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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
kann mir hier jemand sagen, mit welchem Strafmaß zu rechnen ist, wenn man sein Funkgerät ordnungsgemäß angemeldet hat, aber der skipper kein entsprechendes Funkzeugnis besitzt? Frage natürlich für nen Freund...... Gruß LilleMin |
#2
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Herzlich willkommen beim
![]() ERSTER ![]() Du wirst mit Sicheheit ein paar Antworten bekommen. Vor kurzer Zeit war das Thema schon mal angesprochen worden. Ich weiß nur nicht mehr wo ![]() Such mal etwas, und du wirst fündig werden.
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... ![]() |
#3
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Das Boot des "Freundes" wird mitsamt Mannschaft an der tiefsten Stelle versenkt.
![]() Im Ernst, leider keine Ahnung wollte nur aufgelockert "herzlich willkommen" sagen. Es wird sicherlich noch von kompetenter Seite was kommen. Ciao Barracuda |
#4
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Wenn wir grad beim
Thema sind... Was ist wenn ich MIT UBI Zeugnis Binnen erwischt werde, mit einer DSC/ATIS Anlage die NICHT angemeldet ist...? Frage natürlich auch nur für einen Freund.... ![]() ![]() ![]() EDIT: falls da Bundesländer eigene Regeln haben, frage ich für NRW..
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------------------------------------------ Wo die Möwen können stehn, wird es wohl nicht weitergehn.... Oliver. |
#5
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![]() Zitat:
Dann kann dir ja nix passieren- maximal deinem Freund... ![]() Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#6
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![]() Zitat:
zuerst auch WILLKOMMEN im ![]() Lt. Bundesnetzagentur braucht der Inhaber der Frequenzzuteilung nicht selbst im Besitz eines Funkzeugnisses sein. Er hat nur sicherzustellen, dass die Funkanlage an Bord seines Schiffes von Personen bedient wird, die im Besitz des entsprechenden Seefunkzeugnisses sind . Nachzulesen bei Bundesnetzagentur Ich hoffe, Dir ist mit dieser Auskunft geholfen ! Mein Rat, UBI/SRC machen ! Grüsse Johnny
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Nr. 6 - Abt. FW |
#7
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Hi und willkommen. Eure Freunde werden sich auf eine Geldbuße von
a) bis zu 600 EUR für den fall, das der Skipper die Lizenz nicht hat und b) bis zu 10000 EUR für den Fall, das die Funke nicht angemeldet ist einrichten dürfen. Das Strafmaß wird zwar in Praxis - soviel ich weiss - im Fall b nicht tatsächlich ausgeschöpft aber auch 1500 EUR sind empfindlich mehr, als die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur kostet. Im schlimmsten Fall wird das Schiff solange an die Kette gelegt, bis die Voraussetzungen erfüllt sind ( wie in Holland passiert ) oder das Gerät konfisziert. @jow: das ist nicht ganz korrekt. Es besteht zwar nach wie vor keine Bindung zwischen Bootseigner, Lizenz und Frequenzzuteilung ( sonst könnten die Charterbetrieb ja niemals eine Zuteilung erhalten ), in dem Moment aber, wo der Eigner verantwortlicher Bootsführer ist, muss er die Lizenz haben, denn seit dem 23.08.2005 ist verpflichtend, dass der Skipper ( der ja nicht zwangsläufig Eigner ist ) auf jeden Fall die Lizenz haben muss. Und genau das ist Fall a.
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beste Grüße Stefan |
#8
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@jow: das ist nicht ganz korrekt. Es besteht zwar nach wie vor keine Bindung zwischen Bootseigner, Lizenz und Frequenzzuteilung ( sonst könnten die Charterbetrieb ja niemals eine Zuteilung erhalten ), in dem Moment aber, wo der Eigner verantwortlicher Bootsführer ist, muss er die Lizenz haben, denn seit dem 23.08.2005 ist verpflichtend, dass der Skipper ( der ja nicht zwangsläufig Eigner ist ) auf jeden Fall die Lizenz haben muss.
So das meinte ich, der Stefan bringt es auf den Punkt. Das stand doch schon mal im Forum. Hab es aber immer noch nicht wieder gefunden.
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... ![]() |
#9
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Funken -binnen- ohne Lizenz , mit ordentlich angemeldeter Funkanlage,
wird von 80-200 € bestraft. Ich mußte vor 2 Jahren 80€ bezahlen , hatte eine gute Begründung. Funken mit Schein, mit nicht zugelassener Anlage , kann richtig teuer werden. Verstoß gegen das Fernmeldegesetz, bis zu 10.000 €.
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Zoll: eine gestaffelte Einfuhrsteuer, die dazu bestimmt ist, den heimischen Erzeuger vor der Gier seiner Käufer zu schützen. |
#10
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griff, denn es handelt sich bei diesen Dingen generell um keine Straf- taten, sondern um Ordnungswidrigkeiten. Früher war das im deutschen Recht anders, und das ist es heute noch in vielen anderen Staaten, wo Du für Verstöße gegen funktechnische Regeln grundsätzlich auch mit Freiheitsstrafen bedroht sein kannst. Was die zum 15.08.2005 neu eingeführte Bestimmung betrifft, dass jeder Schiffsführer selbst über die für die funktechnische Ausrüstung seines Fahrzeugs erforderlichen Funkzeugnisse verfügen muss, so ist ein Verstoß dagegen derzeit noch nicht mit einem Ordnungsgeld belegt. Das ist jedoch mit der nächsten, der Dreizehnten Verordnung zur Änderung seerechtlicher Vorschriften zu erwarten. Man mache sich aber darauf gefasst, dass die eine oder andere Versicherung versuchen wird, unter Berufung auf einen Verstoß gegen diese Bestimmung schon jetzt Leistungen zu verweigern oder zu mindern. Ein Problem stellt die neue Bestimmung für Vercharterer dar. Diese dürfen ein Boot nur übergeben, wenn der Charterer über alle notwendigen Kennt- nisse und Fähigkeiten zur Führung des Fahrzeugs verfügt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist schon derzeit als Ordnungswidrigkeit mit deutlichen Geldbußen belegt. Belem |
#11
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Boah, hätt ich ja nicht gedacht!
![]() ![]() ![]() ![]() Ich find, sollche Strafen sind ganz schön übertrieben!! ![]() ![]()
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Hardstyle unser im Himmel, geheiligt werde dein Sound, dein Bass komme, deine Melodie geschehe wie auf Partys so in Discos. Unser Nächtliche Schädigung gibt uns heute und vergibt uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unsere Pseudos. Und führe uns nicht in Versuchung sondern erlöse uns von Hip Hop, denn dein ist das Mischpult, die Vinyls und die bpms´ in Ewigkeit! Hardstyle |
#12
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Warum? Immerhin ist dies u. U. ein Verstoss gegen das Fernmeldegeheimnis - mithin eines der höchsten Rechtsgüter unserer Demokratie.
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#13
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Da hast du recht, aber ganz so teuer sollte es doch nicht sein .
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Hardstyle unser im Himmel, geheiligt werde dein Sound, dein Bass komme, deine Melodie geschehe wie auf Partys so in Discos. Unser Nächtliche Schädigung gibt uns heute und vergibt uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unsere Pseudos. Und führe uns nicht in Versuchung sondern erlöse uns von Hip Hop, denn dein ist das Mischpult, die Vinyls und die bpms´ in Ewigkeit! Hardstyle |
#14
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Hallo Forum, ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte wie das mit einem handfunkgerät ist. Kann das in deutschland angemeldet werden? bzw. wo kann ich damit überall funkten? darf es auch in Österreich bzw. in der Adria verwendet werden? Kann ich als Österreicher in Deutschland ein handfunkgerät anmelden? Bei uns in Österreich darf man leider eine Handfunke nicht anmelden. LG Mantaspeed |
#15
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ein Handfunkgerät als alleiniges Funkgerät einer Seefunkstelle angemeldet und damit legal betrieben werden. Damit darfst Du Dich dann weltweit be- wegen und funken. Als zusätzliches Funkgerät darf ein Handfunkgerät schon lange verwendet werden. Hier ist derzeit nur unklar, ob es in die Frequenz- zuteilungsurkunde eingetragen werden muss, was Kosten von 65 Euro nach sich zieht, oder ob eine formlose Mitteilung an die Behörde genügt. Im Binnenbereich ist es auf Kleinfahrzeugen < 20 m Länge weiterhin unzu- lässig, Handfunkgeräte überhaupt zu benutzen, als alleiniges Funkgerät also schon mal überhaupt nicht. In diesem Jahr haben die Niederländer begonnen, in ihrem Binnenbereich, der dort die Waddenzee mit umfasst, Handfunkgeräte - Portofoon genannt - für Funkstellen zuzulassen. Diese Geräte müssen jedoch zwingend mit ATIS ausgestattet sein, was die Geräteauswahl derzeit sehr einschränkt. Ich zweifele auch daran, dass diese Geräte auf dem Rhein und seinen Mündungs- armen Lek und Wal zugelassen sind, denn dort gelten internationale Regeln, über die sich die Nierderländer nicht so einfach hinwegsetzen können. Belem |
#16
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Möglicheweise könnte es zu richtige Schwierigkeiten mit der Versicherungsfirma kommen, besonders wenn die es als grob farhlässig sehen, daß du in einem Notfall (hoffentlich nie der Fall!) das Funkgerät nicht richtig -ordnumgsgemäß- bedienen konntest. "...Grobe Fahrlässigkeit kann zivilrechtlich den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten, ganz zu schweigen von den Konsequenzen für den Schiffsführer, wenn in einem solchen Fall eine Person an Bord zu Tode kommt." (Rolf Dreyer) Mein Rat: Die SRC und/oder UBI Prüfungen sind nicht schwierig - macht's lieber. Gruß, David |
#17
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Besonders sinnvoll ist es nicht, auf See nur mit einem Handfunkgerät unter- wegs zu sein. Zum einen ist die Leistung meist auf etwa 5 Watt begrenzt, aber viel schwerer wirkt der Reichweitenverlust durch die kleine und niedrig wirkende Antenne. Man sollte ein Handfunkgerät auf See wirklich nur als zusätzliches Gerät verwenden, und vielleicht darüber nachdenken, eines der Geräte wie das Sailor A1 oder das Furuno FM-2721, beide zugegeben recht teuer, mit einem Außenhandhörer zu versehen, oder eines der neuen preiswerten Geräte irgendwie wassergeschützt außen anzubringen. Es ist schon von Vorteil, am Steuerrad oder an der Pinne funken zu können, so das Revier dies erfordert. Belem |
#18
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Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#19
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Genau. Möchte mal auf die Vehältnismässigkeit eingehen.
wer sich z.B. einen Breitbandscanner für ca. 80 EUR kauft, kann bei diesem die abhörbaren Frequenzbänder selbst programmieren. Es ist dabei technisch möglich, die Fequenzen der polizei, Feuerwehr etc. pp. einzuprogrammieren. Dieses ist strafbar. Strafmass von Geldbusse bis zu 5 Jahren. ( ohne Gewähr und sicher auch ob in Verbindung mit einer anderweitigen Straftat ). Es ist dabei unerheblich, ob die Frequenzen tatsächlich abgehört wurden, das blosse programmieren dieser Frequenzen reicht bereits für eine Verurteilung. Sowohl Feuerwehr wie auch THW, Polizei etc. usw. sind ebenso wie der originäre See- und Binnenfunkdienst Sicherheitsdienste im 2 M Band. Es ist kein CB-Funk, auch wenn es manchmal den Anschein hat. Niemand würde auf die Idee kommen, in den Frequenzen der BOS herumzufunken. Wenn Eure Freunde also das nächste Mal ohne Lizenz oder ohne Fequenzzuteilungsurkunde an Bord Ihres Bootes gehen, sollten Sie sich einfach mal vorstellen, das Cockpit eines Feuerwehrfahrzeuges zu besteigen und sich fragen, ob sie dort ebenfalls so ohne weiteres das Funkgerät bedienen würden.....
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beste Grüße Stefan |
#20
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Mensch Belem, machs doch nicht so teuer....
![]() ![]() Das tatsächliche Problem liegt wirklich bei den Vercharterern. Diese haben nur zwei Möglichkeiten - Funkschein vorlegen lassen oder Geräte rausnehmen. Gruss Stefan |
#21
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Deine Entscheidung sein. Ich habe mir letztes Jahr das Furuno FM-2721 zugelegt, weil ich es nach draußen nehmen und problemlos von der Pinne aus bedienen kann. Mir ist es das eben wert, aber das muss jeder für sich entscheiden. Zitat:
bauen der vorhandenen Funkgeräte nämlich nicht. Belem |
#22
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bauen der vorhandenen Funkgeräte nämlich nicht. Belem[/quote] Hier habe ich auch eine Frage: Wenn das Problem bei den Vercharterern liegt, wie ist es für den Eigentumer des Charterboots? ...Wenn seine Charterfirma das Funkgerät nicht ausbaut obwohl der Kunde keinen Funkbetriebszeugnis hat? Soweit ich es verstehe, ist in dem Fall der Eigner dran. David [/b] |
#23
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Belem, ich muss die Geiz-ist-geil Unsitte verinnerlichen, denn das ist eine Anforderung unserer Kunden, auch, wenn es nur eine bestimmte Zielgruppe ist. Es spricht solange nichts dagegen, wie Preis-/Leistungsrelation stimmt, aber ich will hier keine Geräte diskutieren.
@davidbln: gute Frage. Wer als Eigner sein Boot in einen Charterpool gibt dürfte eigentlich keine Probleme kriegen, solange das Funkgerät angemeldet ist, soviel ich weiss, gibt es keine Haftung der Bootseigner oder Vercharterer bei Missbrauch. Aber - hier lerne ich gerne dazu.
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beste Grüße Stefan |
#24
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Ich tippe mal, daß bei Booten mit "Blackbox"-Anlage nur der Hörer (= auch Steuereinheit) abgeschraubt wird. Wo der Sender eingebaut ist, wird den Charterer nicht interessieren.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#25
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"...Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Broschüre Sicherheit im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für Wassersportler herausgegeben. Auf Seite 18 spricht das BSH eine Empfehlung aus, welche Mindest-Sicherheitsausrüstung an Bord vorhanden sein sollte. Diese Liste enthält u. a. eine Seefunkanlage... Zwar ist die Schrift weder ein Gesetz noch eine Verordnung, auch erlässt das BSH keine Vorschrift, sondern es spricht nur eine Empfehlung aus. Aber das Bundesamt beschreibt die heute üblichen Standards – so wie es auch die Sicherheitsrichtlinien des Deutschen Seglerverbandes (DSV) tun. Wer ohne Seefunkanlage eine Seereise unternimmt, verstößt gegen derartige Standards und das ist – ohne dass es offen gesagt wird – ein Fehler. Damit in Zukunft keine Missverständnisse auftreten können, empfiehlt die Bundesstelle jetzt ausdrücklich, die Fahrzeuge nach diesen Standards auszurüsten... ...dass das Fehlen eines Seefunkgerätes an Bord eines seegehenden Sportbootes zukünftig als grob fahrlässig eingestuft werden kann – auch bei kleineren Booten. Grobe Fahrlässigkeit kann zivilrechtlich den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten..." Quelle: http://www.rolfdreyer.de/Neu/index.html |
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