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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo,
gestern mußte ich an der grenze bei Rupa wieder umdrehen und nachhause fahren weil ich nicht bereit war für meine neuen Bordbatterien einfuhrzoll zu zahlen. Der zöllner wollte an der grenze eine rechnung über die batterien auf mich ausgestellt haben und weil ich die nicht dabeihatte sollte ich zoll dafür bezahlen. Die begründung, ich könnte die Batterien ja für einen anderen mitbringen. Früher genügte das vorweisen des bootsscheins mit der angabe des liegeplatzes. Gestern erklärte er mir, ich benötige eine rechnung auf mich ausgestellt, Bootspapiere und eine bestätigung des liegeplatzes. Außerdem faselte er noch was von spedition, wo ich aber auch ne rechnung vorweisen müßte. Wer kann mir die offizielle vorgehensweise, wie ich meine neuen Batterien an bord bringe, beschreiben. ![]() mfg willielan
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mfg willi segeln sollte nicht zum Stress ausarten drum rechtzeitig reffen |
#2
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Soweit ich weiß ist das nix neues, daß mitgebrachte Teile offiziell verzollt werden müssen, allerdings kommt es selten vor, daß man kontrolliert wird, anscheinend hast du einen ungünstigen Zöllner erwischt.
Soweit ich weiß kannst du dir dafür die deutsche Mwst an der Grenze ausbezahlen lassen, dafür mußt du Einfuhrzoll bezahlen, was letztendlich auf ungefähr das gleiche rauskommt
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Gruß Jörg |
#3
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Geht nix mit Mwst ausbezahlen lassen. In der EU gekauft ist gekauft. Das mit der Mwst geht nur bei Exporten durch Spediteure. Wobei das manchmal auch Bekannte sein können. Auf jeden Fall muss die zugehörige Rechnung auf jemand im EU- Ausland ausgestellt sein.
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#4
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Und wo bist Du dann anschliessend über die Grenze? ![]() Grüße Joachim |
#5
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![]() gruss dieter
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#6
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umgedreht und wieder nachhaus gefahren. Ich muß mich nicht blöd anmachen lassen um mein geld in kroatien auszugeben. Mir stinkt schön längst die abzogversuche in den buchten und die unterschiedlichsten vorgehendsweise der Hafenämter. Ich werde also im frühjahr nochmals versuchen mit allen rechnungen ausgerüstet mein boot mit den neuen gegenständen zu versorgen. Sollte das wieder nicht klappen hab ich auch kein problem wandere mit meinem boot aus und bestücke es an der oberen adria. Gegen dummheit ist eben kein kraut gewachsen und abzocken lass ich mich unter keinen umständen. mfg willielan
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mfg willi segeln sollte nicht zum Stress ausarten drum rechtzeitig reffen |
#7
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DAs ist der größte Blödsinn den ich je gehört habe. Ich kann mir an jeder Außengrenze etc. die MWST ausbezahlen lassen wenn ich nahcweise, dass ich die Sachen ins Ausland verbringe. Grenzüberschreitende Warenlieferungen sind sind Steuerfrei müssen dann nur im Einfuhrland besteuert werden.
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Grüße Michael |
#8
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![]() Zitat:
![]() Steuer und Zoll-Anmeldung in HR nicht vergessen. Wiso eigentlich Abzocke, Einfuhrzölle existieren überall auf der Welt, vor einigen Jahren ja auch noch innerhalb der EU. Wie hoch wäre der Zoll gewesen, 15 € ? Deshalb umdrehen ![]() ![]()
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#9
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Der Krieg ist halt teuer gewesen! Das nenne ich konsequent! Alle Achtung! J.Fiedler |
#10
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@ willielan
Hätte ja noch schlimmer kommen können. Wenn nämlich die Slowenen bei der Einreise (nachdem du an der kro.Station umgedreht hast) dich die Batterien verzollen lassen hätten ![]() ![]()
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___________________ Gruß Werner |
#11
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![]() Zitat:
leider ist das kein Blödsinn. ![]() ![]() Es ist zwar richtig, dass Ausfuhrlieferungen (vom Inland in nicht EU-Ausland) steuerfrei sind. Jedoch wenn der Abnehmer der Ware diese selber ins Ausland (nicht EU) befördert, muss er einen Wohnsitz im Ausland haben (und dies auch nachweisen). Ein Zweitwohnsitz genügt nicht. Zuständig für die Auszahlung der MWST ist der Unternehmer, der die Ware geliefert hat. Er ist auch gegenüber dem Finanzamt für den Nachweis der Steuerfreiheit verantwortlich. Er wird sich also hüten, ohne Nachweise die Lieferung als steuerfrei zu behandeln, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. ![]() ![]() Geregelt ist das ganze in § 4 Nr. 1a i.V. § 6 Umsatzsteuergesetz. Viele Grüße Christian |
#12
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Hallo Leute,
eigentlich wollte ich nur wissen wie ich korrekt meine neuen ausrüstungsteile auf mein boot bringe. Der streitpunkt beim zöllner lag darin, wie weise ich nach dass die ware mir gehört. Er verlangte von mir eine rechnung die auf mich ausgestellt worden ist und das auch nur für die neuteile die ich zu meinem boot bringen wollte. Bis dato alle jahre davor nicht nötig. Bootsschein vorweisen und das wars. Nach seinem dafürhalten konnte ich so nicht mein eigentum nachweisen und verlangte zoll. Ich könnte die teile ja für einen anderen mitnehmen. Wie will der überprüfen ob die rechnung auch stimmt bei den heutigen ausdrucken. Auch eine auf mich lautende rechnung hindert mich nicht ausrüstungegenstände weiter zu geben wenn ich das wollte. Also nur ein billiger vorwand um zoll kassieren zu können. Ihn interessierte weder bootsschein noch liegeplatzrechnung die ich auch noch zufällig im koffer hatte.
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mfg willi segeln sollte nicht zum Stress ausarten drum rechtzeitig reffen |
#13
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![]() Wer schleppt auch schon Batterien nach Kroatien, wo man sie dort mindestens zum gleichen Preis, wenn nicht günstiger kaufen kann ! ![]() ![]() Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (03.11.2007 um 17:02 Uhr) |
#14
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#15
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Da ich ja öfters auch Teile in der EU-Gemeinschaft kaufe gebe ich natürlich meinen auslándischen Wohnsitz als Kaufadresse an.
Aber in keinem Fall zahle ich dann die Mwst in D. Auch braucht man bis zu einer Exportsumme bis 3000.- Euro keine speziellen Ausfuhrpapiere mehr. Das hat bei einigen grossen Schiffszubehörläden in D ohne Probleme funktioniert. Inwiefern man eine Schiffs-Liegeanschrift als auslándische Kaufanschrift angeben kann weiss ich nicht da ich ja auch nicht mehr mit Wohnsitz in D gemeldet bin. Wenn man weiss das es Schwierigkeiten mit der Einfuhr gibt muss man sich halt vorher ein paar Papiere vorbereiten in denen steht das die Batterie ein Kulanzwechsel in Garantie war oder ein neues früher gekauftes Teil zur reparatur in D war. Grüsse - Norbert Geändert von N.P. (18.11.2007 um 23:11 Uhr) |
#16
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HI!
Ich wundere mich über eure "theoretischen" Abhandlungen über Zoll, MwSt. Rückerstattung usw. Bitte um Rückantwort, wer wirklich von euch schon am Grenzübergang Waren exportiert hat. 1. Wenn ich eine Ware an eine Adresse außerhalb der EU verkaufe, kann ich nur dann die Rechnung MwSt. frei stellen, wenn ich einen NACHWEIS (über die tatsächliche Ausfuhr der Rechnung) beihefte. Ausfuhrbescheinigung. Der Export von Waren in Gebiete außerhalb der EU kann grundsätzlich umsatzsteuerfrei erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass in geeigneter Form nachgewiesen werden kann, dass die Waren die Gemeinschaft tatsächlich verlassen haben. Üblicherweise werden hierzu die Durchschrift der Ausfuhranmeldung, die Spediteursübernahmeerklärung oder ggf. auch Posteinlieferungsschein, Bahnfrachtbrief oder bei Ladenverkäufen an Touristen der Ausfuhrkassenzettel verwendet. Ich exportiere fast alle meine persönlich verwendeten Bootsteile nach Kroatien über das Formular ZA 58A (H) für Österreich. Für die Deutschen Kollegen ist es das "Anmeldung Export 0733". 2. Ein Export bedeutet NICHT gleichzeitig einen IMPORT in ein EU-Außenland z.B. Kroatien. Geändert von XXXXXXX (19.11.2007 um 07:59 Uhr)
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#17
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Was wolltest Du damit zum Ausdruck bringen ?
![]() Du schreibst so unverständlich ..... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#18
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![]() Zitat:
Viele Grüße Volker
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![]() Gruß Volker |
#19
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Georg ist das die Österreichische Version?
Wenn ich als eine Person mit auslándischen Wohnsitz die mehrwertsteuer bei einem deutschen Betrieb nicht bezahle weil die Firma meinen Angaben vertraut ist sie aus dem Schneider. Das heisst ich mache mich strafbar wegen nicht bezahlter Mwst.wenn ich falsche Angaben gemacht habe. Über einem Warenwert von 3000.-Euro muss ich die Ausfuhrpapiere beim Zoll abstempeln lassen der auch die Ware sehen will. Diese Papiere landen dann bei der Lieferfirma um mir die MWST zurückzuerstatten. Der Einfuhrzoll oder die dort erhobene MWST muss man in dem Bestimmungsland bezahlen und hat mit D nichts zu tun. Dies sind jedenfalls meine praktischen Erfahrungen die ich seit Jahren öfters nutze. Grüsse - Norbert
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#20
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Neugierig wie eine alte Hexe moechte ich aber doch gerne wissen, wieviel Zoll die Kroaten da kassieren wollten? Die Heimfahrt war doch vermutlich teurer...
Gruss Norbert |
#21
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Da gibt es keine österreichische Version, sondern eine EU weite gleiche Version. Das Vertrauen auf einen ausländischen Wohnsitzes und die Firma stellt eine Rechnung vorab MwSt. frei, macht keine Firma. Das Finanzamt erkennt diese Rechnungen nicht an. Es bleibt jedem Kunden frei, die Ware außer EU-Landes zu bringen, das Formular auszufüllen, und dieses abgestempelt bei mir abzugeben. ich erstatte allen meinen Kunden dann die MwSt. Für die Freistellung der MwSt.innerhalb der EU, ist es unerheblich wohin die Ware schlußendlich ankommt, sie muß nur über die EU hinausgehen (Formular) Wir reden hier über eine Selbstverbringung der Ware aus der EU, da wird z.B. in Slowenien an der Zollaußenstelle das Formular Za58 vom slowenischen Zöllner abgestempelt. Dann fahre ich an die kroatische Grenze. Hier habe ich die Möglichkeit gar nichts zu deklarieren. Oder unter vorweisen eines Jahresliegeplatzes in Kroatien die Ware als Einfuhrsteuerfrei einzuführen. Oder auf der Rechnung ist ein z.b. türkischer Adressat angegeben und Kroatien ist somit nur ein Transitland. In 99,9% bei türkischen Adressaten wird kein Vermerk angeführt, ob die Ware wirklich die Türkei erreicht hat. |
#22
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Georg da bist du aber in einem Irrtum.
Toplicht,Mannesmann- Siemens, VDO, sind nur ein paar die mir spontan einfallen. Es kommt allerdings darauf an ob diese Firmen Auslandserfahrungen haben. Alle diese Firmen , und noch ein Haufen mehr , haben mir natürlich eine Rechnung ohne Mwst ausgestellt. Nur muss man vorher fragen bzw diesen Punkt klarstellen da nur wenige über diese Gesetzesregelungen informiert sind. Vor Jahren als ich hier mein Segelboot ausgebaut habe hab ich Material für zigtausend mark aus D gekauft allerdings gab es damals noch nicht die Regelung der 3000.- Euro und man musste für alle Werte ein Papaier mitnehmen. Das Beispiel der Ware " in Transito" ist wieder ein anderes Ding das ich Mengengenmässig auch Kenne bspw. Bonaire- da zahlt man andere Durchgangssteuern wie in Tenerife . Glaubst du es ist möglich im Frankfurter Flughafen morgens um 05.00Uhr einen vom Zoll aufzutreiben der Papiere abstempelt?????? Da kenne ich alle versiionen der deutschen Behörde und wer wie in meinem Fall die D Mwst. bezahlt ist ganzschön doof Grüsse - Norbert Geändert von N.P. (20.11.2007 um 10:15 Uhr) |
#23
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Hallo Noppe
lang nichts mehr voneinander gelesen. Was die Rechnung ohne Mwst. angeht gilt das aber nur für ,vom Verkäufer, ins Ausland versandte Ware. Bei einer Selbstabholung in D wirst du immer Steuern bezahlen müssen. Gruß Mark
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Zoll: eine gestaffelte Einfuhrsteuer, die dazu bestimmt ist, den heimischen Erzeuger vor der Gier seiner Käufer zu schützen. |
#24
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Ich glaube, wir sprechen hier von zwei Verschiedenen sachen, aber im grunde genommen, von einer - der Steuer.
Im meisten Fall geht es so. Z.b. Ich kaufe beim Händler ein Bootsteil und bezahle den Bruttobetrag (d.h. mit MwSt), vor der bezahlung erwähne ich, das dieses Teil die EU verlässt und ich für MwSt. Rückerstattung will. An der EU Außengrenze (z.b SLO-CRO) muss ich ich beim SLO Zoll die Tax-Free Rechnung abstempeln lassen und auch die Wahre zeigen ! Wass ich beim CRO Zoll mache ist meine sache. Entweder ich melde es an und bezahle Einfuhrzoll oder ich schmuggle... Die Rückerstattung der bezahlten MwSt. erhalte ich an der Grenze, beim Händler oder dort wo "Global Refound" es bestimmt. Noch etwas. Ein Händler ist nicht verpflichtet die "Tax-Free" MwSt auszuzahlen ! und auch nicht jeder Händler hatt ein Vertrag mit Global Refound. So weit so gut... Aber, was mach ich jetzt bei einen z.b.kaputen Bootsmotor welchen ich umwechseln muß ? Wie man hier vorgeht hatt Georg von tayachting schon oben beschrieben. Link zu : http://www.globalrefund.com/ MfG nordcross / andrej |
#25
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Das glaube ich nicht ! Wo denn da ?
![]() ![]() Ich kenne das noch aus den Zeiten, wo Österreich noch nicht in der EU war. Wenn man da etwas in Ö gekauft und die MWST. zurückhaben wollte ging das nur bei dem Händler, der einem die Ware verkauft hat. An der Grenze wurde nur das Formular abgestempelt - Geld gab es da nicht ! Allerdings waren die österr. Zöllner zumindest am Grenzübergang Ziegelhaus / Lindau so "freundlich" und haben den "Kunden" per Telefon beim deutschen Zoll auf der anderen Seite "angemeldet", sodaß man gleich freundlich empfangen worden ist ..... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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