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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 02.02.2025, 22:33
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mba_muc mba_muc ist gerade online
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Standard Kasko-Versicherung für Trailerboote

Hallo,

es geht um die Kasko-Versicherung für Trailerboote. Ich bin gerade auf der Suche nach einer solchen. Mit Trailerbooten meine ich ein Boot, das auch in der Saison keinen Wasserliegeplatz hat, sondern sofern es nicht gerade in Verwendung ist, auf einem Trailer gelagert wird, der irgendwo abgestellt ist (dazu gab es auch bereits mindestens einen Thread).

Ich möchte hier keine allgemeine Versicherungs-Diskussion starten (gab sicher schon jede Menge davon), sondern auf 2 bestimmte Aspekte speziell im Falle von Trailerbooten eingehen, wo ich in den AVBs von bisher 3 Versicherungen (Gothaer, Helvetia und Mannheimer) doch teilweise große Unterschiede gesehen habe, die aus den Produktinformationen auch gar nicht so klar hervorgehen. Man kommt also um das Lesen des Kleingedruckten nicht herum. Eine dieser 3 Versicherungen kommt so für Trailerboote quasi überhaupt nicht in Frage. Konkret geht es um die Sicherungsmaßnahmen, die man vornehmen muss, sowie um spezielle Regelungen bei Lagerung des Bootes an Land. Zu diesen Aspekten bitte gerne Eure Kommentare, Anmerkungen, Tipps, Empfehlungen, wie auch Bewertung/Einordnung anderer Versicherungen. Alle anderen allgemeinen Versicherungs-Themen bitte außen vor lassen.

Fangen wir mal an mit der Sicherung des Außenborders, was sicherlich für die meisten Trailerboote relevant sein dürfte:
  • Gothaer: Der Versicherungsschutz umfasst [...] Diebstahl des mit einer mindestens 5 mm starken Stahlkette oder einer gleichwertigen Sicherung angeschlossenen Außenbordmotors (z. B. spezielle Schlösser für Außenbordmotoren)
  • Helvetia: Der Versicherungsnehmer hat zum Schutz gegen Diebstahl [...] den Außenbordmotor mit dem Fahrzeug durch eine mindes-tens 5 mm starke Stahlkette oder einem entsprechenden Stahlbügel, jeweils mit Sicherheitsschloss, oder eine ver-gleichbare, im Fachhandel erhältliche, Sicherungseinrichtung fest zu verbinden oder in einem verschlossenen Gebäude ab-zustellen.
  • Mannheimer: Insbesondere hat der Versicherungsnehmer [...] Außenbordmotoren, Z-Antriebe und andere mitversicherte Sachen, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, durch geeignete Maßnah-men gegen Diebstahl zu sichern (bei Außenbordmotoren und Z-Antrieben z.B. durch Anti-Picking-Zylinder, Bolzenschlösser, Außen-bordmotorschlösser, Diebstahlsicherungsmuttern o.ä.);

Stahlkette oder Bügel machen ja nur bei kleinen Motoren Sinn. Eine "gleichwertige" oder "vergleichbare" Sicherungseinrichtung ist natürlich immer ein blöder Graubereich. Was ist denn da jetzt konkret vergleichbar? Am kundenfreundlichsten scheint mir hier die Regelung der Mannheimer zu sein. Hier werden z.B. konkret auch Diebstahlsicherungsmuttern aufgezählt. Damit wäre z.B. ein einfaches System wie das McGard Outboard Motor Lock explizit erlaubt, welches ohne große Montage-Arbeiten und vor allem ohne große Änderungen an der Motoraufhängig eingesetzt werden kann.

Nächster Punkt: Sicherung des Trailers:
  • Gothaer: Bei Diebstahl des Bootes auf dem Trailer besteht Versicherungsschutz nur, sofern dieser durch ein geeignetes Kastenschloss, eine Radkralle oder eine gleichwertige Vorrichtung gesichert ist. Gleiches gilt für den Trailer selbst, sofern dieser mitversichert gilt.
  • Helvetia: Der Versicherungsnehmer hat zum Schutz gegen Diebstahl [...] den Trailer durch ein(e) zusätzliche(s) Kette / Stahlseil und Sicherheitsschloss oder eine vergleichbare, im Fachhandel erhältliche, Sicherungseinrichtung gegen unbefugtes Abkup-peln vom ziehenden Fahrzeug zu schützen. Bei abgekuppel-tem Abstellen ist der Trailer durch eine im Fachhandel erhält-liche Sicherung gegen unbefugtes Ankuppeln oder einer Rad-kralle zu sichern.
  • Mannheimer: Insbesondere hat der Versicherungsnehmer [...] den Trailer durch geeignete Maßnahmen gegen Diebstahl zu sichern (Kugelkupplungssicherung, mechanische Wegfahrsicherung o.ä.);

Grundsätzlich sind die Regelungen ähnlich. Die Helvetia ist am Konkretesten und unterscheidet zwischen an- und abgekuppeltem Trailer. Bei der Gothaer ist konkret von EINER Sicherung die Rede (also Kastenschloss ODER Kralle). Die Mannheimer spricht von "geeigneten Maßnahmen", worunter man theoretisch auch mehr als eine Maßnahme, also Kastenschloss UND Kralle verstehen könnte. In dem Fall ist mir das gleich, da ich schon aus eigenem Interesse sowohl Kastenschloss wie auch Radkralle einsetzen werde.

Neben der Sicherung des Trailers unterscheiden sich die Versicherungen allerdings auch hinsichtlich der Frage, ob der Trail wertmäßig zusätzlich mitversichert werden muss, also die Versicherungssumme erhöht, oder ob er, wenn im Vertrag angegeben, kostenlos mitversichert wird, also ohne die Versicherungssumme und somit den Beitrag explizit zu erhöhen.

Bis jetzt alles noch ziemlich harmlos. Aber beim nächsten Punkt wird es interessant: was gilt eigentlich überhaupt, wenn sich das Boot nicht im Wasser, sondern an Land befindet. Das An-Land-Holen und Zu-Wasser-Lassen (also Slippen) sowie der Transport über Land sind immer mitversichert. Aber darüber hinaus wird es spannend:
  • Gothaer: Die Versicherung gilt [...] räumlich innerhalb Europas an Land und auf allen Binnengewässern, [...] während des Sommer- und Winterlagers [...]
  • Helvetia: Geltungsbereich [...] während des Winterlagers und sonstiger Aufenthalte an Land an einem für Yachten üblichen Liegeplatz einschließlich An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, Slippen und Kranen, Auf- und Abtakeln oder während einer Reparatur / Inspek-tion / Überholung. [...] Die Lagerung an Land hat der Versicherungsnehmer zum Schutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl sowie mut- und böswillige Beschädigungen fremder Personen auf einem umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem abge-schlossenen Gebäude vorzunehmen, es sei denn die Lage-rung dient dem Zweck der Reparatur oder Wartung durch Werften oder Werkstätten. Bei Lagerung auf Grundstücken an Gewässern schadet die Öffnung zur Wasserseite hin nicht.
  • Mannheimer: Versicherungsschutz besteht auch während aller üblichen Aufenthalte au-ßerhalb des Wassers wie z.B. Winterlager, während des Anlandholens und Zuwasserlassens sowie für Land- und Flusstransporte und für Transporte des getrailerten Fahrzeuges an Bord einer Fähre im Linienverkehr innerhalb des europäischen Teils des vereinbarten Fahrtgebiets.

Hier hat die Gothaer eindeutig die kundenfreundlichste Regel. Die Versicherung gilt grundsätzlich auch an Land, und neben dem Winterlager ist auch das Sommerlager explizit aufgeführt. Besondere Ansprüche an den Lagerplatz gibt es gar nicht.

Die Mannheimer schränkt den Versicherungschutz an Land auf "alle üblichen Aufenthalte außerhalb des Wassers" ein, und erwähnt das Winterlager als ein Beispiel. Es dürfte aber unstrittig sein, dass bei einem Trailerboot auch der Aufenthalt des Bootes außerhalb des Winterlager an Land "üblich" ist. Besondere Ansprüche an den Lagerplatz an Land werden auch hier nicht gestellt.

Krass ist allerdings die Regelung der Helvetia. Hier muss der Aufenthalt an Land an einem "für Yachten üblichen Liegeplatz" erfolgen, wieder mal eine absolute Wischi-Waschi-Regelung. Es wird aber noch doller: Sofern das Boot nicht gerade zur Reparatur bei einem Händler ist, muss es sich auf einem umzäunten und abgeschlossenen Grundstück befinden, oder in einem abgeschlossenen Gebäude! Damit kommt nicht nur eine Lagerung auf einem Parkplatz an der Straße nicht in Frage, sondern auch der Parkplatz in der eigenen Garageneinfahrt auf dem eigenen Grundstück gefährdet den Versicherungsschutz, falls das eigene Grundstück nicht vollständig umzäunt und mit abgeschlossenem Tor gesichert ist! Es sei denn man hat ein Wassergrundstück, dann braucht man auf der Wasserseite keinen Zaun ...

Was genau man bei der Helvetia unter Lagerung versteht, ist auch nicht weiter angegeben. Gilt sobald der Trailer steht? Sobald er abgekuppelt wurde? Bei Stillstand >24h, >1Woche? Wenn man nicht in der Nähe ist? Was ist mit Pinkelpause auf dem Autobahnparkplatz?

Aufgrund dieser Regelung dürfte die Helvetia in vielen Fällen, wo Trailer + Boot entwedet oder zerstört wird, um die Haftung herumkommen! Und wichtig: das gilt nicht nur für den Trailer, sondern auch für das Boot!!

Um die Helvetia werde ich daher einen ganz großen Bogen machen, und kann das auch nur allen anderen, die ein Trailerboot besitzen, dringend empfehlen. Gothaer und Mannheimer nehmen sich in diesen beiden Punkten nicht besonders viel, die sollten für Trailerboot-Besitzer beide ok sein.

Teilt Ihr diese Einschätzung? Habt Ihr Einschätzungen zu weiteren Versicherungen?

Viele Grüße,
Matthias
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  #2  
Alt 02.02.2025, 23:31
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Sicherungsmaßnahmen sind z.b. die Mcguard schrauben, wie du sie auch erwähnt hast.

Ich würde eher weitergucken, denn es gibt auch Versicherungen die keine Sicherung vorschreiben. Wenn nämlich jemand deinen AB will, bekommt er ihn. Im schlimmsten fall wird dein Spiegel rausgeflext daher ist das nicht unbedingt clever das zu sichern.

Wenn nur die 3 zur Wahl stehen, dann Gothaer. Sicherung an Land gilt hier jeweils für Boot und Trailer. Bedeutet du brauchst an Land eine Sicherung(Kralle) für den Trailer und eine extra fürs Boot(Kastenschloss?)

Zitat:
Bei Diebstahl des Bootes auf dem Trailer besteht Versicherungsschutz nur, sofern.......bla blabla.......Gleiches gilt für den Trailer selbst, sofern dieser mitversichert gilt.
Würde ich so verstehen, dass es jeweils eine braucht.
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  #3  
Alt 02.02.2025, 23:46
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mal ein paar Hinweise, nix abschließendes, aus meiner Erfahrung inkl. Versicherungsfällen:

abgestellte Trailer: wenn es nur irgendwie geht immer versteckt/hinter abgeschlossenen Zäunen und immer mit massiver Radkralle. Diese hilft anders als Kassenschlösser und anderer Spielkram auch gegen lustige Betrunkene, die die Bremse lösen.

Motorbefestigung: Codierung und "Sicherungsmaßnahmen" aus dem Fachhandel. Das entscheidende ist die Rechnung und Qualifizierung aus dem Fachhandel. Real aber hilft gar nix. Dank Video ist mir bspw. bekannt, wie schnell zwei große ABs ab/rausgeflext werden können. Keine der Sicherungsmaßnahmen hätte da irgendwas bewirkt. Einen Schraubenschlüssel benutzt da anscheinend kein Profi.

Keine Versicherung (auch oben kann ich das so sehen) gibt eine belastbare Positivliste. D.h. im Schadensfall mit einer gewissen Höhe muss man immer nachweisen, das man viel/alles getan hat, um den Schaden/Diebstahl zu vermeiden.
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  #4  
Alt 03.02.2025, 07:26
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einen Trailer darfst du ja eh nicht an der Straße dauerhaft parken... also lagern... auch nicht auf einem Pkw Parkplatz...

ein Abstellen von 24h ist keine Lagerung...
ich würde auch ein Boot niemals an der Straße parken... und wie gesagt damit Betrunkenen zum lösen der Bremse oder zum Zündeln animieren oder spielenden Kindern Pirat spielen lassen... wenn diese dabei runterfallen bist du haftbar...

daher immer ein Trailerboot so gut wie möglich hinter einen Zaun...
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  #5  
Alt 03.02.2025, 11:16
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Wenn nur die 3 zur Wahl stehen,
Nein, es steht grundsätzlich jede Versicherung zur Wahl. Ich habe bislang nur diese 3 näher angeschaut. Mann muss ja die AVB auch erstmal bekommen. Manche haben die einfach so zur Ansicht auf ihrer Webseite. Bei anderen muss man überhaupt erstmal einen Antrag ausfüllen, um die AVB zu bekommen (z.B. Helvetia!).
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  #6  
Alt 03.02.2025, 11:17
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Motorbefestigung: Codierung und "Sicherungsmaßnahmen" aus dem Fachhandel. Das entscheidende ist die Rechnung und Qualifizierung aus dem Fachhandel. Real aber hilft gar nix. Dank Video ist mir bspw. bekannt, wie schnell zwei große ABs ab/rausgeflext werden können. Keine der Sicherungsmaßnahmen hätte da irgendwas bewirkt. Einen Schraubenschlüssel benutzt da anscheinend kein Profi.

Keine Versicherung (auch oben kann ich das so sehen) gibt eine belastbare Positivliste. D.h. im Schadensfall mit einer gewissen Höhe muss man immer nachweisen, das man viel/alles getan hat, um den Schaden/Diebstahl zu vermeiden.
Ja, das ist natürlich ein wichtiger Punkt: Rechnungen aufheben, und auch Fotos machen, wie Motor / Boot / Trailer gesichert sind!
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  #7  
Alt 03.02.2025, 11:44
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn diese dabei runterfallen bist du haftbar....
jetzt mal nicht übertreiben. Wenn Kids auf geparkte Fahrzeuge jeder Art inkl. Bootsanhängern klettern, deren Ladung ordentlich gesichert ist, haftet niemals der Fahrzeughalter.
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  #8  
Alt 03.02.2025, 12:23
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Auf deinen Beitrag hin, Matthias, habe ich bei meiner Versicherung nachgefragt. Danach besteht Diebstahl-Versicherungsschutz auf meinem Grundstück auch, wenn es nicht eingefriedet ist, aber der Trailer mit/ohne Boot mit stabilem Kastenschloss gesichert ist. Eigentlich schreiben die Vers.Bedingungen ein eigefriedetes Grundstück vor. Versichert ist mein Boot seit 20 Jahren bei der AXA.
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  #9  
Alt 03.02.2025, 13:23
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
jetzt mal nicht übertreiben. Wenn Kids auf geparkte Fahrzeuge jeder Art inkl. Bootsanhängern klettern, deren Ladung ordentlich gesichert ist, haftet niemals der Fahrzeughalter.
Hier war nicht mal Ladung auf dem Hänger...
https://www.lz.de/lippe/kreis_lippe/...m-Spielen.html

der Hänger ist beschlagnahmt und was aus den Ermittlungen wurde habe ich nicht gefunden...

jetzt mal angenommen ein Kind spielt auf dem Boot und fällt runter.. die Höhe reicht für einen tödlichen Unfall...
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  #10  
Alt 03.02.2025, 13:43
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hier war nicht mal Ladung auf dem Hänger...
https://www.lz.de/lippe/kreis_lippe/...m-Spielen.html

der Hänger ist beschlagnahmt und was aus den Ermittlungen wurde habe ich nicht gefunden...

jetzt mal angenommen ein Kind spielt auf dem Boot und fällt runter.. die Höhe reicht für einen tödlichen Unfall...
Und wenn das Kind vom Baum runterfällt und tot ist, verklagt man den Baum?
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  #11  
Alt 03.02.2025, 13:48
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Ach was. Dann wird der Besitzer vom Baum verklagt weil der Baum nicht gesichert war.
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Gruß Uli07

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  #12  
Alt 03.02.2025, 14:02
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Und wenn das Kind vom Baum runterfällt und tot ist, verklagt man den Baum?
naja das so ein dummer Kommentar kommt war klar.. aber du hast sicher schon mal von der Verkehrssicherungspflicht gehört...

wenn also auf deinem Grundstück was passiert wird geschaut ob du der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen bist...
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  #13  
Alt 03.02.2025, 14:17
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Na dann erkläre mir bitte den Unterschied, warum ein Baum nicht gesichert wird, ein ordnungsgemäß geparkter Trailer aber schon mit einem Wachposten gesichert werden muss?
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  #14  
Alt 03.02.2025, 14:34
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Na dann erkläre mir bitte den Unterschied, warum ein Baum nicht gesichert wird, ein ordnungsgemäß geparkter Trailer aber schon mit einem Wachposten gesichert werden muss?
wer sagt das ein Trailer mit Wachposten gesichert sein muss ?
man muss nur wissen was passiert wenn was passiert...
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  #15  
Alt 03.02.2025, 14:42
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Was passiert denn im Endeffekt?

Machen wir die Fallunterscheidung:

1) Kind klettert auf das Boot auf dem ordnungsgemäß geparkten Trailer, fällt runter, ist tot.

2) Kind klettert auf einen Baum, fällt runter, ist tot.

Wen trifft die Schuld, außer das Kind selbst?
Bitte mit Begründung für beide Fälle.
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  #16  
Alt 03.02.2025, 14:57
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Was passiert denn im Endeffekt?

Machen wir die Fallunterscheidung:

1) Kind klettert auf das Boot auf dem ordnungsgemäß geparkten Trailer, fällt runter, ist tot.

2) Kind klettert auf einen Baum, fällt runter, ist tot.

Wen trifft die Schuld, außer das Kind selbst?
Bitte mit Begründung für beide Fälle.
Das erklärt dir dann der Staatsanwalt..
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  #17  
Alt 03.02.2025, 15:08
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  #18  
Alt 03.02.2025, 15:30
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Wie sichere ich den Ab mit einer Kette am Boot? Soll ich den an der geschraubten Reling fest machen? Ich blicks wieder mal nicht...
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Marcus
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  #19  
Alt 03.02.2025, 16:00
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Frage Norman( blaue Elise) der hat schon einige hier aus dem Forum versichert.
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Alt 03.02.2025, 16:34
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Frage Norman( blaue Elise) der hat schon einige hier aus dem Forum versichert.
Der kennt sich aus.
Super erkannt, Bester Beitrag von allen, bisher

Gruß
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  #21  
Alt 03.02.2025, 16:55
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Ich schätze mal das Norman bei so einer Frage auch nur die Augen roll und er wird fragen ob du noch alle T..... im Schrank hast. Der Kindergarten wird größer hier.
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  #22  
Alt 03.02.2025, 17:02
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Frage Norman( blaue Elise) der hat schon einige hier aus dem Forum versichert.
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Alt 03.02.2025, 17:41
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ich schätze mal das Norman bei so einer Frage auch nur die Augen roll und er wird fragen ob du noch alle T..... im Schrank hast. Der Kindergarten wird größer hier.
Inwiefern? Findest Du es irrelevant bzw. "Kindergarten", sich vor Eintritt eines Schadensfalls und und vor Abschluss einer Versicherung Gedanken darüber zu machen, ob die Versicherung im Schadensfall überhaupt zahlt, oder ggf. aufgrund der AVB einen Grund hat, die Zahlung zu verweigern? Wenn der Makler bei dieser Frage mit den Augen rollen würde, würde ich bei ihm ganz sicher keine Versicherung abschließen. Oder verstehe ich hier was falsch?
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  #24  
Alt 03.02.2025, 17:42
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
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Korrekt, ich möchte es selber verstehen und bewerten. Aktien kaufe ich auch nicht "auf Empfehlung".
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  #25  
Alt 03.02.2025, 17:54
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Zitat:
Zitat von mba_muc Beitrag anzeigen
Korrekt, ich möchte es selber verstehen und bewerten. Aktien kaufe ich auch nicht "auf Empfehlung".
Norman ist Makler, der schickt dir die Versicherungsbedingungen und du kannst selber gucken.

Was anderes machen doch Gothaer und so auch nicht. Wenn dir das nicht zusagt schliesst du es halt nicht ab...
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