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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
niemand kann in Ruhe leben ! Brauche dringend und schnell kompetente Hilfe ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Mein Nachbar hat mich beim Bauamt angeschwärzt! Habe heute vom Bauordnungswesen eine Mitteilung bekommen das ich meinen Wintergarten oder Kaminzimmer wieder abreißen darf. Das Ding steht schon seit 15 Jahren. Die Frage nach einer Änderung der Baulast hat sich erledigt!!!!! Es handelt sich hierbei um eine: Errichtung einer Grenzbebauung entgegen den Vorschriften des §6 BauO NRW. Da ich nicht viel Ahnung habe und dachte eine nachträgliche Baugenehmigung könnte das Problem lösen muste ich mich heute beim Bauamt eines besseren belehren lassen. Alles abreißen und das Abruchmaterial ordnungsgemäß vom Grundstück entsorgen! Darf ich das nicht behalten? Aber so schnell gebe ich nicht auf: Wenn ich 3m vom Kaminzimmer abreiße müste das doch auch gehen? Ist Holzbau und wäre relativ einfach! Das Zimmer ist ungefähr 7mx7m würde dann etwas kleiner. Oder wäre es auch möglich eine Trennwand nach 3m zu ziehen und die andere Seite als Abstellraum zu nutzen ohne alles abzureissen. Habe gehört (gefährliches Halbwissen) das könnte auch gehen. Oder hat jemand noch eine bessere Idee wie ich aus dem Schlamassel wieder rauskomme!!!!! Hier noch ein Tip::::: Selbst wenn der Nachbar lieb und freundlich ist, die Zeiten änderen sich!! Nee mach mal ist mir egal, reicht nicht aus. Gruß Bernd
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Es gibt keine bessere Lenzpumpe als einen erschrockenden Kapitän mit Eimer |
#2
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Hallo Bernd,
so einfach ist das in der Tat nicht. Zunächst wäre es interessant zu wissen, ob dein eigentliches Haus nach 34, 35 BauGB oder nach einem B-Plan gebaut wurde. Ferner kommt es darauf an, was du dort wie gebaut hast. Wenn du schon die Grundfläche des Hauses veränderst, mußt du es allein schon aus diesem Grunde abreißen. Das hat was mit GFZ und WFZ zu tun (lass es dir bitte vom Bauamt erläutern). Bei dir scheint hinzu zu kommen, dass du wohl in den 3m Bereich zur Grenze gebaut hast, ohne ein Baulast eintragen zu lassen. Das geht schon mal gar nicht. Das einzige, was nach dem BauGB BRW dort stehen darf, ist eine Garage. Selbst die darf später nicht anders genutzt oder mit einer Dachterrasse versehen werden. Schwarzbauten werden nicht deshalb legal, weil sich 15 Jahre niemand dran gestört hat. Ob du das Baumaterial behalten kannst, hängt davon ab, wie du es auf dem Grundstück lagern kannst. Eine Bauschuttdeponie wäre eine nicht genehmigte Nutzungsänderung deines (Wohn-?)grundstückes.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
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solche Nachbarn sollte mann ......
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Gruß Markus ________________________ Auf den Alkohol, dem Ursprung und die Lösung aller Lebenspropleme (Homer J. Simpson Philosoph des Jahrhunderts) |
#4
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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Also,
wir haben das Haus vor 20 Jahren gekauft, war mal ein alter Bauernhof, wurde dann getrennt und ein Doppelhaus. Hinter dem Haus wo jetzt der Wintergarten steht war früher eine überdachte Terasse und ein drei Kammer System (also die Teressa war schon betoniert und es lagen auch schon Fliesen)wir haben dann später vorne eine Scheibenfront reingesetzt! Seitlich sind meine Garage und eine Mauer zum Nachbargrundstück Ich weiß das es nicht erlaubt ist aber es hat sich einfach Angeboten. Wir wohnen in einem 400 Seelen Dorf wo man eigentlich nicht seine Nachbarn Ansch.... Von der Straße her ist auch nichts zu sehen, ich weiß ändert nichts an der Tatsache das es verboten ist. Aber gibt auch Sachen auf einem Dorf die geduldet werden solange sich nicht jemand beschwert. Ändert aber auch nichts an meinem Problem, ich wollte eigentlich nur Wissen ob oder was ich machen kann und darf um nicht alles abreißen zu müssen. Gruß Bernd
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#6
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Wirklich schade,
da hast was schönes gebaut, bestimmt nicht um jemanden zu ärgern, man macht sich mühe und lässt es toll aussehen, ![]() ![]() Wennst es zurückbauen musst, dann würde ich die Fassade in einem Farbton streichen bis dem anschwärzer die Augen herausfallen, und wöchentlich ändern ![]() |
#7
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Bernd,
damit du mich nicht falsch verstehst. Ich habe nichts gegen dich, deinen Wintergarten (der übrigens wunderschön ist) und habe die Gesetze auch nicht gemacht. Ich kenne mich halt nur aus.... und du hast gefragt... Ich weiß, dass auf dem Dorf nach dem Motto gebaut wird: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber es kann ja wohl nicht sein, dass jemand, der es genau nimmt, ein paar Hunderter (wenn 's reicht) in die Hand nimmt, um Baulasteintragung, Baugenehmigung, Statiker, Architekt (Entwurfsverfasser) zu bezahlen, während andere Leute einfach drauf los bauen. Außerdem machen die Bauämter regelmäßige Außenkontrollen (auch von der Rückseite der Grundstücke). Die Bauämter die ich kenne, Heimatstadt, Solingen, Leverkusen, etc. nutzen auch Google Earth..... Nur mal so nebenbei.... Mein Vorschlag (ohne Bauakte, Ortssatzung, B-Plan, etc.): Nimm die Fenster raus und versuche dem Bauamt zu erklären, dass du eine Terrasse mit Brüstung hast. Das Gewerk darf natürlich nicht im Grenzstreifen von 3 m stehen. Falls dich doch der Nachbar angeschwärzt hat, lass ihn in Ruhe. Sonst ist als nächstes deine Abwasseranlage dran...und dann wird 's richtig teuer. Oder frag deinen Nachbarn, ob du 1 der 2m dazukaufen kannst...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#8
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Könnte es ein das Dein Nachbar das gleiche vorhatte und bloß beim Bauamt damit abgeblitzt ist
![]() Dann wäre da wohl der Neidfaktor im Spiel ![]() ![]() Ich würde mich an Deiner Stelle von einem Fachanwalt beraten lassen, wenn Du dann noch nachweisen kannst das es keine Beeinträchtigungen für den Nachbarbau gibt und Statisch alles i.O. ist, wüßte ich beim besten Willen nicht warum Du das Ding zerkloppen solltest.
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#9
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Hallo Bernd,
ich bin von Beruf Baukontrolleur. Leider kenne ich aber nur die "Bayrische Bauordnung" und nicht die von NRW. Rückbau ist wirklich das letzte Mittel das angewendet wird. Versuche erstmal einen Planer zu kontaktieren, eventuelle Befreiungen oder Abweichungen beantragen. Oftmals fällt der Rückbau auch unter "unbillige Härte". Gebe nicht so schnell auf!!!!
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#10
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Hallo Micha,
sorry da scheint etwas falsch rübergekommen zu sein. Ich bin sehr froh über deine Antwort!!!!!!! Ich habe nur eine Stink Wut im Bauch. Ich weiß aber das mein Nachbar mich angesch...... hat, weil ich heute beim Bauamt war und der nette Herr mir erklärt hat das die einzige richtige Lösung eine Baulastveränderung wäre bei die mein Nachbar aber zustimmen muß. Und das würde er unter den gegeben Umständen außschließen. Und es geht mir auch nicht ums Geld, sondern eher um meine Doofheit das ich damals nicht diesen Baulastantrag gemacht habe und alles seinen rechten Weg genommen hätte. Aber im Dorf wird dann gesagt jaja mach mal wir haben auch dies und das gemacht und dann denkt man, warum den ganzen Aufwand betreiben wenn´s eh keinen Interessiert. Was meinst du mit Wasseranlage da hängen wir beide dran!!!! Gruß Bernd
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#11
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Was ich an der ganzen Geschichte noch nicht verstanden habe :
Wieso fällt dem netten Nachbarn denn erst nach 15 Jahren ein, das er Deinen Anbau nicht leiden mag ![]() Vielleicht hast Du darüber eine Möglichkeit : Er hat von dem Anbau 15 Jahre gewußt, ihn geduldet und in diesen Jahren nichts dagegen unternommen, wieso eigentlich ![]() Oder hat das ganze noch eine Vorgeschichte, wie z.B.: Das Du seine Katze überfahren hast, oder zu seiner Oma do... Kuh gesagt hast ![]() ![]() ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#12
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![]() Zitat:
Hier in Hamburg musste einer seinen Klinker wieder runter holen, weil er keinen Antrag gestellt hat.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#13
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Hi wieder,
@Bernd. Habe ich auch nicht so aufgefaßt und du scheinst ja auch schwer i.O. zu sein. Das Thema ist nur, dass mich viele Leute (auch privat) um Rat fragen, und dann sauer werden, wenn sie nicht das zu hören bekommen, was sie sich wünschen. Das Leben ist aber kein Wunschkonzert... Bei der geschilderten Situation weiß ich keinen Grund, warum das Ding nicht weg sollte. Natürlich kann man so einen Wintergarten stehen lassen, aber nicht, wenn man dazu eine Baulast braucht. Das ist der Knackpunkt. Sollte das Amt den Bau stehen lassen, dann macht sich die Gemeinde u.U. schadenersatzpflichtig... Die Baulast muß dann eingetragen werden, wenn man ein Gebäude (außer Garage) näher als 3m an die Grenze setzen möchte. Falls des der B-Plan zuläßt kann man das Machen, ber nur mit Zustimmung des Nachbarn. Der unterschreibt dann eine so genannte Baulast betreffend "seines" Grundstückes. Die Baulst wird dann im Baulastenverzeichnis niedergelegt; also nicht im Grundbuch eingetragen; weshalb man sich als Käufer einer Gebrauchtimmobilie nicht nur alle Abteilungen des Grundbuches, sondern auch das Baulastenverzeichnis anschauen sollte. Du kannst ja mal mit dem Bürgermeister oder dem Chef des Planungsausschusses eurer Gemiende sprechen. Vielleicht mögen die ja helfen....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#14
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Hast du mal ein Foto von der anderen Perspektive? Könnte beim Verständniss helfen..
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#15
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![]() Zitat:
Oder darfst du immer mit 70 durch die Stadt fahren, nur weil du 15 Jahre lang nicht erwischt wurdest??? ![]() Hier verwischt sich oft das moralische Rechtsempfinden mit dem geltenden Recht
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#16
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Das könnte davon kommen:
Oder hat das ganze noch eine Vorgeschichte, wie z.B.: Das Du seine Katze überfahren hast, oder zu seiner Oma do... Kuh gesagt hast Naja und das mit dem Neid könnte schon sein: Mein Nachbar ist nicht mein Bester Freund (beim Bund habe ich gelernt zur Kameradschaft bin ich verpflichtet aber meine Freunde suche ich mir selbst aus)eben mein Nachbar und unsere Intressen und Möglichkeiten liegen weit auseinander. Aber vieleicht Frage ich Ihn mal heute Abend. Ist eine Gute Idee Gruß Bernd
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#17
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Hallo Bernd,
als erstes würde ich an Deiner Stelle versuchen, ruhig und sachlich mit dem Nachbarn zu sprechen. Dabei solltest Du akzeptieren, dass der Nachbar im Recht ist wenn er den Abriss fordert. Vielleicht ergibt sich aus dem Gespräch weshalb der Nachbar jetzt so reagiert . Eventuell hat er ja selbst vor eine Veränderung vorzunehmen und Ihr könnt Euch so einigen, dass Du nicht alles zurück bauen musst. Wenn das scheitert, geh noch mal zum Bauordnungsamt und versuch abzuklären ob es, und unter welchen Voraussetzungen, Teillösungen gibt.
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Charly |
#18
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Mache heute Abend noch ein paar Fotos so wie es aussieht werden es eh die letzten sein.
Aber noch eine Frage an Micha: Wenn ich von der Seite meines Nachbarn 3m abreiße dürfte doch eigentlich das Problem gelöst sein, das ich dann einen Bauantrag stehlen muß für den Rest ist mir klar. Gruß Bernd
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#19
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Hi,
wir haben eines Nachbarn wegen unser Haus in Dortmund verkauft und sind in die Verbannung nach Unna gezogen! ![]() Bei meinem Schwager ging es um 10 cm die er seine Dachterasse (AUF SEINER GARAGE) zu nahe ans Nachbargrundstück gebaut hat! Das Geländer musste um diesen Wert zurück gesetzt werden.... ![]() Willy |
#20
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![]() Zitat:
Ich gehe davon aus, dass - das Nachbargrundstück das ist, das man auf dem Foto sieht (Pferde) - die Fensterfront ca. 2m vom Zaun entfernt ist - es für dein Viertel/Gegend keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt; also § 35 BauGB gilt Wenn du dein Bauwerk auf 3m von der Grenze zurücksetzt, ist das Thema Baulast erledigt, aber Obacht: Steht der Zaun auf der Grenze??? Nicht das du zwei Mal abreißen mußt. Vielleicht brauchst du deine Fensterwand nur 1 m zurück setzen. Oder du kaufst 1m vom Nachbarn dazu. Kann u.U. die wirtschaftlich sinnvollere Lösung sein, falls er dir einen Streifen verkauft. Dann brauchst du eine Baugenehmigung für die Vergrößerung des Hauses. Nachträglich und mit einer Strafe, die sowieso fällig ist. Hierbei ist entscheidend, ob sich dein Bau in das allgemeine Bild der Nachbarschaft einfügt (Ermessenssache und Einzelfallenstcheidung!). Es kann also sein, dass du dennoch keine nachträgliche Genhemigung erhältst. Du solltest in jedem Fall das Gespräch mit dem Bauamt suchen. Dort sitzen die Leute, die den Abriß fordern bzw. die Genehmigung erteilen. Dein Nachbar hat mit der genzen Sache nichts zu tun, es sein denn, - du willst ihm einen Meter abkaufen - oder eine Baulast eintragen lassen Mehr kann ich jetzt wirklich nicht mehr beitragen.... ![]()
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#21
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@ Adria Kapitän
Wie ist das Gespräch mit Deinem Nachbarn gelaufen ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#22
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Naja,
hätte besser sein können,aber ich bin mir jetzt sicher das er es war und eine Baulastveränderung verweigert er ist ja auch sein recht. Aber das Haus soll verkauft werden damit steigen meine Chancen. Morgen muß ich noch mal zum Bauamt,weil der Bescheid nicht richtig war.Bei der berchnung der überbauten Fläche hat man einen Teil meines Grunstückes vergessen. Vieleicht kann ich das ganze rauszögern und mit den neuen Besitzern eine Einigkeit bekommen. Denke das war sein Abschiedsgeschenk! Gruß Bernd
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#23
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Er zieht weg und würgt Dir nochmal eine rein...?
Mann mann, Leute gibts! ![]() So ein Feigling! Wünsch' Dir alles Gute beim Kampf mit den Behörden... Gruß Mario
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https://freie-rede-jetzt.de |
#24
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Im § 47 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 15. April 1969 steht: § 47 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs (1) Der Anspruch auf Beseitigung einer Anpflanzung, mit der ein geringerer als der in den §§ 40 bis 44 und 46 vorgeschriebene Abstand eingehalten wird, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat; diese Frist beginnt frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. Ist die Anpflanzung in diesem Zeitpunkt seit mindestens fünf Jahren vorhanden und entspricht deren Abstand auch nicht dem bisherigen Recht, so kann die Klage auf Beseitigung nur noch innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erhoben werden. Der §1 Gebäude gibt im Abschnitt (1) den Mindestabstand zur Grenze mit 2 m an. Aber jetzt kommt das Interessanteste: (3) In einem geringeren Abstand darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks gebaut werden. Die Einwilligung darf nicht versagt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Unabhängig von den zu klärenden baurechtlichen Belangen sollte demnach das Problem mit dem Nachbar lösbar sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#25
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Hallo Lutz,
Danke das ist sehr Interessant und läßt wieder etwas Hoffnung keimen. Gruß Bernd
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