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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
ich möchte mir ein Funkgerät Raymarine 240E zulegen. Diese Geräte sind aus USA für ca. 515$ zu bekommen. In Deutschland geht unter 898€ nichts. Kann ein Gerät welches ja in USA gefertigt und auch dort direkt bezogen wird, auch in Deutschland problemlos bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden? Irgendwelche Erfahrungen? |
#2
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Hallo.. ( hier könnte Dein Name stehen )
Es gibt extra Listen welche Geräte Zulassungsfähig sind. Leider habe ich diese nicht und weis auch nicht wo diese zu finden ist... Denke der ein oder andere BFler wird es wissen ..
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By Karsten
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#3
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Nein. Du kannst aber selbst das das Zulassungsverfahren beantragen, nachdem Du vorher das Gerät modifiziert hast.
Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#4
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Guten Abend FW248
Du meldest eine Anlage mit der Bezeichnung Raymarine 240 an und gibst die Zulassungsnummer der Netzagentur (7363401) an und schon ist es angemeldet. ![]() Wie und ob Du Deine Kennungen in das US-Gerät bekommst weiß ich leider auch nicht. Grüße Joachim |
#5
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![]() Zitat:
ständen für ausrüstungspflichtige Schiffe. Die bekommen dann das bekannte Steuerrad. Bei Seefunkanlagen für Sportboote hingegen erklärt der Hersteller die Konformität des Geräts mit den einschlägigen Normen. Er teilt der Bundesnetzagentur seine Absicht mit, das Gerät in den Verkehr (sprich: Handel) zu bringen. Die Bundesnetzagentur hat dann vier Wochen Zeit, Gerät und Unterlagen zu prüfen. Sie macht das in Kooperation mit dem BSH. Erheben die Behörden innerhalb dieser Frist keine Einwände, kann das Gerät auf den Markt kommen und muss auf Antrag frequenzzugeteilt werden. Ich wüsste jetzt nicht, wie da ein Einzelzulassungsverfahren hinein- passen sollte, aber vielleicht geht das auch irgendwie. Belem |
#6
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Moin, frage doch einmal bei einer Firma ( wie die verlinkte) ob solch Gerät auf den deutschen Standard gebracht werden kann um eine Zulassung zu erreichen. Natürlich läuft man so Gefahr im Endeffekt Kosten zu erreichen die auch für ein Gerät direkt vom D-Markt gereicht hätten.
http://www.elna.de/de/ Gruß Kai |
#7
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Es müßten die AIS-Kanäle geändert werden. Kanal 70 (DSC) muß für den Funkbetrieb blockiert werden. Außerdem haben die Amis diverse zusätzlichen Wetterkanäle. Diese gibt es bei uns nicht.
Normalerweise sollte man die Anlage einfach umprogrammieren können. Frage einfach beim Hersteller nach.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#8
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![]() Zitat:
für Sprechfunk (nicht Funkbetrieb) gesperrt sein. Belem |
#9
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Hallo FW248,
da es sich hier um eine "Grundsatzfrage zum Seefunk" handelt, würde ich Herrn Funcke von der Bundesnetzagentur fragen ![]() An den wirklich netten Damen und Herren, die für Deinen Bootsnamen zuständig sind, kommst Du doch bei der Frequenzzuteilung sowieso nicht vorbei. Und die werden im Zweifelsfall mit Herrn Funcke sprechen. Du weist dann genau, was die genehmigen (dürfen, können oder wollen) und hast keine unnötigen Ausgaben für ein Funkgerät und ggf. dessen Umbau, was dann nicht "zulassungsfähig" ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#10
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Danke allen zusammen für die guten Informationen.
Ich werde mal versuchen zusätzliche Infos über die Bundesnetzagentur zu bekommen! Gruss Jochen ![]() |
#11
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![]() Zitat:
![]() vielen Dank Gruß Sunwind |
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