigkeiten ausübt, der 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt:" Bis denne, Rainer |
#25
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Sprich, diejenigen, die nur beim Anlegen helfen, dürfen auch nicht mehr als 0,5 haben :-D
Da bräuchte ich gar nicht mehr ausfahren ![]()
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Wo immer du hinfährst, dort bist du dann. |
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