![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Ahoi,
bin seit kurzem Besitzer eines 4,25m Ryds mit 9,9 PS Mercury Außenborder. Soweit ich mich an meinem Lehrgang zum Erwerb des Bootsführerscheins Binnen entsinnen kann, ist es auf Binnenschiffahrtsstraßen Vorschrift ein Bootskennzeichnen zu führen. Wo kann man so eins beantragen und was für Angaben und Papiere muß man machen bzw. vorlegen? Ist es grundsätzlich Vorschrift auf Binnenschiffahrtstraßen zusätzlich einen Bootsnamen zu führen oder reicht ein Kennzeichen? Auf Seeschiffahrtstraßen gilt soweit ich weiß keine Kennzeichenpflicht. Muß ich hier dann einen Bootsnamen führen? Klärt mich mal bitte auf! MfG Tim |
#2
|
||||
![]()
Ah, eine Abwandlung der Kennungsfrage ...
![]() Binnen: Dein Boot braucht keinen Namen. Du kannst ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Ersteres stellt Dir ein Wasser- und Schifffahrtsamt Deiner Wahl (braucht nicht mit Deinem Wohnort im Zusammenhang stehen) aus, bspw. "DU-XY 12" (DU = Duisburg-Meiderich). Kostet 18,50 EUR einmalig und ist unbefristet gültig. Amtlich anerkannt wäre vom ADAC ("12345-A"), DMYV oder DSV. Kostet in etwa das gleiche, heißt internationaler Bootsschein und ist 2 Jahre international, danach nur noch national gültig (aber verlängerbar). Dann gibts noch Flaggenzertifikate etc. Mit einem dieser Kennzeichen darfst Du Binnen und See ohne eine weitere Kennzeichnung (bspw. Namen) fahren, auch international (vorbehaltlich des Ablaufs des internationalen Bootsscheins. Ich habe ein amtliches vom WSA Duisburg-Meiderich. Ausschließlich im See-Bereich ist m.W. auch nur ein Name zulässig, das weiß ich aber nicht verbindlich.
__________________
Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
|
#3
|
|||
|
|||
![]()
Binnen:
Dein Boot braucht keinen Namen. Du kannst ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Ich les das so, dass ich das das also nicht zwingend erforderlich ist. Wenn ich also auf Binnenschiffahrtstraßen unterwegs bin, kann mein Boot nackig bleiben??? Wenn das stimmt, wieso gibt es so ein Kennzeichen dann? Dann gibts noch Flaggenzertifikate etc. Mit einem dieser Kennzeichen darfst Du Binnen und See ohne eine weitere Kennzeichnung (bspw. Namen) fahren, auch international (vorbehaltlich des Ablaufs des internationalen Bootsscheins. Wo und warum gibt es denn zusätzlich auch noch Flaggenzertifikate??? Ich werd immer verwirrter ![]() |
#4
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Binnen musst Du ein Kennzeichen haben, du kannst wählen zwischen einem amtlichen und einem amtlich anerkannten. Im Bereich See brauchst Du kein Kennzeichen, aber ein Name (und Heimathafen) sind Pflicht"kennzeichnungen". Gruss Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) Geändert von Lars Ostsee (20.05.2010 um 18:34 Uhr) Grund: "e" vergessen |
#5
|
|||
|
|||
![]()
PS:
das gilt nicht allgemein für alle Boote, aber für Deins, weil Du "zu viel" PS hast ![]() Unter 3 PS sind auch Binnen die Motorboote nicht verpflichtet, Kennzeichen zu führen http://www.wsa-dresden.wsv.de/fachin...ote/index.html gruss lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) Geändert von Lars Ostsee (20.05.2010 um 18:39 Uhr) Grund: Link addiert |
#6
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
unter dem Link ist auch eine PDF damit kann man sein Boot anmelden http://www.wsa-duisburg-meiderich.ws...gen/index.html
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#7
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
|
#8
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Bernd Geändert von Bernd66 (21.05.2010 um 14:18 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler |
#9
|
|
![]() Zitat:
Bei "See" muss ich mal nachhaken: brauche ich auch Name und Heimathafen, wenn ich ein Kennzeichen habe? Unser Boot hat derzeit ausschließlich ein Kennzeichen, und ich will ja nach Burgtiefe zum Treffen. Muss ich jetzt noch flugs "Seestern, Dortmund" dranbappe?
__________________
Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#10
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() Meiner Meinung nach gilt immernoch, dass es auf Seeschifffahrtsstraßen für Sportboote keine Kennzeichnungspflicht gibt (von Ausnahmen abgesehen); und das schließt auch Heimathafen und Name mit ein. Siehe auch: hier Visara.
|
#11
|
|||
|
|||
![]()
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#12
|
||||
|
||||
![]()
Auf See gilt der selbst vergebene Name, ein Heimathafen ist nicht zwingend erforderlich (wenn man keinen hat)
Da kommt das Flaggenzertifikat der Franzosen doch gleich viel besser rüber, man muß unter einer Nationalität fahren, die darf man sich selbst aussuchen, muß sie sich aber seenotarisch bestätigen lassen. siehe Flaggenzertifikat
__________________
Gruß Frank ![]() Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#13
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Visara. |
#14
|
|||
|
|||
![]()
Moin Moin,
soweit ich mich entsinne gab es vor knapp einem Jahr, zum Saisonbeginn ´09 einen Artikel in der Zeitschrift "Segeln" zu diesem Thema. Es wurde angekündigt das die Kennzeichnungspflicht für "Sportboote" auf Binnengewässern in Kürze entfallen sollte. Diese Ankündigung ist sogar via Mail an alle Newsletter-Empfänger rausgegangen. Gruß Günni |
#15
|
||||
|
||||
![]()
Das heisst also, wenn ich im Juni n bischen an der Riviera rumschippern will kann ich mir die Anmeldung vorerst sparen? Ist schon stressig genug den Trailer bis dahin zuzulassen, ich würd die anmeldung daher gerne auf später verschieben!
Felix
__________________
Felix I hear the ferryman is half man, half boat ![]() |
![]() |
|
|