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  #1  
Alt 22.12.2024, 14:43
Ponesi Ponesi ist offline
 
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Standard Frage: Markanter Unterschied des Bootsgewichtes nach Kauf

Hallo Gemeinsam,

ich habe eine juristische Frage: vier Wochen nach Vertragsabschlusses beim Kauf einer gebrauchten Yacht, stellte sich heraus dass das Schiff 1/5 schwerer ist (auf die Verdrängung bezogen) wie im Eignerbrief angegeben, und 1/3 schwerer wie im Verkaufsprospekt.

Ist jemand bekannt ob das ein juristischer Hebel wäre, um aus den Vertrag zurück zu treten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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  #2  
Alt 22.12.2024, 14:52
Benutzerbild von jogie
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Standard

Bei mehr als 10% ist der Vertrag nichtig wegen falchangaben.
Frag dein Rechtsanwalt und sehe dann die weiteren schritte.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

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  #3  
Alt 22.12.2024, 15:05
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Standard

Naja die frage ist wie dieses Gewicht angegeben wurde.

Nackt ohne jegliches Zubehör, Flüssigkeiten und Motor? Wenn es da bereits um 20 bzw. 33% überschritten wird, ist das eine Falschangabe jup.

Wiegt das Boot mit kompletter Ausstattung und Motor 20% mehr, ist das völlig normal.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #4  
Alt 22.12.2024, 15:17
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Zitat:
beim Kauf einer gebrauchten Yacht
Hatte ich übersehen, also müsste zuerst mal entrümpelt werden und die Tanks entleert.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

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  #5  
Alt 22.12.2024, 15:36
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Solange das Gewicht keine explizit zugesicherte Eigenschaft in der Anzeige oder im Kaufvertrag ist, hat das keinen Einfluss auf den Kaufvertrag.

Als Vorwand, das Boot nicht abnehmen zu müssen, taugt das ziemlich sicher nicht.

Das mit den 10% ist jedenfalls Blödsinn
Zumal Nichtigkeit, Anfechtbarkeit und Rücktrittsrecht ganz unterschiedliche Dinge sind. Und nichts davon steht dir zu, sofern das Gewicht nicht ausdrücklich vereinbart wurde
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  #6  
Alt 22.12.2024, 15:44
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von Ponesi Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinsam,

ich habe eine juristische Frage: vier Wochen nach Vertragsabschlusses beim Kauf einer gebrauchten Yacht, stellte sich heraus dass das Schiff 1/5 schwerer ist (auf die Verdrängung bezogen) wie im Eignerbrief angegeben, und 1/3 schwerer wie im Verkaufsprospekt.

Ist jemand bekannt ob das ein juristischer Hebel wäre, um aus den Vertrag zurück zu treten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Moin, willkommen im BF,

von welchem Gewicht reden wir denn bei deiner "Yacht"? Bei einer "Yacht" wird selten das tatsächliche Gewicht angegeben, sondern die s.g. Gross-Tonnage, also das Volumen bzw. die Bruttoraumzahl. Dieser Wert kann je nach Bauart erheblich von dem tatsächlichen gewogenen Gewicht abweichen. Von was für einem Boot reden wir hier also?

Gruß, Frank .
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  #7  
Alt 22.12.2024, 16:02
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Aggsl Aggsl ist offline
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Trollalarm?
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Gruß Axel

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  #8  
Alt 22.12.2024, 16:10
Neutral Neutral ist offline
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Das mit den Gewichtsabgaben bei Wohnwagen, Wohnmobilen, Booten, ..... ist schon immer ein 'Problem' - genauso wie mit Verbrauch/ Reichweite bei PKW's etc. .

Welche Version wird gewogen/ unter welchen Bedingungen wird getestet, ..... .

Oftmals nackt, unter optimalen Bedingungen ... .

So ergeben sich leider immer wieder Zuladungsprobleme.


Es ist daher ratsam sich mit der Thematik im Vorfeld zu befassen und vor/ nach dem Kauf die Angaben auf einer Waage zu überprüfen.

Das geschieht leider auch bei neuen Fahrzeugen. So bieten Händler immer wieder mal Komplettpakete mit zu kleinen Trailern und/ oder zu schwachen Motoren an.

Räume das Boot bis auf Tank leer/ ziehe die Sonderausstattung ab und überprüfe den Rumpf und die Bilge. Nicht dasd dort einige hundert Liter Wasser drin stehen, der Rumpf/ die Hölzer/ der Schaum(wenn vorhanden) Wasser gezogen hat.

Ermittel dann das Gewicht.

Im Zweifelsfall investiere ein paar € in eine Rechtsberatung.

Eine friedliche Einigung mit dem Vorbesitzer ist nicht möglich?

Preisnachlass um größeren Trailer zu kaufen/ den alten aufzulasten?

Von was für einer Jacht sprechen wir? Hersteller/ Größe/ Gewicht/ Trailer deutlich überladen?
.
__________________
Schöne Grüsse !

Geändert von Neutral (22.12.2024 um 16:17 Uhr)
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  #9  
Alt 22.12.2024, 18:10
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
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Hi
Zu # 1:
a) Hast Du die Yacht gekauft weil sie Dir gefällt?
oder
b)Auf Grund der Gewichtsangabe?
Wenn a) was soll`s?
Wenn b) Hätte "meiner Einer" sie vor Kauf wiegen lassen.
Haben wir auch schon mal vor dem Kauf gemacht.
Um welche "Yacht" und welches Gewicht geht es denn überhaupt?
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  #10  
Alt 22.12.2024, 18:54
Benutzerbild von Federball
Federball Federball ist offline
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Wiederhole mich: Neukauf mit Standard Einbaudiesel. Werftangabe 2,25to. Zur Fertigstellung neue Werftangabe 2,8to. Es war uns eigentlich egal, habe aber die Werft angeschrieben wegen dem %ual geringerem Ballast. Werft: alles ok, der Typ ist schon Nordatlantik => USA + zurück (na ja, das schafft auch eine Fürstenau Carina).
Jahre später am Kran mit leeren Tanks und üblichem Trödel an Bord 3420kg ohne Rigg.
+ SO isses auch mit fast allen Booten im Verein, die wir mal gewogen haben.

.....nach Gebraucht(!!!!!)kauf zurückgeben= zumindest deshalb nicht.
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  #11  
Alt 22.12.2024, 19:00
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Hele63 Hele63 ist offline
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Boot: Keines mehr. Wenn, wird ausgeborgt.
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen

Um welche "Yacht" und welches Gewicht geht es denn überhaupt?
Sorry, ich muß einfach.
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Gruß Helmut.
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  #12  
Alt 22.12.2024, 21:57
Benutzerbild von Federball
Federball Federball ist offline
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Ok, aber von 15:43 bis jetzt iss ja noch nich so lang her
Vielleicht meldet sie sich noch x
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